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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen Piloten und Flugbegleiter?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen Piloten und Flugbegleiter brauchen: zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dazu für Piloten eine Loss-of-Licence-Versicherung, die bei Entzug des Medicals zahlt, mit 35 Jahren und 150.000 Euro Summe etwa 750 bis 2.250 Euro im Jahr. Vorsicht bei der Unfallversicherung: Die Musterbedingungen schließen Piloten und Flugbegleiter als Besatzung aus, das muss eigens eingeschlossen werden.

Welche Versicherungen brauchen Piloten und Flugbegleiter?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien für Loss of Licence gibt es kaum, jeder Antrag wird einzeln geprüft. Die Werte zeigen die Größenordnung.

BeispielRichtwert
Loss of Licence, Gruppentarif einer australischen Pilotengewerkschaft, Summe bis 1.000.000 Australische Dollaretwa 2.963 bis 3.283 Australische Dollar im Jahr
Loss of Licence, Berufspilot, 35 Jahre, 150.000 Euro, eigene Policeetwa 750 bis 2.250 Euro im Jahr
Loss of Licence, Berufspilot, 50 Jahre, 150.000 Euro, eigene Policeetwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr
Berufsunfähigkeit, junge Menschen im Büro, zum Vergleichab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat
Berufsunfähigkeit, Flugbegleiterin, 30 Jahre, 1.500 Euro Renteetwa 70 bis 130 Euro im Monat

Die Werte für 35 und 50 Jahre und für Flugbegleiter sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Summe und Umfang ab.

Rechenbeispiel

Pilotin, 38 Jahre, Medical wegen einer Herzrhythmusstörung entzogen

Sie hat eine Loss-of-Licence-Versicherung über 150.000 Euro und eine BU mit 3.000 Euro Rente.

Loss of Licence, vorübergehend2 Prozent von 150.000 Euro, also 3.000 Euro im Monat ab dem 90. Tag
Loss of Licence, dauerhaft nach 180 Tagen150.000 Euro abzüglich bereits gezahlter Monatsbeträge
Berufsunfähigkeitsversicherung3.000 Euro im Monat, wenn die Bedingungen den Entzug des Medicals als Berufsunfähigkeit werten
Private Unfallversicherungnichts, weil kein Unfall

Die Loss-of-Licence-Versicherung zahlt sicher und schnell, die BU nur bei passender Regel. Deshalb gehören beide zusammen.

Das besondere Risiko im Cockpit und in der Kabine

Piloten dürfen nur fliegen, solange sie ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, das Medical, haben. Verlieren Piloten es nach Krankheit oder Unfall, endet die Berufsausübung, auch wenn sie sonst voll arbeitsfähig wären.

Auch Flugbegleiter brauchen eine flugmedizinische Tauglichkeit. Für Piloten und Flugbegleiter gilt deshalb: Schon eine Erkrankung, die im Büro kaum stören würde, kann den Flugberuf beenden.

Berufsunfähigkeit und Loss of Licence

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Piloten oder Flugbegleiter ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Ob der Entzug des Medicals dafür schon genügt, regeln die Bedingungen, und bei Piloten ist das oft streitig. Lassen Sie sich die Regel zur Fluguntauglichkeit vor Abschluss schriftlich zeigen.

Die Loss-of-Licence-Versicherung knüpft direkt am Entzug des Medicals an. Sie wird in der Regel zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen: Sie überbrückt die Zeit bis zu einem neuen Beruf, die BU sichert das Einkommen bis zur Rente. Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Loss-of-Licence-Versicherung.

MerkmalLoss of Licence (typisch)
Vorübergehender Entzug des Medicals2 Prozent der Summe im Monat, 12 oder 24 Monate, ab dem 90. Tag
Dauerhafter EntzugEinmalbetrag ab dem 180. Tag, bereits gezahlte Monate werden abgezogen
Psychische Störungoft nur 25 Prozent oder nur mit Zusatzdeckung
Höchstsummemeist begrenzt auf drei Jahresgehälter
Ab 63 Jahrenoft nur noch Unfallschutz

Unfallversicherung: die Lücke an Bord

Die Musterbedingungen des GDV für die private Unfallversicherung schließen Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs und als sonstiges Besatzungsmitglied aus, und nennen Flugbegleiter ausdrücklich als Beispiel (AUB 2020, Ziffer 5.1.4).

Im Dienst sind Piloten und Flugbegleiter über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert (§ 8 SGB VII). Wer privat zusätzlich vorsorgen will, braucht eine Unfallversicherung, die das Luftfahrtrisiko als Besatzung ausdrücklich einschließt.

Was Arbeitgeber und Gesetz schon tragen

Werden Piloten oder Flugbegleiter krank, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das Gehalt weiter, danach die Krankenkasse Krankengeld, höchstens 90 Prozent vom Netto und gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Bei hohen Pilotengehältern ist die Lücke zum Netto deshalb groß.

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für Jahrgänge ab 1961 nicht. Prüfen Sie Arbeits- und Tarifvertrag: Manche Arbeitgeber sind selbst Versicherungsnehmer einer Loss-of-Licence-Versicherung für ihr Flugpersonal, dann reicht oft eine Aufstockung.

Reihenfolge für Piloten und Flugbegleiter

Für Piloten und Flugbegleiter ergibt sich diese Reihenfolge. Was oben steht, sichert die Existenz.

PrioritätVersicherungPilotenFlugbegleiter
1Berufsunfähigkeitsversicherungja, Regel zur Fluguntauglichkeit prüfenja
2Loss of Licenceja, etwa 750 bis 2.250 Euro im Jahr mit 35 Jahren für 150.000 Euromöglich, Gruppenvertrag prüfen
3Privathaftpflichtja, deckt nur Privatesja
4Rechtsschutz mit Arbeitsrecht oder Gewerkschaftsinnvollsinnvoll
5Unfallversicherung mit Luftfahrtrisikonur mit ausdrücklichem Einschlussnur mit ausdrücklichem Einschluss

Was Piloten und Flugbegleiter meist nicht brauchen

Eine normale Unfallversicherung ohne Einschluss der Besatzung ist für Piloten und Flugbegleiter im Beruf fast wertlos. Privatpiloten ohne Einkommen aus der Lizenz brauchen keine Loss-of-Licence-Versicherung, ihnen entgeht kein Gehalt.

Für Fehler im Flugdienst gelten auch für Piloten die Regeln der Arbeitnehmerhaftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften sie dem Arbeitgeber nicht, bei grober in der Regel voll. Norman Nammert vermittelt solche Deckungen als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Arbeits- und Tarifvertrag auf eine Gruppenversicherung für Lizenzverlust prüfen.
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung mit klarer Regel zur Fluguntauglichkeit abschließen.
  3. Loss of Licence ergänzen oder die Gruppensumme aufstocken.
  4. Bestehende Unfallversicherung auf den Ausschluss für Besatzung prüfen.
  5. Rechtsschutz oder Gewerkschaft für Streit im Arbeitsrecht klären.

Checkliste

  • Berufsunfähigkeit mit Regel zur Fluguntauglichkeit
  • Loss of Licence mit Summe bis drei Jahresgehälter
  • Psychische Störungen in der Loss-of-Licence-Deckung geklärt
  • Unfallversicherung mit Einschluss als Besatzungsmitglied
  • Gruppenvertrag des Arbeitgebers bekannt

Häufige Fehler

  • Sich auf eine normale Unfallversicherung verlassen, die Besatzungsmitglieder ausschließt
  • Nur Loss of Licence abschließen und die Rente bis zum Ruhestand vergessen
  • Den Gruppenvertrag des Arbeitgebers nicht kennen und doppelt zahlen
  • Psychische Erkrankungen in der Deckung nicht prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt meine private Unfallversicherung im Cockpit?

Nach den Musterbedingungen AUB 2020 nicht:

Piloten und sonstige Besatzungsmitglieder sind ausgeschlossen,

außer es ist ausdrücklich vereinbart.

Brauchen Flugbegleiter eine Loss-of-Licence-Versicherung?

Sie ist auch für Flugbegleiter möglich.

Wichtiger ist die Berufsunfähigkeitsversicherung; prüfen Sie,

ob Ihr Arbeitgeber einen Gruppenvertrag hat.

Ersetzt Loss of Licence die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein.

Sie zahlt höchstens 24 Monate oder einen Einmalbetrag, die BU dagegen bis zur Rente.

Was kostet eine Loss-of-Licence-Versicherung?

Als Richtwert mit 35 Jahren und 150.000 Euro etwa 750 bis 2.250 Euro im Jahr,

mit 50 Jahren etwa 1.500 bis 3.500 Euro.

Bin ich bei einem Unfall im Dienst versichert?

Ja, über die gesetzliche Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.

Quellen

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