Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos werde? Mit Arbeitslosengeld werden Sie unter 55 in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Waren Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert, können Sie sich binnen drei Monaten befreien lassen. Dann zahlt die Agentur für Arbeit Ihren PKV-Beitrag bis zur Höhe des Kassenbeitrags. Ab 55 bleiben Sie meist privat.
Beträge, die bei Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung eine Rolle spielen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Arbeitgeberzuschuss, der wegfällt, Kranken- und Pflegeversicherung | bis 613,22 Euro im Monat |
| Basistarif, Höchstbeitrag | 1.017,18 Euro im Monat |
| Basistarif bei Hilfebedürftigkeit | 508,59 Euro im Monat |
| Frist für die Befreiung von der Versicherungspflicht | 3 Monate ab Beginn der Pflicht |
Wie viel die Agentur für Arbeit genau übernimmt, hängt vom Kassenbeitrag ab,
den sie für Sie zahlen müsste.
Die Beiträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Er verliert seine Stelle und bekommt Arbeitslosengeld. Er will privat bleiben.
| PKV-Beitrag bisher | 760 Euro im Monat, davon 380 Euro vom Arbeitgeber |
| Fünf Jahre ohne gesetzliche Versicherung | ja, Befreiung möglich |
| Antrag auf Befreiung | binnen drei Monaten bei einer gesetzlichen Kasse |
| Beitrag während des Arbeitslosengelds | übernimmt die Agentur bis zur Höhe des Kassenbeitrags |
Er behält Tarif und Alterungsrückstellung. Was über dem Kassenbeitrag liegt, zahlt er selbst. Den Weg zurück in die gesetzliche Kasse gibt er mit der Befreiung für diese Zeit auf.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, wird kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das gilt auch für Privatversicherte unter 55. Ihre private Krankenversicherung können Sie dann rückwirkend kündigen, wenn Sie die neue Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nachweisen.
Waren Sie in den fünf Jahren vor dem Arbeitslosengeld nicht gesetzlich versichert, dürfen Sie sich von dieser Pflicht befreien lassen und privat bleiben. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten bei einer gesetzlichen Kasse. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
| Ihre Lage | Was passiert mit der privaten Krankenversicherung | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Unter 55, Arbeitslosengeld, keine Befreiung | gesetzliche Kasse, PKV kündigen oder Anwartschaft | Agentur für Arbeit an die Kasse |
| Unter 55, Arbeitslosengeld, Befreiung | PKV bleibt | Agentur bis zur Höhe des Kassenbeitrags |
| 55 oder älter, lange privat versichert | PKV bleibt, versicherungsfrei | Agentur bis zur Höhe des Kassenbeitrags |
| Grundsicherungsgeld vom Jobcenter | PKV bleibt | Jobcenter bis zum halbierten Basistarif |
| Ohne Leistung, etwa wegen Vermögen | PKV bleibt | Sie selbst, voller Beitrag |
Für die Befreiung spricht, dass Ihr Tarif mit allen Leistungen und Ihren Alterungsrückstellungen bleibt. Liegt Ihr PKV-Beitrag unter dem, was die Agentur für Sie an die gesetzliche Kasse zahlen müsste, übernimmt sie ihn ganz.
Gegen die Befreiung spricht, dass Sie eine Chance auf die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ungenutzt lassen. Wer jünger ist, Kinder plant oder ohnehin zurück möchte, sollte diese Entscheidung nicht nebenbei treffen, denn sie ist unwiderruflich. Wer in die Kasse geht, kann die PKV über eine Anwartschaft ruhen lassen.
Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war. Das trifft auf fast alle zu, die lange privat versichert sind.
Auch dann übernimmt die Agentur für Arbeit Ihren Beitrag zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung während des Arbeitslosengelds, höchstens in Höhe dessen, was sie für die gesetzliche Kasse zahlen würde.
Bekommen Sie Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld) vom Jobcenter, bleiben Sie privat versichert. Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss, höchstens bis zum halbierten Beitrag im Basistarif, 2026 also 508,59 Euro für die Krankenversicherung. Liegt Ihr Tarif darüber, lohnt der Wechsel in den Basistarif, dessen Beitrag sich bei Hilfebedürftigkeit halbiert.
Solange Sie hilfebedürftig sind, kann Ihr Vertrag wegen Beitragsschulden nicht ruhen. Lassen Sie sich die Hilfebedürftigkeit vom Jobcenter bescheinigen und schicken Sie die Bescheinigung an Ihren Versicherer.
Ein Krankentagegeld sichert Verdienstausfall ab. Ohne Arbeitseinkommen fehlt die Grundlage, was mit dem Tarif bei Arbeitslosigkeit passiert, steht im Bedingungswerk. Fragen Sie vor einer Kündigung, ob Sie das Krankentagegeld ruhen lassen können, damit Sie es beim neuen Job ohne neue Gesundheitsprüfung wieder haben.
Zahn- oder Einbettzimmertarife können Sie oft auch dann behalten, wenn Sie in die gesetzliche Kasse wechseln. Fragen Sie das vor der Kündigung ab.
Fragen und Antworten
Unter 55 mit Arbeitslosengeld in der Regel ja, außer Sie lassen sich befreien.
Das geht, wenn Sie die letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren.
Ja,
wenn Sie befreit oder versicherungsfrei sind, für die Dauer des Arbeitslosengelds,
höchstens bis zur Höhe des Kassenbeitrags.
Wechseln Sie in die gesetzliche Kasse, bleiben sie beim Versicherer.
Mit einer Anwartschaft halten Sie Ihren Tarif für die Rückkehr offen.
Sie bleiben privat.
Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zum halbierten Basistarif, 2026 bis 508,59 Euro.
Dann bleiben Sie privat und zahlen den vollen Beitrag selbst.
Prüfen Sie einen Tarifwechsel oder einen höheren Selbstbehalt, bevor Schulden entstehen.
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