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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wie bin ich im Ruhestand im Ausland versichert?

Kurz gesagt

Wie bin ich im Ruhestand im Ausland versichert? In der EU, im EWR und in der Schweiz bleiben Sie mit deutscher Rente meist in Ihrer Krankenkasse, zahlen dort weiter Beiträge und werden mit dem Formular S1 vor Ort behandelt. In Ländern wie Thailand oder den USA endet die gesetzliche Krankenversicherung; eine internationale Krankenvollversicherung kostet ab 60 Jahren oft 400 bis 700 Euro im Monat.

Wie bin ich im Ruhestand im Ausland versichert?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für die Absicherung im Ruhestand im Ausland.

BeispielRichtwert
Internationale Krankenvollversicherung ab 60 Jahren, ohne USAoft 400 bis 700 Euro im Monat
Langzeitreisepolice bis 65 Jahre, Wohnsitz bleibt in Deutschlandetwa 29 Euro im Monat
Langzeitreisepolice 66 bis 75 Jahreetwa 75 Euro im Monat
Langzeitreisepolice ab 76 Jahrenetwa 210 Euro im Monat
Gesetzliche Kasse mit S1 im EU-Ausland0 Euro Zusatzbeitrag im Wohnland, Beiträge aus der Rente laufen weiter

Werte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Land ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Ehepaar, 67 und 65 Jahre, gesetzlich versichert, Umzug nach Spanien oder nach Thailand

Beide beziehen nur eine deutsche Rente. So unterscheidet sich die Krankenversicherung im Ruhestand je nach Ziel.

Spanien: Krankenkasse über S1keine zusätzliche Prämie, Beiträge aus der Rente wie bisher
Spanien: Privathaftpflicht und Hausrat vor Ortneuer Vertrag im Wohnland
Thailand: zwei internationale Krankenvollversicherungenetwa 800 bis 1.400 Euro im Monat
Thailand: PflegeversicherungAnspruch ruht, solange Sie dort wohnen

Der Umzug in die EU kostet bei der Krankenversicherung kaum mehr; außerhalb Europas fallen für das Paar rund 9.600 bis 16.800 Euro im Jahr zusätzlich an.

Im Ruhestand im Ausland entscheidet das Land

Für den Ruhestand im Ausland gibt es drei Gruppen von Ländern. In der EU, im EWR und in der Schweiz gilt europäisches Sozialrecht, Ihre deutsche Krankenkasse bleibt zuständig. Mit einigen Staaten hat Deutschland Abkommen geschlossen. Für alle anderen Länder endet Ihr Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung, sobald der Wohnort dort liegt.

Danach richten sich auch Pflege, Beiträge und die Frage, ob Sie bei Besuchen in Deutschland mit Ihrer Gesundheitskarte zum Arzt gehen können. Prüfen Sie diesen Punkt zuerst, bevor Sie Haftpflicht, Hausrat und Auto umstellen.

Wohnort im RuhestandKrankenversicherungPflege
EU, EWR, Schweizdeutsche Kasse bleibt, Formular S1Pflegegeld aus Deutschland, Sachleistungen vor Ort
Abkommensstaatje nach Abkommen, bei der Kasse fragenje nach Abkommen
Übrige Staaten, etwa Thailand oder USAendet, private Vollversicherung nötigAnspruch ruht

Ruhestand in der EU: das Formular S1

Beziehen Sie eine deutsche Rente und im neuen Wohnland keine eigene Rente, bleiben Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichert. Die Beiträge laufen weiter wie bisher, im Wohnland zahlen Sie nichts zusätzlich. Mit dem Formular S1 Ihrer Kasse schreiben Sie sich beim Krankenversicherungsträger vor Ort ein und erhalten dort Leistungen wie die Einheimischen.

Das heißt auch: Sie bekommen den Leistungsumfang des Wohnlands, nicht den deutschen. In Ländern mit staatlichem Gesundheitsdienst, etwa Portugal oder Italien, kann das Wartezeiten und Zuzahlungen bedeuten. Bei Besuchen in Deutschland können Sie Ihre Gesundheitskarte weiter in vollem Umfang nutzen.

Mitversicherte Angehörige, die mit Ihnen umziehen, richten sich ab dem Umzug nach dem Recht des Wohnlands. Erfüllt Ihr Partner dort die Bedingungen für die Familienversicherung nicht, prüft die deutsche Kasse, wie er weiter versichert werden kann.

Ruhestand außerhalb Europas

Ziehen Sie in den Ruhestand nach Thailand, in die USA oder in ein anderes Land ohne Abkommen, endet Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Dann brauchen Sie eine internationale Krankenvollversicherung. Eine Reisepolice reicht nicht, weil sie einen Wohnsitz in Deutschland voraussetzt und nur akute Behandlung zahlt.

Der Beitrag einer internationalen Krankenvollversicherung hängt stark vom Eintrittsalter ab. Ab 60 Jahren sind 400 bis 700 Euro im Monat üblich, mit Deckung in den USA mehr. Manche Tarife nehmen ab 65 keine neuen Kunden auf, und Vorerkrankungen können ausgeschlossen werden. Planen Sie den Wechsel deshalb vor dem Umzug in den Ruhestand im Ausland.

Pflege im Ruhestand im Ausland

Außerhalb von EU, EWR und Schweiz ruhen die Leistungen der Pflegeversicherung, solange Sie im Ausland wohnen. Nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu acht Wochen im Jahr wird Pflegegeld weitergezahlt.

Im EU-Ausland folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Das Pflegegeld zahlt Ihre deutsche Pflegekasse, Sachleistungen wie ein Heimplatz richten sich nach dem Recht des Wohnlands. In vielen Staaten gibt es keine Pflegeversicherung wie in Deutschland, der Umfang kann deutlich kleiner sein. Wer neu ins Vereinigte Königreich zieht, bekommt dort keine Pflegeleistungen aus Deutschland mehr.

Haftpflicht, Hausrat und Auto beim Umzug

Die Privathaftpflicht deckt nach den Musterbedingungen des Versichererverbands Schäden im Ausland nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt, dessen Höchstdauer im Vertrag steht. Wer den Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringt, braucht meist einen Vertrag im neuen Land. Für Überwinterer mit Wohnsitz in Deutschland reicht oft der bestehende Vertrag, wenn die Auslandsdauer passt.

Die Hausrat gilt für die Wohnung, die im Vertrag steht. Geben Sie die deutsche Wohnung auf, endet der Bedarf; die neue Wohnung im Ausland versichern Sie dort. Ein Auto, das Sie im neuen Land zulassen, braucht dort eine Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich vor der Kündigung in Deutschland eine Bescheinigung über Ihren Schadenfreiheitsrabatt geben, manche ausländischen Versicherer rechnen sie an.

Wann Sie wenig ändern müssen

Wer im Ruhestand nur die Wintermonate im Süden verbringt und den Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt ganz normal versichert. Dann brauchen Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die lang genug läuft: Jahresverträge enden meist nach 42 oder 56 Tagen je Reise, für längere Aufenthalte gibt es Langzeitpolicen.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft vor dem Ruhestand im Ausland, welche deutschen Verträge bleiben, welche enden und wo eine Lücke entsteht. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Durchsicht kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob das Zielland EU, EWR, Schweiz, Abkommensstaat oder übriges Ausland ist.
  2. Bei der Krankenkasse das Formular S1 beantragen oder das Ende der Versicherung bestätigen lassen.
  3. Außerhalb Europas die internationale Krankenvollversicherung vor dem Umzug abschließen.
  4. Mit der Pflegekasse klären, welche Leistungen im neuen Land möglich sind.
  5. Privathaftpflicht und Hausrat zum Umzugstag kündigen und im neuen Land neu abschließen.
  6. Bescheinigung über den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung anfordern.

Checkliste

  • Krankenversicherung ab dem Umzugstag lückenlos geklärt
  • S1 beim Träger im Wohnland eingereicht
  • Pflege im neuen Land geprüft
  • Haftpflicht für den neuen Wohnort abgeschlossen
  • Hausrat in Deutschland gekündigt, neue Wohnung versichert
  • Rentenversicherung und Krankenkasse über die neue Anschrift informiert

Häufige Fehler

  • Mit einer Reisepolice dauerhaft im Ausland leben
  • Die internationale Krankenversicherung erst mit über 65 suchen
  • Annehmen, im EU-Ausland gelte der deutsche Leistungsumfang
  • Die deutsche Privathaftpflicht weiterlaufen lassen, obwohl der Wohnsitz dauerhaft im Ausland liegt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich im EU-Ausland Krankenkassenbeiträge zahlen?

Mit nur deutscher Rente zahlen Sie weiter an Ihre deutsche Kasse,

im Wohnland fällt kein Beitrag an.

Kann ich bei Besuchen in Deutschland zum Arzt?

Ja.

Wer über S1 im EU-Ausland versichert ist,

nutzt bei vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland weiter seine Gesundheitskarte.

Was passiert mit der Krankenversicherung in Thailand?

Für Thailand gibt es kein Abkommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung endet, Sie brauchen eine private internationale Absicherung.

Bekomme ich im Ausland Pflegegeld?

Im EU-Ausland zahlt die deutsche Pflegekasse das Pflegegeld weiter.

Außerhalb ruht der Anspruch, außer bei bis zu acht Wochen vorübergehendem Aufenthalt im Jahr.

Reicht meine Privathaftpflicht im Ruhestand im Ausland?

Nur für vorübergehende Aufenthalte bis zur Dauer, die im Vertrag steht.

Bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland brauchen Sie meist einen Vertrag dort.

Was gilt, wenn ich nur überwintere?

Mit Wohnsitz in Deutschland bleiben alle Verträge bestehen.

Achten Sie auf die Höchstdauer je Reise in der Auslandsreise-Krankenversicherung.

Quellen

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