Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich auswandere?
Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich auswandere? Vor allem eine Krankenversicherung im …
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Kurz gesagt
Nach der Rückkehr nach Deutschland brauchen Sie ab dem ersten Tag eine Krankenversicherung, sie ist Pflicht. Waren Sie zuletzt gesetzlich versichert, nimmt die Kasse Sie wieder auf, waren Sie privat versichert, zuständig ist die private Krankenversicherung. Welche Versicherungen brauche ich sonst? Eine Privathaftpflicht ab etwa 40 Euro im Jahr, Hausrat und für das Auto eine Kfz-Haftpflicht.
Beiträge und Grenzen, die nach der Rückkehr gelten, aus veröffentlichten Tarifbeispielen und amtlichen Werten, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung 2026 | 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag |
| Freiwillig gesetzlich versichert, Mindestbeitrag mit Pflege | etwa 270 bis 290 Euro im Monat |
| Privathaftpflicht Single, Deckung 10 bis 50 Millionen Euro | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Hausrat, 80 Quadratmeter, je nach Stadt | etwa 23 bis 54 Euro im Jahr |
| Versicherungspflichtgrenze 2026 | 77.400 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und amtlichen Werten.
Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;
welche Verträge Sie nach der Rückkehr brauchen, stellen wir mit Ihnen zusammen.
Rechenbeispiel
Sie war zuletzt gesetzlich versichert, er privat mit kleiner Anwartschaft. Beide haben in Deutschland noch keine neue Stelle.
| Sie: gesetzliche Kasse, Auffangpflicht | Beitrag nach Einkommen, mindestens etwa 270 Euro |
| Er: Anwartschaft reaktiviert | bisheriger Tarif ohne Gesundheitsprüfung |
| Familienhaftpflicht | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Hausrat 90 Quadratmeter | etwa 60 bis 120 Euro im Jahr |
| Auto | Rabatt nach vier Jahren Pause um drei schadenfreie Jahre gekürzt |
Beide sind ab dem ersten Tag krankenversichert; die übrigen Verträge kosten zusammen rund 10 bis 25 Euro im Monat.
Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein. Nehmen Sie nach der Rückkehr eine Arbeit an und verdienen unter 77.400 Euro im Jahr, sind Sie über den Job gesetzlich versichert. Ohne Job entscheidet Ihre letzte Versicherung: Wer zuletzt gesetzlich versichert war, wird es wieder, wer zuletzt privat versichert war, muss zur privaten Krankenversicherung zurück.
Wer noch nie in Deutschland versichert war, kommt grundsätzlich in die gesetzliche Kasse, es sei denn, er wäre etwa als Selbstständiger oder Beamter ohnehin versicherungsfrei. Haben Sie im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber gearbeitet und sind dadurch aus der Kasse ausgeschieden, können Sie innerhalb von drei Monaten nach der Rückkehr freiwillig beitreten.
| Ihre Lage bei der Rückkehr | Krankenversicherung | Worauf achten |
|---|---|---|
| Job unter 77.400 Euro im Jahr | gesetzlich pflichtversichert | Kasse frei wählen, Arbeitgeber meldet |
| Ohne Job, zuletzt gesetzlich versichert | gesetzlich, Auffangpflicht | sofort bei der Kasse melden |
| Ohne Job, zuletzt privat versichert | private Krankenversicherung | Anwartschaft aktivieren oder Basistarif |
| Selbstständig | gesetzlich freiwillig oder privat | Fristen und Vorversicherung prüfen |
| Nie in Deutschland versichert | meist gesetzlich | Nachweise aus dem Ausland mitbringen |
Haben Sie vor dem Auslandsaufenthalt eine Anwartschaft vereinbart, reaktivieren Sie den Vertrag nach der Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung. Melden Sie sich dafür rechtzeitig beim Versicherer, die Fristen stehen in Ihrem Vertrag.
Ohne Anwartschaft müssen Sie als zuletzt privat Versicherte einen neuen Vertrag abschließen. Der Versicherer muss Sie zumindest im Basistarif aufnehmen. Für ältere Rückkehrer mit Vorerkrankungen kann das teuer werden.
Eine Privathaftpflicht kostet für Singles etwa 40 bis 120 Euro im Jahr und sollte ab dem Tag der Rückkehr laufen. Die Hausratversicherung für 80 Quadratmeter kostet je nach Stadt etwa 23 bis 54 Euro im Jahr.
Für das Auto zählt der deutsche Schadenfreiheitsrabatt von vor dem Auslandsaufenthalt. Nach den Musterbedingungen bleibt er bei bis zu zwölf Monaten Unterbrechung voll erhalten, danach verlieren Sie je weiteres Jahr ein schadenfreies Jahr, nach mehr als sieben Jahren verfällt er. Ob Versicherer schadenfreie Jahre im Ausland anrechnen, ist ihre Entscheidung, fragen Sie danach.
Haben Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Ausland behalten, melden Sie die neue Adresse. Ohne Vertrag ist die Rückkehr ein guter Anlass, einen neuen abzuschließen, solange Sie gesund sind.
Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung Ihre Versicherungszeiten bestätigen und melden Sie die Jahre im Ausland. Lücken, die durch den Auslandsaufenthalt entstanden sind, lassen sich teilweise mit freiwilligen Beiträgen schließen.
Waren Sie nur ein bis zwei Jahre weg und haben den Wohnsitz in Deutschland behalten, laufen Haftpflicht, Hausrat und Krankenversicherung oft einfach weiter. Dann prüfen Sie nur, ob die Verträge noch zu Ihrer neuen Lage passen.
Wer bei der Rückkehr sofort eine Stelle antritt, muss sich um die Krankenversicherung nicht selbst kümmern, das erledigt die Anmeldung über den Arbeitgeber.
Fragen und Antworten
Für zuletzt gesetzlich Versicherte beginnt die Mitgliedschaft mit dem ersten Tag ohne andere
Absicherung, auch wenn Sie sich später melden.
Die Beiträge ab diesem Tag fallen dann nachträglich an.
Melden Sie sich deshalb sofort.
Nur über einen Job mit Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze oder über Arbeitslosengeld.
Sonst bleibt die private Krankenversicherung zuständig.
Für die Versicherungspflicht in Deutschland reicht sie meist nicht.
Prüfen Sie das vor der Kündigung des deutschen Vertrags.
Das entscheidet jeder Versicherer selbst.
Bringen Sie eine Bescheinigung Ihres ausländischen Versicherers auf Englisch mit.
Zusatztarife, Rechtsschutz und Unfallversicherung können warten, bis Ihre Lage klar ist.
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