Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Eine Anwartschaftsversicherung in der PKV hält Ihren privaten Vertrag in einer Pause fest, etwa bei Versicherungspflicht oder Auslandsjahren. Was sie bringt: Sie kommen später ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. Die kleine Anwartschaft kostet meist 5 bis 10 Prozent des bisherigen Beitrags, die große mit Erhalt des Eintrittsalters etwa 30 bis 45 Prozent.
Richtwerte aus veröffentlichten Ratgebern, bezogen auf den bisherigen Monatsbeitrag.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kleine Anwartschaft | etwa 5 bis 10 Prozent des bisherigen Beitrags |
| Große Anwartschaft | etwa 30 bis 45 Prozent, in einzelnen Quellen ab 20 Prozent |
| Bisheriger Beitrag 500 Euro, kleine Anwartschaft | etwa 25 bis 50 Euro im Monat |
| Bisheriger Beitrag 500 Euro, große Anwartschaft | etwa 150 bis 225 Euro im Monat |
Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Spannen.
Die Höhe hängt von Versicherer, Tarif und Alter ab,
für die Pflegepflichtversicherung gibt es eine eigene Anwartschaft mit eigenem Beitrag.
Die Fristen von ein bis zwei Monaten sind übliche Regelungen in Tarifbedingungen, kein Gesetz;
maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie zahlt 560 Euro im Monat für ihre private Kranken- und Pflegeversicherung. Für zwei Jahre nimmt sie eine Stelle unter der Versicherungspflichtgrenze an und wird gesetzlich versichert. Danach will sie wieder selbstständig arbeiten.
| Kleine Anwartschaft, 5 bis 10 Prozent | etwa 28 bis 56 Euro im Monat |
| Kosten über zwei Jahre | etwa 670 bis 1.350 Euro |
| Große Anwartschaft, 30 bis 45 Prozent | etwa 168 bis 252 Euro im Monat |
| Kosten über zwei Jahre | etwa 4.000 bis 6.050 Euro |
| In der Pause wird Asthma festgestellt | mit Anwartschaft ohne Folgen, ohne sie Zuschlag oder Ablehnung möglich |
Für eine Pause von zwei Jahren reicht hier meist die kleine Anwartschaft. Sie sichert die Rückkehr zu Gesundheitsbedingungen von heute; der etwas höhere Beitrag wegen des Alters fällt weniger ins Gewicht als die große Anwartschaft kosten würde. Rechnung mit Richtwerten.
Mit einer Anwartschaft ruht Ihr privater Krankenversicherungsvertrag, statt zu enden. In dieser Zeit zahlt der Versicherer keine Arztrechnungen. Dafür behalten Sie das Recht, später in denselben Tarif zurückzukehren, ohne neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Das ist der eigentliche Wert: Eine Krankheit, die Sie in der Pause bekommen, etwa Bluthochdruck, Asthma oder eine Psychotherapie, zählt bei der Rückkehr nicht. Ohne Anwartschaft müssten Sie neu beantragen und riskieren Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung.
Die kleine Anwartschaft friert Ihren Gesundheitszustand ein. Bereits gebildete Alterungsrückstellungen bleiben erhalten, wachsen aber nicht weiter. Bei der Rückkehr wird der Beitrag nach dem dann erreichten Alter berechnet.
Die große Anwartschaft hält zusätzlich Ihr ursprüngliches Eintrittsalter fest und baut die Rückstellungen weiter auf. Sie kostet deutlich mehr, dafür steigt der Beitrag nach der Pause kaum.
| Merkmal | Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft |
|---|---|---|
| Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung | ja | ja |
| Eintrittsalter bleibt | nein, es zählt das Alter bei Rückkehr | ja |
| Alterungsrückstellungen | bleiben, wachsen nicht | wachsen weiter |
| Kosten | etwa 5 bis 10 Prozent des Beitrags | etwa 30 bis 45 Prozent des Beitrags |
| Passt für | kurze Pausen bis wenige Jahre | lange Pausen und Rückkehr sicher geplant |
Am häufigsten ist der Wechsel in die gesetzliche Versicherungspflicht: Ihr Gehalt fällt unter die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026, Sie nehmen als Selbstständiger eine Festanstellung an, werden arbeitslos oder haben Anspruch auf Familienversicherung.
Dazu kommen längere Auslandsaufenthalte mit Versicherungspflicht im Gastland, eine Ausbildung sowie Dienste mit freier Heilfürsorge, etwa bei Bundeswehr oder Polizei.
Werden Sie kraft Gesetzes versicherungspflichtig, dürfen Sie den privaten Vertrag nach § 205 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz binnen drei Monaten rückwirkend kündigen. Das gilt auch für eine bestehende Anwartschaft. Klären Sie also vor der Kündigung, ob Sie stattdessen eine Anwartschaft wollen.
Für den Antrag auf Anwartschaft nennen viele Bedingungen ein bis zwei Monate nach dem Anlass. Auch die Rückkehr in den vollen Schutz beantragen Sie meist innerhalb von ein bis zwei Monaten, nachdem der Grund weggefallen ist. Die genauen Fristen stehen in Ihren Tarifbedingungen.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht in die private Versicherung zurückwollen oder dürfen, ist jeder Euro dafür verloren. Das betrifft etwa Angestellte, die dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze bleiben werden, und viele über 55, für die der Rückweg ohnehin eingeschränkt ist.
Auch bei einem kurzen Auslandsaufenthalt, für den Ihr Tarif ohnehin weltweit gilt, brauchen Sie keine Anwartschaft. Prüfen Sie dann nur, wie lange der Auslandsschutz reicht.
Fragen und Antworten
Nein.
In der Pause gibt es keine Leistungen.
Sie brauchen dann einen anderen Krankenschutz,
etwa die gesetzliche Kasse oder einen Schutz im Ausland.
Das regeln die Tarifbedingungen.
Viele erlauben mehrere Jahre, manche begrenzen die Dauer.
Fragen Sie vor dem Antrag nach einer Höchstdauer.
Ja,
die Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Wie viel sich auswirkt, hängt von Ihren übrigen Beiträgen ab.
Nein, für den Tarif, den die Anwartschaft sichert, nicht.
Wollen Sie bei der Rückkehr mehr Leistung als vorher, kann für diesen Teil eine Prüfung anfallen.
Oft ja,
wenn Sie den Weg zurück in die private Versicherung behalten wollen,
denn über 55 ist der Wechsel in die gesetzliche Kasse meist versperrt.
Lassen Sie den Einzelfall prüfen.
Ja, manche Kassen bieten sie etwa bei längeren Auslandsaufenthalten an.
Die Regeln sind andere als in der privaten Versicherung.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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