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Zahlt die Cyberversicherung bei Phishing?

Kurz gesagt

Zahlt die Cyberversicherung bei Phishing? Privat oft ja, meist bis 3.000 bis 15.000 Euro und nur, wenn die Bank nicht erstattet. Zuerst haftet nämlich die Bank: Bei Überweisungen, die Sie nicht selbst freigegeben haben, tragen Sie ohne grobe Fahrlässigkeit höchstens 50 Euro. Firmenpolicen zahlen bei Phishing die IT-Schäden, aber abgeflossenes Geld meist nur mit eigenem Baustein.

Zahlt die Cyberversicherung bei Phishing?

Was es kostet

Was Phishing-Schutz kostet und was er im Schadenfall typischerweise zahlt.

BeispielRichtwert
Private Cyberversicherung, Einzelperson, Spanne im Test7 bis 212 Euro im Jahr
Typische Grenze bei Onlinebanking-Missbrauch, privatetwa 3.000 bis 15.000 Euro je Jahr
Ihr Anteil an unautorisierter Zahlung ohne grobe Fahrlässigkeithöchstens 50 Euro
Baustein für Zahlungsbetrug in der FirmenpoliceGrenze meist 10.000 bis 250.000 Euro

Preisspanne nach dem Warentest vom Mai 2024, Haftung nach BGB.

Die Leistungsgrenzen privat und den Rahmen für Firmenbausteine nennen wir als Richtwert aus der

Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Rentnerin, SMS angeblich von der Bank, 4.800 Euro abgebucht

So kann sich der Schaden verteilen, je nachdem, wie die Bank den Fall bewertet.

Abgebucht durch die Täter4.800 Euro
Fall A: Bank erstattet, keine grobe FahrlässigkeitEigenanteil höchstens 50 Euro
Fall B: Bank lehnt ab, private Cyberpolice mit 3.000 Euro je Fall3.000 Euro ersetzt
Fall B: Rest ohne Versicherung1.800 Euro
Fall C: Police kennt Phishing nur per E-Mail0 Euro aus der Police

Ob am Ende 50 oder 4.800 Euro hängen bleiben, entscheiden die Haltung der Bank und ein einziges Wort in den Versicherungsbedingungen.

Zuerst die Bank, dann die Versicherung

Bei Phishing geben Sie Betrügern Zugangsdaten, TANs oder Freigaben preis, oft über eine gefälschte Mail, eine SMS oder einen Anruf angeblich von Ihrer Bank. Ob danach eine Versicherung zahlt, hängt zuerst davon ab, was die Bank erstatten muss.

Hat jemand mit Ihren Daten eine Zahlung ausgelöst, die Sie nicht selbst freigegeben haben, gilt sie als nicht autorisiert. Die Bank muss den Betrag nach § 675u BGB unverzüglich erstatten. Sie haften nach § 675v BGB höchstens mit 50 Euro, außer Sie haben grob fahrlässig gehandelt, etwa eine TAN am Telefon an einen Fremden weitergegeben. Dann tragen Sie den Schaden allein, und erst jetzt wird die Cyberversicherung wichtig.

LageWer zahlt zuerstRolle der Cyberversicherung
Täter überweist mit gestohlenen DatenBank, Sie höchstens 50 Euromeist keine, außer Ihrem Anteil
Bank wirft Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorzunächst niemandprivate Police zahlt bis zur Grenze, wenn eingeschlossen
Sie überweisen selbst an einen BetrügerBank haftet nichtprivate Police nur, wenn sie diesen Betrug ausdrücklich nennt
Mitarbeiter zahlt gefälschte RechnungFirma selbstFirmenpolice nur mit Baustein für Zahlungsbetrug

Private Cyberversicherung bei Phishing

Viele private Cyberpolicen ersetzen Geld, das durch Missbrauch von Onlinebanking, Karte oder Bezahldienst verloren geht. Fast immer zahlen sie nachrangig: erst muss die Bank abgelehnt haben. Die Grenzen sind niedrig, oft einige Tausend Euro je Fall und ein Höchstbetrag im Jahr.

Genau lesen sollten Sie, wie der Tarif Phishing beschreibt. Das Landgericht Bielefeld hat 2025 bei einer Hausratversicherung mit Internetschutz klargestellt, dass eine Klausel, die Phishing nur über eine gefälschte E-Mail definiert, einen Betrug per SMS nicht erfasst (Hinweisbeschluss vom 25.09.2025, 22 S 81/25). Gute Tarife sprechen von elektronischer Kommunikation oder nennen SMS, Messenger und Anruf ausdrücklich.

Firmen: Phishing als Einfallstor und als Zahlungsbetrug

In Unternehmen hat Phishing zwei Gesichter. Öffnet ein Mitarbeiter einen verseuchten Anhang und die Rechner werden verschlüsselt, ist das der klassische Fall der Cyberversicherung: Forensik, Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung sind versichert.

Überweist die Buchhaltung dagegen auf eine gefälschte Rechnung oder eine falsche Anweisung des Chefs, fehlt der Hackerangriff im engeren Sinn. Die Musterbedingungen des Versichererverbands schließen den Abfluss von Vermögenswerten ausdrücklich aus. Diese Fälle deckt nur ein eigener Baustein für Zahlungsbetrug oder eine Vertrauensschadenversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit: wo die Grenze verläuft

Ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben, entscheidet sich im Einzelfall. Gerichte sehen es eher so, wenn jemand trotz deutlicher Warnhinweise mehrere TANs an einen Anrufer gibt oder eine Freigabe bestätigt, deren Text klar einen anderen Zweck nennt. Wer auf eine sehr gut gemachte Seite hereinfällt, handelt dagegen nicht automatisch grob fahrlässig.

Die Bank muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen. Lassen Sie sich eine Ablehnung deshalb schriftlich begründen. Bei der Cyberversicherung kann grobe Fahrlässigkeit ebenfalls zu einer Kürzung führen, viele private Tarife verzichten darauf aber teilweise.

Wann Sie keine eigene Phishing-Deckung brauchen

Wenn Sie Onlinebanking mit App-Freigabe nutzen, nie Codes am Telefon weitergeben und Ihre Hausratversicherung bereits einen Internetbaustein mit Phishing hat, bringt eine zusätzliche Cyberpolice nur wegen Phishing wenig. Prüfen Sie dann eher, ob Ihr vorhandener Vertrag SMS und Anrufe mit umfasst.

Schritt für Schritt

  1. Sofort die Bank anrufen und Konto, Karte und App sperren lassen.
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten, auch online.
  3. Erstattung schriftlich bei der Bank verlangen und eine begründete Antwort fordern.
  4. Den Fall der Cyber- oder Hausratversicherung melden, auch bevor die Bank entschieden hat.
  5. Belege sichern: SMS, Mails, Anruflisten, Kontoauszüge.
  6. Bei Ablehnung die Schlichtungsstelle der Bank oder eine Verbraucherberatung einschalten.

Checkliste

  • Tarif nennt SMS, Messenger und Anruf, nicht nur E-Mail
  • Grenze je Fall und je Jahr bekannt
  • Nachrang zur Bank verstanden
  • Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit geprüft
  • Für Firmen: Baustein für Zahlungsbetrug vorhanden

Häufige Fehler

  • Die Versicherung zuerst fragen und die Bank zu spät informieren
  • Eine Ablehnung der Bank ohne schriftliche Begründung hinnehmen
  • Glauben, die Firmen-Cyberpolice zahle jede gefälschte Rechnung
  • Nicht prüfen, wie der Tarif Phishing genau beschreibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausratversicherung bei Phishing?

Nur mit einem Internet- oder Cyberbaustein.

Prüfen Sie, ob er auch SMS und Anrufe umfasst und wie hoch die Grenze ist.

Was ist, wenn ich die Überweisung selbst ausgeführt habe?

Dann ist sie autorisiert, und die Bank haftet nicht.

Manche private Cyberpolicen zahlen trotzdem, wenn sie diesen Betrug ausdrücklich nennen.

Hilft der neue Abgleich von Name und Kontonummer?

Ja, seit Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen in Euro, ob Name und IBAN zusammenpassen.

Ignorieren Sie die Warnung, tragen Sie das Risiko meist selbst.

Zahlt die Cyberversicherung bei Phishing per Telefon?

Nur,

wenn der Tarif Anrufe einschließt oder allgemein von Täuschung über Kommunikationswege spricht.

Viele ältere Klauseln nennen nur die E-Mail.

Muss ich zuerst gegen die Bank klagen?

Nein.

Meist reicht eine schriftliche Ablehnung der Bank, damit die nachrangige Cyberpolice zahlt.

Lesen Sie dazu die Bedingungen Ihres Tarifs.

Quellen

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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