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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegezusatz

Welche Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator zahlt die Pflegekasse?

Kurz gesagt

Welche Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator zahlt die Pflegekasse? Das Pflegebett zahlt die Pflegekasse als Pflegehilfsmittel, oft als Leihgabe, mit höchstens 25 Euro Zuzahlung. Den Rollator zahlt meist die Krankenkasse auf Verordnung, Sie zahlen 5 bis 10 Euro zu. Dazu kommen bis 42 Euro im Monat für Verbrauchsmittel wie Handschuhe.

Welche Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator zahlt die Pflegekasse?

Was es kostet

Gesetzliche Zuzahlungen und Leistungsgrenzen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Pflegebett oder anderes technisches Pflegehilfsmittel10 Prozent, höchstens 25 Euro Zuzahlung
Rollator auf Verordnung der Krankenkasse10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro im Monat
Hilfsmittel zum Verbrauch der Krankenkassehöchstens 10 Euro im Monat, ab 2027 höchstens 15 Euro

Kinder unter 18 zahlen keine Zuzahlung.

Ab 1.

Januar 2027 steigen die Zuzahlungen bei Hilfsmitteln der Krankenkasse auf 7,50 bis 15 Euro.

Der Preis im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Vater mit Pflegegrad 3 kommt aus dem Krankenhaus

Er braucht ein Pflegebett, einen Rollator und Verbrauchsmittel. So verteilen sich die Kosten.

Pflegebett als Leihgabe der PflegekasseZuzahlung höchstens 25 Euro
Rollator, Vertragspreis 90 EuroZuzahlung 9 Euro
Leichtgewichtsrollator statt StandardmodellAufzahlung nach Angebot des Sanitätshauses
Handschuhe und Desinfektionbis 42 Euro im Monat von der Pflegekasse

Mit dem aufzahlungsfreien Modell zahlt die Familie einmalig höchstens 34 Euro. Teurer wird es nur, wenn sie bessere Ausführungen wählt.

Pflegekasse oder Krankenkasse: wer welche Hilfsmittel zahlt

Die Pflegekasse zahlt Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Das Pflegebett gehört dazu, weil es höhenverstellbar ist und Waschen und Anziehen im Bett erleichtert. Hilfsmittel, die eine Krankheit behandeln oder eine Behinderung ausgleichen, zahlt dagegen die Krankenkasse, etwa Rollator oder Rollstuhl.

Die Grenze müssen Sie nicht selbst ziehen. Bei Hilfsmitteln, die beiden Zwecken dienen, prüft die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, wer zuständig ist, und entscheidet.

HilfsmittelWer zahltIhr Anteil
PflegebettPflegekasse, oft als Leihgabe10 Prozent, höchstens 25 Euro
Hausnotruf, HerdwächterPflegekassevorher bei der Kasse erfragen
Duschhilfe, BadewanneneinsatzPflegekasse10 Prozent, höchstens 25 Euro
Handschuhe, Desinfektion, BettschutzPflegekassekeine Zuzahlung, bis 42 Euro im Monat
Rollator, Gehstock, RollstuhlKrankenkasse auf Verordnung10 Prozent, 5 bis 10 Euro
InkontinenzhilfenKrankenkasse10 Prozent, höchstens 10 Euro im Monat

So beantragen Sie ein Pflegebett

Ein Pflegebett oder ein anderes Pflegehilfsmittel beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Empfiehlt eine Pflegefachkraft das Hilfsmittel beim Antrag, gilt die Notwendigkeit als vermutet, eine ärztliche Verordnung brauchen Sie dann nicht. Die Empfehlung darf höchstens zwei Wochen alt sein.

Die Pflegekasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt das Hilfsmittel nach Ablauf der Frist als genehmigt. Notieren Sie deshalb das Datum, an dem der Antrag eingegangen ist.

Den Rollator bekommen Sie über die Krankenkasse

Für den Rollator brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung, die Sie im Sanitätshaus einlösen, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.

Sie haben immer Anspruch auf ein Modell ohne Aufzahlung. Wählen Sie ein leichteres oder schickeres Modell, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Fragen Sie im Sanitätshaus ausdrücklich nach der aufzahlungsfreien Variante.

Leihen statt kaufen

Teure Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Patientenlifter überlassen die Kassen häufig leihweise. Das hat Vorteile: Reparatur, Anpassung und Ersatz gehören zum Anspruch dazu, und wird das Pflegebett nicht mehr gebraucht, holt der Lieferant es ab.

Kaufen Sie ein Pflegebett nicht auf eigene Faust, bevor die Kasse entschieden hat. Eine spätere Erstattung ist dann nicht sicher.

Wann Hilfsmittel zum Thema Pflegezusatzversicherung werden

Die Hilfsmittel selbst sind gut abgesichert, die Zuzahlungen bleiben klein. Teuer werden die Dinge, die keine Kasse als Hilfsmittel zahlt: ein bequemerer Sessel mit Aufstehhilfe, ein Elektromobil über dem Notwendigen, bauliche Änderungen über dem Zuschuss.

Für solche Ausgaben hilft ein Pflegetagegeld, weil es frei verwendet werden darf. Nur wegen Hilfsmitteln brauchen Sie keine Pflegezusatzversicherung, entscheidend sind die laufenden Pflegekosten.

Schritt für Schritt

  1. Bedarf klären, am besten mit dem Pflegedienst oder bei der Begutachtung.
  2. Pflegebett und Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen.
  3. Für den Rollator eine ärztliche Verordnung holen.
  4. Eingangsdatum notieren, die Frist beträgt drei oder fünf Wochen.
  5. Im Sanitätshaus ausdrücklich das aufzahlungsfreie Modell verlangen.

Checkliste

  • Pflegegrad beantragt oder vorhanden
  • Empfehlung der Pflegefachkraft nicht älter als zwei Wochen
  • Verordnung für Hilfsmittel der Krankenkasse
  • Antrag auf monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gestellt
  • Kostenvoranschlag ohne Aufzahlung angefordert

Häufige Fehler

  • Das Pflegebett selbst kaufen und auf Erstattung hoffen
  • Ohne Nachfrage eine teure Ausführung mit Aufzahlung unterschreiben
  • Die 42 Euro für Verbrauchsmittel jeden Monat verfallen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich ein Pflegebett schon mit Pflegegrad 1?

Ja, Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1,

wenn das Bett die Pflege erleichtert oder Ihnen mehr Selbstständigkeit gibt.

Zahlt die Pflegekasse auch einen Rollator?

In der Regel zahlt ihn die Krankenkasse auf Verordnung.

Stellen Sie den Antrag versehentlich bei der Pflegekasse,

klärt diese die Zuständigkeit und entscheidet.

Was passiert, wenn die Kasse nicht rechtzeitig entscheidet?

Teilt die Pflegekasse keinen hinreichenden Grund mit, gilt das Pflegehilfsmittel nach drei Wochen,

mit Gutachten nach fünf,

als genehmigt.

Gibt es eine Befreiung von der Zuzahlung?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen,

etwa wenn Ihre Zuzahlungen eine Belastungsgrenze nach Ihrem Einkommen überschreiten.

Fragen Sie Ihre Kasse.

Wer repariert ein geliehenes Pflegebett?

Reparatur, Anpassung und Ersatz gehören zum Anspruch.

Melden Sie Defekte der Kasse oder dem Lieferanten, statt selbst zu reparieren.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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