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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegezusatz

Warum steigt der Beitrag meiner Pflegezusatzversicherung?

Kurz gesagt

Der Beitrag Ihrer Pflegezusatzversicherung steigt meist aus zwei Gründen: Der Versicherer zahlt mehr Leistungen als kalkuliert, dann darf er ab 10 Prozent Abweichung mit Zustimmung eines Treuhänders anpassen. Oder Ihr Tarif hat eine Dynamik, die Leistung und Beitrag regelmäßig erhöht. Warum steigt er? Wegen Ihres Alters allein nicht, die Alterung ist eingerechnet.

Warum steigt der Beitrag meiner Pflegezusatzversicherung?

Was es kostet

Beitragsbeispiele für Pflegetagegeld bis 1.500 Euro im Monat aus veröffentlichten Marktbeispielen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eintritt mit 20 Jahrenetwa 9,70 bis 14,10 Euro im Monat
Eintritt mit 30 Jahren, leistungsstarker Tarifrund 40 Euro im Monat
Eintritt mit 50 Jahren, leistungsstarker Tarifrund 100 Euro im Monat
Eintritt mit 60 Jahrenetwa 86 bis 160 Euro im Monat

Werte ohne spätere Beitragsanpassungen und ohne Dynamik.

Wie stark ein Tarif angepasst wird, lässt sich nicht vorhersagen,

die Rechtsgrundlagen sind § 203 VVG und § 155 VAG.

Rechenbeispiel

Pflegetagegeld, Abschluss mit 45, Erhöhung nach acht Jahren

Der Versicherer kündigt eine Beitragsanpassung an. Was die Kundin tun kann.

Bisheriger Beitrag60 Euro im Monat
Angekündigte Anpassungplus 15 Prozent, also 69 Euro
Wirksam abdem zweiten Monat nach der Mitteilung
AlternativeTarifwechsel mit Anrechnung der Alterungsrückstellung

Kündigen wäre teuer, ein Neuabschluss mit 53 kostet mehr. Sinnvoll ist, beim Versicherer gleichwertige Tarife mit niedrigerem Beitrag anzufragen.

Beitragsanpassung: wenn Pflege teurer wird als kalkuliert

Ein Pflegetagegeld vom Krankenversicherer wird wie eine private Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Eine Pflegerente vom Lebensversicherer folgt anderen Regeln. Der Versicherer vergleicht jedes Jahr die tatsächlichen mit den kalkulierten Leistungen. Weicht das um mehr als 10 Prozent ab, muss er alle Beiträge des Tarifs prüfen, und wenn die Abweichung bleibt, anpassen.

Eine Pflegezusatzversicherung wird so teurer, wenn mehr Versicherte Leistungen beziehen oder länger Pflege brauchen als kalkuliert. Für die Sterbewahrscheinlichkeiten gilt eine eigene Schwelle von 5 Prozent.

Dynamik: die Erhöhung, die Sie selbst gewählt haben

Viele Pflegezusatzversicherungen erhöhen das Pflegegeld regelmäßig, damit es mit den Pflegekosten Schritt hält. Dadurch steigt auch der Beitrag. Bei einer angenommenen Kostensteigerung von 2 Prozent entsprechen 1.500 Euro heute nach 25 Jahren etwa 2.461 Euro.

Ob und wie oft Sie einer Dynamik widersprechen können, ohne das Recht auf spätere Erhöhungen zu verlieren, steht im Bedingungswerk. Prüfen Sie dort auch, ob Erhöhungsrechte nach mehrmaligem Widerspruch entfallen.

GrundWer entscheidetIhre Wahl
Beitragsanpassung nach LeistungsabweichungVersicherer mit Treuhänderzahlen, Tarif wechseln oder kündigen
Dynamikvertraglich vereinbartmeist annehmen oder widersprechen
Höhere Leistung auf Ihren WunschSie selbstZuschlag oder Ausschluss für die Mehrleistung möglich
Älterwerden alleinin der Kalkulation enthaltenkein Anpassungsgrund

Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung

Die Erhöhung muss Ihnen mit Gründen mitgeteilt werden und wirkt erst ab dem zweiten Monat danach. Innerhalb von zwei Monaten nach Zugang dürfen Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Bei einer Pflegezusatzversicherung ist das selten klug, weil Sie bei einem neuen Vertrag älter einsteigen und eine neue Gesundheitsprüfung brauchen.

Besser ist oft der Tarifwechsel beim selben Versicherer. Nach § 204 VVG dürfen Sie in Tarife mit gleichartigem Schutz wechseln, Ihre angesparte Alterungsrückstellung wird angerechnet.

Pflege-Bahr und Erhöhungen

Auch der staatlich geförderte Pflege-Bahr ist eine Pflegezusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung. Die Zulage von 5 Euro im Monat bleibt gleich, der Eigenanteil kann bei einer Anpassung steigen.

Prüfen Sie bei jeder Erhöhung des Pflege-Bahr, ob ein zusätzlicher ungeförderter Tarif sinnvoller ist, statt nur mehr zu zahlen.

Schritt für Schritt

  1. Im Schreiben nachsehen, ob es eine Beitragsanpassung oder eine Dynamik ist.
  2. Frist für Widerspruch oder Sonderkündigung notieren.
  3. Beim Versicherer gleichwertige Tarife für einen Tarifwechsel anfragen.
  4. Neuabschluss woanders nur mit fertigem Angebot und Gesundheitsprüfung erwägen.
  5. Erst danach entscheiden, ob Sie zahlen, wechseln oder Leistung kürzen.

Checkliste

  • Grund der Erhöhung verstanden
  • Frist von zwei Monaten im Kalender
  • Tarifwechsel beim selben Versicherer geprüft
  • Dynamik bewusst angenommen oder abgelehnt
  • Neuer Vertrag nur mit Zusage, bevor der alte endet

Häufige Fehler

  • Sofort kündigen und später älter neu abschließen
  • Eine Dynamik mit einer Beitragsanpassung verwechseln
  • Die Dynamik ablehnen, ohne die Folgen im Bedingungswerk zu lesen
  • Leistung kürzen, ohne den Pflegebedarf neu zu rechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum steigt der Beitrag meiner Pflegezusatzversicherung, obwohl ich nicht krank war?

Angepasst wird für den ganzen Tarif, nicht für Sie persönlich.

Ihre Gesundheit spielt dafür keine Rolle.

Darf der Versicherer beliebig erhöhen?

Nein.

Er braucht eine nachhaltige Abweichung der Rechnungsgrundlagen und die Zustimmung eines

unabhängigen Treuhänders.

Kann ich die Dynamik ablehnen?

Meist ja.

Ob danach künftige Erhöhungen entfallen, regelt Ihr Bedingungswerk.

Hilft mir ein Tarifwechsel?

Oft.

Sie behalten Ihre Alterungsrückstellung,

für Mehrleistungen kann der Versicherer aber einen Risikozuschlag oder Ausschluss verlangen.

Steigt der Beitrag, weil ich älter werde?

Nein, das Eintrittsalter ist eingerechnet.

Höhere Beiträge kommen aus Anpassungen oder der Dynamik.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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