Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Was tun, wenn ich keine Krankenversicherung mehr habe? Melden Sie sich sofort, es besteht Versicherungspflicht. Waren Sie zuletzt gesetzlich versichert, nimmt Sie die letzte Kasse wieder auf. Waren Sie zuletzt privat versichert, muss Sie eine private Krankenversicherung im Basistarif aufnehmen. Jeder Monat ohne Schutz kostet: in der PKV einen Monatsbeitrag Zuschlag, ab dem sechsten Monat ein Sechstel.
Gesetzliche Höchstbeiträge und Rechengrößen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basistarif der PKV, Höchstbeitrag | bis 1.017,18 Euro im Monat |
| Basistarif bei Hilfebedürftigkeit | bis 508,59 Euro im Monat |
| Gesetzliche Kasse, Mindestbeitrag mit Pflege | etwa 270 bis 290 Euro im Monat |
| Prämienzuschlag PKV, zwölf Monate Lücke, Beitrag 600 Euro | 3.700 Euro |
Höchstbeiträge und Mindestbeitrag nach öffentlichen Angaben, Stand 2026.
Der Monatsbeitrag von 600 Euro im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;
der Zuschlag folgt der Formel aus § 193 Abs.
4 VVG.
Rechenbeispiel
Ein Selbstständiger, zuletzt privat versichert, hat seinen Vertrag gekündigt und ist ein Jahr ohne Schutz. Der neue Tarif kostet 600 Euro im Monat.
| Monate 1 bis 5, je ein Monatsbeitrag | 3.000 Euro |
| Monate 6 bis 12, je ein Sechstel | 700 Euro |
| Prämienzuschlag gesamt | 3.700 Euro |
| Laufender Beitrag ab Beginn | 600 Euro im Monat |
Die Lücke kostet ihn 3.700 Euro Zuschlag, stundbar gegen Zinsen. Hätte er sich im ersten Monat gemeldet, wäre kein Zuschlag angefallen.
Wer keine Krankenversicherung mehr hat, wird danach eingeordnet, wo er zuletzt versichert war. Wer zuletzt gesetzlich versichert war oder noch nie versichert war, gehört in die gesetzliche Kasse, außer er ist hauptberuflich selbstständig oder gehört zu den versicherungsfreien Gruppen wie Beamten.
Wer zuletzt privat versichert war, gehört in die private Krankenversicherung. Dort muss jeder Versicherer Sie im Basistarif aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag.
| Zuletzt versichert | Wohin | Was nachzuzahlen ist |
|---|---|---|
| Gesetzlich | letzte Krankenkasse | Beiträge ab Beginn der Lücke, auf Antrag ermäßigt |
| Nie versichert, Angestellter oder ohne Arbeit | gesetzliche Krankenkasse | Beiträge ab Beginn der Pflicht |
| Privat | private Krankenversicherung, notfalls Basistarif | Prämienzuschlag nach Monaten ohne Schutz |
| Privat, Vertrag ruht wegen Beitragsschulden | bleibt beim Versicherer, eingeschränkte Leistungen | Rückstand und Säumniszuschläge |
Beantragen Sie den Vertrag später als einen Monat nach Beginn der Pflicht, verlangt der Versicherer einen Prämienzuschlag: für jeden angefangenen Monat ohne Versicherung einen Monatsbeitrag, ab dem sechsten Monat ein Sechstel davon. Ist die Dauer unklar, wird eine Lücke von mindestens fünf Jahren unterstellt.
Der Zuschlag kann gestundet werden, ist dann aber zu verzinsen. Belege über frühere Versicherungen sparen deshalb bares Geld.
Melden Sie sich zu spät bei der Kasse, verlangt sie grundsätzlich die Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht. Das Gesetz sieht vor, dass sie diese Beiträge angemessen ermäßigen soll und die Säumniszuschläge vollständig erlässt.
Stellen Sie den Antrag auf Ermäßigung gleich mit der Anmeldung und legen Sie Ihre Einkommensverhältnisse offen.
Sind Sie in der PKV mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, mahnt der Versicherer. Bleibt der Rückstand nach der zweiten Mahnung, ruht der Vertrag, und Sie bekommen nur noch eingeschränkte Leistungen. Das Ruhen tritt nicht ein, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds oder der Sozialhilfe sind.
Im Basistarif halbiert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit auf höchstens 508,59 Euro im Monat. Lassen Sie sich die Hilfebedürftigkeit vom Jobcenter oder Sozialamt bescheinigen.
Gehen Sie trotzdem zum Arzt oder in die Notaufnahme und sagen Sie, dass die Krankenversicherung gerade geklärt wird. Melden Sie sich parallel sofort bei der zuständigen Kasse oder beim letzten privaten Versicherer.
Warten macht es nur teurer, denn jeder weitere Monat erhöht Nachzahlung oder Zuschlag.
Fragen und Antworten
Wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert waren, nein.
Dann besteht Versicherungspflicht in der Kasse.
Im Basistarif nein, wenn Sie in die private Krankenversicherung gehören.
In der Kasse grundsätzlich ja, auf Antrag ermäßigt.
In der PKV zahlen Sie stattdessen einen Prämienzuschlag.
Nach zwei Mahnungen ruht der Vertrag mit eingeschränkten Leistungen, außer Sie sind hilfebedürftig.
Im Basistarif halbiert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit.
Maßgeblich ist, wo Sie zuletzt in Deutschland versichert waren.
Melden Sie sich gleich nach dem Zuzug.
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