Was ist eine Loss-of-Licence-Versicherung für Piloten?
Eine Loss-of-Licence-Versicherung ist eine Spezialversicherung für Piloten, Fluglehrer und Fl …
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen Piloten und Flugbegleiter brauchen: zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dazu für Piloten eine Loss-of-Licence-Versicherung, die bei Entzug des Medicals zahlt, mit 35 Jahren und 150.000 Euro Summe etwa 750 bis 2.250 Euro im Jahr. Vorsicht bei der Unfallversicherung: Die Musterbedingungen schließen Piloten und Flugbegleiter als Besatzung aus, das muss eigens eingeschlossen werden.
Veröffentlichte Prämien für Loss of Licence gibt es kaum, jeder Antrag wird einzeln geprüft. Die Werte zeigen die Größenordnung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Loss of Licence, Gruppentarif einer australischen Pilotengewerkschaft, Summe bis 1.000.000 Australische Dollar | etwa 2.963 bis 3.283 Australische Dollar im Jahr |
| Loss of Licence, Berufspilot, 35 Jahre, 150.000 Euro, eigene Police | etwa 750 bis 2.250 Euro im Jahr |
| Loss of Licence, Berufspilot, 50 Jahre, 150.000 Euro, eigene Police | etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr |
| Berufsunfähigkeit, junge Menschen im Büro, zum Vergleich | ab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat |
| Berufsunfähigkeit, Flugbegleiterin, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente | etwa 70 bis 130 Euro im Monat |
Die Werte für 35 und 50 Jahre und für Flugbegleiter sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Summe und Umfang ab.
Rechenbeispiel
Sie hat eine Loss-of-Licence-Versicherung über 150.000 Euro und eine BU mit 3.000 Euro Rente.
| Loss of Licence, vorübergehend | 2 Prozent von 150.000 Euro, also 3.000 Euro im Monat ab dem 90. Tag |
| Loss of Licence, dauerhaft nach 180 Tagen | 150.000 Euro abzüglich bereits gezahlter Monatsbeträge |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | 3.000 Euro im Monat, wenn die Bedingungen den Entzug des Medicals als Berufsunfähigkeit werten |
| Private Unfallversicherung | nichts, weil kein Unfall |
Die Loss-of-Licence-Versicherung zahlt sicher und schnell, die BU nur bei passender Regel. Deshalb gehören beide zusammen.
Piloten dürfen nur fliegen, solange sie ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, das Medical, haben. Verlieren Piloten es nach Krankheit oder Unfall, endet die Berufsausübung, auch wenn sie sonst voll arbeitsfähig wären.
Auch Flugbegleiter brauchen eine flugmedizinische Tauglichkeit. Für Piloten und Flugbegleiter gilt deshalb: Schon eine Erkrankung, die im Büro kaum stören würde, kann den Flugberuf beenden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Piloten oder Flugbegleiter ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Ob der Entzug des Medicals dafür schon genügt, regeln die Bedingungen, und bei Piloten ist das oft streitig. Lassen Sie sich die Regel zur Fluguntauglichkeit vor Abschluss schriftlich zeigen.
Die Loss-of-Licence-Versicherung knüpft direkt am Entzug des Medicals an. Sie wird in der Regel zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen: Sie überbrückt die Zeit bis zu einem neuen Beruf, die BU sichert das Einkommen bis zur Rente. Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Loss-of-Licence-Versicherung.
| Merkmal | Loss of Licence (typisch) |
|---|---|
| Vorübergehender Entzug des Medicals | 2 Prozent der Summe im Monat, 12 oder 24 Monate, ab dem 90. Tag |
| Dauerhafter Entzug | Einmalbetrag ab dem 180. Tag, bereits gezahlte Monate werden abgezogen |
| Psychische Störung | oft nur 25 Prozent oder nur mit Zusatzdeckung |
| Höchstsumme | meist begrenzt auf drei Jahresgehälter |
| Ab 63 Jahren | oft nur noch Unfallschutz |
Die Musterbedingungen des GDV für die private Unfallversicherung schließen Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs und als sonstiges Besatzungsmitglied aus, und nennen Flugbegleiter ausdrücklich als Beispiel (AUB 2020, Ziffer 5.1.4).
Im Dienst sind Piloten und Flugbegleiter über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert (§ 8 SGB VII). Wer privat zusätzlich vorsorgen will, braucht eine Unfallversicherung, die das Luftfahrtrisiko als Besatzung ausdrücklich einschließt.
Werden Piloten oder Flugbegleiter krank, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das Gehalt weiter, danach die Krankenkasse Krankengeld, höchstens 90 Prozent vom Netto und gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Bei hohen Pilotengehältern ist die Lücke zum Netto deshalb groß.
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für Jahrgänge ab 1961 nicht. Prüfen Sie Arbeits- und Tarifvertrag: Manche Arbeitgeber sind selbst Versicherungsnehmer einer Loss-of-Licence-Versicherung für ihr Flugpersonal, dann reicht oft eine Aufstockung.
Für Piloten und Flugbegleiter ergibt sich diese Reihenfolge. Was oben steht, sichert die Existenz.
| Priorität | Versicherung | Piloten | Flugbegleiter |
|---|---|---|---|
| 1 | Berufsunfähigkeitsversicherung | ja, Regel zur Fluguntauglichkeit prüfen | ja |
| 2 | Loss of Licence | ja, etwa 750 bis 2.250 Euro im Jahr mit 35 Jahren für 150.000 Euro | möglich, Gruppenvertrag prüfen |
| 3 | Privathaftpflicht | ja, deckt nur Privates | ja |
| 4 | Rechtsschutz mit Arbeitsrecht oder Gewerkschaft | sinnvoll | sinnvoll |
| 5 | Unfallversicherung mit Luftfahrtrisiko | nur mit ausdrücklichem Einschluss | nur mit ausdrücklichem Einschluss |
Eine normale Unfallversicherung ohne Einschluss der Besatzung ist für Piloten und Flugbegleiter im Beruf fast wertlos. Privatpiloten ohne Einkommen aus der Lizenz brauchen keine Loss-of-Licence-Versicherung, ihnen entgeht kein Gehalt.
Für Fehler im Flugdienst gelten auch für Piloten die Regeln der Arbeitnehmerhaftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften sie dem Arbeitgeber nicht, bei grober in der Regel voll. Norman Nammert vermittelt solche Deckungen als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.
Fragen und Antworten
Nach den Musterbedingungen AUB 2020 nicht:
Piloten und sonstige Besatzungsmitglieder sind ausgeschlossen,
außer es ist ausdrücklich vereinbart.
Sie ist auch für Flugbegleiter möglich.
Wichtiger ist die Berufsunfähigkeitsversicherung; prüfen Sie,
ob Ihr Arbeitgeber einen Gruppenvertrag hat.
Nein.
Sie zahlt höchstens 24 Monate oder einen Einmalbetrag, die BU dagegen bis zur Rente.
Als Richtwert mit 35 Jahren und 150.000 Euro etwa 750 bis 2.250 Euro im Jahr,
mit 50 Jahren etwa 1.500 bis 3.500 Euro.
Ja, über die gesetzliche Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.
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