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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebsrente (bAV)

Wie funktioniert die Zusatzrente im öffentlichen Dienst?

Kurz gesagt

Wie funktioniert die Zusatzrente im öffentlichen Dienst? Tarifbeschäftigte sind automatisch pflichtversichert, etwa bei der VBL. Im Tarifgebiet West gehen 7,30 Prozent des Entgelts in die Umlage, davon tragen Sie 1,81 Prozent. Jedes Jahr gibt es Versorgungspunkte, jeder Punkt bringt später 4 Euro Rente im Monat. Anspruch besteht nach 60 Monaten.

Wie funktioniert die Zusatzrente im öffentlichen Dienst?

Was es kostet

Beitragssätze und Rechengrößen der Zusatzrente im öffentlichen Dienst, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Umlage Tarifgebiet West, gesamt7,30 Prozent des Entgelts
Ihr Anteil im Westen1,81 Prozent des Entgelts
Ihr Anteil im Osten, Kapitaldeckung4,25 Prozent des Entgelts
Wert eines Versorgungspunkts4 Euro Monatsrente
Freiwillige Zusatzversicherung der Kasseab 24,72 Euro im Monat
Abschlag bei Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze0,3 Prozent je Monat, höchstens 10,8 Prozent

Werte laut Angaben der VBL und den genannten Gesetzen, Stand Oktober 2026.

Kommunale und kirchliche Kassen können eigene Umlagesätze haben.

Die Rechnung im Beispiel folgt der Punkteformel.

Rechenbeispiel

Verwaltungsangestellte, 30 Jahre, 3.500 Euro im Monat, Tarifgebiet West

So viel Zusatzrente bringt ein einziges Jahr im öffentlichen Dienst, gerechnet mit 42.000 Euro Jahresentgelt.

Jahresentgelt geteilt durch 12.000 Euro3,5
Altersfaktor mit 30 Jahren2,0
Versorgungspunkte für dieses Jahr7,0
Rente aus diesem Jahr (7,0 mal 4 Euro)28 Euro im Monat
Ihr Eigenanteil in diesem Jahr (1,81 Prozent)rund 760 Euro

Jedes Jahr kommt etwas dazu, mit steigendem Alter aber weniger. Bleibt sie bis 64 bei diesem Gehalt im Dienst, kommen grob 630 Euro Zusatzrente im Monat zusammen. Den genauen Stand zeigt der jährliche Versicherungsnachweis.

Wer in der Zusatzrente versichert ist

Die Zusatzrente im öffentlichen Dienst ist eine Betriebsrente aus dem Tarifvertrag. Wer beim Bund, einem Land, einer Kommune oder vielen kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen nach Tarif angestellt ist, wird vom Arbeitgeber angemeldet. Sie müssen nichts abschließen und können sich nicht abmelden.

Beamte gehören nicht dazu, sie bekommen später eine Beamtenpension. Größte Kasse ist die VBL, daneben gibt es kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen mit ähnlichen Regeln. Welche Kasse für Sie zuständig ist, steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung und im jährlichen Versicherungsnachweis.

So wird die Zusatzrente bezahlt

Im Tarifgebiet West ist die Zusatzrente der VBL umlagefinanziert. Seit 2023 beträgt die Umlage 6,90 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, dazu kommt ein Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 Prozent. Ihr Anteil von zusammen 1,81 Prozent wird direkt vom Gehalt abgezogen.

Im Tarifgebiet Ost wird überwiegend Kapital angespart: 6,25 Prozent Beitrag, davon 4,25 Prozent von Ihnen, plus eine Umlage des Arbeitgebers von 1,06 Prozent, ab 2027 von 2,59 Prozent. Wichtig: Ihre Beitragshöhe ändert die Rentenhöhe nicht, die Rente folgt allein dem Punktemodell.

TarifgebietArbeitgeberSieZusammen
West, Umlage5,49 Prozent1,41 Prozent plus 0,40 Prozent7,30 Prozent
Ost, Kapitaldeckung2,00 Prozent2,00 Prozent plus 2,25 Prozent6,25 Prozent
Ost, Umlage1,06 Prozent, ab 2027 2,59 Prozentnichts1,06 Prozent

Das Punktemodell: so entsteht die Rente

Für jedes Jahr rechnet die Kasse: Jahresentgelt geteilt durch 12.000 Euro, mal Altersfaktor. Der Altersfaktor sinkt mit dem Alter, mit 25 Jahren liegt er bei 2,4, mit 30 bei 2,0, mit 40 bei 1,5 und ab 64 bei 0,8. Junge Jahre zählen in der Zusatzrente also deutlich mehr.

Bei Rentenbeginn werden alle Punkte zusammengezählt und mit 4 Euro malgenommen. Das ergibt die Monatsrente. Faustregel: Jedes Jahr bringt etwa 0,4 Prozent Ihres Monatsgehalts mal Altersfaktor an Rente. In Mutterschutz und Elternzeit gibt es ebenfalls Punkte, bei Erwerbsminderung vor 60 werden Punkte hinzugerechnet.

Wann die Zusatzrente gezahlt wird

Die Zusatzrente beginnt mit Ihrer gesetzlichen Rente, und zwar nur, wenn diese als Vollrente läuft. Das gilt auch für die Erwerbsminderungsrente: Die Zusatzrente zahlt erst, wenn die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung anerkennt. Bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es die Hälfte.

Gehen Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente, kürzt die Kasse die Zusatzrente um 0,3 Prozent je Monat, höchstens um 10,8 Prozent. Hinterbliebene erhalten einen Anteil, Witwen und Witwer je nach Heiratsjahr und Alter 55 oder 60 Prozent. Die laufende Rente steigt jedes Jahr zum 1. Juli um 1 Prozent.

Wechsel in die Privatwirtschaft

Für die Zusatzrente gilt eine Wartezeit von 60 Monaten mit Beitrag. Nach dem Betriebsrentengesetz bleibt die Anwartschaft aber schon erhalten, wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat und Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Die Punkte bleiben dann bei der Kasse stehen.

Wer früher geht, kann sich nur die eigenen Anteile erstatten lassen, die Umlage des Arbeitgebers ist dann verloren. Überlegen Sie deshalb vor einem Wechsel nach zwei Jahren, ob ein paar Monate mehr die Anwartschaft sichern. Mehr dazu auf unserer Seite zur Betriebsrente beim Jobwechsel.

Lücken der Zusatzrente und was Sie ergänzen können

Die Zusatzrente ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt bei Krankheit erst, wenn die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung anerkennt, und dann nur einen Teil. Auf die Zusatzrente fallen im Alter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, und sie ist steuerpflichtig.

Wer mehr will, kann zusätzlich freiwillig vorsorgen, bei der Kasse des öffentlichen Dienstes ab 24,72 Euro im Monat oder per Entgeltumwandlung bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Ob das günstiger ist als ein privater Vertrag, hängt von Kosten, Garantie und Ihrem Steuersatz ab. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann beides nebeneinanderlegen; die Courtage zahlt der Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsnachweis der Zusatzversorgungskasse heraussuchen und Punktestand prüfen.
  2. Mit dem Rechner der Kasse die voraussichtliche Rente ermitteln.
  3. Vor einem Jobwechsel klären, ob drei Jahre Zusage erreicht sind.
  4. Lücke zum gewünschten Einkommen im Alter ausrechnen.
  5. Freiwillige Zusatzversicherung, Entgeltumwandlung und private Vorsorge vergleichen.

Checkliste

  • Zuständige Kasse und Tarifgebiet bekannt
  • Versorgungspunkte im Nachweis vollständig
  • Drei Jahre Zusage vor einem Wechsel erreicht
  • Abschlag bei früherem Rentenbeginn eingerechnet
  • Kranken- und Pflegebeitrag im Alter berücksichtigt
  • Arbeitskraft separat abgesichert

Häufige Fehler

  • Die Zusatzrente mit der früheren Gesamtversorgung verwechseln und zu viel erwarten
  • Nach zwei Jahren wechseln und die Umlage des Arbeitgebers verschenken
  • Die Zusatzrente als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehen
  • Beiträge zur Krankenversicherung im Alter vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mich für die Zusatzrente selbst anmelden?

Nein.

Der Arbeitgeber meldet Tarifbeschäftigte bei der Zusatzversorgungskasse an,

der Beitrag wird direkt vom Gehalt abgezogen.

Wie viel Zusatzrente bekomme ich?

Summe Ihrer Versorgungspunkte mal 4 Euro im Monat.

Den Stand nennt der jährliche Versicherungsnachweis, die Kasse bietet einen Rechner.

Bekommen Beamte eine Zusatzrente?

Nein.

Beamte erhalten eine Beamtenpension, die Zusatzrente gilt nur für Tarifbeschäftigte.

Was passiert mit der Zusatzrente bei Kündigung?

Nach drei Jahren Zusage und ab 21 Jahren bleibt die Anwartschaft erhalten.

Vorher können Sie sich nur Ihre eigenen Anteile erstatten lassen.

Ist die Zusatzrente steuerpflichtig?

Ja.

Die Arbeitgeberumlage ist bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei,

dafür wird die spätere Rente versteuert.

Dazu kommen Kranken- und Pflegebeiträge.

Lohnt sich eine freiwillige Zusatzversicherung?

Oft, wenn Sie Steuer und Sozialabgaben in der Ansparphase sparen und die Kosten niedrig sind.

Vergleichen Sie Garantie, Kosten und Flexibilität mit privaten Angeboten.

Quellen

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