Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Ohne Rechtsschutzversicherung kostet ein Anwalt für die erste Beratung höchstens 226,10 Euro mit Mehrwertsteuer. Ein Anwaltsschreiben bei 5.000 Euro Streitwert kostet rund 572 Euro. Verlieren Sie einen Prozess um 5.000 Euro, zahlen Sie beide Anwälte und das Gericht, zusammen rund 2.670 Euro. Im Arbeitsrecht zahlt in erster Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst.
Gesetzliche Gebühren nach RVG und Gerichtskostengesetz in der Fassung seit 1. Juni 2025, gerechnet mit 20 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erstes Beratungsgespräch, Verbraucher | bis 226,10 Euro |
| Anwaltsschreiben, Streitwert 5.000 Euro | etwa 572 Euro |
| Klage um 5.000 Euro, eigener Anwalt | etwa 1.078 Euro |
| Klage um 5.000 Euro verloren, alles zusammen | etwa 2.668 Euro |
| Klage um 10.000 Euro verloren, alles zusammen | etwa 4.776 Euro |
| Stundenhonorar nach Vereinbarung | im Schnitt 244 Euro netto je Stunde |
Rechenbeispiele ohne Gutachter, Zeugen und Berufung, Stand Oktober 2026.
Bei Anwälten mit Vergütungsvereinbarung kann es mehr werden.
Rechenbeispiel
So setzt sich die Rechnung zusammen, wenn es zur mündlichen Verhandlung kommt und Sie verlieren.
| Eigener Anwalt: 1,3 Verfahrensgebühr | 460,85 Euro |
| Eigener Anwalt: 1,2 Terminsgebühr | 425,40 Euro |
| Auslagenpauschale | 20,00 Euro |
| Mehrwertsteuer 19 Prozent | 172,19 Euro |
| Eigener Anwalt gesamt | 1.078,44 Euro |
| Anwalt der Gegenseite, gleiche Rechnung | 1.078,44 Euro |
| Gerichtskosten (3,0 Gebühr) | 511,50 Euro |
Zusammen 2.668,38 Euro, mehr als die Hälfte des Streitwerts. Mit Rechtsschutz trägt diese Kosten der Versicherer, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.
Ohne besondere Vereinbarung richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Gegenstandswert, also der Betrag, um den es geht. Seit der Erhöhung zum 1. Juni 2025 beträgt eine volle Gebühr bei bis zu 500 Euro 51,50 Euro, bei 5.000 Euro 354,50 Euro und bei 10.000 Euro 652 Euro.
Je nach Tätigkeit fällt ein Vielfaches dieser Gebühr an. Für ein Anwaltsschreiben außerhalb des Gerichts gilt meist das 1,3-fache; mehr darf der Anwalt nur verlangen, wenn die Sache umfangreich oder schwierig war. Im Prozess kommen das 1,3-fache für das Verfahren und das 1,2-fache für den Termin zusammen. Dazu kommen 20 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer.
| Streitwert | 1,0 Gebühr | Anwaltsschreiben (1,3 + 20 Euro + MwSt.) | Klage, ein Anwalt (2,5 + 20 Euro + MwSt.) |
|---|---|---|---|
| 1.000 Euro | 93,00 Euro | 167,67 Euro | 300,48 Euro |
| 5.000 Euro | 354,50 Euro | 572,21 Euro | 1.078,44 Euro |
| 10.000 Euro | 652,00 Euro | 1.032,44 Euro | 1.963,50 Euro |
| 20.000 Euro | 872,00 Euro | 1.372,78 Euro | 2.618,00 Euro |
Im Zivilprozess trägt, wer verliert, die Kosten des Rechtsstreits: den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 5.000 Euro Streitwert betragen die Gerichtskosten für das Verfahren 511,50 Euro, bei 10.000 Euro 849 Euro.
Wer zum Teil gewinnt, trägt die Kosten anteilig. Gutachten von Sachverständigen und Zeugengeld kommen noch dazu und können bei Bau- oder Arztstreitigkeiten schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.
Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz bekommt auch die Seite, die gewinnt, ihre Anwaltskosten nicht erstattet. Darauf muss der Anwalt Sie vorher hinweisen.
Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Gegenstandswert höchstens ein Vierteljahresgehalt. Bei 3.500 Euro brutto im Monat sind das 10.500 Euro. Eine Abfindung wird dabei nicht hinzugerechnet.
Viele Kanzleien vereinbaren statt der gesetzlichen Gebühren ein Stundenhonorar. Nach einer Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer für 2024 lag der übliche Stundensatz im Schnitt bei 244 Euro netto. Lassen Sie sich vorher schriftlich sagen, wie viele Stunden die Kanzlei ungefähr erwartet.
Im Prozess bekommen Sie von der Gegenseite nur die gesetzlichen Gebühren erstattet, nicht ein höheres Stundenhonorar. Die Differenz bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie gewinnen.
Wer wenig Einkommen hat, bekommt Beratungshilfe beim Amtsgericht und zahlt dem Anwalt höchstens 15 Euro; die Gebühr kann sogar erlassen werden. Im Prozess kann Prozesskostenhilfe die eigenen Kosten übernehmen, nicht aber die des Gegners, wenn Sie verlieren.
Ein Rechtsschutz lohnt sich vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Mieter und Autofahrer, weil dort Streit häufig ist und die Kosten auch beim Gewinnen bleiben können. Wer nur selten streitet und einige Tausend Euro Rücklage hat, kann das Risiko auch selbst tragen.
Fragen und Antworten
Für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro netto, also 226,10 Euro mit Mehrwertsteuer.
Viele Kanzleien nennen den Preis auf Nachfrage vorher.
Bei 1.000 Euro Streitwert etwa 168 Euro, bei 5.000 Euro etwa 572 Euro,
jeweils mit Pauschale und Mehrwertsteuer.
Im Zivilprozess die Gegenseite, aber nur die gesetzlichen Gebühren.
Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst.
Bei 3.500 Euro brutto Monatsgehalt etwa 2.130 Euro für den eigenen Anwalt mit Verhandlungstermin,
unabhängig vom Ausgang.
Ja.
Beratungshilfe kostet Sie beim Anwalt höchstens 15 Euro.
Für einen Prozess gibt es Prozesskostenhilfe, die aber nicht die Kosten der Gegenseite übernimmt,
wenn Sie verlieren.
Nein.
Rechtsschutz zahlt nur für Streit, der nach Vertragsbeginn und meist nach einer Wartezeit entsteht.
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Kann ich den Anwalt selbst auswählen?
Ja. Nach § 127 VVG dürfen Sie Ihren Anwalt frei auswählen, auch gegen eine Empfehlung des Ver …
Lohnt sich ein Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung?
Meist nicht. Im veröffentlichten Beispiel kostet der Verzicht auf 150 Euro Selbstbeteiligung …
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