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Kurz gesagt
Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte Nachfolge der Riester-Rente: ein Wertpapierdepot ohne Pflichtgarantie, das ab dem 1. Januar 2027 angeboten wird. Der Staat legt bis zu 540 Euro im Jahr und 300 Euro je Kind dazu. Das Gesetz ist beschlossen und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ausgezahlt wird frühestens mit 65.
Gesetzliche Werte aus dem Altersvorsorgereformgesetz und Kostenschätzungen aus veröffentlichten Untersuchungen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Höchste Grundzulage | 540 Euro im Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag |
| Kinderzulage | bis 300 Euro je Kind und Jahr |
| Bonus bei Abschluss vor 25 | einmalig 200 Euro |
| Einzahlung im Jahr | 120 bis 6.840 Euro |
| Kosten Standarddepot | höchstens 1 Prozent im Jahr |
| Kosten von Garantieprodukten, Einschätzung der Verbraucherzentrale | etwa 1,5 bis 2,5 Prozent im Jahr |
| Anbieterwechsel in den ersten fünf Jahren | bis 150 Euro |
Zulagen, Grenzen und Kostendeckel stehen im Gesetz.
Die Kosten von Garantieprodukten sind eine Einschätzung der Verbraucherzentrale,
die tatsächlichen Konditionen legen die Anbieter erst mit der Zertifizierung fest.
Die Hochrechnung im Beispiel ist eine eigene Rechnung ohne Garantie.
Rechenbeispiel
So viel legt der Staat dazu, und so kann das Depot bis 65 wachsen. Gerechnet ohne Kinderzulage, weil sie nicht über die ganze Laufzeit fließt.
| Eigener Beitrag im Jahr | 1.800 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro |
| Kinderzulage, nur für einen Teil der Laufzeit | 300 Euro |
| 35 Jahre mit 2.340 Euro, 3 Prozent nach Kosten | rund 141.000 Euro |
| 35 Jahre mit 2.340 Euro, 5 Prozent nach Kosten | rund 211.000 Euro |
Aus 63.000 Euro eigenen Beiträgen können rund 141.000 bis 211.000 Euro werden, dazu kommen die Kinderzulagen. Das ist vor Steuern und Inflation gerechnet, garantiert ist ohne Garantieprodukt nichts.
Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ausgefertigt wurde es am 26. Mai, verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Das Altersvorsorgedepot ist damit geltendes Recht, die Produkte starten am 1. Januar 2027.
Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge nach altem Muster mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge laufen mit ihrer bisherigen Förderung weiter, ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist freiwillig.
Anders als bei Riester hängt die Zulage nicht mehr vom Einkommen ab, sondern vom eigenen Sparbeitrag. Auf die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent je Euro, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro 25 Cent. Mehr als 540 Euro Grundzulage sind nicht möglich.
Je Kind kommen bis zu 300 Euro dazu, voll schon ab 25 Euro Sparbeitrag im Monat. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro. Gefördert werden Arbeitnehmer und nun auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
| Eigener Beitrag im Jahr | Grundzulage | Förderquote auf den Eigenbeitrag |
|---|---|---|
| 120 Euro | 60 Euro | 50 Prozent |
| 360 Euro | 180 Euro | 50 Prozent |
| 1.000 Euro | 340 Euro | 34 Prozent |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30 Prozent |
| 3.000 Euro | 540 Euro | 18 Prozent |
Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt anbieten, dessen Effektivkosten auf 1 Prozent im Jahr gedeckelt sind. Es ist sicherheitsorientierter angelegt. Daneben darf es Depots mit freier Fondsauswahl und Garantieprodukte geben, für die kein Kostendeckel gilt. Für Garantieprodukte nennen Verbraucherschützer 1,5 bis 2,5 Prozent im Jahr oder mehr.
Geplant ist außerdem ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers, die Einzelheiten standen im Herbst 2026 noch nicht fest. Ein Prozent mehr Kosten im Jahr kostet bei 6 Prozent Bruttorendite über 40 Jahre rund ein Drittel des Endvermögens, deshalb lohnt der genaue Blick auf die Kosten im Altersvorsorgedepot mehr als auf jede Werbung.
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, wer schon eine gesetzliche Altersrente bezieht, kann früher anfangen. Spätestens mit 70 muss sie beginnen. Sie wählen zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, der mindestens bis 85 läuft.
Beim Auszahlplan bleibt nicht verbrauchtes Geld vererbbar, mit dem letzten Monat ist das Depot aber leer. Auszahlungen aus dem geförderten Vertrag werden voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, dafür bleiben Erträge in der Ansparzeit steuerfrei.
Das Altersvorsorgedepot passt, wenn Sie über Jahrzehnte sparen, das Geld bis 65 nicht brauchen und von hohen Förderquoten profitieren: kleine Beiträge, Kinder, Berufsstart. Mit 30 Euro im Monat holen Sie 50 Prozent Zulage heraus.
Es passt weniger, wenn Sie jederzeit an das Geld wollen. Wer kündigt, ohne in einen anderen zertifizierten Vertrag zu wechseln, verliert Zulagen und Steuervorteile. Und wer mehr als 1.800 Euro im Jahr spart, bekommt für den Rest keine Zulage mehr, nur die Steuerfreiheit in der Ansparzeit.
Unterschreiben Sie bis zum Start nichts unter Druck. Die Anbieter brauchen eine Zertifizierung, erst dann gibt es vergleichbare Angebote. Vergleichen Sie dann das Standardprodukt mit freien Varianten, vor allem die Effektivkosten.
Wer einen Riester-Vertrag hat, muss nicht handeln. Prüfen Sie erst die Kosten des alten Vertrags und die Wechselbedingungen. Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei, vorher dürfen bis zu 150 Euro verlangt werden.
Fragen und Antworten
Ja.
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29.
Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Produkte starten am 1.
Januar 2027.
50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro,
zusammen höchstens 540 Euro, dazu bis 300 Euro je Kind.
Ja, freiwillig.
Bestehende Verträge laufen sonst unverändert weiter.
Prüfen Sie vorher Kosten und Wechselbedingungen des alten Vertrags.
Das Standarddepot hat keine Garantie.
Anbieter dürfen Garantieprodukte anbieten, die kosten aber meist mehr Rendite.
Frühestens mit 65, früher nur, wenn Sie schon eine gesetzliche Altersrente beziehen.
Spätestens mit 70 beginnt die Auszahlung.
Ja.
Neu gefördert werden auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
Das ist ein eigenes Gesetzesvorhaben.
Das Kabinett hat den Entwurf am 12.
August 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 25.
September 2026.
Beschlossen war es im Oktober 2026 noch nicht.
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