Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Werde ich nach einem Teilkaskoschaden hochgestuft? Nein. Die Teilkasko hat keine Schadenfreiheitsklasse, deshalb kostet ein Glasbruch, Wildunfall, Hagel oder Diebstahl keine SF-Klasse. Das gilt nach den Musterbedingungen sogar, wenn die Vollkasko einen solchen Schaden zahlt. Teurer werden kann es nur auf anderem Weg: durch eine Kündigung nach dem Schaden oder neue Typ- und Regionalklassen.
Was die Teilkasko kostet und was ein Rückstufungsverlust im Vergleich ausmacht, als Spannen aus veröffentlichten Durchschnittswerten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Teilkasko allein, 35 Jahre, Kompaktwagen | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr |
| Haftpflicht mit Teilkasko | etwa 300 bis 700 Euro im Jahr |
| Vollkasko allein | etwa 400 bis 900 Euro im Jahr |
| Rückstufung nach Teilkaskoschaden | 0 Euro, es gibt keine SF-Klasse |
Stand Oktober 2026, Durchschnittswerte für einen 35-jährigen Fahrer in SF 10.
Reparaturkosten für Steinschlag und Scheibe sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Eine Fahrerin mit Vollkasko in SF 12 meldet einen Scheibentausch und einen Rehunfall.
| Scheibentausch, über die Teilkasko | etwa 900 Euro, minus 150 Euro Selbstbeteiligung |
| Rehunfall, Frontschaden | etwa 2.500 Euro, minus 150 Euro Selbstbeteiligung |
| SF-Klasse Vollkasko zum 1. Januar | steigt wie gewohnt auf SF 13 |
| Risiko | Kündigung durch den Versicherer nach einem der beiden Schäden |
Keine Rückstufung, die SF-Klasse verbessert sich weiter. Offen bleibt nur, ob der Versicherer nach zwei Schäden kündigt.
Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach den Musterbedingungen nur in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko nach Ihrem Schadenverlauf. In der Teilkasko zahlen Sie einen festen Beitrag ohne Rabattstaffel. Ein Teilkaskoschaden kann Sie deshalb nicht in eine schlechtere Klasse bringen.
Das gilt auch, wenn Sie eine Vollkasko haben und der Steinschlag oder der Marderbiss über diesen Vertrag abgerechnet wird. Die Musterbedingungen behandeln den Vertrag dann ausdrücklich als schadenfrei, solange das Ereignis zur Teilkasko gehört.
| Schaden | Wer zahlt | Rückstufung? |
|---|---|---|
| Steinschlag in der Frontscheibe | Teilkasko | nein |
| Reh angefahren | Teilkasko | nein |
| Hagelbeulen | Teilkasko | nein |
| Auto gestohlen | Teilkasko | nein |
| Gegen den Pfosten gefahren | Vollkasko | ja, in der Vollkasko |
| Fremdes Auto beschädigt | Haftpflicht | ja, in der Haftpflicht |
Entscheidend ist, welches Ereignis den Schaden ausgelöst hat. Weichen Sie einem Tier aus und landen im Graben, ohne es zu berühren, ist das kein Wildunfall der Teilkasko, sondern ein Unfall, den nur die Vollkasko trägt. Dann stuft der Versicherer die Vollkasko zurück.
Ähnlich beim Hund oder Fuchs: Die Teilkasko zahlt nach den Musterbedingungen bei Haarwild. Ob weitere Tiere eingeschlossen sind, hängt von Ihrem Bedingungswerk ab. Was die Teilkasko nicht deckt, landet in der Vollkasko mit Rückstufung.
Nach jedem Schadenfall dürfen Sie und Ihr Versicherer den Vertrag kündigen, auch nach einem Teilkaskoschaden. Wer mehrere Glas- oder Marderschäden in kurzer Zeit meldet, kann so eine Kündigung bekommen und muss sich einen neuen Vertrag suchen.
Außerdem setzen die Versicherer Typklassen und Regionalklassen jährlich neu fest, nach den Schäden aller Fahrzeuge eines Typs oder einer Region. Steigt Ihr Beitrag zum neuen Jahr, liegt das dann an der Statistik, nicht an Ihrem einzelnen Teilkaskoschaden.
Liegt der Teilkaskoschaden nur knapp über Ihrer Selbstbeteiligung, bleibt wenig übrig. Bei 150 Euro Selbstbeteiligung und einem Steinschlag, der für etwa 100 bis 150 Euro repariert wird, zahlen Sie den Schaden ohnehin selbst.
Viele Tarife verzichten bei der Reparatur statt des Austauschs der Scheibe auf die Selbstbeteiligung. Fragen Sie vor dem Werkstatttermin nach, ob Ihr Vertrag so eine Regel hat.
Fragen und Antworten
Nein.
Glasbruch gehört zur Teilkasko, und die Teilkasko kennt keine SF-Klasse.
Auch dann bleibt der Vertrag nach den Musterbedingungen schadenfrei,
solange das Ereignis zur Teilkasko gehört.
Ja.
Nach jedem Schadenfall haben beide Seiten ein Kündigungsrecht,
die Frist beträgt einen Monat nach Abschluss der Regulierung.
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss gehören zur Teilkasko.
Wie weit Folgeschäden nach einem Marderbiss gedeckt sind, hängt von Ihrem Tarif ab.
Meist wegen neuer Typ- oder Regionalklassen oder einer allgemeinen Tarifanpassung.
Diese Änderungen gelten für alle Kunden, nicht wegen Ihres Schadens.
Für die Teilkasko nicht, denn dort gibt es nichts zu schützen.
Ein Rabattschutz betrifft Haftpflicht und Vollkasko.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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