Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung
Kurz gesagt
Wer bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft mitfährt, bekommt Personenschäden über die Kfz-Haftpflicht des Autos ersetzt, in dem er sitzt, mit mindestens 7,5 Millionen Euro Deckung. Das gilt auch, wenn den Fahrer keine Schuld trifft. Der Fahrer selbst haftet nicht persönlich, bekommt aber aus der eigenen Haftpflicht nichts; ihn schützt nur ein Fahrerschutz für etwa 20 bis 65 Euro im Jahr.
Gesetzliche Mindestwerte und öffentlich genannte Beiträge, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kfz-Haftpflicht, gesetzliche Mindestdeckung Personenschäden | 7,5 Millionen Euro je Unfall |
| Kfz-Haftpflicht, Mindestdeckung Sachschäden | 1,3 Millionen Euro je Unfall |
| Fahrerschutz als Zusatzbaustein | etwa 20 bis 65 Euro im Jahr |
| Entfernungspauschale für jeden Insassen | 38 Cent je Kilometer |
Mindestsummen nach Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz,
Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Auf dem Weg zur Arbeit fährt der Fahrer der Fahrgemeinschaft auf. Beide Mitfahrer und der Fahrer werden verletzt, das Auto hat 8.000 Euro Schaden.
| Mitfahrer: Schmerzensgeld und Verdienstausfall | Kfz-Haftpflicht des Fahrers |
| Alle drei: Heilbehandlung und Verletztengeld | gesetzliche Unfallversicherung |
| Fahrer: Schmerzensgeld | nur mit Fahrerschutz |
| Auto, 8.000 Euro | nur mit Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung |
| Vordermann | Kfz-Haftpflicht des Fahrers |
Die Mitfahrer sind gut abgesichert. Der Fahrer trägt ohne Fahrerschutz und Vollkasko sein Schmerzensgeld und den Autoschaden selbst, und sein Vertrag wird zurückgestuft.
Entscheidend ist, wer den Unfall verursacht hat. Hat ein anderes Auto Schuld, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht alle Schäden der Fahrgemeinschaft, auch die des Fahrers.
Hat der Fahrer der Fahrgemeinschaft den Unfall verursacht, zahlt seine Kfz-Haftpflicht den verletzten Mitfahrern Heilkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Weil der Halter nach dem Straßenverkehrsgesetz auch ohne Verschulden für die Betriebsgefahr seines Autos einsteht, gilt das sogar bei einem geplatzten Reifen.
| Wer hat den Unfall verursacht? | Verletzte Mitfahrer | Verletzter Fahrer | Schaden am Auto der Fahrgemeinschaft |
|---|---|---|---|
| Ein anderes Auto | Haftpflicht des anderen | Haftpflicht des anderen | Haftpflicht des anderen |
| Der Fahrer der Fahrgemeinschaft | eigene Kfz-Haftpflicht | nur Fahrerschutz oder Unfallversicherung | nur Vollkasko |
| Niemand, etwa geplatzter Reifen | eigene Kfz-Haftpflicht | nur Fahrerschutz oder Unfallversicherung | nur Vollkasko |
Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden anderer. Verursacht der Fahrer der Fahrgemeinschaft den Unfall selbst, ersetzt sie weder seine Verletzungen noch den Schaden am eigenen Auto.
Hier hilft ein Fahrerschutz als Zusatz zur Kfz-Versicherung. Er zahlt dem Fahrer Verdienstausfall und Schmerzensgeld, als hätte ein anderer den Unfall verursacht, leistet aber erst nach anderen Stellen wie der gesetzlichen Unfallversicherung. Für das Auto selbst brauchen Sie eine Vollkasko.
Fährt die Fahrgemeinschaft zur Arbeit oder nach Hause, sind Beschäftigte zusätzlich gesetzlich unfallversichert. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 b SGB VII gilt das auch für Umwege, um Mitfahrer abzuholen oder abzusetzen.
Die Unfallversicherung zahlt Heilbehandlung, Verletztengeld und Renten, aber kein Schmerzensgeld und keine Sachschäden. Private Umwege, etwa zum Einkaufen, sind nicht geschützt. Selbstständige sind nur versichert, wenn sie sich freiwillig versichert haben.
Manche Fahrer lassen Mitfahrer der Fahrgemeinschaft eine Haftungsbeschränkung unterschreiben. Für Personenschäden zahlt aber ohnehin die Haftpflicht, und ein Verzicht kann Mitfahrern Ansprüche nehmen. Lesen Sie so ein Papier genau, bevor Sie unterschreiben.
Wer nicht angeschnallt war, muss mit gekürztem Schmerzensgeld rechnen. Eine Beteiligung an Sprit, Maut und Parken ist erlaubt; wer daran verdient, betreibt dagegen eine gewerbliche Beförderung, die eine Genehmigung braucht.
Zahlt die Kfz-Haftpflicht für einen Unfall in der Fahrgemeinschaft, wird der Vertrag des Halters in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Bei kleinen Schäden kann es sich lohnen, den Betrag zu erstatten, um die Rückstufung zu vermeiden.
Wechseln Sie sich mit dem Fahren ab, zahlt immer die Versicherung des Autos, das gerade fährt. Prüfen Sie, ob der Vertrag Fahrer außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt, sonst droht ein Beitragsaufschlag.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht.
Die Kfz-Haftpflicht des Autos zahlt,
bis zur Deckungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden.
Ja, für Ihre Personenschäden können Sie sich an die eigene Kfz-Haftpflicht wenden,
wenn ein anderer gefahren ist.
Auf dem Weg zur oder von der Arbeit ja, für Heilbehandlung und Verletztengeld,
auch bei Umwegen zum Abholen.
Schmerzensgeld zahlt sie nicht.
Ja, eine Beteiligung an Sprit, Maut und Parken ist in Ordnung.
Gewinn darf dabei nicht entstehen.
Personenschäden der anderen Insassen zahlt die Kfz-Haftpflicht.
Schäden am Auto selbst ersetzt nur die Vollkasko.
Ja, jeder Insasse kann die Entfernungspauschale von 38 Cent je Kilometer für seinen Arbeitsweg
ansetzen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Was muss ich nach einem Autounfall tun?
Nach einem Autounfall: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten …
Wer zahlt bei einem Auffahrunfall?
Bei einem Auffahrunfall zahlt fast immer die Kfz-Haftpflicht dessen, der auffährt. Wer hinten …
Wie stark steigt der Beitrag nach einem Unfall?
Zahlt Ihr Versicherer für einen Unfall, verlieren Sie zum 1. Januar je nach Klasse meist 4 bi …
Wie funktioniert die Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse funktioniert wie ein Zähler Ihrer unfallfreien Jahre. Jedes Jahr o …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen