Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
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Kurz gesagt
Die Nachversicherungsgarantie ist Ihr Recht, die BU-Rente später ohne neue Gesundheitsfragen zu erhöhen, etwa nach Heirat, Geburt eines Kindes oder einem Gehaltssprung. Üblich sind 250 bis 500 Euro mehr Monatsrente je Anlass, eine Frist von meist 6 bis 12 Monaten und eine Altersgrenze um 50 Jahre. Die Erhöhung kostet Beitrag nach dem dann erreichten Alter.
Veröffentlichte Tarifbeispiele für eine Erhöhung der BU-Rente, Bürotätigkeit, Rente bis 67.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 500 Euro Mehrrente von Beginn an mitversichert, Abschluss mit 30 | etwa 24 Euro im Monat zusätzlich, rund 10.700 Euro über 37 Jahre |
| 500 Euro Mehrrente nachversichert mit 40 | etwa 28 Euro im Monat zusätzlich, rund 9.000 Euro über 27 Jahre |
| Basis 1.000 Euro Rente für 40 Euro, Erhöhung um 250 Euro | etwa 52 bis 53 Euro im Monat gesamt |
| Basis 1.000 Euro Rente für 40 Euro, Erhöhung um 500 Euro | etwa 62 Euro im Monat gesamt |
Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen einzelner Versicherer.
Ihr Beitrag hängt von Beruf, Alter, Gesundheit beim Erstantrag und Rentenhöhe ab;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie beginnt mit 1.200 Euro BU-Rente und erhöht in zwei Schritten über die Nachversicherungsgarantie.
| Start mit 27 | 1.200 Euro Monatsrente |
| Geburt des ersten Kindes mit 31, Antrag nach 4 Monaten | plus 500 Euro |
| Wohnungskauf mit 36, Antrag nach 7 Monaten | plus 500 Euro |
| Neue Gesundheitsfragen | keine, trotz Bandscheibenvorfall mit 33 |
Sie hat mit 36 rund 2.200 Euro BU-Rente, obwohl sie wegen des Bandscheibenvorfalls neu kaum noch versicherbar wäre. Beim Wohnungskauf lag der Antrag nur innerhalb der Frist, weil ihr Tarif 12 Monate erlaubt.
Bei der Nachversicherungsgarantie wird Ihre Gesundheit nur einmal geprüft, beim ersten Antrag. Erkranken Sie später, etwa an Rückenproblemen oder einer Depression, dürfen Sie die BU-Rente trotzdem erhöhen, solange ein Anlass aus den Bedingungen vorliegt und die Frist noch läuft.
Geprüft wird bei der Nachversicherung meist nur, ob die neue Gesamtrente zu Ihrem Einkommen passt. Viele Tarife verlangen dafür einen Nachweis wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Gehaltsabrechnung. Einen Beruf oder ein Hobby, das inzwischen gefährlicher ist, schauen manche Versicherer neu an.
| Anlass | Üblicher Nachweis | Typisches Plus je Anlass |
|---|---|---|
| Heirat oder eingetragene Partnerschaft | Urkunde | 250 bis 500 Euro |
| Geburt oder Adoption eines Kindes | Geburtsurkunde oder Beschluss | 250 bis 500 Euro |
| Berufsstart nach Ausbildung oder Studium | Arbeitsvertrag | teils bis 1.500 Euro |
| Gehaltsplus, oft ab 10 Prozent | Gehaltsabrechnungen | bis etwa 1.000 Euro |
| Kauf einer selbst genutzten Immobilie | Kauf- oder Darlehensvertrag ab einer Mindestsumme | 250 bis 500 Euro |
| Ohne Anlass in den ersten fünf Jahren | keiner | begrenzt, je nach Tarif |
Die Nachversicherungsgarantie gilt nicht unbegrenzt. Die meisten Tarife setzen drei Schranken: ein Höchstplus je Anlass, eine Obergrenze für alle Erhöhungen zusammen und eine Gesamtrente, die zum Einkommen passen muss, bei manchen Tarifen höchstens 60 Prozent des Bruttoeinkommens.
Dazu kommt die Altersgrenze. Mit Anlass endet das Recht meist um das 50. Lebensjahr, ohne Anlass schon mit 40 oder 45. Wer mit 35 einen Vertrag schließt und erst mit 52 heiratet, kann die Garantie dann nicht mehr nutzen.
Sind Sie bei der Antragstellung berufsunfähig oder gerade krankgeschrieben, lehnen fast alle Bedingungen die Nachversicherung ab. Auch wer schon einmal BU-Leistungen bezogen hat, verliert das Recht in vielen Tarifen ganz oder teilweise.
Verpassen Sie die Frist nach Heirat oder Geburt, ist der Anlass verbraucht. Eine Erhöhung geht dann nur noch mit neuen Gesundheitsfragen. Tragen Sie sich deshalb bei jedem Lebensereignis eine Erinnerung ein, gleich neben Elterngeld und Namensänderung.
Der Beitrag für die Nachversicherung richtet sich nach Ihrem Alter am Tag der Erhöhung, nicht nach dem Alter beim Abschluss. Die zusätzliche Rente ist deshalb im Monat etwas teurer, als wenn Sie sie gleich mitversichert hätten. Dafür zahlen Sie sie weniger Jahre.
Rechnerisch kommt die spätere Erhöhung über die gesamte Laufzeit oft sogar günstiger, weil die ersten Jahre ohne Zusatzbeitrag laufen. Das Risiko liegt woanders: Werden Sie vor dem Anlass berufsunfähig, haben Sie nur die kleine Rente.
Die Dynamik erhöht Beitrag und Rente automatisch jedes Jahr um einen festen Satz, um die Teuerung auszugleichen. Die Nachversicherungsgarantie dagegen erhöht in Sprüngen, wenn sich Ihr Leben ändert. Beide schließen sich nicht aus, gute BU-Tarife haben beides.
Für Berufseinsteiger und Studierende ist die Nachversicherung meist wichtiger, weil das Einkommen in den ersten Jahren stark steigt. Wer schon gut verdient und seine Rente passend gewählt hat, kommt mit der Dynamik allein aus.
Haben Sie die BU-Rente gleich so hoch gewählt, wie Ihr Einkommen es zulässt, bleibt für eine Nachversicherung wenig Raum. Das gilt auch, wenn Sie über 45 sind und keine größeren Lebensereignisse mehr erwarten.
Wichtig bleibt die Nachversicherungsgarantie für Menschen unter 35, für alle mit Kinderwunsch oder Hausplänen und für Selbstständige, deren Gewinn noch wächst.
Fragen und Antworten
Nein, das ist gerade der Sinn.
Einige Versicherer fragen aber nach Beruf, Hobbys und aktueller Arbeitsunfähigkeit.
So oft ein neuer Anlass eintritt, bis die Gesamtgrenze oder die Altersgrenze erreicht ist.
Manche Tarife verlangen einen Abstand von einem Jahr zwischen zwei Erhöhungen.
Bei vielen Tarifen ja, meist ab einem Plus von 10 Prozent,
bei Selbstständigen oft gemessen am Gewinn über mehrere Jahre.
Viele Tarife erlauben das einmal oder mehrfach in den ersten fünf Vertragsjahren,
meist nur bis 40 oder 45 und mit kleinerem Betrag.
Nein.
Die Erhöhung läuft bis zum selben Endalter wie der ursprüngliche Vertrag.
Dann gibt es keine garantierte Erhöhung.
Sie können trotzdem mehr Rente beantragen, aber mit neuer Gesundheitsprüfung.
NAMMERT Versicherungsmakler
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