Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Kurz gesagt
Nach einem Autounfall im Ausland muss zuerst die Unfallstelle gesichert werden. Was Sie dann tun: bei Verletzten die 112 wählen, Fotos machen und den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Melden Sie den Schaden spätestens nach einer Woche Ihrem Versicherer. Sind Sie nicht schuld, nennt Ihnen der Zentralruf unter 0800 250 260 0 den Ansprechpartner in Deutschland.
Was die Hilfe nach einem Unfall im Ausland kostet, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Anruf beim Zentralruf aus Deutschland | 0 Euro, rund um die Uhr |
| Europäischer Unfallbericht beim Versicherer oder als Download | 0 Euro |
| Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein | etwa 10 bis 50 Euro im Jahr, in besseren Tarifen oft enthalten |
| Schutzbrief mit Abschleppen und Rückholung aus dem Ausland | etwa 10 bis 30 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus Angaben des Zentralrufs,
der Verkehrsopferhilfe, des Versicherungsverbands und öffentlich genannten Ratgeberpreisen.
Ob Auslandsschadenschutz und Schutzbrief in Ihrem Vertrag stecken, sehen wir in Ihren Unterlagen;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein italienischer Fahrer fährt Ihnen an der Ampel hinten auf. Niemand ist verletzt, Ihr Auto hat rund 4.000 Euro Schaden.
| An der Unfallstelle | Fotos, Europäischer Unfallbericht, beide unterschreiben |
| Zu Hause | Zentralruf anrufen, Kennzeichen, Land und Datum nennen |
| Regulierung | über den Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland, auf Deutsch |
| Maßstab ohne Auslandsschadenschutz | italienisches Recht |
| Meldung an den eigenen Versicherer | innerhalb einer Woche |
Sie bekommen den Schaden über einen Ansprechpartner in Deutschland ersetzt. Mit Auslandsschadenschutz regelt Ihr eigener Versicherer den Schaden nach deutschen Maßstäben.
Zuerst kommt die Sicherheit: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Verletzten helfen. Die 112 erreichen Sie in allen Ländern der EU. Bei Verletzten, bei Streit über den Hergang oder wenn der Gegner keine Papiere zeigt, rufen Sie die Polizei.
Fotografieren Sie beide Autos, ihre Stellung auf der Straße, Schäden, Schilder und das Kennzeichen des anderen. Notieren Sie Namen, Anschrift, Versicherung und Vertragsnummer des Gegners sowie Zeugen. Die Grüne Karte des anderen enthält die Versicherungsdaten, fotografieren Sie sie, wenn er eine dabei hat.
Der Europäische Unfallbericht ist in allen Sprachen gleich aufgebaut. Füllt der andere die Fassung in seiner Sprache aus, stehen die Felder trotzdem an derselben Stelle. Beide Fahrer unterschreiben, und jeder bekommt ein Exemplar. Gibt es nur eines, machen Sie ein Foto mit dem Handy.
Tragen Sie nur Tatsachen ein: Ort, Zeit, Beteiligte, Ankreuzfelder zum Hergang und eine Skizze. Ein Schreiben in fremder Sprache, das Sie nicht verstehen, unterschreiben Sie nicht. Legen Sie den Bericht schon vor der Reise ins Auto, ihn gibt es beim Versicherer oder als Download.
Haben Sie den Unfall verursacht, zahlt Ihre deutsche Kfz-Haftpflicht den Schaden des anderen, mindestens im Umfang Ihres deutschen Vertrags. Für Ihr eigenes Auto zahlt dann nur Ihre Vollkasko. Beides kann Ihre Schadenfreiheitsklasse belasten wie in Deutschland.
Sind Sie nicht schuld, zahlt die Versicherung des Gegners. Innerhalb der EU und des EWR hat jeder Kfz-Haftpflichtversicherer in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten. Den finden Sie über den Zentralruf, dafür brauchen Sie Kennzeichen und Herkunftsland des anderen Autos, das Unfalldatum und das Unfallland. Sie verhandeln dann auf Deutsch, der Ersatz richtet sich aber in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes.
| Lage | Wer zahlt | Ihr Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Sie sind schuld, Schaden beim anderen | Ihre Kfz-Haftpflicht | Ihr eigener Versicherer |
| Sie sind schuld, Schaden am eigenen Auto | nur Ihre Vollkasko | Ihr eigener Versicherer |
| Der andere ist schuld, Unfall in der EU | Versicherung des Gegners | Schadenregulierungsbeauftragter in Deutschland |
| Der andere ist schuld, Sie haben Auslandsschadenschutz | Ihr eigener Versicherer nach deutschen Maßstäben | Ihr eigener Versicherer |
| Keine Antwort nach drei Monaten | Entschädigungsstelle | Verkehrsopferhilfe in Hamburg |
Hat der ausländische Versicherer oder sein Beauftragter in Deutschland den Schaden nach drei Monaten nicht reguliert oder nur unzureichend geantwortet, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsstelle wenden. Sie hilft auch, wenn der Versicherer keinen Beauftragten in Deutschland benannt hat oder wenn weder Versicherer noch Fahrzeug innerhalb von zwei Monaten nach dem Unfall zu ermitteln sind.
Auch dort richtet sich der Ersatz nach dem Recht des Unfalllandes. Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Wertminderung fallen in manchen Ländern knapper aus als bei uns. Diese Lücke schließt nur ein Auslandsschadenschutz in Ihrem eigenen Vertrag.
Schadenregulierungsbeauftragter und Entschädigungsstelle gibt es für Unfälle im Europäischen Wirtschaftsraum. Passiert der Unfall etwa in der Türkei oder in Marokko, wenden Sie sich in der Regel an den Versicherer im Unfallland. Dann ist ein Auslandsschadenschutz besonders wertvoll, soweit sein Geltungsbereich das Land umfasst.
Für einen Mietwagen gilt ein anderer Weg: Den Schaden melden Sie zuerst dem Vermieter, dessen Versicherung zuständig ist. Ihr eigener Kfz-Vertrag und Ihr Auslandsschadenschutz gelten nur für Ihr eigenes Auto.
Fragen und Antworten
Bei Verletzten rufen Sie immer den Notruf.
Ob die Polizei bei reinem Blechschaden kommen muss, regelt jedes Land selbst;
im Zweifel rufen Sie sie.
Er hält den Hergang fest.
Tragen Sie nur Tatsachen ein und unterschreiben Sie keine zusätzlichen Erklärungen zur Schuld.
Der Zentralruf der Autoversicherer, kostenlos unter 0800 250 260 0 aus Deutschland,
rund um die Uhr.
In der Regel nach dem Recht des Unfalllandes.
Mit Auslandsschadenschutz regelt Ihr eigener Versicherer nach deutschen Maßstäben.
Umgehend, spätestens innerhalb einer Woche, auch wenn Sie glauben, der andere sei schuld.
Lassen sich Versicherer und Fahrzeug innerhalb von zwei Monaten nicht ermitteln,
kann die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsstelle helfen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
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Nach einem Autounfall: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten …
Was ist ein Auslandsschadenschutz?
Ein Auslandsschadenschutz ist ein Baustein Ihrer Kfz-Versicherung für Unfälle im europäischen …
Gilt meine Autoversicherung im Ausland?
In ganz Europa und in den außereuropäischen Gebieten der EU, etwa auf den Kanaren, ja: Haftpf …
Brauche ich die Grüne Karte für Fahrten ins Ausland noch?
Brauche ich die Grüne Karte noch? Ja, für Fahrten ins Ausland in acht Ländern: Albanien, Aser …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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