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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen Lokführer und Berufskraftfahrer?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen Lokführer und Berufskraftfahrer brauchen, folgt aus dem größten Risiko: dem Verlust der gesundheitlichen Tauglichkeit. Zuerst kommt deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung, für 1.500 Euro Rente mit 30 Jahren meist 90 bis 160 Euro im Monat. Dann Privathaftpflicht und Schutz gegen Rückgriffe des Arbeitgebers, den eine Gewerkschaft für 0,9 Prozent vom Brutto einschließt.

Welche Versicherungen brauchen Lokführer und Berufskraftfahrer?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge und Gewerkschaftsbeiträge, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Berufsunfähigkeit, Lokführer oder Berufskraftfahrer, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67etwa 90 bis 160 Euro im Monat
Unterschied zwischen guten BU-Tarifen für Berufskraftfahrer bei gleicher Leistungbis zu 80 Prozent
Gewerkschaft der Lokführer, aktives Mitglied0,9 Prozent vom Brutto, mindestens 8, höchstens 50 Euro im Monat
Privathaftpflicht für Singlesetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung, körperlicher Beruf, 100.000 Euro Grundsummeetwa 120 bis 260 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die BU-Beiträge für Lokführer und Berufskraftfahrer sind Richtwerte aus der Angebotspraxis,

für diese Berufe fanden wir keine veröffentlichten Tarifbeispiele.

Die übrigen Zahlen stammen aus den genannten Quellen und Gesetzestexten.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Tätigkeit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Lokführer, 30 Jahre, 3.800 Euro brutto

Ein schlankes Paket, bei dem die Gewerkschaft Haftung und Rechtsschutz im Dienst übernimmt.

Berufsunfähigkeit, 1.500 Euro Rente bis 67etwa 90 bis 160 Euro im Monat
Gewerkschaft, 0,9 Prozent von 3.800 Euro34,20 Euro im Monat
Privathaftpflichtetwa 4 bis 10 Euro im Monat

Zusammen etwa 128 bis 204 Euro im Monat. Den größten Teil macht die BU aus, die beim Verlust der Tauglichkeit das Einkommen ersetzt.

Tauglichkeit: das Risiko, das Lokführer und Berufskraftfahrer von anderen unterscheidet

Wer einen Triebfahrzeugführerschein will, muss ärztlich und psychologisch geeignet sein, und der Arbeitgeber muss regelmäßige ärztliche Untersuchungen sicherstellen. Fällt eine Untersuchung negativ aus, darf der Lokführer nicht mehr fahren, auch wenn er sonst arbeiten könnte.

Bei Berufskraftfahrern gilt die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE höchstens fünf Jahre. Für die Verlängerung müssen Sie Ihre Eignung und ausreichendes Sehvermögen nachweisen. Ein Schlaganfall, eine Augenerkrankung oder schwerer Diabetes kann so das Berufsende bedeuten.

Reihenfolge: was zuerst kommt

Für Lokführer und Berufskraftfahrer steht die Einkommensabsicherung vorne. Haftung im Dienst ist wichtig, wird aber oft schon über Gewerkschaft oder Fahrzeugversicherung aufgefangen.

RangVersicherungBeitragWarum
1Berufsunfähigkeitetwa 90 bis 160 Euro im Monatzahlt, wenn die Gesundheit das Fahren dauerhaft verhindert
2Privathaftpflichtetwa 40 bis 120 Euro im JahrSchäden in der Freizeit
3Schutz gegen Rückgriffe und RechtsschutzGewerkschaft 8 bis 50 Euro im MonatRegress bei grober Fahrlässigkeit, Straf- und Bußgeldvorwürfe
4Private Unfallversicherungetwa 120 bis 260 Euro im JahrUnfälle außerhalb der Arbeit
späterAltersvorsorgenach Budgetnicht existenzbedrohend

Berufsunfähigkeit richtig wählen

Eine gute BU zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Sie zahlt aber nur bei Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Wer den Führerschein wegen Punkten oder Alkohol verliert, bekommt nichts.

Die gesetzliche Rente hilft kaum: Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Ein Lokführer, der nicht mehr fahren darf, aber im Büro arbeiten könnte, geht dort leer aus. Bei Berufskraftfahrern weichen die Beiträge guter Tarife bei gleicher Leistung um bis zu 80 Prozent voneinander ab.

Haftung: wer zahlt, wenn etwas kaputtgeht

Verletzt ein Berufskraftfahrer im Verkehr andere, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Halters, denn der Halter muss den Fahrer mitversichern. Für Schäden am Lkw oder an der Ladung kann sich der Arbeitgeber aber an Sie halten. Ein Arbeitsgericht wertete das Aufheben einer heruntergefallenen Brille während der Fahrt als grob fahrlässig und begrenzte die Haftung dennoch auf drei Bruttomonatslöhne, knapp 4.000 Euro.

Bei der Bahn schreibt eine Gewerkschaft der Lokführer, dass der Arbeitgeber bei grober Fahrlässigkeit bis zum Sechsfachen des Monatstabellenentgelts verlangen kann, nicht tarifgebundene Unternehmen sogar den ganzen Schaden. Die Gewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern Berufshaftpflichtschutz, außer bei Vorsatz, Alkohol oder Drogen.

Was Lokführer und Berufskraftfahrer meist nicht brauchen

Eine eigene Kfz-Versicherung für den Firmen-Lkw ist Sache des Halters. Ein zweiter Berufsrechtsschutz neben dem der Gewerkschaft ist doppelt bezahlt. Eine Unfallversicherung ersetzt keine BU, weil die Tauglichkeit meist durch Krankheit endet und nicht durch einen Unfall. Wer als Unternehmer selbst fährt, findet passende Verträge auf den Seiten zu den Betriebsarten.

Schritt für Schritt

  1. Letzte Tauglichkeitsuntersuchung und bekannte Befunde zusammenstellen.
  2. BU-Angebote mehrerer Anbieter mit genauer Tätigkeitsbeschreibung einholen.
  3. Klären, ob Gewerkschaft oder Verband Berufshaftpflicht und Rechtsschutz enthalten.
  4. Beim Arbeitgeber nach Haftungsregeln im Tarif- oder Arbeitsvertrag fragen.
  5. Privathaftpflicht mit mindestens 10 Millionen Euro Deckung prüfen.

Checkliste

  • BU mit Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Gesundheitsfragen vollständig und wahr beantwortet
  • Schutz gegen Rückgriffe bei grober Fahrlässigkeit
  • Straf- und Bußgeldrechtsschutz für den Beruf
  • Privathaftpflicht ausreichend hoch

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Firmenversicherung decke auch Schäden am eigenen Lkw ohne Rückgriff
  • Die BU erst nach der ersten auffälligen Tauglichkeitsuntersuchung beantragen
  • Eine Unfallversicherung für ausreichend halten
  • Rechtsschutz doppelt bezahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es eine Versicherung für den Verlust der Fahrtauglichkeit?

Den Verlust aus gesundheitlichen Gründen deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung,

wenn Sie den Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Ein Entzug wegen Verkehrsverstößen ist nicht versichert.

Muss ein Berufskraftfahrer selbst eine Kfz-Haftpflicht haben?

Nein.

Der Halter muss das Fahrzeug versichern und dabei den Fahrer mitversichern.

Für Rückgriffe Ihres Arbeitgebers bei grober Fahrlässigkeit hilft das aber nicht.

Was kostet eine BU für Lokführer?

Als Richtwert aus der Angebotspraxis etwa 90 bis 160 Euro im Monat für 1.500 Euro Rente mit 30

Jahren.

Der Unterschied zwischen Anbietern ist groß, ein Vergleich lohnt sich.

Wie oft müssen Lokführer zur ärztlichen Untersuchung?

Die Abstände regelt die Triebfahrzeugführerscheinverordnung in ihrer Anlage 11.

Der Arbeitgeber kann zusätzlich Untersuchungen aus Anlass anordnen.

Wie lange gilt der Lkw-Führerschein?

Die Klassen C und CE werden höchstens für fünf Jahre erteilt.

Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden.

Hilft die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Unfall im Dienst?

Ja, Unfälle bei der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin sind gesetzlich unfallversichert.

Krankheiten, die zur Untauglichkeit führen, sind aber meist kein Arbeitsunfall.

Quellen

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