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Kurz gesagt
Für die Verletzungen haftet der Unfallverursacher über seine Kfz-Haftpflicht, auch gegenüber dem eigenen Beifahrer. Ist der Beifahrer nicht angeschnallt, trägt er aber ein Mitverschulden: Gerichte kürzen Schmerzensgeld und Schadenersatz meist um 10 bis 50 Prozent, soweit der Gurt die Verletzung verhindert oder gemildert hätte. Das Bußgeld von 30 Euro zahlt ein erwachsener Beifahrer selbst, bei Kindern der Fahrer.
Bußgelder für fehlende Sicherung und Kürzungsquoten aus veröffentlichten Urteilen in Deutschland.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erwachsener nicht angeschnallt, Fahrer oder Beifahrer | 30 Euro |
| Ein Kind nicht angeschnallt mitgenommen | 30 Euro |
| Ein Kind ohne jede Sicherung mitgenommen | 60 Euro und 1 Punkt |
| Kürzung bei nicht angeschnallten Mitfahrern in Urteilen | 10 bis 50 Prozent |
Bußgelder nach Bußgeldkatalog, Quoten aus einer Übersicht veröffentlichter Urteile,
Stand Oktober 2026.
Das Schmerzensgeld im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Beifahrerin prallt gegen das Armaturenbrett. Ein Gutachter bestätigt, dass der Gurt die Gesichtsverletzungen verhindert hätte.
| Angemessenes Schmerzensgeld ohne Mitverschulden | etwa 8.000 Euro |
| Kürzung wegen fehlenden Gurts | 30 Prozent |
| Zahlung der gegnerischen Haftpflicht | etwa 5.600 Euro |
| Bußgeld der Beifahrerin | 30 Euro |
Rund 2.400 Euro Schmerzensgeld gehen durch den fehlenden Gurt verloren, dazu kommen gekürzte Ansprüche auf Verdienstausfall.
Wird ein Beifahrer bei einem Unfall verletzt, haftet der Halter des Autos, in dem er saß, nach dem Straßenverkehrsgesetz auch ohne Verschulden. Hat ein anderes Auto den Unfall verursacht, haftet dessen Halter. Gezahlt wird jeweils aus der Kfz-Haftpflicht, der Beifahrer muss niemanden privat verklagen.
Der Beifahrer kann also auch die Haftpflicht des Autos in Anspruch nehmen, in dem er mitgefahren ist, etwa bei einem Alleinunfall des Partners. Die Ansprüche werden aber gekürzt, wenn er nicht angeschnallt war.
| Situation | Wer zahlt | Folge des fehlenden Gurts |
|---|---|---|
| Fremdes Auto verursacht den Unfall | Haftpflicht des Unfallgegners | Kürzung beim Beifahrer möglich |
| Eigener Fahrer verursacht den Unfall | Haftpflicht des eigenen Autos | Kürzung beim Beifahrer möglich |
| Verletzung wäre auch mit Gurt gleich schwer gewesen | volle Haftung | keine Kürzung |
| Unfallgegner fuhr grob verkehrswidrig | Haftpflicht des Unfallgegners | Kürzung kann ganz entfallen |
| Kind ohne Sicherung | Haftpflicht des Verursachers | unter 10 Jahren in der Regel keine Kürzung |
Wer sich nicht anschnallt, verstößt gegen die Gurtpflicht der Straßenverkehrsordnung. Die Gerichte werten das als Mitverschulden nach § 254 BGB und § 9 Straßenverkehrsgesetz. Gekürzt wird nicht pauschal, sondern nur soweit, wie gerade der fehlende Gurt die Verletzung verursacht oder verschlimmert hat.
In veröffentlichten Urteilen reichen die Quoten bei Mitfahrern von 10 bis 50 Prozent. Trat der Unfallgegner besonders rücksichtslos auf, etwa stark alkoholisiert und viel zu schnell, kann das Mitverschulden ganz zurücktreten. Wurde jemand aus dem Auto geschleudert, fällt die Kürzung meist höher aus.
Ein erwachsener Beifahrer ist für seinen Gurt selbst verantwortlich, das Bußgeld von 30 Euro bekommt er. Der Fahrer muss ihn nicht zwingen, sollte aber vor der Fahrt darauf bestehen. Bei Kindern ist es anders: Für ihre Sicherung ist der Fahrer verantwortlich.
Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 BGB für eigenes Fehlverhalten nicht verantwortlich, bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen gilt das bis zum zehnten Geburtstag. Ein fehlender Gurt mindert ihre Ansprüche deshalb in der Regel nicht.
Die Gurtpflicht gilt nicht bei Schrittgeschwindigkeit, etwa beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen, und für bestimmte Berufe im Haus-zu-Haus-Verkehr.
Wer sich auf so eine Ausnahme beruft, muss sie im Streit belegen können. Ein Unfall auf dem Parkplatz bei Schrittgeschwindigkeit führt deshalb in der Regel nicht zu einer Kürzung.
Wird das Schmerzensgeld wegen des fehlenden Gurts gekürzt, bleibt ein Teil des Schadens beim Beifahrer. Eine private Unfallversicherung oder eine Kfz-Unfallversicherung zahlt unabhängig von der Schuld, prüft aber ebenfalls ihre Bedingungen.
Für den Fahrer selbst gibt es den Fahrerschutz, weil die eigene Haftpflicht seine Verletzungen nicht zahlt. Für den Beifahrer ist das nicht nötig, er ist über die Haftpflicht abgesichert.
Fragen und Antworten
Ja.
Es wird nur um den Anteil gekürzt, den der fehlende Gurt verursacht hat,
meist zwischen 10 und 50 Prozent.
Nein, ein erwachsener Beifahrer zahlt seine 30 Euro selbst.
Bei Kindern trifft es den Fahrer.
Ja, die Kfz-Haftpflicht des Autos zahlt auch die Verletzungen der Mitfahrer,
wenn der Fahrer den Unfall verursacht hat.
Der Schädiger beziehungsweise seine Versicherung.
Gelingt der Nachweis nicht, gibt es keine Kürzung.
Ja, für alle Sitze mit vorgeschriebenem Gurt, vorne wie hinten.
Ja,
wenn Sie den Unfall verursacht haben und Ihre Haftpflicht zahlt,
wie bei jedem anderen Haftpflichtschaden.
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