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Wer haftet, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

Kurz gesagt

Für die Verletzungen haftet der Unfallverursacher über seine Kfz-Haftpflicht, auch gegenüber dem eigenen Beifahrer. Ist der Beifahrer nicht angeschnallt, trägt er aber ein Mitverschulden: Gerichte kürzen Schmerzensgeld und Schadenersatz meist um 10 bis 50 Prozent, soweit der Gurt die Verletzung verhindert oder gemildert hätte. Das Bußgeld von 30 Euro zahlt ein erwachsener Beifahrer selbst, bei Kindern der Fahrer.

Wer haftet, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

Was es kostet

Bußgelder für fehlende Sicherung und Kürzungsquoten aus veröffentlichten Urteilen in Deutschland.

BeispielRichtwert
Erwachsener nicht angeschnallt, Fahrer oder Beifahrer30 Euro
Ein Kind nicht angeschnallt mitgenommen30 Euro
Ein Kind ohne jede Sicherung mitgenommen60 Euro und 1 Punkt
Kürzung bei nicht angeschnallten Mitfahrern in Urteilen10 bis 50 Prozent

Bußgelder nach Bußgeldkatalog, Quoten aus einer Übersicht veröffentlichter Urteile,

Stand Oktober 2026.

Das Schmerzensgeld im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Beifahrerin ohne Gurt, Vorfahrtsfehler des Unfallgegners

Die Beifahrerin prallt gegen das Armaturenbrett. Ein Gutachter bestätigt, dass der Gurt die Gesichtsverletzungen verhindert hätte.

Angemessenes Schmerzensgeld ohne Mitverschuldenetwa 8.000 Euro
Kürzung wegen fehlenden Gurts30 Prozent
Zahlung der gegnerischen Haftpflichtetwa 5.600 Euro
Bußgeld der Beifahrerin30 Euro

Rund 2.400 Euro Schmerzensgeld gehen durch den fehlenden Gurt verloren, dazu kommen gekürzte Ansprüche auf Verdienstausfall.

Der Fahrer haftet, auch gegenüber dem eigenen Beifahrer

Wird ein Beifahrer bei einem Unfall verletzt, haftet der Halter des Autos, in dem er saß, nach dem Straßenverkehrsgesetz auch ohne Verschulden. Hat ein anderes Auto den Unfall verursacht, haftet dessen Halter. Gezahlt wird jeweils aus der Kfz-Haftpflicht, der Beifahrer muss niemanden privat verklagen.

Der Beifahrer kann also auch die Haftpflicht des Autos in Anspruch nehmen, in dem er mitgefahren ist, etwa bei einem Alleinunfall des Partners. Die Ansprüche werden aber gekürzt, wenn er nicht angeschnallt war.

SituationWer zahltFolge des fehlenden Gurts
Fremdes Auto verursacht den UnfallHaftpflicht des UnfallgegnersKürzung beim Beifahrer möglich
Eigener Fahrer verursacht den UnfallHaftpflicht des eigenen AutosKürzung beim Beifahrer möglich
Verletzung wäre auch mit Gurt gleich schwer gewesenvolle Haftungkeine Kürzung
Unfallgegner fuhr grob verkehrswidrigHaftpflicht des UnfallgegnersKürzung kann ganz entfallen
Kind ohne SicherungHaftpflicht des Verursachersunter 10 Jahren in der Regel keine Kürzung

So wird das Schmerzensgeld gekürzt

Wer sich nicht anschnallt, verstößt gegen die Gurtpflicht der Straßenverkehrsordnung. Die Gerichte werten das als Mitverschulden nach § 254 BGB und § 9 Straßenverkehrsgesetz. Gekürzt wird nicht pauschal, sondern nur soweit, wie gerade der fehlende Gurt die Verletzung verursacht oder verschlimmert hat.

In veröffentlichten Urteilen reichen die Quoten bei Mitfahrern von 10 bis 50 Prozent. Trat der Unfallgegner besonders rücksichtslos auf, etwa stark alkoholisiert und viel zu schnell, kann das Mitverschulden ganz zurücktreten. Wurde jemand aus dem Auto geschleudert, fällt die Kürzung meist höher aus.

Haftet der Fahrer, wenn sich der Beifahrer nicht anschnallt?

Ein erwachsener Beifahrer ist für seinen Gurt selbst verantwortlich, das Bußgeld von 30 Euro bekommt er. Der Fahrer muss ihn nicht zwingen, sollte aber vor der Fahrt darauf bestehen. Bei Kindern ist es anders: Für ihre Sicherung ist der Fahrer verantwortlich.

Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 BGB für eigenes Fehlverhalten nicht verantwortlich, bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen gilt das bis zum zehnten Geburtstag. Ein fehlender Gurt mindert ihre Ansprüche deshalb in der Regel nicht.

Ausnahmen von der Gurtpflicht

Die Gurtpflicht gilt nicht bei Schrittgeschwindigkeit, etwa beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen, und für bestimmte Berufe im Haus-zu-Haus-Verkehr.

Wer sich auf so eine Ausnahme beruft, muss sie im Streit belegen können. Ein Unfall auf dem Parkplatz bei Schrittgeschwindigkeit führt deshalb in der Regel nicht zu einer Kürzung.

Welche Versicherung dem Beifahrer zusätzlich hilft

Wird das Schmerzensgeld wegen des fehlenden Gurts gekürzt, bleibt ein Teil des Schadens beim Beifahrer. Eine private Unfallversicherung oder eine Kfz-Unfallversicherung zahlt unabhängig von der Schuld, prüft aber ebenfalls ihre Bedingungen.

Für den Fahrer selbst gibt es den Fahrerschutz, weil die eigene Haftpflicht seine Verletzungen nicht zahlt. Für den Beifahrer ist das nicht nötig, er ist über die Haftpflicht abgesichert.

Schritt für Schritt

  1. Nach dem Unfall Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen.
  2. Namen und Versicherung des Unfallgegners notieren.
  3. Ansprüche bei der Haftpflicht des Verursachers anmelden, auch wenn es das eigene Auto war.
  4. Bei einer Kürzung prüfen lassen, ob der Gurt die Verletzung wirklich verhindert hätte.
  5. Private Unfallversicherung informieren, wenn vorhanden.

Checkliste

  • Vor jeder Fahrt alle Mitfahrer angeschnallt
  • Kinder im passenden Kindersitz gesichert
  • Fahrerschutz für den Fahrer selbst geprüft
  • Private Unfallversicherung für schuldunabhängige Leistungen
  • Gurte und Gurtschlösser auf allen Sitzen funktionsfähig

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne Gurt gebe es gar kein Geld
  • Eine pauschale Kürzung der Versicherung ohne Prüfung akzeptieren
  • Als Fahrer Kinder ohne passenden Sitz mitnehmen
  • Ansprüche gegen die Haftpflicht des eigenen Autos aus falscher Rücksicht nicht anmelden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekommt der Beifahrer ohne Gurt überhaupt Schmerzensgeld?

Ja.

Es wird nur um den Anteil gekürzt, den der fehlende Gurt verursacht hat,

meist zwischen 10 und 50 Prozent.

Muss der Fahrer das Bußgeld zahlen, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

Nein, ein erwachsener Beifahrer zahlt seine 30 Euro selbst.

Bei Kindern trifft es den Fahrer.

Kann ich als Beifahrer die Versicherung meines Partners in Anspruch nehmen?

Ja, die Kfz-Haftpflicht des Autos zahlt auch die Verletzungen der Mitfahrer,

wenn der Fahrer den Unfall verursacht hat.

Wer muss beweisen, dass der Gurt geholfen hätte?

Der Schädiger beziehungsweise seine Versicherung.

Gelingt der Nachweis nicht, gibt es keine Kürzung.

Gilt die Gurtpflicht auch auf der Rückbank?

Ja, für alle Sitze mit vorgeschriebenem Gurt, vorne wie hinten.

Werde ich hochgestuft, wenn mein Beifahrer Geld bekommt?

Ja,

wenn Sie den Unfall verursacht haben und Ihre Haftpflicht zahlt,

wie bei jedem anderen Haftpflichtschaden.

Quellen

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