Welche Versicherungen brauchen Rentner und welche nicht mehr?
Rentner brauchen weiter die Privathaftpflicht, die Hausrat und mit eigenem Haus die Wohngebäu …
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Kurz gesagt
Wie bin ich im Ruhestand im Ausland versichert? In der EU, im EWR und in der Schweiz bleiben Sie mit deutscher Rente meist in Ihrer Krankenkasse, zahlen dort weiter Beiträge und werden mit dem Formular S1 vor Ort behandelt. In Ländern wie Thailand oder den USA endet die gesetzliche Krankenversicherung; eine internationale Krankenvollversicherung kostet ab 60 Jahren oft 400 bis 700 Euro im Monat.
Veröffentlichte Beiträge für die Absicherung im Ruhestand im Ausland.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Internationale Krankenvollversicherung ab 60 Jahren, ohne USA | oft 400 bis 700 Euro im Monat |
| Langzeitreisepolice bis 65 Jahre, Wohnsitz bleibt in Deutschland | etwa 29 Euro im Monat |
| Langzeitreisepolice 66 bis 75 Jahre | etwa 75 Euro im Monat |
| Langzeitreisepolice ab 76 Jahren | etwa 210 Euro im Monat |
| Gesetzliche Kasse mit S1 im EU-Ausland | 0 Euro Zusatzbeitrag im Wohnland, Beiträge aus der Rente laufen weiter |
Werte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Land ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Beide beziehen nur eine deutsche Rente. So unterscheidet sich die Krankenversicherung im Ruhestand je nach Ziel.
| Spanien: Krankenkasse über S1 | keine zusätzliche Prämie, Beiträge aus der Rente wie bisher |
| Spanien: Privathaftpflicht und Hausrat vor Ort | neuer Vertrag im Wohnland |
| Thailand: zwei internationale Krankenvollversicherungen | etwa 800 bis 1.400 Euro im Monat |
| Thailand: Pflegeversicherung | Anspruch ruht, solange Sie dort wohnen |
Der Umzug in die EU kostet bei der Krankenversicherung kaum mehr; außerhalb Europas fallen für das Paar rund 9.600 bis 16.800 Euro im Jahr zusätzlich an.
Für den Ruhestand im Ausland gibt es drei Gruppen von Ländern. In der EU, im EWR und in der Schweiz gilt europäisches Sozialrecht, Ihre deutsche Krankenkasse bleibt zuständig. Mit einigen Staaten hat Deutschland Abkommen geschlossen. Für alle anderen Länder endet Ihr Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung, sobald der Wohnort dort liegt.
Danach richten sich auch Pflege, Beiträge und die Frage, ob Sie bei Besuchen in Deutschland mit Ihrer Gesundheitskarte zum Arzt gehen können. Prüfen Sie diesen Punkt zuerst, bevor Sie Haftpflicht, Hausrat und Auto umstellen.
| Wohnort im Ruhestand | Krankenversicherung | Pflege |
|---|---|---|
| EU, EWR, Schweiz | deutsche Kasse bleibt, Formular S1 | Pflegegeld aus Deutschland, Sachleistungen vor Ort |
| Abkommensstaat | je nach Abkommen, bei der Kasse fragen | je nach Abkommen |
| Übrige Staaten, etwa Thailand oder USA | endet, private Vollversicherung nötig | Anspruch ruht |
Beziehen Sie eine deutsche Rente und im neuen Wohnland keine eigene Rente, bleiben Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichert. Die Beiträge laufen weiter wie bisher, im Wohnland zahlen Sie nichts zusätzlich. Mit dem Formular S1 Ihrer Kasse schreiben Sie sich beim Krankenversicherungsträger vor Ort ein und erhalten dort Leistungen wie die Einheimischen.
Das heißt auch: Sie bekommen den Leistungsumfang des Wohnlands, nicht den deutschen. In Ländern mit staatlichem Gesundheitsdienst, etwa Portugal oder Italien, kann das Wartezeiten und Zuzahlungen bedeuten. Bei Besuchen in Deutschland können Sie Ihre Gesundheitskarte weiter in vollem Umfang nutzen.
Mitversicherte Angehörige, die mit Ihnen umziehen, richten sich ab dem Umzug nach dem Recht des Wohnlands. Erfüllt Ihr Partner dort die Bedingungen für die Familienversicherung nicht, prüft die deutsche Kasse, wie er weiter versichert werden kann.
Ziehen Sie in den Ruhestand nach Thailand, in die USA oder in ein anderes Land ohne Abkommen, endet Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Dann brauchen Sie eine internationale Krankenvollversicherung. Eine Reisepolice reicht nicht, weil sie einen Wohnsitz in Deutschland voraussetzt und nur akute Behandlung zahlt.
Der Beitrag einer internationalen Krankenvollversicherung hängt stark vom Eintrittsalter ab. Ab 60 Jahren sind 400 bis 700 Euro im Monat üblich, mit Deckung in den USA mehr. Manche Tarife nehmen ab 65 keine neuen Kunden auf, und Vorerkrankungen können ausgeschlossen werden. Planen Sie den Wechsel deshalb vor dem Umzug in den Ruhestand im Ausland.
Außerhalb von EU, EWR und Schweiz ruhen die Leistungen der Pflegeversicherung, solange Sie im Ausland wohnen. Nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu acht Wochen im Jahr wird Pflegegeld weitergezahlt.
Im EU-Ausland folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Das Pflegegeld zahlt Ihre deutsche Pflegekasse, Sachleistungen wie ein Heimplatz richten sich nach dem Recht des Wohnlands. In vielen Staaten gibt es keine Pflegeversicherung wie in Deutschland, der Umfang kann deutlich kleiner sein. Wer neu ins Vereinigte Königreich zieht, bekommt dort keine Pflegeleistungen aus Deutschland mehr.
Die Privathaftpflicht deckt nach den Musterbedingungen des Versichererverbands Schäden im Ausland nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt, dessen Höchstdauer im Vertrag steht. Wer den Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringt, braucht meist einen Vertrag im neuen Land. Für Überwinterer mit Wohnsitz in Deutschland reicht oft der bestehende Vertrag, wenn die Auslandsdauer passt.
Die Hausrat gilt für die Wohnung, die im Vertrag steht. Geben Sie die deutsche Wohnung auf, endet der Bedarf; die neue Wohnung im Ausland versichern Sie dort. Ein Auto, das Sie im neuen Land zulassen, braucht dort eine Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich vor der Kündigung in Deutschland eine Bescheinigung über Ihren Schadenfreiheitsrabatt geben, manche ausländischen Versicherer rechnen sie an.
Wer im Ruhestand nur die Wintermonate im Süden verbringt und den Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt ganz normal versichert. Dann brauchen Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die lang genug läuft: Jahresverträge enden meist nach 42 oder 56 Tagen je Reise, für längere Aufenthalte gibt es Langzeitpolicen.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft vor dem Ruhestand im Ausland, welche deutschen Verträge bleiben, welche enden und wo eine Lücke entsteht. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Durchsicht kostenlos.
Fragen und Antworten
Mit nur deutscher Rente zahlen Sie weiter an Ihre deutsche Kasse,
im Wohnland fällt kein Beitrag an.
Ja.
Wer über S1 im EU-Ausland versichert ist,
nutzt bei vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland weiter seine Gesundheitskarte.
Für Thailand gibt es kein Abkommen.
Die gesetzliche Krankenversicherung endet, Sie brauchen eine private internationale Absicherung.
Im EU-Ausland zahlt die deutsche Pflegekasse das Pflegegeld weiter.
Außerhalb ruht der Anspruch, außer bei bis zu acht Wochen vorübergehendem Aufenthalt im Jahr.
Nur für vorübergehende Aufenthalte bis zur Dauer, die im Vertrag steht.
Bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland brauchen Sie meist einen Vertrag dort.
Mit Wohnsitz in Deutschland bleiben alle Verträge bestehen.
Achten Sie auf die Höchstdauer je Reise in der Auslandsreise-Krankenversicherung.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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