Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was tun, wenn sich der Unfallgegner oder seine Versicherung nicht meldet?

Kurz gesagt

Wenn sich der Unfallgegner oder seine Versicherung nicht meldet, wenden Sie sich direkt an dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die muss spätestens drei Monate nach Zugang Ihrer Forderung ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort schicken. Was Sie tun können: schriftlich mit Frist mahnen, danach Zinsen verlangen, notfalls klagen. Der Fahrer selbst muss gar nicht antworten.

Was tun, wenn sich der Unfallgegner oder seine Versicherung nicht meldet?

Was es kostet

Beträge und Fristen aus dem Gesetz, die bestimmen, was Ihnen das Schweigen der Gegenseite bringt oder kostet.

BeispielRichtwert
Gegnerische Kfz-Haftpflicht, Antwortfristhöchstens 3 Monate ab Zugang der Forderung
Zinsen bei verspätetem Angebot5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Jahr
Verkehrsopferhilfe, Sachschaden durch unbekanntes FahrzeugSelbstbeteiligung 500 Euro
Verjährung des Direktanspruchsspätestens 10 Jahre nach dem Schaden, vorher wie beim Anspruch gegen den Fahrer

Stand Oktober 2026, aus dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Versicherungsvertragsgesetz.

Die Mahnfrist von zwei Wochen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall, Reparatur 4.800 Euro, Versicherung schweigt

So läuft es, wenn Sie den Schaden am 2. März schriftlich bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Forderung mit Gutachten geht zu2. März
Erinnerung mit FristAnfang April
Gesetzliche Frist endet2. Juni
Ab dannZinsanspruch auf 4.800 Euro, Klage möglich

Ohne Angebot bis 2. Juni schuldet die Versicherung Zinsen. Wer früher Geld braucht, kann den Schaden über die eigene Vollkasko vorfinanzieren.

Warum der Unfallgegner schweigen darf

Viele warten nach einem Unfall darauf, dass sich der Unfallgegner meldet. Das muss er nicht. Er muss den Schaden nur seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Ihr Ansprechpartner für Geld ist deshalb dessen Versicherung, nicht er selbst.

Das Gesetz gibt Ihnen einen Direktanspruch: Sie können Ihren Schaden unmittelbar bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wer die Versicherung ist, erfahren Sie über das Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer.

Die Drei-Monats-Frist der gegnerischen Versicherung

Nach § 3a des Pflichtversicherungsgesetzes muss die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne schuldhaftes Zögern reagieren, spätestens drei Monate nach Zugang Ihres Antrags. Steht die Haftung fest und ist Ihr Schaden beziffert, schuldet sie ein begründetes Angebot. Ist die Schuldfrage noch offen, reicht eine begründete Antwort.

Die Frist beginnt erst, wenn Ihre Forderung bei der Versicherung angekommen ist. Ein Anruf zählt kaum. Schicken Sie deshalb eine schriftliche Forderung mit Rechnung oder Gutachten und heben Sie den Nachweis über den Zugang auf.

Lässt die Versicherung die drei Monate ohne Angebot verstreichen, muss sie Ihre Forderung verzinsen, mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben bestehen.

ZeitpunktWas gilt
UnfallDaten sichern, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners feststellen
Forderung abgeschicktDrei-Monats-Frist beginnt mit dem Zugang
Nach etwa vier Wochen ohne Antwortschriftlich mahnen und eine Frist von zwei Wochen setzen (Richtwert aus der Praxis)
Drei Monate ohne AngebotZinsanspruch, Klage möglich
Ablehnung in TextformHemmung der Verjährung endet, Verjährung läuft weiter

Wenn die Versicherung zwar antwortet, aber nicht zahlt

Häufig kommt nur ein Schreiben, dass der Fall noch geprüft wird, oder es fehlt die Unfallschilderung des eigenen Kunden. Das stoppt die gesetzliche Frist nicht. Bestreitet die Versicherung die Schuld, muss sie das begründen.

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Anwalts tragen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht lohnt sich deshalb vor allem bei Personenschäden, bei strittiger Schuld oder wenn die Versicherung kürzt.

Unfallgegner unbekannt oder ohne Versicherung

Ist der Unfallgegner nach einer Fahrerflucht unbekannt, fehlt die Versicherung oder hat er den Unfall vorsätzlich verursacht, springt der Entschädigungsfonds Verkehrsopferhilfe ein. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie anderweitig keinen Ersatz bekommen.

Bei einem unbekannten Fahrzeug zahlt der Fonds Sachschäden nur, soweit sie 500 Euro übersteigen. Schäden am eigenen Auto ersetzt er dann nur, wenn auch eine erhebliche Verletzung vorliegt. Für diese Lücke ist eine eigene Vollkasko der bessere Weg.

Wann die eigene Kaskoversicherung hilft

Haben Sie eine Vollkasko, können Sie den Schaden am eigenen Auto auch dort melden und die gegnerische Versicherung später in Anspruch nehmen lassen. Das bringt schnell Geld, kostet aber die Selbstbeteiligung und kann den Schadenfreiheitsrabatt belasten, bis die Gegenseite gezahlt hat.

Ob sich das lohnt, hängt von der Höhe des Schadens und davon ab, wie klar die Schuld beim Unfallgegner liegt. Bei eindeutiger Haftung und kleinem Schaden ist Geduld mit Mahnung und Zinsen oft günstiger.

Schritt für Schritt

  1. Kennzeichen des Unfallgegners notieren und dessen Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
  2. Forderung schriftlich an die gegnerische Versicherung schicken, mit Fotos, Rechnung oder Gutachten.
  3. Zugang nachweisen, etwa per Einschreiben oder Bestätigung per E-Mail.
  4. Nach etwa vier Wochen ohne Antwort mahnen und eine Frist setzen.
  5. Nach drei Monaten ohne Angebot Zinsen verlangen und einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Checkliste

  • Kennzeichen, Name und Versicherung des Unfallgegners
  • Fotos, Zeugen und Unfallbericht
  • Schriftliche Forderung mit Belegen
  • Nachweis, wann die Forderung angekommen ist
  • Kalender: Drei-Monats-Frist eingetragen

Häufige Fehler

  • Monatelang auf einen Anruf des Unfallgegners warten
  • Nur telefonisch fordern, ohne Zugangsnachweis
  • Bei Fahrerflucht keine Anzeige erstatten und so die Verkehrsopferhilfe gefährden
  • Die Vollkasko nutzen, ohne Selbstbeteiligung und Rabattverlust gegenzurechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss mir der Unfallgegner antworten?

Nein.

Er muss den Unfall seiner Versicherung melden.

Ihr Geld fordern Sie direkt bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie lange darf die gegnerische Versicherung prüfen?

Höchstens drei Monate ab Zugang Ihrer Forderung.

Dann muss ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort vorliegen.

Was ist, wenn der Unfallgegner den Unfall nicht meldet?

Das ändert Ihren Anspruch nicht.

Die Versicherung muss trotzdem prüfen und reagieren, sie kann ihren Kunden selbst anschreiben.

Wer zahlt meinen Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung, soweit sie haftet.

Bei Teilschuld tragen Sie einen Teil selbst.

Kann ich meine Vollkasko nutzen?

Ja.

Sie zahlt schneller, Sie tragen aber zunächst die Selbstbeteiligung.

Zahlt später die Gegenseite, wird das meist ausgeglichen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.