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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauche ich für eine Eigentumswohnung?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen brauche ich für eine Eigentumswohnung? Das Gebäude versichert die Eigentümergemeinschaft, Ihr Anteil steckt im Hausgeld, oft 115 bis 170 Euro im Jahr. Selbst brauchen Sie eine Hausrat für Ihre Sachen und selbst bezahlte Einbauten sowie eine Privathaftpflicht. Vermieten Sie die Wohnung, kommt ein Vermieterrechtsschutz für etwa 129 bis 145 Euro im Jahr in Frage.

Welche Versicherungen brauche ich für eine Eigentumswohnung?

Was es kostet

Was die Versicherungen rund um eine Eigentumswohnung kosten, Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Anteil an der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, je Wohnungoft 115 bis 170 Euro im Jahr
Hausrat, 75 bis 80 Quadratmeter, je nach Wohnortetwa 25 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht, Singleetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Vermieterrechtsschutz für eine Wohnungetwa 129 bis 145 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote für Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz ein.

Rechenbeispiel

Paar, selbst bewohnte Eigentumswohnung, 85 Quadratmeter, Einbauküche für 12.000 Euro

So setzen sich die Kosten zusammen, wenn die Gemeinschaft das Haus versichert.

Anteil Gebäudeversicherung über das Hausgeldetwa 115 bis 170 Euro im Jahr
Hausrat: 85 × 650 Euro plus Küche = 67.250 Euro Summeetwa 100 bis 160 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für Paareetwa 60 bis 120 Euro im Jahr

Zusammen etwa 275 bis 450 Euro im Jahr, davon rund 160 bis 280 Euro für Verträge, die Sie selbst abschließen.

Was die Gemeinschaft für Ihre Eigentumswohnung versichert

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Verwaltung schließt beides für das ganze Haus ab, Sie zahlen Ihren Anteil über das Hausgeld.

In der Praxis schließt die Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft meist auch die einzelnen Wohnungen ein. Ob Ihr Sondereigentum, also Estrich, Innenwände oder Bad, mitversichert ist, steht in der Police; lassen Sie sich diese von der Verwaltung zeigen.

VersicherungWer schließt abWer zahlt
Wohngebäude für das ganze HausGemeinschaft über die Verwaltungalle Eigentümer über das Hausgeld
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtGemeinschaftalle Eigentümer über das Hausgeld
Hausrat mit eigenen EinbautenSie selbstSie, bei Vermietung der Mieter für seine Sachen
PrivathaftpflichtSie selbstSie
VermieterrechtsschutzSie selbst, nur bei VermietungSie, nicht umlegbar

Hausrat: Ihre Möbel und die Einbauküche

Wohnen Sie selbst in der Eigentumswohnung, brauchen Sie wie jeder Mieter eine Hausratversicherung. Wichtig für Eigentümer: Nach den Musterbedingungen zählen Einbaumöbel und eine Einbauküche, die Sie als Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft haben, zum Hausrat. Planen Sie ihren Wert in die Versicherungssumme ein.

Hochwertige Böden, Treppen oder Bäder gehören dagegen zum Gebäude. Haben Sie hier viel Geld investiert, fragen Sie die Verwaltung, ob die Gebäudeversicherung den höheren Wert kennt.

Haftpflicht für die Eigentumswohnung

Für Schäden, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen, etwa ein Dachziegel oder ein ungestreuter Weg, haftet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gemeinschaft. Für alles, was Sie in Ihrer Wohnung verursachen, etwa einen Wasserschaden beim Nachbarn unter Ihnen, ist Ihre Privathaftpflicht zuständig.

Bei einer selbst bewohnten Eigentumswohnung ist die Haftung als Wohnungseigentümer in vielen Privathaftpflichttarifen eingeschlossen. Ob auch eine vermietete Wohnung mitversichert ist, hängt vom Tarif ab; manche nehmen eine vermietete Wohnung mit, andere verlangen einen Zusatz.

Wenn Sie die Eigentumswohnung vermieten

Ein Vermieterrechtsschutz zahlt Anwalt und Gericht bei Streit mit dem Mieter um Miete, Kündigung oder Schäden, für eine Wohnung etwa 129 bis 145 Euro im Jahr. Die ausgefallene Miete selbst ersetzt er nicht.

Wird die Wohnung nach einem Brand oder Wasserschaden unbewohnbar, kann der Mietausfall über die Gebäudeversicherung abgedeckt sein; die Musterbedingungen sehen das vor. Prüfen Sie, ob die Police der Gemeinschaft das für Ihre Wohnung leistet. Den Hausrat Ihres Mieters versichert dieser selbst.

Selbstbehalt und Elementarschutz: Sache der Gemeinschaft

Hat die Gebäudeversicherung eine Selbstbeteiligung, trägt sie grundsätzlich die Gemeinschaft, auch wenn der Schaden nur in einer Wohnung entsteht. Achten Sie in der Eigentümerversammlung darauf, wie hoch sie ist und ob sie zum Haus passt.

Ob Starkregen und Hochwasser über einen Elementarbaustein versichert sind, beschließt ebenfalls die Gemeinschaft. Fehlt er, können Sie einen Beschluss beantragen. Für Ihren Hausrat können Sie den Elementarbaustein selbst wählen.

Was Sie als Wohnungseigentümer nicht brauchen

Eine eigene Wohngebäudeversicherung nur für Ihre Eigentumswohnung ist meist doppelt bezahlt, ebenso eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Haus. Beides läuft über die Gemeinschaft.

Rund um den Kauf selbst, also Kredit, Restschuld und den Tag des Eigentumsübergangs, gelten eigene Regeln. Die finden Sie auf unserer Seite zum Wohnungskauf.

Schritt für Schritt

  1. Von der Verwaltung die Police der Gebäudeversicherung und der Haftpflicht der Gemeinschaft anfordern.
  2. Prüfen, ob Sondereigentum, Elementarschäden und Mietausfall eingeschlossen sind und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.
  3. Hausratsumme berechnen und selbst bezahlte Einbauten dazurechnen.
  4. In der Privathaftpflicht nachsehen, ob die Wohnung als selbst bewohnt oder vermietet eingeschlossen ist.
  5. Bei Vermietung über Vermieterrechtsschutz entscheiden.
  6. Lücken in der Police der Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung ansprechen.

Checkliste

  • Police der Gemeinschaft gelesen
  • Sondereigentum in der Gebäudeversicherung eingeschlossen
  • Einbauküche in der Hausratsumme
  • Privathaftpflicht passend zu Selbstnutzung oder Vermietung
  • Elementarschutz für Haus und Hausrat geklärt
  • Bei Vermietung: Rechtsschutz und Mietausfall geprüft

Häufige Fehler

  • Eine eigene Gebäudeversicherung abschließen, obwohl die Gemeinschaft das Haus schon versichert
  • Die selbst gekaufte Einbauküche bei der Hausratsumme vergessen
  • Die Wohnung vermieten und nicht prüfen, ob die Privathaftpflicht das abdeckt
  • Die Police der Gemeinschaft nie anschauen und Lücken erst im Schaden bemerken

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich für meine Eigentumswohnung eine Gebäudeversicherung abschließen?

In der Regel nein.

Das Gebäude versichert die Gemeinschaft nach § 19 WEG, Sie zahlen Ihren Anteil über das Hausgeld.

Wer zahlt einen Wasserschaden in meiner Eigentumswohnung?

Schäden am Gebäude, auch an Estrich und Wänden, meist die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft.

Ihre Möbel zahlt Ihre Hausrat.

Gehört die Einbauküche zum Gebäude oder zum Hausrat?

Haben Sie sie als Eigentümer selbst bezahlt, zählt sie nach den Musterbedingungen zum Hausrat.

Wer trägt den Selbstbehalt der Gebäudeversicherung?

Grundsätzlich die Gemeinschaft, auch wenn nur eine Wohnung betroffen ist,

sofern nichts anderes beschlossen wurde.

Brauche ich als Vermieter einer Eigentumswohnung eine eigene Haftpflicht?

Manche Privathaftpflicht schließt eine vermietete Wohnung ein, andere nicht.

Ist sie nicht eingeschlossen, brauchen Sie einen Zusatz.

Kann ich die Hausratversicherung auf meinen Mieter umlegen?

Nein.

Ihr Mieter versichert seinen Hausrat selbst.

Umlegbar sind nur die Gebäudeversicherung und die Haftpflicht des Hauses.

Quellen

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