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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen braucht man im Pflegeheim noch?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen braucht man im Pflegeheim noch? Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter, eine Privathaftpflicht für etwa 40 bis 120 Euro im Jahr bleibt sinnvoll. Die Hausrat brauchen Sie nur noch für das Heimzimmer, deutlich kleiner. Ein verkauftes Auto und Verträge ohne Nutzen fallen weg. Geld kostet vor allem der Heimplatz: im Schnitt 3.364 Euro Eigenanteil im Monat.

Welche Versicherungen braucht man im Pflegeheim noch?

Was es kostet

Was das Pflegeheim kostet und was die Versicherungen dort kosten, Werte 2026.

BeispielRichtwert
Eigenanteil im Pflegeheim, erstes Jahr, Bundesschnitt3.364 Euro im Monat
Eigenanteil, Spanne der Bundesländer2.891 bis 3.761 Euro im Monat
Leistung der Pflegekasse im Heim805 Euro in Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro in Pflegegrad 5
Privathaftpflicht, Singleetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Kleine Hausrat für ein Heimzimmerab etwa 25 Euro im Jahr

Pflegekosten nach vdek, Stand 1.

Juli 2026, und Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums.

Versicherungsbeiträge sind Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen;

die Hausrat für ein Heimzimmer ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote ein.

Rechenbeispiel

Witwe, 84 Jahre, zieht mit Pflegegrad 3 ins Heim, Haus steht leer

So sortiert die Familie die Verträge nach dem Umzug ins Pflegeheim.

Hausrat von 70.000 auf 10.000 Euro Summe gesenktBeitrag sinkt deutlich
Privathaftpflichtbleibt, etwa 60 Euro im Jahr
Wohngebäudebleibt, Leerstand gemeldet, Wasser abgestellt
Kfz-Versicherungendet mit dem Verkauf des Autos
PflegetagegeldLeistung beantragt

Die Familie spart bei Hausrat und Auto und schließt die gefährliche Lücke: ein leeres Haus ohne gemeldeten Leerstand.

Welche Versicherungen im Pflegeheim weiterlaufen

Mit dem Umzug ins Pflegeheim ändert sich der Bedarf: Haushalt, Auto und Haus werden kleiner oder fallen weg, das Haftungsrisiko bleibt. Gehen Sie die Verträge einzeln durch, statt alles auf einmal zu kündigen.

Die Tabelle zeigt, was im Pflegeheim üblicherweise bleibt, was angepasst wird und was weg kann.

VersicherungIm PflegeheimWarum
Kranken- und PflegeversicherungbleibtPflicht, die Pflegekasse zahlt den Pflegeanteil
PrivathaftpflichtbleibtSchäden im Heim oder bei Besuchen kommen weiter vor
Hausratanpassennur noch Möbel und Sachen im Zimmer
Wohngebäudebehalten und Leerstand meldendas Haus bleibt Ihr Risiko, bis es verkauft ist
Kfzendet mit Verkauf oder Abmeldunggeht beim Verkauf auf den Käufer über
Pflegezusatz und Sterbegeldbleibenzahlen genau jetzt oder später

Privathaftpflicht: auch im Pflegeheim sinnvoll

Im Pflegeheim kann viel passieren: Ein Rollator beschädigt die Tür eines Mitbewohners, ein Glas fällt auf ein fremdes Hörgerät, beim Besuch der Enkel geht etwas zu Bruch. Für solche Schäden haftet der Bewohner, und die Privathaftpflicht zahlt.

Ein Sonderfall ist eine fortgeschrittene Demenz: Wer wegen einer krankhaften Störung nicht mehr frei entscheiden kann, haftet nach § 827 BGB nicht. Dann zahlt die Haftpflicht normalerweise auch nicht. Manche Tarife ersetzen solche Schäden trotzdem, wenn sie deliktunfähige Personen einschließen. Das ist für Angehörige und Mitbewohner angenehmer.

Hausrat im Pflegeheim und die alte Wohnung

Ziehen Sie mit eigenen Möbeln ins Pflegeheim, brauchen Sie weiter eine Hausrat, aber mit einer viel kleineren Summe. Nach den Musterbedingungen geht der Schutz bei einem Umzug auf die neue Wohnung über; ob ein Heimzimmer dazu zählt, regelt Ihr Tarif. Melden Sie den Umzug in Textform und lassen Sie sich den Schutz im Heim bestätigen.

Wird die alte Wohnung aufgelöst und der Hausrat verkauft, fällt das versicherte Interesse weg. Der Versicherer bekommt nach § 80 VVG den Beitrag nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem er davon erfährt. Teilen Sie die Auflösung deshalb früh mit.

Das leere Haus: Wohngebäude nicht kündigen

Bleibt das eigene Haus nach dem Umzug ins Pflegeheim leer, behalten Sie die Wohngebäudeversicherung unbedingt. Ein leerstehendes Haus ist aber ein höheres Risiko, das Sie dem Versicherer anzeigen sollten (§ 23 VVG).

Die Musterbedingungen verlangen bei nicht genutzten Gebäuden, sie regelmäßig zu kontrollieren und wasserführende Leitungen abzusperren und zu entleeren oder das Haus im Winter zu heizen. Wer das versäumt, riskiert bei einem Frostschaden Kürzungen. Wird das Haus verkauft, geht die Versicherung nach § 95 VVG auf den Käufer über.

Pflegezusatz, Sterbegeld und Unfall prüfen

Eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung zahlt jetzt, oft auch bei vollstationärer Pflege. Fordern Sie die Leistung an und fragen Sie, ob der Beitrag in der Pflege entfällt; das regelt jeder Tarif selbst.

Eine Sterbegeldversicherung behalten Sie meist, weil ein Neuabschluss im hohen Alter teuer wäre. Eine private Unfallversicherung lohnt im Pflegeheim nur noch, wenn sie Leistungen bietet, die Sie dort tatsächlich brauchen; lesen Sie vor einer Kündigung die Bedingungen.

Was im Pflegeheim nicht mehr nötig ist

Die Kfz-Versicherung endet, wenn das Auto verkauft oder abgemeldet wird. Rechtsschutz für Beruf oder Verkehr braucht im Heim kaum jemand mehr. Ob ein Streit um den Heimvertrag im Rechtsschutz versichert ist, hängt vom Tarif ab; klären Sie das vor einer Kündigung.

Eine Glasversicherung für die alte Wohnung, Reiseversicherungen im Jahresvertrag oder ein Schutzbrief für das Auto können meist ebenfalls weg.

Schritt für Schritt

  1. Alle Verträge mit Beitrag und Kündigungsfrist auflisten.
  2. Hausratversicherer den Umzug ins Pflegeheim melden und die Summe senken.
  3. Leerstand des Hauses dem Wohngebäudeversicherer anzeigen und Leitungen sichern.
  4. Pflegetagegeld oder Pflegerente beantragen und Beitragsbefreiung erfragen.
  5. Kfz-Versicherung beim Verkauf oder der Abmeldung beenden.
  6. Privathaftpflicht prüfen, ob sie Schäden bei Demenz einschließt.

Checkliste

  • Privathaftpflicht läuft weiter
  • Hausrat auf das Heimzimmer angepasst
  • Leerstand des Hauses gemeldet
  • Pflegezusatzversicherung angefordert
  • Sterbegeldversicherung behalten
  • Auto und Kfz-Versicherung geregelt

Häufige Fehler

  • Die Wohngebäudeversicherung kündigen, obwohl das leere Haus noch Ihnen gehört
  • Den Leerstand nicht melden und im Frostschaden Kürzungen riskieren
  • Die Hausrat in alter Höhe weiterzahlen, obwohl die Wohnung aufgelöst ist
  • Die Leistung aus der Pflegezusatzversicherung nicht abrufen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Braucht man im Pflegeheim noch eine Haftpflichtversicherung?

Ja, sinnvoll ist sie weiter.

Bewohner können Schäden an fremden Sachen oder Personen verursachen.

Bei fortgeschrittener Demenz hilft ein Tarif, der deliktunfähige Personen einschließt.

Braucht man im Pflegeheim eine Hausratversicherung?

Wenn Sie eigene Möbel und Wertsachen mitnehmen, ja, aber mit kleiner Summe.

Ob das Heimzimmer im Tarif eingeschlossen ist, lassen Sie sich bestätigen.

Was passiert mit der Hausrat, wenn die Wohnung aufgelöst wird?

Fällt der versicherte Hausrat weg, endet das Interesse.

Der Versicherer darf den Beitrag nur bis zu dem Zeitpunkt verlangen, an dem er davon erfährt.

Muss ich das leere Haus der Versicherung melden?

Ja.

Leerstand erhöht das Risiko,

und die Bedingungen verlangen Kontrollen sowie abgesperrte oder beheizte Leitungen.

Zahlt die Pflegeversicherung das ganze Pflegeheim?

Nein.

Sie zahlt einen Teil der Pflege.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst,

im Schnitt bleiben 3.364 Euro im Monat.

Kann ich die Sterbegeldversicherung im Heim kündigen?

Ja, aber meist ist es klüger, sie zu behalten.

Ein späterer Neuabschluss ist im hohen Alter teuer oder gar nicht mehr möglich.

Quellen

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