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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Was tun, wenn ich keine Krankenversicherung mehr habe?

Kurz gesagt

Was tun, wenn ich keine Krankenversicherung mehr habe? Melden Sie sich sofort, es besteht Versicherungspflicht. Waren Sie zuletzt gesetzlich versichert, nimmt Sie die letzte Kasse wieder auf. Waren Sie zuletzt privat versichert, muss Sie eine private Krankenversicherung im Basistarif aufnehmen. Jeder Monat ohne Schutz kostet: in der PKV einen Monatsbeitrag Zuschlag, ab dem sechsten Monat ein Sechstel.

Was tun, wenn ich keine Krankenversicherung mehr habe?

Was es kostet

Gesetzliche Höchstbeiträge und Rechengrößen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Basistarif der PKV, Höchstbeitragbis 1.017,18 Euro im Monat
Basistarif bei Hilfebedürftigkeitbis 508,59 Euro im Monat
Gesetzliche Kasse, Mindestbeitrag mit Pflegeetwa 270 bis 290 Euro im Monat
Prämienzuschlag PKV, zwölf Monate Lücke, Beitrag 600 Euro3.700 Euro

Höchstbeiträge und Mindestbeitrag nach öffentlichen Angaben, Stand 2026.

Der Monatsbeitrag von 600 Euro im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

der Zuschlag folgt der Formel aus § 193 Abs.

4 VVG.

Rechenbeispiel

Zwölf Monate ohne private Krankenversicherung

Ein Selbstständiger, zuletzt privat versichert, hat seinen Vertrag gekündigt und ist ein Jahr ohne Schutz. Der neue Tarif kostet 600 Euro im Monat.

Monate 1 bis 5, je ein Monatsbeitrag3.000 Euro
Monate 6 bis 12, je ein Sechstel700 Euro
Prämienzuschlag gesamt3.700 Euro
Laufender Beitrag ab Beginn600 Euro im Monat

Die Lücke kostet ihn 3.700 Euro Zuschlag, stundbar gegen Zinsen. Hätte er sich im ersten Monat gemeldet, wäre kein Zuschlag angefallen.

Wer wohin zurückkommt

Wer keine Krankenversicherung mehr hat, wird danach eingeordnet, wo er zuletzt versichert war. Wer zuletzt gesetzlich versichert war oder noch nie versichert war, gehört in die gesetzliche Kasse, außer er ist hauptberuflich selbstständig oder gehört zu den versicherungsfreien Gruppen wie Beamten.

Wer zuletzt privat versichert war, gehört in die private Krankenversicherung. Dort muss jeder Versicherer Sie im Basistarif aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag.

Zuletzt versichertWohinWas nachzuzahlen ist
Gesetzlichletzte KrankenkasseBeiträge ab Beginn der Lücke, auf Antrag ermäßigt
Nie versichert, Angestellter oder ohne Arbeitgesetzliche KrankenkasseBeiträge ab Beginn der Pflicht
Privatprivate Krankenversicherung, notfalls BasistarifPrämienzuschlag nach Monaten ohne Schutz
Privat, Vertrag ruht wegen Beitragsschuldenbleibt beim Versicherer, eingeschränkte LeistungenRückstand und Säumniszuschläge

Was die Lücke in der privaten Krankenversicherung kostet

Beantragen Sie den Vertrag später als einen Monat nach Beginn der Pflicht, verlangt der Versicherer einen Prämienzuschlag: für jeden angefangenen Monat ohne Versicherung einen Monatsbeitrag, ab dem sechsten Monat ein Sechstel davon. Ist die Dauer unklar, wird eine Lücke von mindestens fünf Jahren unterstellt.

Der Zuschlag kann gestundet werden, ist dann aber zu verzinsen. Belege über frühere Versicherungen sparen deshalb bares Geld.

Was die Lücke in der gesetzlichen Kasse kostet

Melden Sie sich zu spät bei der Kasse, verlangt sie grundsätzlich die Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht. Das Gesetz sieht vor, dass sie diese Beiträge angemessen ermäßigen soll und die Säumniszuschläge vollständig erlässt.

Stellen Sie den Antrag auf Ermäßigung gleich mit der Anmeldung und legen Sie Ihre Einkommensverhältnisse offen.

Wenn das Geld für die Beiträge fehlt

Sind Sie in der PKV mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, mahnt der Versicherer. Bleibt der Rückstand nach der zweiten Mahnung, ruht der Vertrag, und Sie bekommen nur noch eingeschränkte Leistungen. Das Ruhen tritt nicht ein, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds oder der Sozialhilfe sind.

Im Basistarif halbiert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit auf höchstens 508,59 Euro im Monat. Lassen Sie sich die Hilfebedürftigkeit vom Jobcenter oder Sozialamt bescheinigen.

Wenn Sie krank werden, bevor alles geklärt ist

Gehen Sie trotzdem zum Arzt oder in die Notaufnahme und sagen Sie, dass die Krankenversicherung gerade geklärt wird. Melden Sie sich parallel sofort bei der zuständigen Kasse oder beim letzten privaten Versicherer.

Warten macht es nur teurer, denn jeder weitere Monat erhöht Nachzahlung oder Zuschlag.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wo Sie zuletzt versichert waren: gesetzlich oder privat.
  2. Sofort bei der letzten Kasse oder einem privaten Versicherer melden.
  3. Nachweise über frühere Versicherungen und Lücken sammeln.
  4. In der Kasse Ermäßigung der Nachzahlung beantragen.
  5. In der PKV bei Geldnot Stundung des Zuschlags oder den Basistarif prüfen.

Checkliste

  • Letzte Versicherung und Datum des Endes bekannt
  • Anmeldung innerhalb eines Monats
  • Belege über Versicherungszeiten
  • Antrag auf Ermäßigung oder Stundung gestellt
  • Bei geringem Einkommen Bescheinigung über Hilfebedürftigkeit

Häufige Fehler

  • Abwarten, bis eine Behandlung nötig wird
  • Eine PKV kündigen, ohne dass ein neuer Vertrag steht
  • Keine Belege aufbewahren und so fünf Jahre Lücke unterstellt bekommen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf mich eine Krankenkasse ablehnen?

Wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert waren, nein.

Dann besteht Versicherungspflicht in der Kasse.

Darf mich eine private Krankenversicherung ablehnen?

Im Basistarif nein, wenn Sie in die private Krankenversicherung gehören.

Muss ich die Beiträge für die Zeit ohne Versicherung nachzahlen?

In der Kasse grundsätzlich ja, auf Antrag ermäßigt.

In der PKV zahlen Sie stattdessen einen Prämienzuschlag.

Was passiert, wenn ich die PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Nach zwei Mahnungen ruht der Vertrag mit eingeschränkten Leistungen, außer Sie sind hilfebedürftig.

Im Basistarif halbiert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit.

Ich komme aus dem Ausland zurück. Was gilt?

Maßgeblich ist, wo Sie zuletzt in Deutschland versichert waren.

Melden Sie sich gleich nach dem Zuzug.

Quellen

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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