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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Zahlt die Versicherung den Wertverlust nach einem Unfall?

Kurz gesagt

Den Wertverlust nach einem Unfall zahlt die Haftpflicht des Unfallgegners, wenn er schuld ist. Fachlich heißt das merkantiler Minderwert, bei jungen Autos oft einige hundert bis über tausend Euro. Ihre eigene Kasko ersetzt ihn nicht. Zahlt die Versicherung des Gegners nur nach einer Quote, bekommen Sie auch den Minderwert nur anteilig.

Zahlt die Versicherung den Wertverlust nach einem Unfall?

Was es kostet

Veröffentlichte Rechenbeispiele und Urteile zum merkantilen Minderwert.

BeispielRichtwert
Zwei Jahre alt, Wiederbeschaffungswert 20.000 Euro, Reparatur 2.000 Eurorund 880 Euro Minderwert
Übliche Prozentsätze nach Alter und Schadenhöheetwa 3 bis 7 Prozent von Wert plus Reparatur
Sechs Jahre alter Kleinwagen, über 100.000 km, Reparatur über 3.000 Euro150 Euro vom Gericht zugesprochen
Bagatellgrenze, ab der Gutachterkosten übernommen werdenetwa 700 bis 750 Euro Schaden

Stand Oktober 2026.

Die Beispiele stammen aus veröffentlichten Berechnungen und einem Urteil, Ihr Betrag hängt vom Gutachten ab.

Die Grenze von etwa 10 Prozent für Kleinschäden ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, Gerichte entscheiden im Einzelfall.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall, drei Jahre altes Auto, Gegner zu 70 Prozent schuld

Der Gutachter setzt Wert und Reparatur fest und wendet einen Prozentsatz für das dritte Jahr an.

Wiederbeschaffungswert25.000 Euro
Reparaturkosten netto3.000 Euro
Minderwert, 3 Prozent von 28.000 Euro840 Euro
Davon zahlt der Gegner 70 Prozent588 Euro

Sie bekommen rund 590 Euro für den Wertverlust. Den Rest tragen Sie selbst, Ihre Vollkasko gleicht ihn nicht aus.

Was mit Wertverlust gemeint ist

Ein reparierter Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger Geld als ein gleiches Auto ohne Unfall, auch wenn die Reparatur einwandfrei ist. Käufer zahlen weniger, weil sie versteckte Folgen fürchten, und Sie müssen einen erheblichen Vorschaden beim Verkauf angeben. Diesen Abschlag nennt man merkantilen Minderwert.

Davon zu unterscheiden ist der technische Minderwert: Dabei bleibt nach der Reparatur ein sichtbarer oder spürbarer Mangel zurück, etwa ein Farbunterschied im Lack. Auch der gehört zum Schaden, den der Verursacher ersetzen muss.

Wer den Minderwert zahlt und wer nicht

Hat ein anderer den Unfall verursacht, gehört der Minderwert zu Ihrem Schadenersatz. Seine Haftpflichtversicherung zahlt ihn zusätzlich zu Reparatur, Gutachten und Nutzungsausfall. Bei geteilter Schuld wird nach der Haftungsquote gekürzt.

Waren Sie selbst schuld, bleibt der Wertverlust bei Ihnen. Die Vollkasko zahlt die Reparatur abzüglich Selbstbeteiligung, schließt Wertminderung aber ausdrücklich aus. Auch bei Wild, Hagel oder Marder in der Teilkasko gibt es keinen Ausgleich für den Wertverlust.

LageWird der Wertverlust ersetzt?
Gegner allein schuldja, voll von seiner Haftpflicht
Geteilte Schuld, etwa 70 zu 30ja, aber nur zu Ihrem Anteil
Sie allein schuld, Vollkasko zahltnein
Wild, Hagel, Sturm, Mardernein, Teilkasko zahlt nur die Reparatur
Fahrerflucht ohne ermittelten Täternein, in der Regel nicht

Wie die Höhe berechnet wird

Gerichte greifen oft auf eine Tabelle zurück, die Alter des Autos und Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert verbindet. Je jünger das Auto und je größer der Schaden, desto höher der Prozentsatz. Gutachter nutzen daneben weitere Verfahren und berücksichtigen Marke, Modell und Marktlage.

Eine alte Faustregel sagt, ab fünf Jahren oder 100.000 Kilometern gebe es nichts mehr. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen: Gerichte haben auch älteren Autos mit höherer Laufleistung einen Minderwert zugesprochen, wenn der Schaden erheblich war.

Wann Sie keinen Minderwert erwarten sollten

Bei kleinen Kratzern, Beulen oder dem Tausch einfacher Anbauteile wie Stoßfänger oder Spiegel lehnen Gutachter und Gerichte einen Minderwert meist ab, weil ein Käufer dafür keinen Abschlag verlangt. Viele setzen die Grenze bei Reparaturkosten unter etwa 10 Prozent des Fahrzeugwerts.

Auch bei sehr alten Autos mit niedrigem Restwert und bereits vorhandenen Vorschäden ist oft nichts zu holen. Ein Gutachten lohnt sich dann nur, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, denn sonst zahlt der Gegner auch die Gutachterkosten nicht.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob der Unfallgegner ganz oder teilweise haftet.
  2. Bei Schäden über der Bagatellgrenze einen unabhängigen Gutachter beauftragen.
  3. Darauf achten, dass das Gutachten den Minderwert ausdrücklich ausweist.
  4. Minderwert zusammen mit Reparatur, Gutachten und Nutzungsausfall bei der Haftpflicht des Gegners fordern.
  5. Bei Kürzung oder Ablehnung eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Checkliste

  • Schuldfrage und Haftungsquote geklärt
  • Gutachten statt Kostenvoranschlag bei größerem Schaden
  • Minderwert im Gutachten beziffert
  • Alter und Laufleistung nicht als Ausschlussgrund hingenommen
  • Bei Leasing geklärt, wem der Betrag zusteht

Häufige Fehler

  • Nur einen Kostenvoranschlag einholen, der keinen Minderwert ausweist
  • Den Wertverlust bei der eigenen Vollkasko geltend machen wollen
  • Eine pauschale Ablehnung wegen Alter oder Kilometerstand ungeprüft akzeptieren
  • Den Vorschaden später beim Verkauf verschweigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Vollkasko den Wertverlust?

Nein. Die Kasko zahlt die Reparatur oder bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, eine Wertminderung ist ausgeschlossen.

Bekomme ich den Minderwert auch, wenn ich nicht reparieren lasse?

In der Regel ja, wenn der Schaden erheblich ist. Er gleicht den geringeren Verkaufswert aus, unabhängig davon, ob und wo Sie reparieren.

Gibt es bei einem Auto über fünf Jahre noch Minderwert?

Das ist möglich. Entscheidend sind Schadenhöhe, Zustand und Marktlage, nicht allein das Alter. Bei kleinen Schäden fällt er aber oft weg.

Muss ich den Minderwert versteuern?

Bei Privatfahrzeugen nicht. Bei Firmenwagen fragen Sie Ihre Steuerberatung, ob der Betrag als Einnahme zu buchen ist.

Wer zahlt den Gutachter?

Bei fremdem Verschulden und einem Schaden über der Bagatellgrenze die Haftpflicht des Gegners, bei geteilter Schuld meist nur anteilig.

Was ist, wenn ich selbst schuld bin?

Dann tragen Sie den Wertverlust selbst, keine Kasko gleicht ihn aus. Wer das Auto bald verkaufen will, sollte den Abschlag deshalb von vornherein einplanen.

Quellen

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