Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Wer bei einem Unfall in der Fahrstunde haftet, regelt § 2 Abs. 15 StVG: Solange Sie noch keinen Führerschein haben, gilt der Fahrlehrer als Fahrer. Fremde Schäden zahlt die Kfz-Haftpflicht der Fahrschule, das Fahrschulauto nur deren freiwillige Vollkasko. Selbst zahlen müssen Sie meist nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder wenn Sie Anweisungen missachten.
Was Fahrstunden und Prüfung kosten, mit denen auch die Versicherung des Fahrschulautos bezahlt wird.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Fahrstunde Klasse B, 45 Minuten | etwa 55 bis 77 Euro, im Schnitt rund 65 Euro |
| Sonderfahrt Überland, Autobahn oder Nacht, 45 Minuten | etwa 60 bis 95 Euro |
| Gebühren der Prüfstelle für Theorie und Praxis | bis etwa 155 Euro |
| Führerschein Klasse B insgesamt | etwa 2.500 bis 4.500 Euro, im Schnitt rund 3.400 Euro |
Kosten Stand Mai 2026 aus einem veröffentlichten Kostenüberblick.
Die Schadenbeträge und die Selbstbeteiligung im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der
Angebotspraxis.
Für Ihren ersten eigenen Autovertrag nach der Prüfung holen wir als Makler Angebote ein.
Rechenbeispiel
Eine Fahrschülerin ohne Führerschein streift beim Einparken ein geparktes Auto. Der Fahrlehrer bremst zu spät.
| Schaden am geparkten Auto | 2.400 Euro, zahlt die Kfz-Haftpflicht der Fahrschule |
| Schaden am Fahrschulauto | 1.300 Euro, zahlt die Vollkasko der Fahrschule |
| Selbstbeteiligung der Vollkasko | 500 Euro, trägt die Fahrschule |
| Anteil der Fahrschülerin | 0 Euro, typischer Anfängerfehler ohne grobes Verschulden |
Die Fahrschülerin zahlt nichts. Ihr eigener späterer Autovertrag ist nicht betroffen, belastet wird der Vertrag der Fahrschule.
Nach § 2 Abs. 15 StVG muss jede Ausbildungs- und Prüfungsfahrt von einem Fahrlehrer begleitet werden. Bei diesen Fahrten und auf der Hin- und Rückfahrt zur Prüfung gilt er im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Führer des Autos, wenn der Fahrschüler noch keine passende Fahrerlaubnis hat.
Das hat Folgen für die Haftung: Der Fahrzeugführer haftet nach § 18 StVG für Unfallschäden, außer der Schaden beruht nicht auf seinem Verschulden. Daneben haftet die Fahrschule als Halterin des Autos. Der Fahrlehrer sitzt am Doppelpedal und muss eingreifen, wenn eine Situation den Schüler überfordert.
| Schaden | Wer zahlt |
|---|---|
| Fremdes Auto, Radfahrer, Fußgänger | Kfz-Haftpflicht der Fahrschule |
| Fahrschulauto selbst | Vollkasko der Fahrschule, wenn vorhanden, sonst die Fahrschule |
| Selbstbeteiligung der Vollkasko | in der Regel die Fahrschule |
| Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten des Schülers | Fahrschule kann den Schüler beteiligen |
| Eigenes Motorrad oder Auto des Schülers | nur dessen eigene Kasko |
Ein Anfänger, der beim Anfahren am Berg den Wagen abwürgt oder beim Einparken einen Poller streift, macht das, was er lernen soll. Solche Fehler gehören zum Unterricht, das Risiko trägt in aller Regel die Fahrschule. Dafür bezahlen Sie mit: Übliche Fahrschulverträge rechnen die Kosten für Fahrzeug und Versicherung in den Preis der Fahrstunde ein.
Anders sieht es aus, wenn Sie bewusst gegen eine Anweisung handeln, unter Alkohol fahren oder grob unvorsichtig sind. Dann kann die Fahrschule Sie am Schaden am Fahrschulauto beteiligen. Wie weit, hängt vom Einzelfall ab, auch davon, wie weit Sie in der Ausbildung schon sind und ob der Fahrlehrer hätte eingreifen können.
Die verschuldensunabhängige Halterhaftung hilft dem Fahrschüler bei eigenen Verletzungen kaum: § 8 StVG schließt sie für Personen aus, die beim Betrieb des Fahrzeugs tätig waren. Ansprüche gegen den Fahrlehrer oder die Fahrschule bestehen dann vor allem, wenn diese einen Fehler gemacht haben, etwa zu spät eingegriffen haben.
Die Behandlung zahlt Ihre Krankenversicherung. Für bleibende Folgen lohnt eine private Unfallversicherung, die unabhängig von der Schuldfrage leistet.
Die Sonderregel gilt nur, solange Ihnen die passende Fahrerlaubnis fehlt. Nehmen Sie mit gültigem Führerschein Auffrischungsstunden oder ein Fahrtraining, sind Sie selbst der Fahrer und haften wie im normalen Verkehr.
Machen Sie dagegen eine neue Klasse, etwa den Motorradführerschein, gilt für diese Fahrten wieder der Fahrlehrer als Führer.
Fragen und Antworten
Meist nicht.
Fremde Schäden zahlt die Kfz-Haftpflicht der Fahrschule, das Fahrschulauto deren Vollkasko.
Beteiligen kann die Fahrschule Sie vor allem bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder wenn Sie gegen Anweisungen handeln.
Auch bei der Prüfungsfahrt und auf dem Weg dorthin gilt nach § 2 Abs.
15 StVG der Fahrlehrer als Fahrer.
Der Prüfer fährt nur mit und ist nicht der Führer des Autos.
Nein.
Sie haben noch keinen eigenen Vertrag.
Der Schaden läuft über die Versicherung der Fahrschule und belastet deren Schadenfreiheitsklasse.
Die Behandlung zahlt Ihre Krankenversicherung.
Schmerzensgeld gibt es vor allem, wenn Fahrlehrer oder Fahrschule ein Fehler vorzuwerfen ist.
Für Dauerfolgen hilft eine private Unfallversicherung.
Für das Fahrschulauto nicht, es ist über die Fahrschule versichert.
Wer mit dem eigenen Motorrad ausgebildet wird, braucht dafür eine eigene Kfz-Versicherung,
Kasko nach Wunsch.
Das hängt vom Fahrschulvertrag und davon ab, wie sehr Sie den Schaden verschuldet haben.
Ein typischer Anfängerfehler gehört zum Risiko der Ausbildung.
Lassen Sie sich jede Forderung schriftlich begründen.
NAMMERT Versicherungsmakler
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