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Was muss ich nach einem Autounfall im Ausland tun?

Kurz gesagt

Nach einem Autounfall im Ausland muss zuerst die Unfallstelle gesichert werden. Was Sie dann tun: bei Verletzten die 112 wählen, Fotos machen und den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Melden Sie den Schaden spätestens nach einer Woche Ihrem Versicherer. Sind Sie nicht schuld, nennt Ihnen der Zentralruf unter 0800 250 260 0 den Ansprechpartner in Deutschland.

Was muss ich nach einem Autounfall im Ausland tun?

Was es kostet

Was die Hilfe nach einem Unfall im Ausland kostet, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Anruf beim Zentralruf aus Deutschland0 Euro, rund um die Uhr
Europäischer Unfallbericht beim Versicherer oder als Download0 Euro
Auslandsschadenschutz als Zusatzbausteinetwa 10 bis 50 Euro im Jahr, in besseren Tarifen oft enthalten
Schutzbrief mit Abschleppen und Rückholung aus dem Auslandetwa 10 bis 30 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026, aus Angaben des Zentralrufs,

der Verkehrsopferhilfe, des Versicherungsverbands und öffentlich genannten Ratgeberpreisen.

Ob Auslandsschadenschutz und Schutzbrief in Ihrem Vertrag stecken, sehen wir in Ihren Unterlagen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall in Italien, der andere ist schuld

Ein italienischer Fahrer fährt Ihnen an der Ampel hinten auf. Niemand ist verletzt, Ihr Auto hat rund 4.000 Euro Schaden.

An der UnfallstelleFotos, Europäischer Unfallbericht, beide unterschreiben
Zu HauseZentralruf anrufen, Kennzeichen, Land und Datum nennen
Regulierungüber den Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland, auf Deutsch
Maßstab ohne Auslandsschadenschutzitalienisches Recht
Meldung an den eigenen Versichererinnerhalb einer Woche

Sie bekommen den Schaden über einen Ansprechpartner in Deutschland ersetzt. Mit Auslandsschadenschutz regelt Ihr eigener Versicherer den Schaden nach deutschen Maßstäben.

An der Unfallstelle

Zuerst kommt die Sicherheit: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Verletzten helfen. Die 112 erreichen Sie in allen Ländern der EU. Bei Verletzten, bei Streit über den Hergang oder wenn der Gegner keine Papiere zeigt, rufen Sie die Polizei.

Fotografieren Sie beide Autos, ihre Stellung auf der Straße, Schäden, Schilder und das Kennzeichen des anderen. Notieren Sie Namen, Anschrift, Versicherung und Vertragsnummer des Gegners sowie Zeugen. Die Grüne Karte des anderen enthält die Versicherungsdaten, fotografieren Sie sie, wenn er eine dabei hat.

Der Europäische Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist in allen Sprachen gleich aufgebaut. Füllt der andere die Fassung in seiner Sprache aus, stehen die Felder trotzdem an derselben Stelle. Beide Fahrer unterschreiben, und jeder bekommt ein Exemplar. Gibt es nur eines, machen Sie ein Foto mit dem Handy.

Tragen Sie nur Tatsachen ein: Ort, Zeit, Beteiligte, Ankreuzfelder zum Hergang und eine Skizze. Ein Schreiben in fremder Sprache, das Sie nicht verstehen, unterschreiben Sie nicht. Legen Sie den Bericht schon vor der Reise ins Auto, ihn gibt es beim Versicherer oder als Download.

Nach dem Unfall: wer zahlt

Haben Sie den Unfall verursacht, zahlt Ihre deutsche Kfz-Haftpflicht den Schaden des anderen, mindestens im Umfang Ihres deutschen Vertrags. Für Ihr eigenes Auto zahlt dann nur Ihre Vollkasko. Beides kann Ihre Schadenfreiheitsklasse belasten wie in Deutschland.

Sind Sie nicht schuld, zahlt die Versicherung des Gegners. Innerhalb der EU und des EWR hat jeder Kfz-Haftpflichtversicherer in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten. Den finden Sie über den Zentralruf, dafür brauchen Sie Kennzeichen und Herkunftsland des anderen Autos, das Unfalldatum und das Unfallland. Sie verhandeln dann auf Deutsch, der Ersatz richtet sich aber in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes.

LageWer zahltIhr Ansprechpartner
Sie sind schuld, Schaden beim anderenIhre Kfz-HaftpflichtIhr eigener Versicherer
Sie sind schuld, Schaden am eigenen Autonur Ihre VollkaskoIhr eigener Versicherer
Der andere ist schuld, Unfall in der EUVersicherung des GegnersSchadenregulierungsbeauftragter in Deutschland
Der andere ist schuld, Sie haben AuslandsschadenschutzIhr eigener Versicherer nach deutschen MaßstäbenIhr eigener Versicherer
Keine Antwort nach drei MonatenEntschädigungsstelleVerkehrsopferhilfe in Hamburg

Wenn die Gegenseite nicht reagiert

Hat der ausländische Versicherer oder sein Beauftragter in Deutschland den Schaden nach drei Monaten nicht reguliert oder nur unzureichend geantwortet, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsstelle wenden. Sie hilft auch, wenn der Versicherer keinen Beauftragten in Deutschland benannt hat oder wenn weder Versicherer noch Fahrzeug innerhalb von zwei Monaten nach dem Unfall zu ermitteln sind.

Auch dort richtet sich der Ersatz nach dem Recht des Unfalllandes. Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Wertminderung fallen in manchen Ländern knapper aus als bei uns. Diese Lücke schließt nur ein Auslandsschadenschutz in Ihrem eigenen Vertrag.

Wann der Weg ein anderer ist

Schadenregulierungsbeauftragter und Entschädigungsstelle gibt es für Unfälle im Europäischen Wirtschaftsraum. Passiert der Unfall etwa in der Türkei oder in Marokko, wenden Sie sich in der Regel an den Versicherer im Unfallland. Dann ist ein Auslandsschadenschutz besonders wertvoll, soweit sein Geltungsbereich das Land umfasst.

Für einen Mietwagen gilt ein anderer Weg: Den Schaden melden Sie zuerst dem Vermieter, dessen Versicherung zuständig ist. Ihr eigener Kfz-Vertrag und Ihr Auslandsschadenschutz gelten nur für Ihr eigenes Auto.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern und bei Verletzten die 112 wählen.
  2. Fotos machen und die Daten des Gegners und der Zeugen notieren.
  3. Den Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen und ein Exemplar oder Foto behalten.
  4. Nichts in fremder Sprache unterschreiben, das Sie nicht verstehen.
  5. Den Schaden spätestens nach einer Woche dem eigenen Versicherer melden.
  6. Bei fremder Schuld über den Zentralruf den Beauftragten in Deutschland erfragen.
  7. Nach drei Monaten ohne Regulierung die Verkehrsopferhilfe einschalten.

Checkliste

  • Europäischer Unfallbericht im Handschuhfach
  • Warnwesten für alle Insassen und Warndreieck
  • Grüne Karte ausgedruckt
  • Nummer des Zentralrufs und des Schutzbriefs im Handy
  • Fotos von Autos, Kennzeichen und Unfallort
  • Kopie oder Foto des unterschriebenen Unfallberichts

Häufige Fehler

  • Ein Papier in fremder Sprache unterschreiben, ohne es zu verstehen
  • Ohne Foto vom Kennzeichen und den Versicherungsdaten des Gegners weiterfahren
  • Den Unfall erst Wochen später dem eigenen Versicherer melden
  • Erwarten, dass der Schaden nach deutschen Maßstäben ersetzt wird, ohne Auslandsschadenschutz
  • Beim Mietwagen den eigenen Kfz-Versicherer statt des Vermieters anrufen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich im Ausland immer die Polizei rufen?

Bei Verletzten rufen Sie immer den Notruf.

Ob die Polizei bei reinem Blechschaden kommen muss, regelt jedes Land selbst;

im Zweifel rufen Sie sie.

Ist der Europäische Unfallbericht ein Schuldanerkenntnis?

Er hält den Hergang fest.

Tragen Sie nur Tatsachen ein und unterschreiben Sie keine zusätzlichen Erklärungen zur Schuld.

Wer nennt mir den Ansprechpartner der gegnerischen Versicherung?

Der Zentralruf der Autoversicherer, kostenlos unter 0800 250 260 0 aus Deutschland,

rund um die Uhr.

Nach welchem Recht wird mein Schaden ersetzt?

In der Regel nach dem Recht des Unfalllandes.

Mit Auslandsschadenschutz regelt Ihr eigener Versicherer nach deutschen Maßstäben.

Wie schnell muss ich den Unfall melden?

Umgehend, spätestens innerhalb einer Woche, auch wenn Sie glauben, der andere sei schuld.

Was ist, wenn der Unfallgegner geflüchtet ist?

Lassen sich Versicherer und Fahrzeug innerhalb von zwei Monaten nicht ermitteln,

kann die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsstelle helfen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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