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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Was ist die Nachversicherungsgarantie in der BU?

Kurz gesagt

Die Nachversicherungsgarantie ist Ihr Recht, die BU-Rente später ohne neue Gesundheitsfragen zu erhöhen, etwa nach Heirat, Geburt eines Kindes oder einem Gehaltssprung. Üblich sind 250 bis 500 Euro mehr Monatsrente je Anlass, eine Frist von meist 6 bis 12 Monaten und eine Altersgrenze um 50 Jahre. Die Erhöhung kostet Beitrag nach dem dann erreichten Alter.

Was ist die Nachversicherungsgarantie in der BU?

Was es kostet

Veröffentlichte Tarifbeispiele für eine Erhöhung der BU-Rente, Bürotätigkeit, Rente bis 67.

BeispielRichtwert
500 Euro Mehrrente von Beginn an mitversichert, Abschluss mit 30etwa 24 Euro im Monat zusätzlich, rund 10.700 Euro über 37 Jahre
500 Euro Mehrrente nachversichert mit 40etwa 28 Euro im Monat zusätzlich, rund 9.000 Euro über 27 Jahre
Basis 1.000 Euro Rente für 40 Euro, Erhöhung um 250 Euroetwa 52 bis 53 Euro im Monat gesamt
Basis 1.000 Euro Rente für 40 Euro, Erhöhung um 500 Euroetwa 62 Euro im Monat gesamt

Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen einzelner Versicherer.

Ihr Beitrag hängt von Beruf, Alter, Gesundheit beim Erstantrag und Rentenhöhe ab;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Berufseinsteigerin, 27, später Kind und Wohnung

Sie beginnt mit 1.200 Euro BU-Rente und erhöht in zwei Schritten über die Nachversicherungsgarantie.

Start mit 271.200 Euro Monatsrente
Geburt des ersten Kindes mit 31, Antrag nach 4 Monatenplus 500 Euro
Wohnungskauf mit 36, Antrag nach 7 Monatenplus 500 Euro
Neue Gesundheitsfragenkeine, trotz Bandscheibenvorfall mit 33

Sie hat mit 36 rund 2.200 Euro BU-Rente, obwohl sie wegen des Bandscheibenvorfalls neu kaum noch versicherbar wäre. Beim Wohnungskauf lag der Antrag nur innerhalb der Frist, weil ihr Tarif 12 Monate erlaubt.

So funktioniert die Nachversicherung

Bei der Nachversicherungsgarantie wird Ihre Gesundheit nur einmal geprüft, beim ersten Antrag. Erkranken Sie später, etwa an Rückenproblemen oder einer Depression, dürfen Sie die BU-Rente trotzdem erhöhen, solange ein Anlass aus den Bedingungen vorliegt und die Frist noch läuft.

Geprüft wird bei der Nachversicherung meist nur, ob die neue Gesamtrente zu Ihrem Einkommen passt. Viele Tarife verlangen dafür einen Nachweis wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Gehaltsabrechnung. Einen Beruf oder ein Hobby, das inzwischen gefährlicher ist, schauen manche Versicherer neu an.

AnlassÜblicher NachweisTypisches Plus je Anlass
Heirat oder eingetragene PartnerschaftUrkunde250 bis 500 Euro
Geburt oder Adoption eines KindesGeburtsurkunde oder Beschluss250 bis 500 Euro
Berufsstart nach Ausbildung oder StudiumArbeitsvertragteils bis 1.500 Euro
Gehaltsplus, oft ab 10 ProzentGehaltsabrechnungenbis etwa 1.000 Euro
Kauf einer selbst genutzten ImmobilieKauf- oder Darlehensvertrag ab einer Mindestsumme250 bis 500 Euro
Ohne Anlass in den ersten fünf Jahrenkeinerbegrenzt, je nach Tarif

Die Grenzen, die im Kleingedruckten stehen

Die Nachversicherungsgarantie gilt nicht unbegrenzt. Die meisten Tarife setzen drei Schranken: ein Höchstplus je Anlass, eine Obergrenze für alle Erhöhungen zusammen und eine Gesamtrente, die zum Einkommen passen muss, bei manchen Tarifen höchstens 60 Prozent des Bruttoeinkommens.

Dazu kommt die Altersgrenze. Mit Anlass endet das Recht meist um das 50. Lebensjahr, ohne Anlass schon mit 40 oder 45. Wer mit 35 einen Vertrag schließt und erst mit 52 heiratet, kann die Garantie dann nicht mehr nutzen.

Wann die Garantie nicht greift

Sind Sie bei der Antragstellung berufsunfähig oder gerade krankgeschrieben, lehnen fast alle Bedingungen die Nachversicherung ab. Auch wer schon einmal BU-Leistungen bezogen hat, verliert das Recht in vielen Tarifen ganz oder teilweise.

Verpassen Sie die Frist nach Heirat oder Geburt, ist der Anlass verbraucht. Eine Erhöhung geht dann nur noch mit neuen Gesundheitsfragen. Tragen Sie sich deshalb bei jedem Lebensereignis eine Erinnerung ein, gleich neben Elterngeld und Namensänderung.

Was die spätere Erhöhung kostet

Der Beitrag für die Nachversicherung richtet sich nach Ihrem Alter am Tag der Erhöhung, nicht nach dem Alter beim Abschluss. Die zusätzliche Rente ist deshalb im Monat etwas teurer, als wenn Sie sie gleich mitversichert hätten. Dafür zahlen Sie sie weniger Jahre.

Rechnerisch kommt die spätere Erhöhung über die gesamte Laufzeit oft sogar günstiger, weil die ersten Jahre ohne Zusatzbeitrag laufen. Das Risiko liegt woanders: Werden Sie vor dem Anlass berufsunfähig, haben Sie nur die kleine Rente.

Nachversicherung oder Dynamik?

Die Dynamik erhöht Beitrag und Rente automatisch jedes Jahr um einen festen Satz, um die Teuerung auszugleichen. Die Nachversicherungsgarantie dagegen erhöht in Sprüngen, wenn sich Ihr Leben ändert. Beide schließen sich nicht aus, gute BU-Tarife haben beides.

Für Berufseinsteiger und Studierende ist die Nachversicherung meist wichtiger, weil das Einkommen in den ersten Jahren stark steigt. Wer schon gut verdient und seine Rente passend gewählt hat, kommt mit der Dynamik allein aus.

Wann Sie die Nachversicherungsgarantie kaum brauchen

Haben Sie die BU-Rente gleich so hoch gewählt, wie Ihr Einkommen es zulässt, bleibt für eine Nachversicherung wenig Raum. Das gilt auch, wenn Sie über 45 sind und keine größeren Lebensereignisse mehr erwarten.

Wichtig bleibt die Nachversicherungsgarantie für Menschen unter 35, für alle mit Kinderwunsch oder Hausplänen und für Selbstständige, deren Gewinn noch wächst.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen die Liste der Anlässe, die Frist und die Altersgrenze nachlesen.
  2. Bei jedem Lebensereignis prüfen, ob es auf der Liste steht.
  3. Nachweis besorgen, etwa Urkunde, Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung.
  4. Erhöhung schriftlich innerhalb der Frist beantragen.
  5. Neue Gesamtrente mit dem aktuellen Nettoeinkommen abgleichen.
  6. Bestätigung mit neuer Rente und neuem Beitrag aufheben.

Checkliste

  • Anlässe in den Bedingungen kennen
  • Frist je Anlass notiert, 6 oder 12 Monate
  • Altersgrenze und Gesamtgrenze bekannt
  • Erhöhung ohne Anlass in den ersten Jahren möglich
  • Kein Ausschluss für Zeiten mit Krankschreibung übersehen
  • Dynamik und Nachversicherung im selben Vertrag

Häufige Fehler

  • Die Frist nach Heirat oder Geburt verstreichen lassen
  • Erst während einer Krankschreibung erhöhen wollen
  • Eine sehr kleine Startrente wählen und auf spätere Erhöhungen hoffen
  • Vergessen, dass die Gesamtrente zum Einkommen passen muss

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich bei der Nachversicherung Gesundheitsfragen beantworten?

Nein, das ist gerade der Sinn.

Einige Versicherer fragen aber nach Beruf, Hobbys und aktueller Arbeitsunfähigkeit.

Wie oft kann ich nachversichern?

So oft ein neuer Anlass eintritt, bis die Gesamtgrenze oder die Altersgrenze erreicht ist.

Manche Tarife verlangen einen Abstand von einem Jahr zwischen zwei Erhöhungen.

Zählt eine Gehaltserhöhung als Anlass?

Bei vielen Tarifen ja, meist ab einem Plus von 10 Prozent,

bei Selbstständigen oft gemessen am Gewinn über mehrere Jahre.

Kann ich auch ohne Anlass erhöhen?

Viele Tarife erlauben das einmal oder mehrfach in den ersten fünf Vertragsjahren,

meist nur bis 40 oder 45 und mit kleinerem Betrag.

Verlängert sich mit der Erhöhung die Laufzeit?

Nein.

Die Erhöhung läuft bis zum selben Endalter wie der ursprüngliche Vertrag.

Was passiert, wenn der Anlass nicht in den Bedingungen steht?

Dann gibt es keine garantierte Erhöhung.

Sie können trotzdem mehr Rente beantragen, aber mit neuer Gesundheitsprüfung.

Quellen

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