Welche Versicherungen brauchen Beamte im Verwaltungsdienst?
Welche Versicherungen Beamte im Verwaltungsdienst brauchen, lässt sich klar ordnen: zuerst di …
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen Pfarrer und Kirchenbeschäftigte brauchen, hängt vom Dienstverhältnis ab. Pfarrer mit Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen brauchen eine private Krankenversicherung zur Beihilfe und meist eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Haftung im Dienst deckt oft schon die Sammelversicherung der Kirche, im Rheinland mit 10 Millionen Euro. Angestellte sichern sich wie andere Arbeitnehmer ab.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele und Leistungen kirchlicher Sammelverträge, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Private Krankenversicherung, 30 Jahre, ledig, 50 Prozent Beihilfe | etwa 260 bis 370 Euro im Monat |
| Dienstunfähigkeit, höherer Dienst, 30 Jahre, 2.500 Euro Rente | ab etwa 98 Euro im Monat |
| Diensthaftpflicht, Baustein allein | etwa 19 bis 33 Euro im Jahr |
| Haftpflicht-Sammelvertrag Rheinland, Personen- und Sachschäden | 10 Millionen Euro pauschal, ohne eigenen Beitrag |
| Privathaftpflicht für Singles | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus den genannten Quellen.
Die Leistungen der Sammelverträge unterscheiden sich je Landeskirche und Bistum.
Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Die Landeskirche zahlt Beihilfe und versichert den Dienst über einen Sammelvertrag.
| Private Krankenversicherung zur Beihilfe | etwa 260 bis 370 Euro im Monat |
| Dienstunfähigkeit, 2.000 Euro Rente | Richtwert etwa 80 bis 110 Euro im Monat |
| Privathaftpflicht | etwa 4 bis 10 Euro im Monat |
Zusammen etwa 344 bis 490 Euro im Monat, den größten Teil macht die Krankenversicherung aus.
Pfarrer der großen Kirchen stehen meist in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ist ihnen nach kirchenrechtlichen Regeln eine Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter gesichert, sind sie nach Paragraf 5 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. In der Krankenversicherung sind Geistliche frei, wenn sie wie Beamte Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe haben.
Für Pfarrer heißt das: Krankheitskosten über Beihilfe plus privaten Restkostentarif, Einkommen bei Dienstunfähigkeit über die kirchliche Versorgung. Wann diese Versorgung bei Dienstunfähigkeit beginnt und ob es wie bei Staatsbeamten eine Wartezeit gibt, regelt das Pfarrdienst- und Versorgungsrecht Ihrer Kirche. Fragen Sie das vor dem Vikariat nach.
Gemeindereferenten, Kirchenmusiker, Küster, Diakone im Angestelltenverhältnis und Erzieherinnen in kirchlichen Kitas sind gewöhnliche Arbeitnehmer. Sie sind gesetzlich kranken-, renten- und unfallversichert. Für sie gelten die Prioritäten anderer Angestellter: zuerst Berufsunfähigkeit, dann Privathaftpflicht.
| Risiko | Pfarrer mit Versorgung | Angestellte Kirchenbeschäftigte |
|---|---|---|
| Krankheitskosten | Beihilfe plus private Krankenversicherung | gesetzliche Krankenkasse |
| Einkommen bei Krankheit auf Dauer | kirchliche Versorgung, ergänzt durch Dienstunfähigkeitsversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung |
| Haftung im Dienst | kirchliche Sammelversicherung | kirchliche Sammelversicherung |
| Unfall im Dienst | Unfallfürsorge der Kirche | gesetzliche Unfallversicherung |
Viele Landeskirchen und Bistümer haben Sammelverträge. Im Rheinland schließt der Haftpflicht-Sammelvertrag die persönliche Haftpflicht aller haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden aus ihrer dienstlichen Tätigkeit ein, mit 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Der Verlust fremder Schlüssel im Dienst ist dort bis 52.000 Euro je Fall versichert.
Lesen Sie das Versicherungsmerkblatt Ihrer Kirche. Wenn es den Dienst so abdeckt, brauchen Pfarrer und Kirchenbeschäftigte keine eigene Diensthaftpflicht, nur eine Privathaftpflicht für die Freizeit. Fehlt der Schlüsselverlust oder ist die Summe niedrig, ergänzt ein Baustein für etwa 19 bis 33 Euro im Jahr.
Zuerst die private Krankenversicherung zur Beihilfe, möglichst ab dem Vikariat. Danach eine Dienstunfähigkeitsversicherung für die Zeit, in der die kirchliche Versorgung noch niedrig ist. Dann die Privathaftpflicht. Ein Krankentagegeld brauchen Pfarrer mit fortgezahlten Bezügen nicht.
Eine eigene Berufshaftpflicht für Seelsorge und Gottesdienst ist meist überflüssig, wenn die Sammelversicherung greift. Eine teure Unfallversicherung ersetzt keine Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Wer neben dem Dienst auf eigene Rechnung Kurse oder Trauungen als freier Redner anbietet, findet auf unseren Seiten zu den Betriebsarten die Absicherung für Selbstständige.
Fragen und Antworten
Nicht,
wenn ihnen nach kirchenrechtlichen Regeln eine Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im
Alter gesichert ist.
Dann sind sie nach Paragraf 5 SGB VI versicherungsfrei.
Geistliche mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe sind in der gesetzlichen Kasse
versicherungsfrei und versichern den Rest privat.
Oft nicht, weil die Sammelversicherung der Kirche die dienstliche Haftpflicht der Mitarbeitenden
einschließt.
Prüfen Sie das Merkblatt Ihrer Kirche.
Als Angestellte gesetzlich kranken-, renten- und unfallversichert.
Sie brauchen zuerst eine BU.
Im rheinischen Sammelvertrag ist die dienstliche Haftpflicht auch der Ehrenamtlichen
eingeschlossen.
Andere Kirchen regeln das ähnlich, aber nicht gleich.
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