Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Rente

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag nach der Reform 2027?

Kurz gesagt

Nach der Reform 2027 passiert mit Ihrem Riester-Vertrag zunächst nichts: Er läuft mit bis zu 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro je Kind weiter, nichts wird gekündigt oder umgewandelt. Ab 1. Januar 2027 dürfen Sie freiwillig in die neue Förderung mit bis zu 540 Euro Grundzulage wechseln. Der Wechsel kostet je Anbieter höchstens 150 Euro.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag nach der Reform 2027?

Was es kostet

Gesetzlich festgelegte Zulagen und Kostengrenzen nach der Reform, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Grundzulage im alten Riester-Vertragbis 175 Euro im Jahr
Grundzulage nach neuem Rechtbis 540 Euro im Jahr, bei 1.800 Euro Eigenbeitrag
Kinderzulage nach neuem Recht300 Euro je Kind ab 25 Euro Sparbeitrag im Monat
Wechselkosten beim alten Anbieterhöchstens 150 Euro, nach fünf Jahren Laufzeit 0 Euro
Verwaltungspauschale beim neuen Anbieterhöchstens 150 Euro einmalig
Kostengrenze im Standarddepot1,0 Prozent im Jahr

Stand 14.

Oktober 2026 nach Gesetz und Angaben der Bundesregierung.

Die Abschlusskosten neuer Verträge außerhalb des Standarddepots sind nicht gedeckelt und hängen

vom Anbieter ab.

Rechenbeispiel

Alleinstehend, 40.000 Euro brutto, gleicher Eigenbeitrag

So ändert sich die Grundzulage, wenn die Förderung im bestehenden Vertrag auf das neue Recht umgestellt wird. Die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug ist nicht eingerechnet.

Eigenbeitrag (4 Prozent minus 175 Euro Zulage)1.425 Euro im Jahr
Grundzulage alt175 Euro
Grundzulage neu (360 × 0,50 plus 1.065 × 0,25)446,25 Euro
Einmalige Wechselkosten, wenn das Guthaben umzieht0 bis 300 Euro

Rund 271 Euro mehr Zulage im Jahr. Selbst volle Wechselkosten von 300 Euro wären nach gut einem Jahr eingespielt, sofern der neue Vertrag nicht teurer ist.

Was sich an Ihrem Riester-Vertrag von selbst ändert

Nichts. Ihr Riester-Vertrag behält Garantie, Zulagen und Bedingungen. Wer weiter mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen einzahlt, bekommt auch 2027 die volle alte Grundzulage von 175 Euro und die Kinderzulage von 185 oder 300 Euro.

Auch ein ruhender Riester-Vertrag bleibt nach der Reform, wie er ist. Die schon gutgeschriebenen Zulagen bleiben im Vertrag, solange Sie nicht kündigen und sich das Geld auszahlen lassen.

Ihre Wege ab dem 1. Januar 2027

Die Reform öffnet zwei neue Wege: Sie stellen die Förderung im bestehenden Vertrag auf das neue Recht um, oder Sie übertragen das Guthaben in einen neuen Vertrag, etwa ein Altersvorsorgedepot. Die DRV betont, dass dafür keine Förderung zurückgezahlt werden muss.

WegFörderungKostenFür wen
Riester-Vertrag weiterlaufen lassenalte Zulagen, 175 Euro Grundzulagekeine neuenkurze Restlaufzeit, gute Garantie im Altvertrag
Förderung im Vertrag umstellenneue Zulagen bis 540 Euroje nach Anbieterwer mehr einzahlen will und den Vertrag mag
Guthaben in neuen Vertrag übertragenneue Zulagen, Förderung geht mitbis 150 Euro alt plus bis 150 Euro neulange Laufzeit, Wunsch nach Aktien ohne Garantie
Kündigen und auszahlenalle Zulagen und Steuervorteile zurückhochfast nie sinnvoll

Wann sich der Wechsel nach der Reform rechnet

Der Wechsel lohnt sich vor allem, wenn Sie mehr als den alten Mindestbeitrag einzahlen wollen. Bisher endete die Grundzulage bei 175 Euro, neu gibt es für jeden Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag etwas dazu.

Eltern profitieren besonders: Die volle Kinderzulage von 300 Euro gibt es nach der Reform schon bei 25 Euro Sparbeitrag im Monat. Wer noch 20 oder 30 Jahre bis zur Rente hat, kann im Altersvorsorgedepot ohne Garantie zudem stärker in Aktien anlegen.

Wann Sie beim alten Riester-Vertrag bleiben

Bei weniger als etwa zehn Jahren bis zur Rente bringt der Wechsel selten genug, um Wechselkosten und neue Abschlusskosten zu tragen. Ältere Riester-Rentenversicherungen mit hohem Garantiezins sind zudem kaum zu ersetzen.

Wohn-Riester-Verträge und Riester-Bausparverträge folgen eigenen Regeln. Hier sollten Sie vor jedem Schritt beim Anbieter schriftlich nachfragen, was mit der Förderung für Ihre Immobilie geschieht.

Was in der Auszahlung neu ist

Nach neuem Recht sind neben lebenslangen Renten auch Auszahlpläne mit fester Laufzeit möglich, die bis mindestens zum 85. Lebensjahr reichen. Zu Beginn der Auszahlung können bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag entnommen werden.

Garantien sind nach der Reform keine Pflicht mehr. Wer Sicherheit will, findet weiter Produkte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie, zahlt dafür aber mit geringeren Renditechancen.

Was zur Reform noch per Verordnung kommt

Das kostengünstige Standarddepot, dessen Kosten auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt sind, wird erst durch Verordnung im Detail geregelt. Viele Anbieter stellen ihre neuen Tarife erst rund um den Jahreswechsel vor.

Lassen Sie sich deshalb nicht drängen. Für bestehende Verträge gibt es keine Wechselfrist, ein Wechsel ist auch 2028 oder später noch möglich.

Schritt für Schritt

  1. Letzte Standmitteilung heraussuchen: Guthaben, Garantie, laufende Kosten.
  2. Restlaufzeit bis zur Rente und gewünschten Sparbeitrag festlegen.
  3. Beim bisherigen Anbieter schriftlich fragen, ob er die Umstellung auf neues Recht anbietet und zu welchen Kosten.
  4. Erst danach Angebote für einen neuen Vertrag oder ein Altersvorsorgedepot vergleichen.
  5. Wechselkosten, neue Abschlusskosten und Mehrzulage gegeneinander rechnen.

Checkliste

  • Vertrag weiter mit dem Mindesteigenbeitrag besparen, bis Sie entschieden haben
  • Zulagenantrag oder Dauerzulagenantrag aktuell halten
  • Abschlussdatum prüfen: Unter fünf Jahren kostet der Anbieterwechsel bis 150 Euro
  • Garantiezins des Altvertrags kennen, bevor Sie ihn aufgeben
  • Bei Wohn-Riester gesonderte Auskunft einholen

Häufige Fehler

  • Den Riester-Vertrag aus Ärger über die Rendite kündigen und alle Zulagen zurückzahlen
  • Im ersten Quartal 2027 unter Zeitdruck wechseln, obwohl es keine Frist gibt
  • Nur auf die höhere Zulage schauen und neue Abschlusskosten übersehen
  • Eine hohe Garantie im Altvertrag gegen ein Depot tauschen, obwohl die Rente bald beginnt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich nichts tue?

Er läuft weiter wie bisher, mit den alten Zulagen und der vereinbarten Garantie.

Eine automatische Umstellung gibt es nicht.

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich wechsle?

Nein.

Bei einem Wechsel in die neue Förderung bleiben die erhaltenen Zulagen erhalten,

die Förderung wird übertragen.

Kann ich 2026 noch einen klassischen Riester-Vertrag abschließen?

Ja, bis 31.

Dezember 2026.

Ob das sinnvoll ist, wenn ab Januar die höhere Förderung kommt, sollten Sie genau prüfen.

Bekomme ich die 540 Euro auch im alten Vertrag?

Nur wenn Sie die Förderung auf das neue Recht umstellen.

Ohne Umstellung bleibt es bei höchstens 175 Euro Grundzulage.

Was kostet der Wechsel zu einem anderen Anbieter?

Der bisherige Anbieter darf in den ersten fünf Jahren nach Abschluss höchstens 150 Euro verlangen,

danach nichts.

Der neue Anbieter darf einmalig höchstens 150 Euro nehmen.

Ist der Wechsel ins Altersvorsorgedepot riskanter?

Ja, ohne Garantie schwankt der Wert mit den Börsen.

Bei langer Laufzeit gleicht sich das meist aus,

kurz vor der Rente kann ein Einbruch aber schmerzen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Private Rente

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Rentenversicherung

Zum Beispiel Riester seit 2010, Betriebsrente, Rürup, Lebensversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.