Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Macht mein Kind in der Schule etwas kaputt, zahlt meist die Familienhaftpflicht der Eltern, wenn das Kind haftet. Wer unter 7 Jahre alt ist, haftet nach § 828 BGB nie, zwischen 7 und 17 nur mit ausreichender Einsicht. Verletzt es einen Mitschüler, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Eine Familienhaftpflicht kostet etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.
Was eine Familienhaftpflicht kostet, in der Kinder mitversichert sind.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht für Familie oder Paar | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für eine Person, mindestens 10 Millionen Euro Deckung | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Selbstbeteiligung je Schaden in der Privathaftpflicht | 0 bis 250 Euro |
Richtwerte aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand 2026.
Die Teilsumme für deliktunfähige Kinder unterscheidet sich je Tarif deutlich.
Rechenbeispiel
Er rangelt mit einem Freund, obwohl das Handy offen daneben liegt. Das Display ist zerbrochen, die Reparatur kostet 280 Euro.
| Alter | 11 Jahre, Einsicht in die Gefahr vorhanden |
| Haftung | ja, nach § 828 Abs. 3 BGB |
| Zuständig | Familienhaftpflicht der Eltern |
| Selbstbeteiligung | je nach Tarif 0 bis 250 Euro |
Die Familienhaftpflicht ersetzt das Display abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Ohne Haftpflicht müsste das Kind aus eigenem Vermögen zahlen.
Wer noch nicht sieben Jahre alt ist, haftet nach § 828 Abs. 1 BGB für keinen Schaden. Kinder von sieben bis siebzehn haften nach Absatz 3, wenn sie die nötige Einsicht hatten, dass ihr Tun Schaden anrichten kann. Entscheidend ist der Einzelfall, nicht ein festes Alter.
Haftet das Kind, zahlt die Privathaftpflicht der Eltern. Nach den Musterbedingungen sind minderjährige Kinder dort mitversichert, volljährige während der Schule und der ersten Ausbildung.
Ist das Kind zu jung oder fehlt die Einsicht, haftet es nicht. Die Eltern haften auch nicht, denn während des Unterrichts führt die Schule die Aufsicht. Die Haftpflicht wehrt die Forderung dann ab.
Damit die Schule oder die Eltern des Mitschülers trotzdem Geld bekommen, zahlen viele Tarife auch Schäden deliktunfähiger Kinder bis zu einer Teilsumme. Hat eine Lehrkraft die Aufsicht schuldhaft verletzt, kommt eine Amtshaftung nach § 839 BGB in Betracht.
Schüler sind während des Schulbesuchs nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII gesetzlich unfallversichert. Verletzt Ihr Kind einen Mitschüler bei einer schulischen Tätigkeit, zahlt die Unfallkasse Behandlung und Folgen.
Nach §§ 105 und 106 SGB VII haftet das Kind dem Mitschüler für den Personenschaden dann nur bei Vorsatz. Für Sachschäden wie eine zerbrochene Brille gilt dieses Privileg nicht, dafür ist wieder die Haftpflicht zuständig.
Die Tabelle zeigt, wer zahlt, wenn ein Kind in der Schule etwas kaputt macht.
| Fall | Wer zahlt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Zwölfjährige wirft Tablet des Mitschülers vom Tisch | Familienhaftpflicht | Kind haftet, weil einsichtsfähig |
| Sechsjähriger bekritzelt die Tafel | niemand oder Teilsumme | Tarif zahlt Schäden deliktunfähiger Kinder |
| Brille des Mitschülers beim Toben zerbrochen | Familienhaftpflicht | Haftung des Kindes, Sachschaden |
| Mitschüler beim Sportunterricht verletzt | Unfallkasse | schulische Tätigkeit |
| Mutwillig eingeworfene Schulfenster | Kind oder Eltern selbst | Vorsatz ist nicht versichert |
Fragen und Antworten
In der Regel nicht, denn während des Unterrichts liegt die Aufsicht bei der Schule.
Es haftet das Kind selbst, wenn es alt und einsichtig genug ist.
Nur, wenn Ihr Tarif Schäden deliktunfähiger Kinder einschließt, meist bis zu einer Teilsumme.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Unfallkasse.
Ihr Kind haftet für den Personenschaden nur bei Vorsatz.
Nein.
Vorsätzlich verursachte Schäden sind in der Haftpflicht nicht versichert.
Nein.
Für Verletzungen auf dem Schulweg gilt sie nach § 105 SGB VII nicht.
Haftet Ihr Kind dort, zahlt die Familienhaftpflicht.
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Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Wer haftet, wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursachen?
Oft niemand. Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht, Eltern nur, wenn sie ihr …
Sind Partner und Kinder in der Haftpflicht mitversichert?
Im Familien- oder Paartarif ja: Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder s …
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich ein fremdes Handy beschädige?
Ja, wenn ich ein fremdes Handy beschädige und dafür hafte, zahlt die Privathaftpflicht: die R …
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