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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was passiert mit den Versicherungen eines geerbten Hauses?

Kurz gesagt

Was passiert mit den Versicherungen eines geerbten Hauses? Die Wohngebäudeversicherung geht mit dem Erbfall nach § 1922 BGB auf die Erben über und läuft weiter, ebenso zunächst die Hausrat. Melden Sie den Todesfall und jeden Leerstand sofort dem Versicherer, sonst droht eine Kürzung. Ein Einfamilienhaus mit gutem Schutz kostet etwa 400 bis 500 Euro im Jahr.

Was passiert mit den Versicherungen eines geerbten Hauses?

Was es kostet

Was die Verträge für ein geerbtes Haus kosten, Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus 100 Quadratmeter, Basisschutzetwa 90 bis 150 Euro im Jahr
Übliches Einfamilienhaus mit gutem Schutzetwa 400 bis 500 Euro im Jahr
Älteres Haus oder gefährdete Lageetwa 800 bis 1.000 Euro im Jahr und mehr
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtetwa 30 bis 70 Euro im Jahr
Hausrat für 75 bis 80 Quadratmeteretwa 25 bis 120 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Baujahr, Lage, Leerstand und Umfang ab;

Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote ein.

Rechenbeispiel

Zwei Geschwister erben ein Einfamilienhaus, das sechs Monate leer steht

So sieht die Rechnung aus, wenn das Haus bis zum Verkauf leer steht und die Erben alles richtig melden.

Wohngebäudeversicherung, übernommenetwa 450 Euro im Jahr, für sechs Monate rund 225 Euro
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das leere Hausetwa 30 bis 70 Euro im Jahr
Kontrollgänge, Wasser abgesperrt, Heizung auf FrostschutzPflichten aus A 20.1 VGB 2022 erfüllt
Leerstand dem Versicherer angezeigtGefahrerhöhung gemeldet, § 23 VVG
Verkauf mit GrundbucheintragVertrag geht auf den Käufer über

Rund 240 bis 260 Euro Beitrag bis zum Verkauf, aufgeteilt auf beide Erben. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was mit dem Erbfall automatisch passiert

Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen auf die Erben über, so steht es in § 1922 BGB. Dazu gehören auch die Verträge rund um das geerbte Haus. Sie müssen nichts unterschreiben, damit die Wohngebäudeversicherung weiterläuft.

Die Regeln für den Hauskauf in den §§ 95 bis 97 VVG greifen beim Erbe nicht, weil niemand das Haus verkauft. Ein besonderes Kündigungsrecht nur wegen des Erbfalls gibt es deshalb nicht. Sie kündigen zum Ablauf, nach einem Schaden oder wenn Sie das geerbte Haus später verkaufen.

Bei der Hausrat lohnt ein Blick in die Bedingungen des Verstorbenen. Manche Verträge enthalten eine eigene Regel für den Todesfall, etwa ein Ende nach einer Übergangszeit, wenn niemand einzieht. Fragen Sie beim Versicherer nach, wie lange der Hausrat im geerbten Haus geschützt ist.

VertragWas beim Erbe des Hauses passiert
Wohngebäudeversicherunggeht auf die Erben über und läuft weiter
Elementarschutzläuft mit, wenn er im Vertrag vereinbart war
Hausrat des Verstorbenengeht über, eigene Regel für den Todesfall in den Bedingungen prüfen
Privathaftpflicht als Einzelvertragendet mit dem Tod
Ihre eigene Privathaftpflichtdeckt meist nur das selbst bewohnte Haus

Leerstand gefährdet den Versicherungsschutz

Ein geerbtes Haus steht oft monatelang leer, bis die Erben entschieden haben. Genau das ist heikel: Nach den Musterbedingungen VGB 2022 gilt es als Gefahrerhöhung, wenn das Gebäude oder der überwiegende Teil nicht mehr genutzt wird. § 23 VVG verlangt, eine solche Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen.

Dazu kommen Pflichten für das leere Haus. Nicht genutzte Gebäude müssen nach A 20.1.2 VGB 2022 genügend häufig kontrolliert werden, wasserführende Leitungen sind abzusperren und zu entleeren. In der kalten Jahreszeit müssen Sie heizen oder ebenfalls entleeren.

Ein geplatzter Wasserschlauch in einem unbeheizten, nie kontrollierten Haus ist der typische Streitfall. Wer die Pflichten verletzt, riskiert, dass der Versicherer weniger oder nichts zahlt. Ein Kontrollplan mit festen Terminen und Notizen hilft Ihnen später beim Nachweis.

Erbengemeinschaft: wer sich kümmert

Erben mehrere Geschwister das Haus, verwalten sie den Nachlass gemeinsam, § 2038 BGB. Die zur Erhaltung notwendigen Maßnahmen darf jeder Miterbe aber allein treffen. Den Versicherer informieren und das Wasser absperren muss also nicht warten, bis alle zustimmen.

Offene Beiträge des Verstorbenen gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten, für die die Erben nach § 1967 BGB haften. Läuft der Beitrag noch per Lastschrift vom Konto des Verstorbenen, kann er nach der Kontosperre zurückgehen. Legen Sie früh fest, wer zahlt und wer Ansprechpartner für den Versicherer ist.

Haftpflicht für das geerbte Haus

Als Eigentümer haften Sie für Gefahren, die vom geerbten Haus ausgehen, etwa für Dachziegel oder einen nicht gestreuten Gehweg. Die Privathaftpflicht deckt in der Regel nur Häuser, die Sie selbst bewohnen.

Steht das geerbte Haus leer oder wird es vermietet, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der sichere Weg. Sie kostet oft nur 30 bis 70 Euro im Jahr. Liegt im Keller ein Öltank, brauchen Sie zusätzlich eine Gewässerschadenhaftpflicht.

Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen

Verkaufen die Erben, geht die Wohngebäudeversicherung mit dem Grundbucheintrag auf den Käufer über, dann gelten die §§ 95 bis 97 VVG. Bis dahin bleiben Sie zuständig, auch für Beitrag und Leerstand.

Vermieten Sie das Haus, ändert sich die Nutzung. Melden Sie das dem Versicherer, denn eine Änderung von Umständen, nach denen im Antrag gefragt wurde, kann eine Gefahrerhöhung sein. Ziehen Sie selbst ein, melden Sie Ihren eigenen Hausrat auf die neue Adresse um und kündigen Sie den alten Hausratvertrag des Verstorbenen.

Wann Sie nichts Neues abschließen müssen

Ist der übernommene Vertrag ausreichend, mit aktueller Versicherungssumme und Elementarschutz, und zieht bald jemand ein, reicht oft eine Meldung an den Versicherer. Ein Wechsel lohnt sich vor allem bei alten Verträgen ohne Elementarschutz oder mit zu niedriger Summe.

Ehrlich gesagt: Ein Haus mit vielen Vorschäden bekommt nicht immer einen neuen Vertrag. Kündigen Sie den alten deshalb erst, wenn der neue schriftlich bestätigt ist.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsunterlagen des Verstorbenen sammeln: Gebäude, Hausrat, Haftpflicht, Elementarschutz.
  2. Den Todesfall jedem Versicherer schriftlich mitteilen und einen Ansprechpartner der Erben nennen.
  3. Beitragszahlung vom Konto des Verstorbenen auf ein Konto der Erben umstellen.
  4. Leerstand sofort anzeigen und mit dem Versicherer klären, welche Auflagen gelten.
  5. Wasser absperren und entleeren oder heizen, feste Kontrolltermine festlegen und notieren.
  6. Haftpflicht für das Haus klären und bei Bedarf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen.
  7. Bei Verkauf, Vermietung oder Einzug die Verträge erneut anpassen.

Checkliste

  • Alle Verträge zum geerbten Haus gefunden und gelistet
  • Todesfall den Versicherern schriftlich gemeldet
  • Beitrag läuft über ein Konto der Erben
  • Leerstand angezeigt, Kontrollplan steht
  • Wasserleitungen abgesperrt oder Haus im Winter beheizt
  • Haftpflicht für das nicht selbst bewohnte Haus geklärt
  • Versicherungssumme und Elementarschutz geprüft

Häufige Fehler

  • Den Vertrag laufen lassen, ohne den Versicherer zu informieren
  • Den Leerstand verschweigen, weil er nur vorübergehend sein soll
  • Das leere Haus im Winter weder heizen noch entleeren
  • Die alte Lastschrift vom gesperrten Konto weiterlaufen lassen
  • Den Vertrag kündigen, bevor ein neuer bestätigt ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als Erbe eine neue Gebäudeversicherung abschließen?

Nein, der bestehende Vertrag geht auf Sie über.

Prüfen Sie aber Summe und Elementarschutz und melden Sie den Erbfall.

Kann ich die Gebäudeversicherung wegen des Erbes sofort kündigen?

Ein besonderes Kündigungsrecht wegen des Erbfalls gibt es nicht.

Sie kündigen zum Ablauf, nach einem Schaden oder beim Verkauf hat der Käufer ein eigenes Recht.

Ab wann gilt ein geerbtes Haus als leerstehend?

Die Musterbedingungen knüpfen daran an,

dass das Gebäude oder der überwiegende Teil nicht mehr genutzt wird.

Melden Sie den Leerstand lieber früh als spät.

Wer zahlt den Beitrag in der Erbengemeinschaft?

Die Erben gemeinsam.

Für offene Beiträge des Verstorbenen haften sie nach § 1967 BGB als Nachlassverbindlichkeit.

Reicht meine Privathaftpflicht für das geerbte Haus?

Meist nur, wenn Sie selbst darin wohnen.

Für ein leeres oder vermietetes Haus brauchen Sie in der Regel eine Haus- und

Grundbesitzerhaftpflicht.

Was passiert mit der Hausrat des Verstorbenen?

Sie geht zunächst auf die Erben über.

Manche Bedingungen haben eine eigene Regel für den Todesfall; lösen Sie den Haushalt auf,

kündigen Sie den Vertrag.

Quellen

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