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Wann zahlt die Cyberversicherung nicht?

Kurz gesagt

Wann zahlt die Cyberversicherung nicht? Vor allem, wenn Fragen im Antrag falsch beantwortet sind, Sicherheitspflichten wie Updates und Datensicherung grob verletzt wurden, der Angriff schon vor Vertragsbeginn lief oder ein Ausschluss greift, etwa Krieg, Ausfall von Strom oder Internet oder Geld, das Sie selbst überwiesen haben. Ein Fehler allein reicht aber oft nicht: Er muss den Schaden mit verursacht haben.

Wann zahlt die Cyberversicherung nicht?

Was es kostet

Was im Schadenfall trotz Cyberversicherung bei einem kleinen Betrieb hängen bleiben kann.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher gemeldeter Cyberschaden 2025rund 43.200 Euro
Selbstbeteiligung je Schaden, kleiner Betriebetwa 500 bis 2.500 Euro
Zeitliche Selbstbeteiligung bei Betriebsunterbrechungetwa 6 bis 24 Stunden ohne Ersatz
Vorsätzlich verletzte Sicherheitspflicht0 Euro Leistung
Grob fahrlässig verletzte SicherheitspflichtKürzung zwischen 0 und 100 Prozent je nach Verschulden

Durchschnittsschaden nach dem Branchenverband, Stand 2025.

Die Folgen von Pflichtverletzungen folgen den Musterbedingungen vom Februar 2024,

Ihr Tarif kann abweichen.

Selbstbeteiligung und zeitliche Selbstbeteiligung sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Handwerksbetrieb, 8 Mitarbeiter, Verschlüsselung über eine gefälschte Mail

So kann sich ein Schaden von 60.000 Euro verteilen, wenn ein Teil nicht versichert ist.

IT-Forensik und Wiederherstellung25.000 Euro, versichert
Betriebsunterbrechung 5 Tage30.000 Euro, davon 3.000 Euro für die ersten 12 Stunden nicht ersetzt
Lösegeldforderungnicht gezahlt und nicht versichert
Überweisung an falsche Bankverbindung in derselben Woche5.000 Euro, ohne Zusatzbaustein nicht versichert
Selbstbeteiligung1.000 Euro

Die Cyberversicherung übernimmt hier rund 51.000 Euro. Rund 9.000 Euro bleiben beim Betrieb, vor allem durch die Überweisung und die Selbstbeteiligungen.

Die vier Gründe, warum eine Cyberpolice nicht leistet

Ob die Cyberversicherung zahlt, entscheidet sich an vier Stellen: an Ihren Antworten im Antrag, an den Sicherheitspflichten im Vertrag, an den Ausschlüssen und an dem, was der Vertrag überhaupt als Schaden kennt. Ein Angriff kann also echt und teuer sein und trotzdem nicht versichert.

Die meisten Versicherer orientieren sich an den Musterbedingungen ihres Verbands, die aber unverbindlich sind. Jeder Tarif kann enger oder weiter sein. Was hier steht, ist deshalb eine Landkarte der üblichen Stolpersteine, kein Ersatz für den Blick in Ihre eigenen Bedingungen.

GrundWas passiertWie Sie sich schützen
Falsche Antworten im AntragRücktritt oder Kürzung, wenn der Fehler den Schaden mit verursacht hatFragen mit der IT gemeinsam ehrlich beantworten und aufbewahren
Sicherheitspflicht verletztbei Vorsatz keine Leistung, bei grober Fahrlässigkeit KürzungUpdates, Datensicherung und Virenschutz nachweisbar führen
Ausschluss greiftkeine Leistung, egal wie sorgfältig Sie warenAusschlüsse vor dem Abschluss lesen und vergleichen
Schaden nicht versichertzum Beispiel eigene Überweisung an Betrügerfehlende Bausteine gezielt dazunehmen

Falsche Angaben im Antrag

Vor dem Abschluss stellt der Versicherer Risikofragen: Gibt es Datensicherungen, werden Updates zeitnah eingespielt, hat jeder Mitarbeiter einen eigenen Zugang? Wer hier vorschnell Ja ankreuzt, gibt dem Versicherer im Schadenfall den stärksten Hebel. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann er bei falschen Angaben zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen.

Er bleibt aber zur Leistung verpflichtet, wenn der falsch angegebene Umstand weder für den Angriff noch für die Höhe des Schadens ursächlich war, es sei denn, Sie haben arglistig getäuscht. So entschied das Landgericht Tübingen 2023 in einem viel beachteten Fall: Nicht alle Server hatten aktuelle Updates, der Angriff lief aber über einen Weg, den diese Updates nicht verhindert hätten. Der Versicherer musste zahlen. Das Urteil war nicht rechtskräftig, und auf einen solchen Ausgang sollten Sie nicht bauen.

Pflichten vor dem Schaden: Updates, Sicherung, Zugänge

Die Musterbedingungen für die Cyberversicherung verlangen unter anderem eigene Zugänge für jeden Nutzer, Passwörter mit Mindestanforderungen, einen sich selbst aktualisierenden Virenschutz, zeitnahe Sicherheitsupdates und eine mindestens wöchentliche Datensicherung, die ein Angreifer nicht mit verschlüsseln kann.

Verletzen Sie eine dieser Pflichten vorsätzlich, zahlt der Versicherer nichts. Bei grober Fahrlässigkeit darf er nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Auch hier gilt: Haben Sie nachweislich nicht verursacht, dass es zum Schaden kam oder dass er so groß wurde, bleibt die Leistung. Deshalb lohnt es sich, Updates und Prüfungen der Datensicherung kurz zu protokollieren.

Ausschlüsse, die auch Sorgfalt nicht heilt

Manche Schäden sind in der Cyberversicherung schlicht nicht versichert. In den Musterbedingungen gehören dazu Krieg und Angriffe eines Staates, die auch wichtige Infrastruktur treffen, der großflächige Ausfall von Strom, Telefon oder Internet, Terror, Lösegeld, Bußgelder und Strafen sowie Schäden aus Angriffen, die schon vor Vertragsbeginn passiert sind.

Ein Ausschluss, den viele übersehen, heißt Abfluss von Vermögenswerten. Gemeint ist Geld, das vom Konto geht, etwa weil ein Mitarbeiter einer gefälschten Rechnung glaubt. Dafür braucht es einen eigenen Baustein oder eine Vertrauensschadenversicherung, die genau solche Betrugsfälle durch Täuschung oder eigene Leute abdeckt.

Was nach dem Angriff schiefgehen kann

Auch nach einem Angriff haben Sie Pflichten: den Schaden sofort melden, die Hotline des Versicherers nutzen, Weisungen befolgen und keine Spuren vernichten. Wer auf eigene Faust einen IT-Dienstleister beauftragt und die Systeme neu aufsetzt, bevor jemand die Ursache sichern konnte, riskiert Streit über die Kosten.

Bei einer Betriebsunterbrechung gilt fast immer eine zeitliche Selbstbeteiligung: Die ersten Stunden des Stillstands tragen Sie selbst. Dazu kommt die vereinbarte Selbstbeteiligung je Schaden. Mehrere Angriffe mit derselben Ursache zählen nach den Musterbedingungen als ein einziger Schaden mit einer gemeinsamen Höchstsumme.

Wann eine Ablehnung angreifbar ist

Lehnt der Versicherer ab, lohnt eine nüchterne Prüfung. Er muss beweisen, dass Sie eine Pflicht verletzt haben, und bei Rücktritt oder Kürzung kommt es darauf an, ob der Fehler den Schaden wirklich verursacht hat. Bei einem staatlichen Angriff trägt der Versicherer nach den Musterbedingungen ebenfalls die Beweislast.

Ein Versicherungsmakler steht bei der Auswahl auf Ihrer Seite und kann bei Streit über eine Cyberpolice helfen, die Argumente des Versicherers einzuordnen. Bei hohen Summen gehört der Fall aber zu einem Anwalt für Versicherungsrecht.

Schritt für Schritt

  1. Die Risikofragen im Antrag gemeinsam mit der Person beantworten, die Ihre IT betreut.
  2. Eine Kopie des ausgefüllten Antrags zu den Vertragsunterlagen legen.
  3. Updates, Datensicherung und deren Prüfung kurz und regelmäßig protokollieren.
  4. Ausschlüsse und Sicherheitspflichten des Tarifs vor dem Abschluss lesen.
  5. Prüfen, ob Zahlungsbetrug über einen eigenen Baustein oder eine Vertrauensschadenversicherung gedeckt ist.
  6. Im Ernstfall zuerst die Hotline des Versicherers anrufen, dann handeln.

Checkliste

  • Risikofragen wahrheitsgemäß und mit IT abgestimmt beantwortet
  • Jeder Nutzer mit eigenem Zugang, Admin-Konten getrennt
  • Sicherheitsupdates zeitnah, Nachweis vorhanden
  • Datensicherung mindestens wöchentlich und vom Netz getrennt
  • Wiederherstellung aus der Sicherung schon einmal getestet
  • Baustein für Zahlungsbetrug geprüft
  • Hotline-Nummer des Versicherers griffbereit, auch offline

Häufige Fehler

  • Risikofragen im Antrag pauschal mit Ja beantworten
  • Annehmen, die Cyberpolice ersetze eine Überweisung an Betrüger
  • Nach dem Angriff Systeme neu aufsetzen, bevor die Ursache gesichert ist
  • Neue Rechner oder Standorte nicht melden, obwohl der Vertrag es verlangt
  • Eine Ablehnung hinnehmen, ohne die Frage der Ursache zu prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Cyberversicherung, wenn ein Update gefehlt hat?

Nicht automatisch nein.

Entscheidend ist, ob das fehlende Update den Angriff oder seine Größe mit verursacht hat.

Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, bei Vorsatz muss er nicht zahlen.

Wird Lösegeld ersetzt?

Nach den Musterbedingungen nicht.

Manche Tarife sehen dafür eigene Regeln vor.

Zahlen Sie nie ohne Absprache mit Versicherer und Polizei.

Ist ein Angriff aus Russland oder China ausgeschlossen?

Nicht jeder.

Ausgeschlossen sind nach dem Mustertext Krieg und staatliche Angriffe,

die auch wichtige Infrastruktur treffen.

Die Beweislast für die Zuordnung zu einem Staat liegt beim Versicherer.

Zahlt die Cyberversicherung bei einem Stromausfall?

Bei einem großflächigen Ausfall von Strom, Telefon oder Internet in der Regel nicht.

Ein Ausfall Ihres eigenen Servers durch einen Angriff ist dagegen der Kern der Police.

Was ist mit Bußgeldern nach der Datenschutz-Grundverordnung?

Bußgelder sind im Mustertext ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Kosten für Anwalt, Information der Betroffenen und Abwehr von Forderungen sind dagegen oft

versichert.

Kann der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, das ist in vielen Verträgen vorgesehen.

Rechnen Sie nach einem großen Schaden mit einem neuen Angebot zu anderen Bedingungen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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