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Werde ich nach einem Teilkaskoschaden hochgestuft?

Kurz gesagt

Werde ich nach einem Teilkaskoschaden hochgestuft? Nein. Die Teilkasko hat keine Schadenfreiheitsklasse, deshalb kostet ein Glasbruch, Wildunfall, Hagel oder Diebstahl keine SF-Klasse. Das gilt nach den Musterbedingungen sogar, wenn die Vollkasko einen solchen Schaden zahlt. Teurer werden kann es nur auf anderem Weg: durch eine Kündigung nach dem Schaden oder neue Typ- und Regionalklassen.

Werde ich nach einem Teilkaskoschaden hochgestuft?

Was es kostet

Was die Teilkasko kostet und was ein Rückstufungsverlust im Vergleich ausmacht, als Spannen aus veröffentlichten Durchschnittswerten.

BeispielRichtwert
Teilkasko allein, 35 Jahre, Kompaktwagenetwa 100 bis 300 Euro im Jahr
Haftpflicht mit Teilkaskoetwa 300 bis 700 Euro im Jahr
Vollkasko alleinetwa 400 bis 900 Euro im Jahr
Rückstufung nach Teilkaskoschaden0 Euro, es gibt keine SF-Klasse

Stand Oktober 2026, Durchschnittswerte für einen 35-jährigen Fahrer in SF 10.

Reparaturkosten für Steinschlag und Scheibe sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Steinschlag und Wildunfall im selben Jahr

Eine Fahrerin mit Vollkasko in SF 12 meldet einen Scheibentausch und einen Rehunfall.

Scheibentausch, über die Teilkaskoetwa 900 Euro, minus 150 Euro Selbstbeteiligung
Rehunfall, Frontschadenetwa 2.500 Euro, minus 150 Euro Selbstbeteiligung
SF-Klasse Vollkasko zum 1. Januarsteigt wie gewohnt auf SF 13
RisikoKündigung durch den Versicherer nach einem der beiden Schäden

Keine Rückstufung, die SF-Klasse verbessert sich weiter. Offen bleibt nur, ob der Versicherer nach zwei Schäden kündigt.

Warum ein Teilkaskoschaden die SF-Klasse nicht berührt

Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach den Musterbedingungen nur in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko nach Ihrem Schadenverlauf. In der Teilkasko zahlen Sie einen festen Beitrag ohne Rabattstaffel. Ein Teilkaskoschaden kann Sie deshalb nicht in eine schlechtere Klasse bringen.

Das gilt auch, wenn Sie eine Vollkasko haben und der Steinschlag oder der Marderbiss über diesen Vertrag abgerechnet wird. Die Musterbedingungen behandeln den Vertrag dann ausdrücklich als schadenfrei, solange das Ereignis zur Teilkasko gehört.

SchadenWer zahltRückstufung?
Steinschlag in der FrontscheibeTeilkaskonein
Reh angefahrenTeilkaskonein
HagelbeulenTeilkaskonein
Auto gestohlenTeilkaskonein
Gegen den Pfosten gefahrenVollkaskoja, in der Vollkasko
Fremdes Auto beschädigtHaftpflichtja, in der Haftpflicht

Wo die Grenze zur Vollkasko verläuft

Entscheidend ist, welches Ereignis den Schaden ausgelöst hat. Weichen Sie einem Tier aus und landen im Graben, ohne es zu berühren, ist das kein Wildunfall der Teilkasko, sondern ein Unfall, den nur die Vollkasko trägt. Dann stuft der Versicherer die Vollkasko zurück.

Ähnlich beim Hund oder Fuchs: Die Teilkasko zahlt nach den Musterbedingungen bei Haarwild. Ob weitere Tiere eingeschlossen sind, hängt von Ihrem Bedingungswerk ab. Was die Teilkasko nicht deckt, landet in der Vollkasko mit Rückstufung.

Wie es nach einem Teilkaskoschaden trotzdem teurer werden kann

Nach jedem Schadenfall dürfen Sie und Ihr Versicherer den Vertrag kündigen, auch nach einem Teilkaskoschaden. Wer mehrere Glas- oder Marderschäden in kurzer Zeit meldet, kann so eine Kündigung bekommen und muss sich einen neuen Vertrag suchen.

Außerdem setzen die Versicherer Typklassen und Regionalklassen jährlich neu fest, nach den Schäden aller Fahrzeuge eines Typs oder einer Region. Steigt Ihr Beitrag zum neuen Jahr, liegt das dann an der Statistik, nicht an Ihrem einzelnen Teilkaskoschaden.

Wann sich die Meldung trotzdem nicht lohnt

Liegt der Teilkaskoschaden nur knapp über Ihrer Selbstbeteiligung, bleibt wenig übrig. Bei 150 Euro Selbstbeteiligung und einem Steinschlag, der für etwa 100 bis 150 Euro repariert wird, zahlen Sie den Schaden ohnehin selbst.

Viele Tarife verzichten bei der Reparatur statt des Austauschs der Scheibe auf die Selbstbeteiligung. Fragen Sie vor dem Werkstatttermin nach, ob Ihr Vertrag so eine Regel hat.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob der Schaden zur Teilkasko gehört: Glas, Wild, Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl.
  2. Die Selbstbeteiligung mit den Reparaturkosten vergleichen.
  3. Bei Glasschäden nach Reparatur ohne Selbstbeteiligung fragen.
  4. Fotos machen und den Schaden zeitnah melden.
  5. Bei Wildunfall die Polizei oder den Jagdpächter rufen und eine Bescheinigung holen.
  6. Nach der Regulierung prüfen, ob eine Kündigung eingeht, und Angebote vergleichen.

Checkliste

  • Schaden gehört eindeutig zur Teilkasko
  • Wildunfall mit Bescheinigung belegt
  • Reparaturkosten über der Selbstbeteiligung
  • Werkstattbindung im Vertrag beachtet
  • Kündigungsrecht nach dem Schaden im Blick

Häufige Fehler

  • Ausweichmanöver ohne Berührung als Wildunfall melden, obwohl es nur die Vollkasko trägt
  • Aus Angst vor Hochstufung einen Teilkaskoschaden selbst bezahlen
  • Glasschaden ohne Rücksprache tauschen statt reparieren lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zählt ein Glasschaden als Schaden für die SF-Klasse?

Nein.

Glasbruch gehört zur Teilkasko, und die Teilkasko kennt keine SF-Klasse.

Und wenn meine Vollkasko den Teilkaskoschaden zahlt?

Auch dann bleibt der Vertrag nach den Musterbedingungen schadenfrei,

solange das Ereignis zur Teilkasko gehört.

Kann der Versicherer nach einem Teilkaskoschaden kündigen?

Ja.

Nach jedem Schadenfall haben beide Seiten ein Kündigungsrecht,

die Frist beträgt einen Monat nach Abschluss der Regulierung.

Wird der Marderbiss als Teilkaskoschaden behandelt?

Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss gehören zur Teilkasko.

Wie weit Folgeschäden nach einem Marderbiss gedeckt sind, hängt von Ihrem Tarif ab.

Warum ist mein Beitrag trotzdem gestiegen?

Meist wegen neuer Typ- oder Regionalklassen oder einer allgemeinen Tarifanpassung.

Diese Änderungen gelten für alle Kunden, nicht wegen Ihres Schadens.

Lohnt eine Teilkasko mit Rabattschutz?

Für die Teilkasko nicht, denn dort gibt es nichts zu schützen.

Ein Rabattschutz betrifft Haftpflicht und Vollkasko.

Quellen

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