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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegezusatz

Zahlt die Pflegekasse einen Umbau der Wohnung?

Kurz gesagt

Zahlt die Pflegekasse einen Umbau der Wohnung? Ja, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind es bis zu 16.720 Euro. Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn. Größere Umbauten kosten meist mehr: Ein Treppenlift liegt bei 3.500 bis 15.000 Euro, den Rest zahlen Sie oder ein weiteres Förderprogramm.

Zahlt die Pflegekasse einen Umbau der Wohnung?

Was es kostet

Zuschüsse der Pflegekasse und typische Kosten für den Umbau der Wohnung, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Zuschuss der Pflegekasse je Maßnahmebis 4.180 Euro
Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnungbis 16.720 Euro zusammen
Treppenlift, Einbau3.500 bis 15.000 Euro
Treppenlift, Wartung200 bis 300 Euro im Jahr
Steuerermäßigung für Handwerkerkosten20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr

Treppenliftpreise nach Angaben der Verbraucherzentrale.

Die Kosten für den Badumbau im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

holen Sie mehrere Angebote ein.

Rechenbeispiel

Badumbau für eine Mieterin mit Pflegegrad 2

Die Badewanne soll einer bodengleichen Dusche mit Haltegriffen weichen. So sieht die Rechnung aus.

Angebot des Handwerkers9.000 Euro
Zuschuss der Pflegekasseminus 4.180 Euro
Erlaubnis des Vermietersvor Baubeginn schriftlich eingeholt
Steuerermäßigung für den Eigenanteilmit der Steuerberatung klären

Es bleiben 4.820 Euro Eigenanteil. Ein KfW Zuschuss kann einen Teil davon tragen, wenn er vor Baubeginn beantragt wurde und Mittel frei sind.

Welche Umbauten die Pflegekasse bezuschusst

Die Pflegekasse gibt einen Zuschuss für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, wenn dadurch die Pflege zu Hause möglich wird, deutlich leichter wird oder Sie wieder selbstständiger leben können. Gemeint sind Umbauten und fest eingebaute technische Hilfen.

Typische Beispiele sind breitere Türen, Treppengeländer, eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift. Möbel, die Sie frei aufstellen, zählen nicht dazu, dafür kommen eher Pflegehilfsmittel in Frage.

UmbauTypische KostenZuschuss der Pflegekasse
Bodengleiche Dusche statt Badewannenach Angebotbis 4.180 Euro
Türverbreiterungje nach Wand und Zargebis 4.180 Euro, zusammen mit anderen Arbeiten
Treppenlift3.500 bis 15.000 Euro, Wartung 200 bis 300 Euro im Jahrbis 4.180 Euro
Rampe und Geländer am Eingangje nach Längeeine Maßnahme zusammen bis 4.180 Euro
Zwei Pflegebedürftige, gemeinsames Badwie obenbis 8.360 Euro

Eine Maßnahme, ein Zuschuss

Alles, was Ihr Pflegebedarf zum Zeitpunkt des Antrags erfordert, gilt als eine Maßnahme. Werden Rampe und Geländer zugleich gebaut, gibt es dafür zusammen einmal 4.180 Euro, nicht zweimal.

Einen neuen Zuschuss für den Umbau der Wohnung gibt es erst, wenn sich die Pflegesituation geändert hat, etwa weil Sie später auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Planen Sie deshalb gleich so, dass der Umbau auch einen höheren Bedarf trägt.

Erst beantragen, dann bauen

Nehmen Sie vor dem Umbau Kontakt zur Pflegekasse auf und reichen Sie Kostenvoranschläge ein. Warten Sie den schriftlichen Bescheid ab, lassen Sie dann bauen und reichen Sie die Rechnung ein. Wohnberatungsstellen helfen bei Planung und prüfen Angebote.

Die Pflegekasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes in fünf. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Zuschuss als genehmigt. Schon bei der Begutachtung zum Pflegegrad wird erfasst, ob ein Umbau nötig ist.

Umbau in der Mietwohnung

Als Mieter brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Für bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, haben Sie aber einen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau auch unter Abwägung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist.

Sie können eine besondere Sicherheit anbieten, das erleichtert die Zustimmung. Klären Sie schriftlich, was beim Auszug mit dem Umbau geschieht.

Weitere Geldquellen und die Grenzen

Bundesweit fördert die KfW altersgerechte Umbauten mit einem Kredit und, solange Mittel da sind, mit einem Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung. Den Zuschuss müssen Sie vor Beginn des Vorhabens beantragen. Manche Länder und Kommunen haben eigene Programme.

Handwerkerkosten mindern die Einkommensteuer um 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Für öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Kredit oder steuerfreiem Zuschuss gilt das nicht. Eine Pflegezusatzversicherung lohnt sich nicht wegen des Umbaus allein, ein frei verwendbares Pflegetagegeld hilft aber, den Eigenanteil zu tragen.

Schritt für Schritt

  1. Bedarf mit Pflegedienst oder Wohnberatung klären.
  2. Als Mieter die Erlaubnis des Vermieters schriftlich einholen.
  3. Kostenvoranschläge einholen und bei der Pflegekasse beantragen.
  4. Bescheid abwarten, parallel KfW oder Landesprogramm prüfen.
  5. Bauen lassen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.

Checkliste

  • Pflegegrad liegt vor, Pflegegrad 1 reicht
  • Antrag vor Baubeginn gestellt
  • Alle Arbeiten in einer Maßnahme gebündelt
  • Erlaubnis des Vermieters liegt schriftlich vor
  • Weitere Förderung vor Beginn beantragt

Häufige Fehler

  • Erst bauen und danach den Zuschuss beantragen
  • Den Umbau in kleine Schritte zerlegen und auf mehrere Zuschüsse hoffen
  • Beim Treppenlift nur ein Angebot einholen
  • Ohne Wohnberatung nach dem ersten Angebot bauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Pflegekasse den Umbau auch bei Pflegegrad 1?

Ja, der Zuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme gilt in allen Pflegegraden von 1 bis 5.

Kann ich den Zuschuss mehrmals bekommen?

Ja, aber nur, wenn sich die Pflegesituation seit dem letzten Zuschuss geändert hat.

Muss ich die Kosten vorstrecken?

Ja.

Sie reichen nach dem Umbau die Rechnung ein und bekommen dann den Zuschuss bis 4.180 Euro.

Darf der Vermieter den Umbau verbieten?

Nur wenn er ihm auch unter Abwägung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist.

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Erlaubnis.

Gibt es mehr Geld, wenn wir zu zweit pflegebedürftig sind?

Ja.

Für ein gemeinsames Wohnumfeld gibt es bis 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person,

zusammen höchstens 16.720 Euro.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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