Welche Versicherungen brauche ich beim Kauf einer Eigentumswohnung?
Welche Versicherungen brauche ich beim Kauf einer Eigentumswohnung? Das Gebäude versichert di …
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen brauche ich für eine Eigentumswohnung? Das Gebäude versichert die Eigentümergemeinschaft, Ihr Anteil steckt im Hausgeld, oft 115 bis 170 Euro im Jahr. Selbst brauchen Sie eine Hausrat für Ihre Sachen und selbst bezahlte Einbauten sowie eine Privathaftpflicht. Vermieten Sie die Wohnung, kommt ein Vermieterrechtsschutz für etwa 129 bis 145 Euro im Jahr in Frage.
Was die Versicherungen rund um eine Eigentumswohnung kosten, Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Anteil an der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, je Wohnung | oft 115 bis 170 Euro im Jahr |
| Hausrat, 75 bis 80 Quadratmeter, je nach Wohnort | etwa 25 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht, Single | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Vermieterrechtsschutz für eine Wohnung | etwa 129 bis 145 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote für Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz ein.
Rechenbeispiel
So setzen sich die Kosten zusammen, wenn die Gemeinschaft das Haus versichert.
| Anteil Gebäudeversicherung über das Hausgeld | etwa 115 bis 170 Euro im Jahr |
| Hausrat: 85 × 650 Euro plus Küche = 67.250 Euro Summe | etwa 100 bis 160 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für Paare | etwa 60 bis 120 Euro im Jahr |
Zusammen etwa 275 bis 450 Euro im Jahr, davon rund 160 bis 280 Euro für Verträge, die Sie selbst abschließen.
Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Verwaltung schließt beides für das ganze Haus ab, Sie zahlen Ihren Anteil über das Hausgeld.
In der Praxis schließt die Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft meist auch die einzelnen Wohnungen ein. Ob Ihr Sondereigentum, also Estrich, Innenwände oder Bad, mitversichert ist, steht in der Police; lassen Sie sich diese von der Verwaltung zeigen.
| Versicherung | Wer schließt ab | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Wohngebäude für das ganze Haus | Gemeinschaft über die Verwaltung | alle Eigentümer über das Hausgeld |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Gemeinschaft | alle Eigentümer über das Hausgeld |
| Hausrat mit eigenen Einbauten | Sie selbst | Sie, bei Vermietung der Mieter für seine Sachen |
| Privathaftpflicht | Sie selbst | Sie |
| Vermieterrechtsschutz | Sie selbst, nur bei Vermietung | Sie, nicht umlegbar |
Wohnen Sie selbst in der Eigentumswohnung, brauchen Sie wie jeder Mieter eine Hausratversicherung. Wichtig für Eigentümer: Nach den Musterbedingungen zählen Einbaumöbel und eine Einbauküche, die Sie als Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft haben, zum Hausrat. Planen Sie ihren Wert in die Versicherungssumme ein.
Hochwertige Böden, Treppen oder Bäder gehören dagegen zum Gebäude. Haben Sie hier viel Geld investiert, fragen Sie die Verwaltung, ob die Gebäudeversicherung den höheren Wert kennt.
Für Schäden, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen, etwa ein Dachziegel oder ein ungestreuter Weg, haftet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gemeinschaft. Für alles, was Sie in Ihrer Wohnung verursachen, etwa einen Wasserschaden beim Nachbarn unter Ihnen, ist Ihre Privathaftpflicht zuständig.
Bei einer selbst bewohnten Eigentumswohnung ist die Haftung als Wohnungseigentümer in vielen Privathaftpflichttarifen eingeschlossen. Ob auch eine vermietete Wohnung mitversichert ist, hängt vom Tarif ab; manche nehmen eine vermietete Wohnung mit, andere verlangen einen Zusatz.
Ein Vermieterrechtsschutz zahlt Anwalt und Gericht bei Streit mit dem Mieter um Miete, Kündigung oder Schäden, für eine Wohnung etwa 129 bis 145 Euro im Jahr. Die ausgefallene Miete selbst ersetzt er nicht.
Wird die Wohnung nach einem Brand oder Wasserschaden unbewohnbar, kann der Mietausfall über die Gebäudeversicherung abgedeckt sein; die Musterbedingungen sehen das vor. Prüfen Sie, ob die Police der Gemeinschaft das für Ihre Wohnung leistet. Den Hausrat Ihres Mieters versichert dieser selbst.
Hat die Gebäudeversicherung eine Selbstbeteiligung, trägt sie grundsätzlich die Gemeinschaft, auch wenn der Schaden nur in einer Wohnung entsteht. Achten Sie in der Eigentümerversammlung darauf, wie hoch sie ist und ob sie zum Haus passt.
Ob Starkregen und Hochwasser über einen Elementarbaustein versichert sind, beschließt ebenfalls die Gemeinschaft. Fehlt er, können Sie einen Beschluss beantragen. Für Ihren Hausrat können Sie den Elementarbaustein selbst wählen.
Eine eigene Wohngebäudeversicherung nur für Ihre Eigentumswohnung ist meist doppelt bezahlt, ebenso eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Haus. Beides läuft über die Gemeinschaft.
Rund um den Kauf selbst, also Kredit, Restschuld und den Tag des Eigentumsübergangs, gelten eigene Regeln. Die finden Sie auf unserer Seite zum Wohnungskauf.
Fragen und Antworten
In der Regel nein.
Das Gebäude versichert die Gemeinschaft nach § 19 WEG, Sie zahlen Ihren Anteil über das Hausgeld.
Schäden am Gebäude, auch an Estrich und Wänden, meist die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft.
Ihre Möbel zahlt Ihre Hausrat.
Haben Sie sie als Eigentümer selbst bezahlt, zählt sie nach den Musterbedingungen zum Hausrat.
Grundsätzlich die Gemeinschaft, auch wenn nur eine Wohnung betroffen ist,
sofern nichts anderes beschlossen wurde.
Manche Privathaftpflicht schließt eine vermietete Wohnung ein, andere nicht.
Ist sie nicht eingeschlossen, brauchen Sie einen Zusatz.
Nein.
Ihr Mieter versichert seinen Hausrat selbst.
Umlegbar sind nur die Gebäudeversicherung und die Haftpflicht des Hauses.
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