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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wer haftet bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft?

Kurz gesagt

Wer bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft mitfährt, bekommt Personenschäden über die Kfz-Haftpflicht des Autos ersetzt, in dem er sitzt, mit mindestens 7,5 Millionen Euro Deckung. Das gilt auch, wenn den Fahrer keine Schuld trifft. Der Fahrer selbst haftet nicht persönlich, bekommt aber aus der eigenen Haftpflicht nichts; ihn schützt nur ein Fahrerschutz für etwa 20 bis 65 Euro im Jahr.

Wer haftet bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft?

Was es kostet

Gesetzliche Mindestwerte und öffentlich genannte Beiträge, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Kfz-Haftpflicht, gesetzliche Mindestdeckung Personenschäden7,5 Millionen Euro je Unfall
Kfz-Haftpflicht, Mindestdeckung Sachschäden1,3 Millionen Euro je Unfall
Fahrerschutz als Zusatzbausteinetwa 20 bis 65 Euro im Jahr
Entfernungspauschale für jeden Insassen38 Cent je Kilometer

Mindestsummen nach Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz,

Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Drei Kollegen, der Fahrer übersieht ein Stauende

Auf dem Weg zur Arbeit fährt der Fahrer der Fahrgemeinschaft auf. Beide Mitfahrer und der Fahrer werden verletzt, das Auto hat 8.000 Euro Schaden.

Mitfahrer: Schmerzensgeld und VerdienstausfallKfz-Haftpflicht des Fahrers
Alle drei: Heilbehandlung und Verletztengeldgesetzliche Unfallversicherung
Fahrer: Schmerzensgeldnur mit Fahrerschutz
Auto, 8.000 Euronur mit Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung
VordermannKfz-Haftpflicht des Fahrers

Die Mitfahrer sind gut abgesichert. Der Fahrer trägt ohne Fahrerschutz und Vollkasko sein Schmerzensgeld und den Autoschaden selbst, und sein Vertrag wird zurückgestuft.

Wer bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft zahlt

Entscheidend ist, wer den Unfall verursacht hat. Hat ein anderes Auto Schuld, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht alle Schäden der Fahrgemeinschaft, auch die des Fahrers.

Hat der Fahrer der Fahrgemeinschaft den Unfall verursacht, zahlt seine Kfz-Haftpflicht den verletzten Mitfahrern Heilkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Weil der Halter nach dem Straßenverkehrsgesetz auch ohne Verschulden für die Betriebsgefahr seines Autos einsteht, gilt das sogar bei einem geplatzten Reifen.

Wer hat den Unfall verursacht?Verletzte MitfahrerVerletzter FahrerSchaden am Auto der Fahrgemeinschaft
Ein anderes AutoHaftpflicht des anderenHaftpflicht des anderenHaftpflicht des anderen
Der Fahrer der Fahrgemeinschafteigene Kfz-Haftpflichtnur Fahrerschutz oder Unfallversicherungnur Vollkasko
Niemand, etwa geplatzter Reifeneigene Kfz-Haftpflichtnur Fahrerschutz oder Unfallversicherungnur Vollkasko

Warum der Fahrer oft leer ausgeht

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden anderer. Verursacht der Fahrer der Fahrgemeinschaft den Unfall selbst, ersetzt sie weder seine Verletzungen noch den Schaden am eigenen Auto.

Hier hilft ein Fahrerschutz als Zusatz zur Kfz-Versicherung. Er zahlt dem Fahrer Verdienstausfall und Schmerzensgeld, als hätte ein anderer den Unfall verursacht, leistet aber erst nach anderen Stellen wie der gesetzlichen Unfallversicherung. Für das Auto selbst brauchen Sie eine Vollkasko.

Wegeunfall: die gesetzliche Unfallversicherung

Fährt die Fahrgemeinschaft zur Arbeit oder nach Hause, sind Beschäftigte zusätzlich gesetzlich unfallversichert. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 b SGB VII gilt das auch für Umwege, um Mitfahrer abzuholen oder abzusetzen.

Die Unfallversicherung zahlt Heilbehandlung, Verletztengeld und Renten, aber kein Schmerzensgeld und keine Sachschäden. Private Umwege, etwa zum Einkaufen, sind nicht geschützt. Selbstständige sind nur versichert, wenn sie sich freiwillig versichert haben.

Haftungsverzicht, Gurt und Spritgeld

Manche Fahrer lassen Mitfahrer der Fahrgemeinschaft eine Haftungsbeschränkung unterschreiben. Für Personenschäden zahlt aber ohnehin die Haftpflicht, und ein Verzicht kann Mitfahrern Ansprüche nehmen. Lesen Sie so ein Papier genau, bevor Sie unterschreiben.

Wer nicht angeschnallt war, muss mit gekürztem Schmerzensgeld rechnen. Eine Beteiligung an Sprit, Maut und Parken ist erlaubt; wer daran verdient, betreibt dagegen eine gewerbliche Beförderung, die eine Genehmigung braucht.

Folgen für den Vertrag des Halters

Zahlt die Kfz-Haftpflicht für einen Unfall in der Fahrgemeinschaft, wird der Vertrag des Halters in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Bei kleinen Schäden kann es sich lohnen, den Betrag zu erstatten, um die Rückstufung zu vermeiden.

Wechseln Sie sich mit dem Fahren ab, zahlt immer die Versicherung des Autos, das gerade fährt. Prüfen Sie, ob der Vertrag Fahrer außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt, sonst droht ein Beitragsaufschlag.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wessen Auto fährt und ob der Vertrag Fahrer außerhalb des Haushalts erlaubt.
  2. Prüfen, ob ein Fahrerschutz im Tarif steckt oder als Baustein dazukommt.
  3. Spritgeld so festlegen, dass niemand daran verdient.
  4. Nach einem Unfall den Arbeitgeber informieren, damit der Wegeunfall gemeldet wird.
  5. Ansprüche der Mitfahrer bei der Kfz-Haftpflicht des Unfallautos anmelden.

Checkliste

  • Kfz-Haftpflicht mit hoher Deckungssumme
  • Fahrerschutz für den, der meist fährt
  • Fahrerkreis im Vertrag passt zur Fahrgemeinschaft
  • Vollkasko bei neuerem Auto
  • Spritgeld nur als Kostenbeteiligung
  • Alle Mitfahrer angeschnallt

Häufige Fehler

  • Glauben, der Fahrer hafte mit seinem Privatvermögen für verletzte Mitfahrer
  • Einen Haftungsverzicht unterschreiben, ohne ihn zu lesen
  • Mit Spritgeld Gewinn machen
  • Den Wegeunfall nicht beim Arbeitgeber melden
  • Fahrer aus anderen Haushalten nicht beim Versicherer angeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haftet der Fahrer persönlich für verletzte Mitfahrer?

In der Regel nicht.

Die Kfz-Haftpflicht des Autos zahlt,

bis zur Deckungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden.

Bekomme ich als Halter Geld, wenn ich als Beifahrer im eigenen Auto verletzt werde?

Ja, für Ihre Personenschäden können Sie sich an die eigene Kfz-Haftpflicht wenden,

wenn ein anderer gefahren ist.

Zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft?

Auf dem Weg zur oder von der Arbeit ja, für Heilbehandlung und Verletztengeld,

auch bei Umwegen zum Abholen.

Schmerzensgeld zahlt sie nicht.

Darf ich Spritgeld nehmen?

Ja, eine Beteiligung an Sprit, Maut und Parken ist in Ordnung.

Gewinn darf dabei nicht entstehen.

Was passiert, wenn ein Mitfahrer den Unfall auslöst?

Personenschäden der anderen Insassen zahlt die Kfz-Haftpflicht.

Schäden am Auto selbst ersetzt nur die Vollkasko.

Kann jeder Mitfahrer die Pendlerpauschale absetzen?

Ja, jeder Insasse kann die Entfernungspauschale von 38 Cent je Kilometer für seinen Arbeitsweg

ansetzen.

Quellen

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