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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Wer ist in der Familien-Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Kurz gesagt

In der Familien-Rechtsschutzversicherung sind nach den Musterbedingungen mitversichert: Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, ein im Vertrag genannter Lebensgefährte, Ihre minderjährigen Kinder und unverheiratete volljährige Kinder bis 25. Der Schutz für erwachsene Kinder endet mit dem ersten festen Job mit Einkommen. Ein Familientarif kostet oft 32 bis 40 Euro im Monat, rund 7 bis 8 Euro mehr als für Singles.

Wer ist in der Familien-Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Was es kostet

Richtwerte für Rechtsschutz mit Familie im Vergleich zum Single-Tarif.

BeispielRichtwert
Single, 30 Jahre, vier Bausteine, 300 Euro Selbstbeteiligungetwa 25 bis 32 Euro im Monat
Familie, vier Bausteineetwa 32 bis 40 Euro im Monat
Familie mit zwei Kindern, Privat, Beruf, Verkehr, 150 Euro Selbstbeteiligungetwa 251 bis 978 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifvergleichen.

Der Aufschlag im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Paar ohne Trauschein mit zwei Kindern, 16 und 22

Die Mutter hat den Vertrag abgeschlossen. Der Vater ist ihr Lebensgefährte, die Tochter studiert, der Sohn geht zur Schule. Die Tochter fährt ein eigenes Auto.

Vater, Lebensgefährtenur versichert, wenn im Versicherungsschein genannt
Sohn, 16 Jahremitversichert
Tochter, 22, Studiummitversichert, solange unverheiratet und ohne festen Job
Tochter mit eigenem Autodafür nicht mitversichert, eigener Verkehrs-Rechtsschutz nötig
Aufschlag Familie gegenüber Singleetwa 7 bis 8 Euro im Monat

Mit dem Namen des Partners im Vertrag sind alle vier im Alltag geschützt. Für das Auto der Tochter fehlt Schutz, bis sie einen eigenen Verkehrs-Rechtsschutz hat.

Wer nach den Musterbedingungen mitversichert ist

Die Musterbedingungen der Versicherer nennen für den Privat- und Familienrechtsschutz einen festen Kreis: Ihren ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner, einen im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder und Ihre unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Die Kinder dürfen nicht selbst in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.

Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in jedem Fall, sobald sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein Einkommen erhalten. Ob eine Ausbildung mit Vergütung schon darunter fällt, regelt Ihr Bedingungswerk; fragen Sie im Zweifel vor dem Streit nach.

PersonMitversichert?Bedingung
Ehepartner, eingetragener Lebenspartnerjaautomatisch
Lebensgefährte ohne Trauscheinjanur wenn im Versicherungsschein genannt
Kind unter 18jaohne weitere Bedingung
Kind ab 18 in Schule oder Studiumjaunverheiratet, unter 25, noch kein fester Job mit Einkommen
Kind über 25 oder im ersten festen Jobneinbraucht einen eigenen Vertrag
Eltern oder Großeltern im Haushaltneinnach den Musterbedingungen nicht vorgesehen

Der Lebensgefährte: nur mit Namen im Vertrag

Wer ohne Trauschein zusammenlebt, muss den Partner ausdrücklich in den Versicherungsschein eintragen lassen. Sonst ist er nicht mitversichert, auch wenn Sie seit Jahren zusammen wohnen. Prüfen Sie das nach jedem Umzug oder neuen Zusammenleben.

Streit zwischen nicht verheirateten Partnern untereinander, der mit der Partnerschaft zusammenhängt, ist ausgeschlossen, auch nach einer Trennung. Für Ehepartner gilt dasselbe über den allgemeinen Ausschluss für Familienrecht.

Erwachsene Kinder und das eigene Auto

Volljährige Kinder sind für alles rund um ein eigenes Fahrzeug nicht mitversichert: als Eigentümer, Halter, Käufer, Leasingnehmer, Mieter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs. Wer als Student ein eigenes Auto fährt, braucht dafür einen eigenen Verkehrs-Rechtsschutz.

Fährt das Kind dagegen Ihr Auto, das auf Sie zugelassen ist, ist es als berechtigter Fahrer über Ihren Verkehrs-Rechtsschutz geschützt. Das gilt für alle berechtigten Fahrer und Mitfahrer der versicherten Fahrzeuge.

Was innerhalb der Familie nicht gilt

Streit zwischen Ihnen und mitversicherten Personen oder zwischen Mitversicherten untereinander ist nicht versichert. Die Rechtsschutzversicherung zahlt also nicht, wenn sich Geschwister über ein Auto streiten oder ein erwachsenes Kind gegen Sie klagt.

Verlangt eine mitversicherte Person Versicherungsschutz, können Sie als Versicherungsnehmer widersprechen. Bei Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner geht das nicht. Der Schutz der Mitversicherten richtet sich in allem nach Ihrem Vertrag, auch bei Wartezeit und Selbstbeteiligung.

Wann Sie keinen Familientarif brauchen

Haben Ihre Kinder schon einen festen Job oder sind sie älter als 25, bringt der Familientarif für sie nichts. Dann reicht ein Tarif für Paare oder Singles, und die Kinder schließen eigene Verträge ab.

Für Singles ohne Partner und Kinder ist ein Familientarif unnötig teuer. Umgekehrt lohnt der Aufschlag von wenigen Euro im Monat, sobald Partner und Kinder im Haushalt leben.

Schritt für Schritt

  1. Alle Personen im Haushalt mit Alter, Familienstand und Beruf auflisten.
  2. Einen Lebensgefährten ohne Trauschein namentlich eintragen lassen.
  3. Bei erwachsenen Kindern prüfen, ob sie schon ein festes Einkommen haben.
  4. Eigene Autos erwachsener Kinder gesondert absichern.
  5. Den Vertrag nach Heirat, Trennung oder Auszug der Kinder anpassen.

Checkliste

  • Partner im Versicherungsschein genannt
  • Kinder unter 25, unverheiratet, ohne festen Job
  • Verkehrs-Rechtsschutz für Autos der erwachsenen Kinder
  • Tarif nach Auszug der Kinder überprüft
  • Selbstbeteiligung für alle Mitversicherten bekannt
  • Wartezeit nach Tarifwechsel beachtet

Häufige Fehler

  • Lebensgefährten nicht eintragen und auf Schutz hoffen
  • Annehmen, Kinder seien bis 25 immer mitversichert, auch mit festem Job
  • Das eigene Auto des erwachsenen Kindes für versichert halten
  • Familientarif behalten, wenn alle Kinder ausgezogen sind und verdienen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Lebensgefährte automatisch mitversichert?

Nein.

Nach den Musterbedingungen nur, wenn er im Versicherungsschein genannt ist.

Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind dagegen automatisch dabei.

Bis wann sind Kinder mitversichert?

Minderjährige immer.

Volljährige, solange sie unverheiratet sind, keine eigene Lebenspartnerschaft haben,

unter 25 sind und noch keinen festen Job mit Einkommen haben.

Sind meine Eltern mitversichert, wenn sie bei mir wohnen?

Nach den Musterbedingungen nicht.

Einzelne Tarife können das anders regeln, das steht dann ausdrücklich im Vertrag.

Zahlt die Versicherung, wenn ich mit meinem Partner streite?

Nein.

Streit zwischen Versicherungsnehmer und Mitversicherten sowie Mitversicherten untereinander ist

ausgeschlossen.

Was passiert nach der Scheidung?

Der frühere Ehepartner ist nicht mehr mitversichert und braucht einen eigenen Vertrag.

Passen Sie Ihren Tarif an.

Quellen

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