Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung? Die Hälfte Ihres Beitrags, 2026 aber höchstens 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung, zusammen 613,22 Euro. Der Zuschuss gilt auch für Kinder und den Ehepartner, wenn sie in der gesetzlichen Kasse familienversichert wären.
Höchstbeträge des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Höchstzuschuss Krankenversicherung | 508,59 Euro im Monat |
| Höchstzuschuss Pflegeversicherung | 104,63 Euro im Monat |
| Zusammen höchstens | 613,22 Euro im Monat, 7.358,64 Euro im Jahr |
| Vorjahr 2025 zum Vergleich | 471,32 und 99,23 Euro im Monat |
Höchstbeträge nach Angaben des PKV-Verbands.
Die Beiträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Partnerin hat kein eigenes Einkommen, Mutter und Kind sind über ihn mitversichert.
| Krankenversicherung, er selbst | 560 Euro |
| Krankenversicherung, Partnerin und Kind | 520 Euro |
| Zuschuss Krankenversicherung, Hälfte von 1.080 Euro | 540 Euro, gedeckelt auf 508,59 Euro |
| Pflegeversicherung für alle, 96 Euro | Zuschuss 48 Euro |
Der Arbeitgeber zahlt 556,59 Euro im Monat. Von den 1.176 Euro Gesamtbeitrag bleiben 619,41 Euro bei ihm.
Der Arbeitgeber zahlt so viel, wie er in der gesetzlichen Kasse für Sie zahlen müsste: die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, gerechnet auf Ihr Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Das ergibt 2026 höchstens 508,59 Euro.
Gleichzeitig gilt eine zweite Grenze: Der Zuschuss ist nie höher als die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags. Zahlen Sie 700 Euro für die Krankenversicherung, bekommen Sie 350 Euro. Zahlen Sie 1.200 Euro, bekommen Sie den Höchstbetrag von 508,59 Euro.
| Ihr Beitrag Krankenversicherung | Zuschuss des Arbeitgebers | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| 600 Euro | 300 Euro | 300 Euro |
| 900 Euro | 450 Euro | 450 Euro |
| 1.017,18 Euro | 508,59 Euro | 508,59 Euro |
| 1.200 Euro | 508,59 Euro | 691,41 Euro |
Für die private Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte, 2026 höchstens 104,63 Euro im Monat. Das entspricht dem Arbeitgeberanteil, den er in der sozialen Pflegeversicherung tragen würde.
In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung niedriger, weil dort der Buß- und Bettag Feiertag geblieben ist. Entsprechend fällt auch der Zuschuss kleiner aus.
Anders als viele denken, zählt die Familie mit. Der Zuschuss gilt auch für Angehörige, die in der gesetzlichen Kasse kostenlos familienversichert wären, also Kinder und einen Ehepartner mit geringem Einkommen, 2026 bis 565 Euro im Monat. Die Beiträge für sie werden zu Ihrem Beitrag addiert, die Höchstgrenze bleibt.
Hat Ihr Partner ein eigenes Einkommen über dieser Grenze oder ist selbst angestellt, zählt sein Beitrag nicht mit. Er bekommt dann gegebenenfalls einen eigenen Zuschuss von seinem Arbeitgeber.
Verdienen Sie weniger als die Beitragsbemessungsgrenze, sinkt der Höchstzuschuss mit: Er beträgt 8,75 Prozent Ihres Gehalts für die Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Privatversicherte, die sich bei Teilzeit oder in der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Bei Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber für den ausgefallenen Teil einen eigenen Anteil weiter. Fragen Sie in der Personalabteilung nach der Berechnung, wenn sich Ihr Gehalt ändert.
Zuschussfähig ist nur eine private Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung, deren Versicherer unter anderem einen Basistarif anbietet und auf die ordentliche Kündigung verzichtet. Alle drei Jahre bestätigt das der Versicherer, die Bescheinigung geht an den Arbeitgeber.
Selbstständige bekommen keinen Zuschuss, Beamte erhalten stattdessen Beihilfe vom Dienstherrn. Rentner bekommen einen Zuschuss von der Rentenversicherung, und wer arbeitslos wird, verliert den Arbeitgeberzuschuss; dann kann die Agentur für Arbeit einspringen.
Fragen und Antworten
Ja,
aber höchstens 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung im Monat,
Stand 2026.
Ja, wenn sie in der gesetzlichen Kasse familienversichert wären.
Ihre Beiträge zählen zu Ihrem Beitrag, die Höchstgrenze bleibt.
Zuschussfähig ist eine Krankenversicherung mit Leistungen,
die der Art nach denen der gesetzlichen Kasse entsprechen.
Welche Tarifteile dazu gehören, klärt die Bescheinigung Ihres Versicherers.
Ohne Gehalt gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss.
Arbeiten Sie in Teilzeit und bleiben privat,
richtet sich der Zuschuss nach Ihrem geringeren Gehalt.
Nein, der Arbeitgeber zahlt in beiden Systemen höchstens denselben Betrag.
In der PKV kann Ihr Eigenanteil aber höher oder niedriger sein als in der Kasse.
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