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Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos werde?

Kurz gesagt

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos werde? Mit Arbeitslosengeld werden Sie unter 55 in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Waren Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert, können Sie sich binnen drei Monaten befreien lassen. Dann zahlt die Agentur für Arbeit Ihren PKV-Beitrag bis zur Höhe des Kassenbeitrags. Ab 55 bleiben Sie meist privat.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos werde?

Was es kostet

Beträge, die bei Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung eine Rolle spielen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Arbeitgeberzuschuss, der wegfällt, Kranken- und Pflegeversicherungbis 613,22 Euro im Monat
Basistarif, Höchstbeitrag1.017,18 Euro im Monat
Basistarif bei Hilfebedürftigkeit508,59 Euro im Monat
Frist für die Befreiung von der Versicherungspflicht3 Monate ab Beginn der Pflicht

Wie viel die Agentur für Arbeit genau übernimmt, hängt vom Kassenbeitrag ab,

den sie für Sie zahlen müsste.

Die Beiträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Ingenieur, 47, seit zwölf Jahren privat versichert

Er verliert seine Stelle und bekommt Arbeitslosengeld. Er will privat bleiben.

PKV-Beitrag bisher760 Euro im Monat, davon 380 Euro vom Arbeitgeber
Fünf Jahre ohne gesetzliche Versicherungja, Befreiung möglich
Antrag auf Befreiungbinnen drei Monaten bei einer gesetzlichen Kasse
Beitrag während des Arbeitslosengeldsübernimmt die Agentur bis zur Höhe des Kassenbeitrags

Er behält Tarif und Alterungsrückstellung. Was über dem Kassenbeitrag liegt, zahlt er selbst. Den Weg zurück in die gesetzliche Kasse gibt er mit der Befreiung für diese Zeit auf.

Mit Arbeitslosengeld: Pflicht oder Befreiung

Wer Arbeitslosengeld bezieht, wird kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das gilt auch für Privatversicherte unter 55. Ihre private Krankenversicherung können Sie dann rückwirkend kündigen, wenn Sie die neue Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nachweisen.

Waren Sie in den fünf Jahren vor dem Arbeitslosengeld nicht gesetzlich versichert, dürfen Sie sich von dieser Pflicht befreien lassen und privat bleiben. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten bei einer gesetzlichen Kasse. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

Ihre LageWas passiert mit der privaten KrankenversicherungWer zahlt
Unter 55, Arbeitslosengeld, keine Befreiunggesetzliche Kasse, PKV kündigen oder AnwartschaftAgentur für Arbeit an die Kasse
Unter 55, Arbeitslosengeld, BefreiungPKV bleibtAgentur bis zur Höhe des Kassenbeitrags
55 oder älter, lange privat versichertPKV bleibt, versicherungsfreiAgentur bis zur Höhe des Kassenbeitrags
Grundsicherungsgeld vom JobcenterPKV bleibtJobcenter bis zum halbierten Basistarif
Ohne Leistung, etwa wegen VermögenPKV bleibtSie selbst, voller Beitrag

Befreien lassen oder in die Kasse gehen?

Für die Befreiung spricht, dass Ihr Tarif mit allen Leistungen und Ihren Alterungsrückstellungen bleibt. Liegt Ihr PKV-Beitrag unter dem, was die Agentur für Sie an die gesetzliche Kasse zahlen müsste, übernimmt sie ihn ganz.

Gegen die Befreiung spricht, dass Sie eine Chance auf die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ungenutzt lassen. Wer jünger ist, Kinder plant oder ohnehin zurück möchte, sollte diese Entscheidung nicht nebenbei treffen, denn sie ist unwiderruflich. Wer in die Kasse geht, kann die PKV über eine Anwartschaft ruhen lassen.

Ab 55: in aller Regel bleiben Sie privat

Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war. Das trifft auf fast alle zu, die lange privat versichert sind.

Auch dann übernimmt die Agentur für Arbeit Ihren Beitrag zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung während des Arbeitslosengelds, höchstens in Höhe dessen, was sie für die gesetzliche Kasse zahlen würde.

Ohne Arbeitslosengeld: Jobcenter und Basistarif

Bekommen Sie Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld) vom Jobcenter, bleiben Sie privat versichert. Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss, höchstens bis zum halbierten Beitrag im Basistarif, 2026 also 508,59 Euro für die Krankenversicherung. Liegt Ihr Tarif darüber, lohnt der Wechsel in den Basistarif, dessen Beitrag sich bei Hilfebedürftigkeit halbiert.

Solange Sie hilfebedürftig sind, kann Ihr Vertrag wegen Beitragsschulden nicht ruhen. Lassen Sie sich die Hilfebedürftigkeit vom Jobcenter bescheinigen und schicken Sie die Bescheinigung an Ihren Versicherer.

Krankentagegeld und Zusatztarife

Ein Krankentagegeld sichert Verdienstausfall ab. Ohne Arbeitseinkommen fehlt die Grundlage, was mit dem Tarif bei Arbeitslosigkeit passiert, steht im Bedingungswerk. Fragen Sie vor einer Kündigung, ob Sie das Krankentagegeld ruhen lassen können, damit Sie es beim neuen Job ohne neue Gesundheitsprüfung wieder haben.

Zahn- oder Einbettzimmertarife können Sie oft auch dann behalten, wenn Sie in die gesetzliche Kasse wechseln. Fragen Sie das vor der Kündigung ab.

Schritt für Schritt

  1. Sofort nach der Kündigung beim Versicherer und bei der Agentur für Arbeit melden.
  2. Prüfen, ob Sie in den letzten fünf Jahren gesetzlich versichert waren.
  3. Entscheiden: Befreiung und privat bleiben oder gesetzliche Kasse.
  4. Befreiung binnen drei Monaten beantragen oder die PKV fristgerecht kündigen.
  5. Krankentagegeld und Zusatztarife vor jeder Kündigung klären.

Checkliste

  • Frist von drei Monaten im Kalender
  • Bescheinigung über die private Versicherung für die Agentur
  • Entscheidung über die Rückkehr in die Kasse bewusst getroffen
  • Anwartschaft geprüft, falls Sie in die Kasse wechseln
  • Bei Jobcenter-Bezug Hilfebedürftigkeit dem Versicherer gemeldet

Häufige Fehler

  • Die Frist für die Befreiung verstreichen lassen
  • Die PKV kündigen, ohne die neue Mitgliedschaft fristgerecht nachzuweisen
  • Das Krankentagegeld kündigen statt ruhen zu lassen
  • Beiträge auflaufen lassen, statt den Zuschuss zu beantragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als Privatversicherter in die gesetzliche Kasse, wenn ich arbeitslos werde?

Unter 55 mit Arbeitslosengeld in der Regel ja, außer Sie lassen sich befreien.

Das geht, wenn Sie die letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren.

Zahlt die Agentur für Arbeit meine PKV?

Ja,

wenn Sie befreit oder versicherungsfrei sind, für die Dauer des Arbeitslosengelds,

höchstens bis zur Höhe des Kassenbeitrags.

Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen?

Wechseln Sie in die gesetzliche Kasse, bleiben sie beim Versicherer.

Mit einer Anwartschaft halten Sie Ihren Tarif für die Rückkehr offen.

Was gilt beim Grundsicherungsgeld vom Jobcenter?

Sie bleiben privat.

Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zum halbierten Basistarif, 2026 bis 508,59 Euro.

Was ist, wenn ich gar keine Leistung bekomme?

Dann bleiben Sie privat und zahlen den vollen Beitrag selbst.

Prüfen Sie einen Tarifwechsel oder einen höheren Selbstbehalt, bevor Schulden entstehen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir klären das anonym vor jedem Antrag.

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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