Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Kurz gesagt
Stirbt der Halter, endet die Kfz-Versicherung nicht von selbst. Sie geht wie das ganze Vermögen auf die Erben über, der Schutz bleibt und die Beiträge laufen weiter. Die Erben sollten den Versicherer schnell informieren und das Auto ummelden, abmelden oder verkaufen. Die Schadenfreiheitsklasse bekommt nach den Musterbedingungen nur, wer das Auto überwiegend gefahren ist.
Was die Schadenfreiheitsklasse im Erbfall wert sein kann, gemessen an durchschnittlichen Beiträgen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Haftpflicht mit Vollkasko, Durchschnitt | etwa 590 Euro im Jahr |
| Fahranfänger mit Vollkasko ohne übernommene SF-Klasse | oft über 1.000 Euro im Jahr |
| Nur Haftpflicht, Durchschnitt | etwa 256 bis 290 Euro im Jahr |
Durchschnittsbeiträge aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand Oktober 2026.
Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis,
ob eine Übernahme im Erbfall möglich ist, entscheidet der Versicherer.
Rechenbeispiel
Der Verstorbene war in SF 25, die Witwe hat selbst seit 30 Jahren den Führerschein und das Auto überwiegend mitgefahren.
| Beitrag mit übernommener SF 25 | etwa 520 Euro im Jahr |
| Beitrag in einer niedrigen eigenen Klasse | etwa 1.100 Euro im Jahr |
| Ersparnis durch die Übernahme | etwa 580 Euro im Jahr |
Die Übernahme lohnt sich deutlich. Sie sollte vor der Ummeldung mit dem Versicherer geklärt werden.
Mit dem Tod geht das Vermögen eines Menschen als Ganzes auf die Erben über, so steht es in § 1922 BGB. Dazu gehören das Auto und der Versicherungsvertrag. Die Kfz-Versicherung endet deshalb nicht mit dem Tod des Halters, Haftpflicht und Kasko bestehen weiter.
Das ist gut, denn ein Auto ohne Haftpflicht darf weder fahren noch zugelassen bleiben. Die Erben schulden aber auch die weiteren Beiträge. Wer das Auto nicht behalten will, sollte deshalb rasch handeln.
| Was die Erben tun | Folge für die Kfz-Versicherung |
|---|---|
| Auto behalten und auf sich ummelden | Vertrag läuft weiter oder neuer Vertrag, Beitrag nach den eigenen Merkmalen |
| Auto vorübergehend abmelden | beitragsfreie Ruheversicherung |
| Auto verkaufen | Versicherung geht auf den Käufer über, Käufer oder Versicherer können kündigen |
| Auto verschrotten | Vertrag endet mit dem Wegfall des Risikos |
| Nichts tun | Beiträge laufen weiter, Mahnungen an den Nachlass |
Behält ein Erbe das Auto, meldet er es bei der Zulassungsstelle auf sich um. Dafür braucht er einen Nachweis, dass er Erbe ist, die Zulassungsbescheinigungen und eine Versicherungsbestätigung. Der Versicherer passt den Beitrag an die Daten des neuen Halters an, etwa Alter und Wohnort.
Wird das Auto abgemeldet, geht der Vertrag nach den Musterbedingungen in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Beim Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über, der sie kündigen kann. Den Verkauf müssen Erbe und Käufer dem Versicherer unverzüglich melden.
Die Schadenfreiheitsklasse ist an den Vertrag und die Person gebunden. Die Musterbedingungen erlauben die Übernahme des Schadenverlaufs einer anderen Person, wenn Sie deren Auto überwiegend gefahren haben. Das müssen Sie gegenüber dem Versicherer erklären und belegen können.
Manche Versicherer lassen im Erbfall eine Übernahme durch Ehepartner oder Kinder auch darüber hinaus zu. Das ist Kulanz und steht nicht in jedem Vertrag, fragen Sie vor der Ummeldung schriftlich nach.
Informieren Sie den Versicherer in den ersten Wochen mit Sterbeurkunde, damit Beiträge und Schriftverkehr an die richtige Stelle gehen. Ein Unfall mit dem Auto in dieser Zeit ist versichert, solange der Vertrag besteht.
Gibt es mehrere Erben, sollten sie sich früh einigen, wer das Auto bekommt, denn bis dahin haften sie gemeinsam für die Beiträge.
Wenn das Auto in der Garage steht und der Beitrag schon für das Jahr gezahlt ist, müssen Sie nicht in der ersten Woche abmelden. Wichtiger ist, dass niemand das Auto ohne Klärung fährt, bei dem der Vertrag eine Fahrerbegrenzung hat.
Wollen Sie die Schadenfreiheit des Verstorbenen nutzen, warten Sie mit dem Abschluss eines eigenen neuen Vertrags, bis die Übernahme geklärt ist. Sonst ist der Rabatt womöglich verloren.
Fragen und Antworten
Nein.
Wenn der Halter stirbt, geht sie auf die Erben über und läuft weiter, bis das Auto abgemeldet,
verkauft oder verschrottet wird.
Ja, solange der Vertrag besteht und Ihr Alter und Fahrerkreis passen.
Fragen Sie im Zweifel beim Versicherer nach.
Nach den Musterbedingungen nur, wenn Sie sein Auto überwiegend gefahren sind.
Manche Versicherer sind im Erbfall großzügiger.
Bei Abmeldung, Verkauf oder Verschrottung wird der Beitrag in der Regel anteilig abgerechnet.
Die Erben aus dem Nachlass.
Bei mehreren Erben die Erbengemeinschaft.
Er ist versichert, solange der Vertrag läuft und die Beiträge gezahlt sind.
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Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Was passiert mit der Versicherung, wenn ich das Auto abmelde?
Der Vertrag endet nicht. Nach der Abmeldung geht er in der Regel in eine beitragsfreie Ruheve …
Was passiert mit der Versicherung beim Autoverkauf?
Beim Autoverkauf eines angemeldeten Wagens geht die Kfz-Versicherung per Gesetz auf den Käufe …
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