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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wer haftet bei einem Unfall in der Fahrstunde?

Kurz gesagt

Wer bei einem Unfall in der Fahrstunde haftet, regelt § 2 Abs. 15 StVG: Solange Sie noch keinen Führerschein haben, gilt der Fahrlehrer als Fahrer. Fremde Schäden zahlt die Kfz-Haftpflicht der Fahrschule, das Fahrschulauto nur deren freiwillige Vollkasko. Selbst zahlen müssen Sie meist nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder wenn Sie Anweisungen missachten.

Wer haftet bei einem Unfall in der Fahrstunde?

Was es kostet

Was Fahrstunden und Prüfung kosten, mit denen auch die Versicherung des Fahrschulautos bezahlt wird.

BeispielRichtwert
Fahrstunde Klasse B, 45 Minutenetwa 55 bis 77 Euro, im Schnitt rund 65 Euro
Sonderfahrt Überland, Autobahn oder Nacht, 45 Minutenetwa 60 bis 95 Euro
Gebühren der Prüfstelle für Theorie und Praxisbis etwa 155 Euro
Führerschein Klasse B insgesamtetwa 2.500 bis 4.500 Euro, im Schnitt rund 3.400 Euro

Kosten Stand Mai 2026 aus einem veröffentlichten Kostenüberblick.

Die Schadenbeträge und die Selbstbeteiligung im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der

Angebotspraxis.

Für Ihren ersten eigenen Autovertrag nach der Prüfung holen wir als Makler Angebote ein.

Rechenbeispiel

Achte Fahrstunde, Kratzer beim Einparken

Eine Fahrschülerin ohne Führerschein streift beim Einparken ein geparktes Auto. Der Fahrlehrer bremst zu spät.

Schaden am geparkten Auto2.400 Euro, zahlt die Kfz-Haftpflicht der Fahrschule
Schaden am Fahrschulauto1.300 Euro, zahlt die Vollkasko der Fahrschule
Selbstbeteiligung der Vollkasko500 Euro, trägt die Fahrschule
Anteil der Fahrschülerin0 Euro, typischer Anfängerfehler ohne grobes Verschulden

Die Fahrschülerin zahlt nichts. Ihr eigener späterer Autovertrag ist nicht betroffen, belastet wird der Vertrag der Fahrschule.

Der Fahrlehrer gilt als Fahrer

Nach § 2 Abs. 15 StVG muss jede Ausbildungs- und Prüfungsfahrt von einem Fahrlehrer begleitet werden. Bei diesen Fahrten und auf der Hin- und Rückfahrt zur Prüfung gilt er im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Führer des Autos, wenn der Fahrschüler noch keine passende Fahrerlaubnis hat.

Das hat Folgen für die Haftung: Der Fahrzeugführer haftet nach § 18 StVG für Unfallschäden, außer der Schaden beruht nicht auf seinem Verschulden. Daneben haftet die Fahrschule als Halterin des Autos. Der Fahrlehrer sitzt am Doppelpedal und muss eingreifen, wenn eine Situation den Schüler überfordert.

SchadenWer zahlt
Fremdes Auto, Radfahrer, FußgängerKfz-Haftpflicht der Fahrschule
Fahrschulauto selbstVollkasko der Fahrschule, wenn vorhanden, sonst die Fahrschule
Selbstbeteiligung der Vollkaskoin der Regel die Fahrschule
Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten des SchülersFahrschule kann den Schüler beteiligen
Eigenes Motorrad oder Auto des Schülersnur dessen eigene Kasko

Wann Fahrschüler selbst zahlen müssen

Ein Anfänger, der beim Anfahren am Berg den Wagen abwürgt oder beim Einparken einen Poller streift, macht das, was er lernen soll. Solche Fehler gehören zum Unterricht, das Risiko trägt in aller Regel die Fahrschule. Dafür bezahlen Sie mit: Übliche Fahrschulverträge rechnen die Kosten für Fahrzeug und Versicherung in den Preis der Fahrstunde ein.

Anders sieht es aus, wenn Sie bewusst gegen eine Anweisung handeln, unter Alkohol fahren oder grob unvorsichtig sind. Dann kann die Fahrschule Sie am Schaden am Fahrschulauto beteiligen. Wie weit, hängt vom Einzelfall ab, auch davon, wie weit Sie in der Ausbildung schon sind und ob der Fahrlehrer hätte eingreifen können.

Wenn Sie selbst verletzt werden

Die verschuldensunabhängige Halterhaftung hilft dem Fahrschüler bei eigenen Verletzungen kaum: § 8 StVG schließt sie für Personen aus, die beim Betrieb des Fahrzeugs tätig waren. Ansprüche gegen den Fahrlehrer oder die Fahrschule bestehen dann vor allem, wenn diese einen Fehler gemacht haben, etwa zu spät eingegriffen haben.

Die Behandlung zahlt Ihre Krankenversicherung. Für bleibende Folgen lohnt eine private Unfallversicherung, die unabhängig von der Schuldfrage leistet.

Wenn Sie schon einen Führerschein haben

Die Sonderregel gilt nur, solange Ihnen die passende Fahrerlaubnis fehlt. Nehmen Sie mit gültigem Führerschein Auffrischungsstunden oder ein Fahrtraining, sind Sie selbst der Fahrer und haften wie im normalen Verkehr.

Machen Sie dagegen eine neue Klasse, etwa den Motorradführerschein, gilt für diese Fahrten wieder der Fahrlehrer als Führer.

Schritt für Schritt

  1. Ruhe bewahren, der Fahrlehrer sichert die Unfallstelle und übernimmt die Abwicklung mit dem Unfallgegner.
  2. Selbst nichts unterschreiben und keine Schuld anerkennen, bevor Sie mit Fahrschule oder Eltern gesprochen haben.
  3. Notieren, was passiert ist: Ort, Uhrzeit, Fahrstunde Nummer, was der Fahrlehrer gesagt und getan hat.
  4. Wenn die Fahrschule Geld verlangt, eine schriftliche Begründung mit Schadenhöhe und Versicherungsstand anfordern.
  5. Im Fahrschulvertrag nachlesen, was zu Schäden am Fahrzeug vereinbart ist.

Checkliste

  • Vor Vertragsschluss fragen, ob das Fahrschulauto vollkaskoversichert ist
  • Klären, was der Vertrag zu Schäden am Ausbildungsfahrzeug sagt
  • Bei eigenem Motorrad: eigene Teil- oder Vollkasko für die Ausbildungsfahrten prüfen
  • Nie ohne Fahrlehrer einsteigen oder losfahren
  • Nüchtern und ausgeschlafen zur Fahrstunde kommen
  • Nach einem Unfall Ablauf und Aussagen schriftlich festhalten

Häufige Fehler

  • Nach dem Unfall vor Ort eine Schuld anerkennen oder etwas unterschreiben
  • Eine Rechnung der Fahrschule ohne Begründung sofort bezahlen
  • Annehmen, die private Haftpflicht zahle Schäden mit dem Auto; Schäden beim Gebrauch eines Autos sind dort in aller Regel ausgeschlossen
  • Mit gültigem Führerschein glauben, in der Auffrischungsstunde hafte der Fahrlehrer

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als Fahrschüler einen Unfall bezahlen?

Meist nicht.

Fremde Schäden zahlt die Kfz-Haftpflicht der Fahrschule, das Fahrschulauto deren Vollkasko.

Beteiligen kann die Fahrschule Sie vor allem bei Vorsatz,

grober Fahrlässigkeit oder wenn Sie gegen Anweisungen handeln.

Wer haftet bei einem Unfall in der Fahrprüfung?

Auch bei der Prüfungsfahrt und auf dem Weg dorthin gilt nach § 2 Abs.

15 StVG der Fahrlehrer als Fahrer.

Der Prüfer fährt nur mit und ist nicht der Führer des Autos.

Steigt meine Versicherung, wenn ich in der Fahrschule einen Unfall baue?

Nein.

Sie haben noch keinen eigenen Vertrag.

Der Schaden läuft über die Versicherung der Fahrschule und belastet deren Schadenfreiheitsklasse.

Wer zahlt, wenn ich in der Fahrstunde verletzt werde?

Die Behandlung zahlt Ihre Krankenversicherung.

Schmerzensgeld gibt es vor allem, wenn Fahrlehrer oder Fahrschule ein Fehler vorzuwerfen ist.

Für Dauerfolgen hilft eine private Unfallversicherung.

Brauche ich für die Fahrschule eine eigene Versicherung?

Für das Fahrschulauto nicht, es ist über die Fahrschule versichert.

Wer mit dem eigenen Motorrad ausgebildet wird, braucht dafür eine eigene Kfz-Versicherung,

Kasko nach Wunsch.

Darf die Fahrschule mir die Selbstbeteiligung der Kasko berechnen?

Das hängt vom Fahrschulvertrag und davon ab, wie sehr Sie den Schaden verschuldet haben.

Ein typischer Anfängerfehler gehört zum Risiko der Ausbildung.

Lassen Sie sich jede Forderung schriftlich begründen.

Quellen

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