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Kurz gesagt
Wie versichere ich ein Adoptivkind oder Pflegekind? Gesetzlich ist es meist beitragsfrei familienversichert, ein Pflegekind ebenso wie ein Adoptivkind. Privat Versicherte melden ein minderjährig adoptiertes Kind binnen zwei Monaten an, ohne Wartezeit. Die Familienhaftpflicht für etwa 60 bis 180 Euro im Jahr schließt Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder nach den Musterbedingungen ein.
Veröffentlichte Beiträge für die Verträge rund um ein Adoptivkind oder Pflegekind.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Familienhaftpflicht, Deckung 10 bis 50 Millionen Euro | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Kinderunfallversicherung, Grundsumme 100.000 Euro mit Progression | etwa 50 bis 100 Euro im Jahr |
| Kinderinvaliditätsversicherung, Spanne geprüfter Tarife | etwa 107 bis 421 Euro im Jahr |
| Risikoleben Elternteil, 30 Jahre, Nichtraucher, 200.000 Euro, 25 Jahre | etwa 8 bis 15 Euro im Monat |
| Gesetzliche Familienversicherung des Kindes | 0 Euro |
Werte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So passen die beiden ihre Verträge an.
| Krankenversicherung über den gesetzlich versicherten Partner | 0 Euro, familienversichert |
| Familienhaftpflicht statt Paartarif | etwa 0 bis 40 Euro Aufpreis im Jahr |
| Kinderunfallversicherung | etwa 50 bis 100 Euro im Jahr |
| Risikoleben, Pflegekind im Bezugsrecht ergänzt | kein Mehrbeitrag |
Für etwa 50 bis 140 Euro im Jahr ist das Pflegekind abgesichert; wichtigster Schritt ist die Änderung des Bezugsrechts.
Ein Adoptivkind wird mit der Adoption rechtlich Ihr Kind. Ein Pflegekind lebt bei Ihnen, bleibt aber Kind seiner Eltern. Für die Krankenversicherung und die Haftpflicht macht das wenig Unterschied, beim Erben und beim Bezugsrecht einer Lebensversicherung dagegen viel.
Die Tabelle zeigt, welche Verträge Sie für ein Adoptivkind oder Pflegekind anpassen und wo es Unterschiede gibt.
| Absicherung | Adoptivkind | Pflegekind |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung | familienversichert, schon in der Adoptionspflege | familienversichert |
| Private Krankenversicherung | Anmeldung binnen zwei Monaten ohne Wartezeit | keine gesetzliche Sonderregel, Gesundheitsprüfung möglich |
| Familienhaftpflicht | mitversichert | mitversichert |
| Waisenrente | wie ein leibliches Kind | wenn im Haushalt aufgenommen |
| Erbe, Bezugsrecht | erbt wie ein leibliches Kind | erbt nur per Testament, im Vertrag benennen |
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten Pflegekinder als Kinder des Mitglieds und sind beitragsfrei familienversichert. Ein Kind, das mit dem Ziel der Adoption bei Ihnen lebt und für das die Eltern eingewilligt haben, gilt schon dann als Ihr Kind und nicht mehr als Kind der leiblichen Eltern. Melden Sie das Kind bei Ihrer Kasse an.
Sind Sie privat versichert, steht die Adoption eines minderjährigen Kindes der Geburt gleich. Der Versicherer muss das Kind aufnehmen, wenn Sie es binnen zwei Monaten anmelden, ohne Wartezeit und höchstens bis zum Umfang Ihres eigenen Schutzes. Bei höherem Risiko darf er einen Zuschlag bis zur einfachen Prämie verlangen. Für ein Pflegekind gilt diese Sonderregel nicht, dort ist eine Gesundheitsprüfung möglich.
Die Musterbedingungen der Privathaftpflicht nennen ausdrücklich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder als mitversicherte Kinder. Prüfen Sie dennoch, ob Ihr Vertrag ein Familientarif ist; ein Singletarif deckt kein Kind. Wichtig ist auch, ob Schäden durch Kinder unter sieben Jahren gezahlt werden, für die das Kind selbst nicht haftet.
Eine Kinderunfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung fragt nach der Gesundheit. Bei einem Adoptivkind oder Pflegekind aus schwierigen Verhältnissen sind Vorbefunde oft nicht vollständig bekannt. Antworten Sie nur, was Sie wissen, und lassen Sie unklare Punkte vermerken.
Kindergeld gibt es auch für Pflegekinder, wenn ein familienähnliches, auf Dauer angelegtes Band besteht und das Kind nicht zu Erwerbszwecken aufgenommen wurde. Elterngeld bekommt auch, wer ein Kind mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufnimmt.
Stirbt ein Pflegeelternteil, zählt ein Pflegekind für die Waisenrente mit, wenn es im Haushalt aufgenommen war. Das ersetzt keine eigene Vorsorge, ist aber bei der Höhe einer Risikolebensversicherung zu berücksichtigen.
Ein Adoptivkind erbt wie ein leibliches Kind. Ein Pflegekind erbt dagegen nur, wenn Sie es im Testament bedenken. Lautet das Bezugsrecht Ihrer Risikolebensversicherung nur auf die Kinder oder die Erben, kann das Pflegekind leer ausgehen. Nennen Sie es deshalb mit Namen.
Für die Summe gilt bei einem Adoptivkind oder Pflegekind dieselbe Faustregel wie bei leiblichen Kindern: so viel, dass der Unterhalt bis zum Ende der Ausbildung gesichert ist.
Eine eigene Haftpflicht für das Kind brauchen Sie nicht, solange es in Ihrem Familientarif steht. Auch eine Lebensversicherung auf das Leben des Kindes ist überflüssig.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Verträge das Adoptivkind oder Pflegekind richtig einschließen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Prüfung kostenlos.
Fragen und Antworten
Ja, Pflegekinder gelten als Kinder des Mitglieds und sind beitragsfrei familienversichert.
Schon in der Adoptionspflege, sobald die Eltern in die Adoption eingewilligt haben.
Ja, wenn das Kind minderjährig ist und binnen zwei Monaten angemeldet wird.
Ein Zuschlag ist höchstens bis zur einfachen Prämie erlaubt.
Im Familientarif nach den Musterbedingungen ja, auch Stief- und Adoptivkinder.
Nicht von selbst.
Benennen Sie es im Testament und im Bezugsrecht Ihrer Lebensversicherung.
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