Alles zur Versicherung: Pflegezusatz
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Kurz gesagt
Welche Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator zahlt die Pflegekasse? Das Pflegebett zahlt die Pflegekasse als Pflegehilfsmittel, oft als Leihgabe, mit höchstens 25 Euro Zuzahlung. Den Rollator zahlt meist die Krankenkasse auf Verordnung, Sie zahlen 5 bis 10 Euro zu. Dazu kommen bis 42 Euro im Monat für Verbrauchsmittel wie Handschuhe.
Gesetzliche Zuzahlungen und Leistungsgrenzen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pflegebett oder anderes technisches Pflegehilfsmittel | 10 Prozent, höchstens 25 Euro Zuzahlung |
| Rollator auf Verordnung der Krankenkasse | 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro im Monat |
| Hilfsmittel zum Verbrauch der Krankenkasse | höchstens 10 Euro im Monat, ab 2027 höchstens 15 Euro |
Kinder unter 18 zahlen keine Zuzahlung.
Ab 1.
Januar 2027 steigen die Zuzahlungen bei Hilfsmitteln der Krankenkasse auf 7,50 bis 15 Euro.
Der Preis im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Er braucht ein Pflegebett, einen Rollator und Verbrauchsmittel. So verteilen sich die Kosten.
| Pflegebett als Leihgabe der Pflegekasse | Zuzahlung höchstens 25 Euro |
| Rollator, Vertragspreis 90 Euro | Zuzahlung 9 Euro |
| Leichtgewichtsrollator statt Standardmodell | Aufzahlung nach Angebot des Sanitätshauses |
| Handschuhe und Desinfektion | bis 42 Euro im Monat von der Pflegekasse |
Mit dem aufzahlungsfreien Modell zahlt die Familie einmalig höchstens 34 Euro. Teurer wird es nur, wenn sie bessere Ausführungen wählt.
Die Pflegekasse zahlt Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Das Pflegebett gehört dazu, weil es höhenverstellbar ist und Waschen und Anziehen im Bett erleichtert. Hilfsmittel, die eine Krankheit behandeln oder eine Behinderung ausgleichen, zahlt dagegen die Krankenkasse, etwa Rollator oder Rollstuhl.
Die Grenze müssen Sie nicht selbst ziehen. Bei Hilfsmitteln, die beiden Zwecken dienen, prüft die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, wer zuständig ist, und entscheidet.
| Hilfsmittel | Wer zahlt | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Pflegebett | Pflegekasse, oft als Leihgabe | 10 Prozent, höchstens 25 Euro |
| Hausnotruf, Herdwächter | Pflegekasse | vorher bei der Kasse erfragen |
| Duschhilfe, Badewanneneinsatz | Pflegekasse | 10 Prozent, höchstens 25 Euro |
| Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz | Pflegekasse | keine Zuzahlung, bis 42 Euro im Monat |
| Rollator, Gehstock, Rollstuhl | Krankenkasse auf Verordnung | 10 Prozent, 5 bis 10 Euro |
| Inkontinenzhilfen | Krankenkasse | 10 Prozent, höchstens 10 Euro im Monat |
Ein Pflegebett oder ein anderes Pflegehilfsmittel beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Empfiehlt eine Pflegefachkraft das Hilfsmittel beim Antrag, gilt die Notwendigkeit als vermutet, eine ärztliche Verordnung brauchen Sie dann nicht. Die Empfehlung darf höchstens zwei Wochen alt sein.
Die Pflegekasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt das Hilfsmittel nach Ablauf der Frist als genehmigt. Notieren Sie deshalb das Datum, an dem der Antrag eingegangen ist.
Für den Rollator brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung, die Sie im Sanitätshaus einlösen, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.
Sie haben immer Anspruch auf ein Modell ohne Aufzahlung. Wählen Sie ein leichteres oder schickeres Modell, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Fragen Sie im Sanitätshaus ausdrücklich nach der aufzahlungsfreien Variante.
Teure Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Patientenlifter überlassen die Kassen häufig leihweise. Das hat Vorteile: Reparatur, Anpassung und Ersatz gehören zum Anspruch dazu, und wird das Pflegebett nicht mehr gebraucht, holt der Lieferant es ab.
Kaufen Sie ein Pflegebett nicht auf eigene Faust, bevor die Kasse entschieden hat. Eine spätere Erstattung ist dann nicht sicher.
Die Hilfsmittel selbst sind gut abgesichert, die Zuzahlungen bleiben klein. Teuer werden die Dinge, die keine Kasse als Hilfsmittel zahlt: ein bequemerer Sessel mit Aufstehhilfe, ein Elektromobil über dem Notwendigen, bauliche Änderungen über dem Zuschuss.
Für solche Ausgaben hilft ein Pflegetagegeld, weil es frei verwendet werden darf. Nur wegen Hilfsmitteln brauchen Sie keine Pflegezusatzversicherung, entscheidend sind die laufenden Pflegekosten.
Fragen und Antworten
Ja, Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1,
wenn das Bett die Pflege erleichtert oder Ihnen mehr Selbstständigkeit gibt.
In der Regel zahlt ihn die Krankenkasse auf Verordnung.
Stellen Sie den Antrag versehentlich bei der Pflegekasse,
klärt diese die Zuständigkeit und entscheidet.
Teilt die Pflegekasse keinen hinreichenden Grund mit, gilt das Pflegehilfsmittel nach drei Wochen,
mit Gutachten nach fünf,
als genehmigt.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen,
etwa wenn Ihre Zuzahlungen eine Belastungsgrenze nach Ihrem Einkommen überschreiten.
Fragen Sie Ihre Kasse.
Reparatur, Anpassung und Ersatz gehören zum Anspruch.
Melden Sie Defekte der Kasse oder dem Lieferanten, statt selbst zu reparieren.
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