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Wer haftet bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer?

Kurz gesagt

Wer haftet bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer? Zuerst der Autohalter: Er haftet für die Betriebsgefahr seines Autos auch ohne eigene Schuld, zahlen muss seine Kfz-Haftpflicht. Ganz entlastet ihn nur höhere Gewalt. Hat der Radfahrer mitverschuldet, wird sein Anspruch gekürzt. Kinder unter zehn Jahren haften bei einem Unfall mit einem Auto nicht, außer bei Vorsatz.

Wer haftet bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer?

Was es kostet

Gesetzliche Mindestsummen und öffentlich genannte Beträge rund um Unfälle zwischen Auto und Rad.

BeispielRichtwert
Mindestdeckung der Kfz-Haftpflicht für Personenschäden7,5 Millionen Euro je Schadenfall
Mindestdeckung der Kfz-Haftpflicht für Sachschäden1,3 Millionen Euro je Schadenfall
Schmerzensgeld nach Dooring-Unfall, LG Köln 02.08.2022insgesamt 7.500 Euro
Nutzungsausfall für das Auto, wenn der Radfahrer schuld ist23 bis 175 Euro am Tag je nach Fahrzeuggruppe

Stand Oktober 2026, aus Gesetzestexten und veröffentlichten Urteilen.

Die Beträge und die Quote im Rechenbeispiel sind angenommen, Richtwert aus der Angebotspraxis.

Jede Quote entscheidet am Ende der Einzelfall.

Rechenbeispiel

Rechtsabbieger übersieht Radfahrerin, die in der Dämmerung ohne Licht fährt

Angenommen, das Gericht setzt wegen des fehlenden Lichts ein Mitverschulden von 25 Prozent an. So verteilt sich der Schaden.

Schaden der Radfahrerin: Rad, Kleidung, Behandlung, Schmerzensgeld4.000 Euro
Davon zahlt die Kfz-Haftpflicht des Autos (75 Prozent)3.000 Euro
Eigenanteil der Radfahrerin (25 Prozent)1.000 Euro
Schaden am Auto800 Euro
Davon zahlt die Privathaftpflicht der Radfahrerin (25 Prozent)200 Euro

Die Radfahrerin bekommt 3.000 Euro, der Autofahrer 200 Euro. Seine restlichen 600 Euro trägt er selbst oder über die Vollkasko, und seine Kfz-Haftpflicht wird zurückgestuft.

Warum der Autofahrer fast immer mithaftet

Wer ein Auto hält, haftet für alles, was beim Betrieb des Fahrzeugs passiert, auch wenn er nichts falsch gemacht hat. Juristen nennen das Betriebsgefahr. Zwischen zwei Autos kann sich ein Halter mit einem unabwendbaren Ereignis entlasten, gegenüber einem Radfahrer gilt diese Ausnahme nicht. Hier befreit nur höhere Gewalt, also ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares Ereignis.

Dazu kommen klare Pflichten im Verkehr: beim Abbiegen Radfahrer in gleicher Richtung durchfahren lassen, beim Überholen innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts 2 Meter Abstand halten, beim Aussteigen jede Gefährdung ausschließen. Wer dagegen verstößt, trägt neben der Betriebsgefahr auch eigenes Verschulden.

SituationRegelFolge für die Haftung
Auto biegt ab und übersieht Radfahrer in gleicher Richtung§ 9 Abs. 3 StVOVerschulden des Autofahrers zur Betriebsgefahr dazu
Autotür geht vor dem Radfahrer auf§ 14 Abs. 1 StVOLG Köln 2022: voller Ersatz für den Radfahrer
Auto überholt zu eng§ 5 Abs. 4 StVOVerschulden des Autofahrers zur Betriebsgefahr dazu
Radfahrer missachtet Vorfahrt oder Ampel§ 9 StVG, § 254 BGBAnspruch des Radfahrers wird gekürzt
Kind unter zehn Jahren auf dem Rad§ 828 Abs. 2 BGBKind haftet nicht, außer bei Vorsatz

Wie die Haftungsquote entsteht

Hat der Radfahrer selbst einen Fehler gemacht, wägt das Gericht ab: Wie schwer wiegt sein Verschulden, wie schwer die Betriebsgefahr und ein Fehler des Autofahrers? Daraus entsteht eine Quote, etwa 75 zu 25. Feste Tabellen gibt es nicht, jede Quote ist eine Entscheidung im Einzelfall.

Ein fehlender Helm kostet Radfahrer bei Kopfverletzungen in der Regel nichts. Der Bundesgerichtshof hat am 17.06.2014 (VI ZR 281/13) entschieden, dass ohne Helm grundsätzlich kein Mitverschulden besteht, jedenfalls für Unfälle bis 2011.

Welche Versicherung was zahlt

Den Schaden des Radfahrers zahlt die Kfz-Haftpflicht des Autos: Rad, Kleidung, Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, gekürzt nur um seinen eigenen Anteil. Danach stuft sie den Autofahrer in der Schadenfreiheitsklasse zurück.

Den Schaden am Auto zahlt für den Anteil des Radfahrers dessen Privathaftpflicht. Hat er keine, haftet er mit seinem eigenen Geld. Den Rest am eigenen Auto trägt der Autofahrer selbst oder seine Vollkasko, dann mit Selbstbeteiligung und Rückstufung.

Unfälle mit Kindern auf dem Rad

Kinder unter sieben Jahren haften nie, Kinder von sieben bis neun Jahren bei einem Unfall mit einem Auto ebenfalls nicht, außer sie verletzen jemanden vorsätzlich. Das Gesetz geht davon aus, dass sie Tempo und Abstand von Autos noch nicht richtig einschätzen können.

Für den Autofahrer heißt das: Seinen eigenen Schaden bekommt er vom Kind nicht ersetzt. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, und das muss er beweisen. Oft bleibt der Schaden am Auto bei ihm oder seiner Vollkasko.

Fristen und was Sie nicht brauchen

Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie Schaden und Schädiger kennen. Ein Unfall im Oktober 2026 verjährt also mit Ablauf des Jahres 2029.

Bei einem kleinen Blechschaden ohne Verletzte und klarer Schuld brauchen Sie keinen Anwalt, die Versicherungen regeln das untereinander. Bei Verletzungen oder strittigem Hergang lohnt sich dagegen ein Anwalt für Verkehrsrecht. Fragen Sie vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern, Verletzten helfen, bei Verletzten 112 wählen.
  2. Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist oder der Hergang strittig ist.
  3. Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Zeugen notieren.
  4. Lage von Rad und Auto, Spuren, Ampel und Schäden fotografieren.
  5. Als Radfahrer noch am selben Tag zum Arzt gehen.
  6. Schaden bei der Kfz-Haftpflicht des Autos melden, als Autofahrer auch bei der eigenen.

Checkliste

  • Kennzeichen und Versicherung des Autos
  • Name und Anschrift des Radfahrers und ob er eine Privathaftpflicht hat
  • Fotos, bevor Rad und Auto bewegt werden
  • Zeugen mit Telefonnummer
  • Arztbericht vom Unfalltag bei Verletzungen
  • Fristende notiert: drei Jahre ab Jahresende

Häufige Fehler

  • Als Autofahrer glauben, ohne eigene Schuld hafte man nicht
  • Als Radfahrer ohne Privathaftpflicht unterwegs sein
  • Vor Ort eine Schuld anerkennen, bevor der Hergang geklärt ist
  • Erst Tage später zum Arzt gehen
  • Bei einem Kind unter zehn Jahren Geld vom Kind verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haftet der Autofahrer auch, wenn der Radfahrer schuld ist?

Oft mit der Betriebsgefahr seines Autos, also zu einem Teil.

Je schwerer der Fehler des Radfahrers wiegt, desto mehr wird dessen Anspruch gekürzt,

im Einzelfall bis auf null.

Bekomme ich als Radfahrer ohne Helm weniger?

In der Regel nicht.

Der Bundesgerichtshof sah 2014 im fehlenden Helm grundsätzlich kein Mitverschulden.

Wer zahlt meinen Autoschaden, wenn ein Radfahrer hineinfährt?

Für seinen Anteil seine Privathaftpflicht, ohne Versicherung er selbst.

Den Rest tragen Sie oder Ihre Vollkasko.

Was gilt, wenn ein Kind auf dem Rad den Unfall verursacht?

Kinder unter zehn Jahren haften bei einem Unfall mit einem Auto nicht, außer bei Vorsatz.

Die Eltern nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Werde ich als Autofahrer hochgestuft?

Ja,

sobald Ihre Kfz-Haftpflicht für den Radfahrer zahlt,

wird Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Muss ich die Polizei rufen?

Bei Verletzten, bei Streit über den Hergang oder wenn der andere keine Daten nennt, ja.

Ein Aktenzeichen hilft später bei jeder Versicherung.

Wie lange kann ich Ansprüche stellen?

Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie Schaden und Schädiger kennen.

Quellen

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