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Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung?

Kurz gesagt

Ohne Rechtsschutzversicherung kostet ein Anwalt für die erste Beratung höchstens 226,10 Euro mit Mehrwertsteuer. Ein Anwaltsschreiben bei 5.000 Euro Streitwert kostet rund 572 Euro. Verlieren Sie einen Prozess um 5.000 Euro, zahlen Sie beide Anwälte und das Gericht, zusammen rund 2.670 Euro. Im Arbeitsrecht zahlt in erster Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst.

Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung?

Was es kostet

Gesetzliche Gebühren nach RVG und Gerichtskostengesetz in der Fassung seit 1. Juni 2025, gerechnet mit 20 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer.

BeispielRichtwert
Erstes Beratungsgespräch, Verbraucherbis 226,10 Euro
Anwaltsschreiben, Streitwert 5.000 Euroetwa 572 Euro
Klage um 5.000 Euro, eigener Anwaltetwa 1.078 Euro
Klage um 5.000 Euro verloren, alles zusammenetwa 2.668 Euro
Klage um 10.000 Euro verloren, alles zusammenetwa 4.776 Euro
Stundenhonorar nach Vereinbarungim Schnitt 244 Euro netto je Stunde

Rechenbeispiele ohne Gutachter, Zeugen und Berufung, Stand Oktober 2026.

Bei Anwälten mit Vergütungsvereinbarung kann es mehr werden.

Rechenbeispiel

Klage um 5.000 Euro, zum Beispiel gegen einen Handwerker, verloren

So setzt sich die Rechnung zusammen, wenn es zur mündlichen Verhandlung kommt und Sie verlieren.

Eigener Anwalt: 1,3 Verfahrensgebühr460,85 Euro
Eigener Anwalt: 1,2 Terminsgebühr425,40 Euro
Auslagenpauschale20,00 Euro
Mehrwertsteuer 19 Prozent172,19 Euro
Eigener Anwalt gesamt1.078,44 Euro
Anwalt der Gegenseite, gleiche Rechnung1.078,44 Euro
Gerichtskosten (3,0 Gebühr)511,50 Euro

Zusammen 2.668,38 Euro, mehr als die Hälfte des Streitwerts. Mit Rechtsschutz trägt diese Kosten der Versicherer, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.

So rechnen Anwälte ab: das RVG

Ohne besondere Vereinbarung richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Gegenstandswert, also der Betrag, um den es geht. Seit der Erhöhung zum 1. Juni 2025 beträgt eine volle Gebühr bei bis zu 500 Euro 51,50 Euro, bei 5.000 Euro 354,50 Euro und bei 10.000 Euro 652 Euro.

Je nach Tätigkeit fällt ein Vielfaches dieser Gebühr an. Für ein Anwaltsschreiben außerhalb des Gerichts gilt meist das 1,3-fache; mehr darf der Anwalt nur verlangen, wenn die Sache umfangreich oder schwierig war. Im Prozess kommen das 1,3-fache für das Verfahren und das 1,2-fache für den Termin zusammen. Dazu kommen 20 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Streitwert1,0 GebührAnwaltsschreiben (1,3 + 20 Euro + MwSt.)Klage, ein Anwalt (2,5 + 20 Euro + MwSt.)
1.000 Euro93,00 Euro167,67 Euro300,48 Euro
5.000 Euro354,50 Euro572,21 Euro1.078,44 Euro
10.000 Euro652,00 Euro1.032,44 Euro1.963,50 Euro
20.000 Euro872,00 Euro1.372,78 Euro2.618,00 Euro

Das eigentliche Risiko: verlieren

Im Zivilprozess trägt, wer verliert, die Kosten des Rechtsstreits: den eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Bei 5.000 Euro Streitwert betragen die Gerichtskosten für das Verfahren 511,50 Euro, bei 10.000 Euro 849 Euro.

Wer zum Teil gewinnt, trägt die Kosten anteilig. Gutachten von Sachverständigen und Zeugengeld kommen noch dazu und können bei Bau- oder Arztstreitigkeiten schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

Arbeitsrecht: Sie zahlen auch, wenn Sie gewinnen

Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz bekommt auch die Seite, die gewinnt, ihre Anwaltskosten nicht erstattet. Darauf muss der Anwalt Sie vorher hinweisen.

Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Gegenstandswert höchstens ein Vierteljahresgehalt. Bei 3.500 Euro brutto im Monat sind das 10.500 Euro. Eine Abfindung wird dabei nicht hinzugerechnet.

Stundenhonorar und Pauschalen

Viele Kanzleien vereinbaren statt der gesetzlichen Gebühren ein Stundenhonorar. Nach einer Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer für 2024 lag der übliche Stundensatz im Schnitt bei 244 Euro netto. Lassen Sie sich vorher schriftlich sagen, wie viele Stunden die Kanzlei ungefähr erwartet.

Im Prozess bekommen Sie von der Gegenseite nur die gesetzlichen Gebühren erstattet, nicht ein höheres Stundenhonorar. Die Differenz bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie gewinnen.

Wann Sie keine Rechtsschutzversicherung brauchen

Wer wenig Einkommen hat, bekommt Beratungshilfe beim Amtsgericht und zahlt dem Anwalt höchstens 15 Euro; die Gebühr kann sogar erlassen werden. Im Prozess kann Prozesskostenhilfe die eigenen Kosten übernehmen, nicht aber die des Gegners, wenn Sie verlieren.

Ein Rechtsschutz lohnt sich vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Mieter und Autofahrer, weil dort Streit häufig ist und die Kosten auch beim Gewinnen bleiben können. Wer nur selten streitet und einige Tausend Euro Rücklage hat, kann das Risiko auch selbst tragen.

Schritt für Schritt

  1. Gegenstandswert klären: Um welchen Betrag geht es genau?
  2. Beim ersten Termin nach den Kosten fragen; die Erstberatung ist für Verbraucher auf 190 Euro netto begrenzt.
  3. Bei geringem Einkommen vorher Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.
  4. Bei einer Honorarvereinbarung Stundensatz und geschätzte Stunden schriftlich festhalten.
  5. Vor einer Klage das volle Risiko rechnen: zwei Anwälte plus Gericht.

Checkliste

  • Gegenstandswert bekannt
  • Kosten der Erstberatung vorab genannt
  • Abrechnung nach RVG oder schriftliche Vergütungsvereinbarung
  • Prozessrisiko mit beiden Anwälten und Gericht gerechnet
  • Im Arbeitsrecht eingeplant, dass die eigenen Kosten bleiben
  • Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe geprüft

Häufige Fehler

  • Nur an den eigenen Anwalt denken und die Kosten der Gegenseite vergessen
  • Stundenhonorar vereinbaren und glauben, die Gegenseite zahle es im Erfolgsfall ganz
  • Im Arbeitsrecht mit Kostenerstattung nach einem Sieg rechnen
  • Rechtsschutz erst abschließen, wenn der Streit schon da ist; dann zahlt kein Versicherer

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was kostet ein erstes Gespräch beim Anwalt?

Für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro netto, also 226,10 Euro mit Mehrwertsteuer.

Viele Kanzleien nennen den Preis auf Nachfrage vorher.

Was kostet ein Anwaltsschreiben?

Bei 1.000 Euro Streitwert etwa 168 Euro, bei 5.000 Euro etwa 572 Euro,

jeweils mit Pauschale und Mehrwertsteuer.

Wer zahlt den Anwalt, wenn ich gewinne?

Im Zivilprozess die Gegenseite, aber nur die gesetzlichen Gebühren.

Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutz?

Bei 3.500 Euro brutto Monatsgehalt etwa 2.130 Euro für den eigenen Anwalt mit Verhandlungstermin,

unabhängig vom Ausgang.

Gibt es Hilfe, wenn ich wenig verdiene?

Ja.

Beratungshilfe kostet Sie beim Anwalt höchstens 15 Euro.

Für einen Prozess gibt es Prozesskostenhilfe, die aber nicht die Kosten der Gegenseite übernimmt,

wenn Sie verlieren.

Kann ich einen laufenden Streit noch versichern?

Nein.

Rechtsschutz zahlt nur für Streit, der nach Vertragsbeginn und meist nach einer Wartezeit entsteht.

Quellen

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