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Was passiert, wenn ich die PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Kurz gesagt

Was passiert, wenn ich die PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann? Kündigen darf der Versicherer nicht. Ab zwei Monatsbeiträgen Rückstand mahnt er, je Monat kommt 1 Prozent Säumniszuschlag dazu. Bleibt der Rückstand nach der zweiten Mahnung, ruht der Vertrag: Sie sind im Notlagentarif für rund 115 bis 155 Euro im Monat, mit Schutz nur bei akuten Krankheiten und Schmerzen.

Was passiert, wenn ich die PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Was es kostet

Beträge, die bei Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung gelten, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Notlagentarif, ohne Pflegeversicherungrund 115 bis 155 Euro im Monat
Säumniszuschlag1 Prozent des Rückstands je Monat
Basistarif, Höchstbeitrag1.017,18 Euro im Monat
Basistarif bei Hilfebedürftigkeit508,59 Euro im Monat

Der Beitrag im Notlagentarif ist eine grobe Orientierung,

er hängt vom Versicherer und von Ihrer Alterungsrückstellung ab.

Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Selbstständige, 52, Auftragsflaute

Ihr Beitrag liegt bei 820 Euro im Monat. Drei Monate bleibt die Zahlung aus.

Rückstand nach drei Monaten2.460 Euro
Säumniszuschlag je Monatrund 25 Euro
Notlagentarif nach der zweiten Mahnungrund 115 bis 155 Euro plus Pflegeversicherung
Alternative vorherTarifwechsel mit höherem Selbstbehalt

Im Notlagentarif ist sie nur noch für akute Fälle versichert, die Schulden bleiben. Besser ist der frühe Anruf beim Versicherer: Tarifwechsel, Stundung oder Ratenzahlung erfragen, bevor die zweite Mahnung kommt.

Der Ablauf, wenn PKV-Beiträge offen bleiben

Die private Krankheitskostenversicherung erfüllt Ihre gesetzliche Versicherungspflicht. Deshalb darf der Versicherer sie wegen offener Beiträge nicht kündigen. Stattdessen sieht das Gesetz ein festes Mahnverfahren vor, an dessen Ende der Notlagentarif steht.

Statt Verzugszinsen fällt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des Rückstands für jeden angefangenen Monat an. Bei 1.600 Euro Rückstand sind das 16 Euro im Monat.

ZeitpunktWas passiert
Rückstand von zwei Monatsbeiträgenerste Mahnung, ab jetzt 1 Prozent Säumniszuschlag je Monat
Zwei Monate nach der ersten Mahnungzweite Mahnung mit Hinweis auf das Ruhen, wenn mehr als ein Monatsbeitrag offen ist
Einen Monat nach der zweiten MahnungVertrag ruht ab dem Ersten des Folgemonats, Notlagentarif
Alle Rückstände bezahltFortsetzung im alten Tarif ab dem Ersten des übernächsten Monats

Was der Notlagentarif leistet

Im Notlagentarif erstattet der Versicherer nur, was zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft nötig ist. Für Kinder kommen Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen dazu. Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte entfallen in dieser Zeit.

Der Beitrag ist für alle Versicherten im Notlagentarif gleich und liegt grob bei 115 bis 155 Euro im Monat, die Pflegepflichtversicherung kommt dazu. Bis zu 25 Prozent des Beitrags werden aus Ihrer Alterungsrückstellung bezahlt. Das spart heute, macht aber Ihren späteren Beitrag teurer. Zusatztarife kann der Versicherer in dieser Zeit ruhen lassen.

Der Schutzschalter Hilfebedürftigkeit

Sind Sie hilfebedürftig im Sinne des Grundsicherungsgelds (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld) oder der Sozialhilfe, ruht der Vertrag nicht, und ein schon ruhender Vertrag lebt wieder auf. Die Hilfebedürftigkeit muss das Jobcenter oder Sozialamt auf Ihren Antrag bescheinigen.

Im Basistarif halbiert sich der Beitrag dann auf höchstens 508,59 Euro, das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zu diesem Betrag. Wer nur durch den Beitrag hilfebedürftig würde, bekommt den Zuschuss, der dafür nötig ist, um das zu vermeiden.

Bevor es so weit kommt: PKV-Beiträge senken

Sprechen Sie Ihren Versicherer früh an. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers ist jederzeit möglich, Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. Auch ein höherer Selbstbehalt, der Verzicht auf Einbettzimmer oder ein kleineres Krankentagegeld senken den Beitrag.

Mit einem Vertrag ab 2009 können Sie jederzeit in den Basistarif mit 1.017,18 Euro Höchstbeitrag wechseln, ältere Verträge unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif. Für Mehrleistungen beim Tarifwechsel kann der Versicherer einen Zuschlag oder Ausschluss verlangen, für weniger Leistung nicht.

Zurück in den alten Tarif

Haben Sie alle Rückstände, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten bezahlt, geht der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats im alten Tarif weiter, so als hätte es den Notlagentarif nicht gegeben. Nur der verbrauchte Teil der Alterungsrückstellung fehlt.

Beitragsanpassungen aus der Ruhenszeit gelten ab der Fortsetzung. Rechnen Sie also damit, dass der alte Tarif inzwischen teurer ist, und prüfen Sie gleich einen Tarifwechsel.

Schritt für Schritt

  1. Sofort mit dem Versicherer sprechen und Stundung oder Raten anfragen.
  2. Tarifwechsel beim eigenen Versicherer mit geringerem Beitrag prüfen.
  3. Bei geringem Einkommen Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter oder Sozialamt prüfen lassen.
  4. Bescheinigung über die Hilfebedürftigkeit an den Versicherer schicken.
  5. Rückstände planvoll abbauen, um in den alten Tarif zurückzukommen.

Checkliste

  • Mahnungen geöffnet und Fristen notiert
  • Günstigere Tarife beim Versicherer angefragt
  • Zusatztarife und Krankentagegeld auf den Prüfstand gestellt
  • Hilfebedürftigkeit geprüft und bescheinigt
  • Ratenplan schriftlich vereinbart

Häufige Fehler

  • Mahnungen ignorieren, bis der Notlagentarif greift
  • Die PKV einfach nicht mehr zahlen und auf eine Kündigung hoffen
  • Im Notlagentarif auf planbare Behandlungen setzen
  • Den Basistarif wählen, obwohl ein normaler günstiger Tarif reicht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann mir die PKV wegen Beitragsschulden kündigen?

Nein.

Die Krankheitskostenversicherung,

die Ihre Versicherungspflicht erfüllt, darf der Versicherer nicht kündigen.

Er stellt Sie stattdessen in den Notlagentarif.

Bin ich im Notlagentarif noch versichert?

Ja, aber nur für akute Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft und Mutterschaft.

Planbare Behandlungen sind nicht gedeckt.

Was kostet der Notlagentarif?

Grob 115 bis 155 Euro im Monat ohne Pflegeversicherung.

Bis zu 25 Prozent des Beitrags kommen aus Ihrer Alterungsrückstellung.

Wie komme ich zurück in meinen Tarif?

Indem Sie alle Rückstände samt Säumniszuschlägen zahlen.

Dann geht es ab dem Ersten des übernächsten Monats im alten Tarif weiter.

Hilft mir das Jobcenter bei der PKV?

Ja, mit einem Zuschuss bis zum halbierten Basistarif, 2026 bis 508,59 Euro.

Bei Hilfebedürftigkeit ruht der Vertrag außerdem nicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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