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Wie hoch ist der Zuschuss zur PKV für Rentner?

Kurz gesagt

Der Zuschuss zur PKV für Rentner ist 2026 so hoch: 8,75 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, höchstens die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags. Bei 1.800 Euro Rente sind das 157,50 Euro im Monat. Er kommt nur auf Antrag; stellen Sie ihn binnen drei Kalendermonaten, sonst zahlt die Rentenversicherung erst ab dem Antragsmonat.

Wie hoch ist der Zuschuss zur PKV für Rentner?

Was es kostet

Gesetzliche Werte der Rentenversicherung, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Zuschuss in Prozent der gesetzlichen Rente 20268,75 Prozent
Rente 1.200 Euro105 Euro im Monat
Rente 1.800 Euro157,50 Euro im Monat
Rente 2.500 Euro218,75 Euro im Monat
Obergrenze50 Prozent des eigenen PKV-Krankenbeitrags

Stand 14.

Oktober 2026 nach dem Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung (Stand 01.01.2026).

Nach Paragraf 106 SGB VI ist der Zuschuss die Hälfte von allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent)

und durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026: 2,9 Prozent),

also 8,75 Prozent.

Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 gibt das Gesundheitsministerium nach Paragraf 242a

SGB V bis 1.

November 2026 bekannt.

Rechenbeispiel

Rentnerin, 1.800 Euro gesetzliche Rente, PKV 520 Euro plus Pflege 70 Euro

So viel bleibt nach dem Zuschuss tatsächlich zu zahlen.

Zuschuss 8,75 Prozent von 1.800 Euro157,50 Euro
Grenze: halber Krankenbeitrag260 Euro, greift nicht
Krankenversicherung nach Zuschuss362,50 Euro
Pflegeversicherung ohne Zuschuss70 Euro

Eigenanteil rund 432,50 Euro im Monat. Der Pflegebeitrag ist ein Beispielwert aus der Angebotspraxis.

So rechnet die Rentenversicherung den Zuschuss

Grundlage ist der Zahlbetrag Ihrer gesetzlichen Rente. Darauf rechnet die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 2026 ergibt das 8,75 Prozent der Rente.

Der Zuschuss für Rentner ist aber nie höher als die Hälfte dessen, was Sie wirklich an die PKV zahlen. Bei günstigen Tarifen oder Beihilfetarifen greift diese Grenze oft.

Gesetzliche Rente im Monat8,75 ProzentPKV-Beitrag KrankenZuschuss
1.200 Euro105 Euro500 Euro105 Euro
1.800 Euro157,50 Euro520 Euro157,50 Euro
2.500 Euro218,75 Euro600 Euro218,75 Euro
2.000 Euro175 Euro280 Euro (Beihilfetarif)140 Euro, halber Beitrag

Was nicht bezuschusst wird

Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt die Rentenversicherung nichts dazu. Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Renten, Mieteinnahmen und Renten aus dem Ausland zählen für den Zuschuss nicht mit.

Wer zusätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, im In- oder Ausland, bekommt keinen Zuschuss zur PKV. Er endet auch, wenn die Rente wegfällt oder Sie die private Versicherung aufgeben.

Antrag und Frist für den PKV-Zuschuss

Der Zuschuss kommt nicht von selbst. Am einfachsten beantragen Sie ihn mit dem Rentenantrag; das Formular R0820 gibt es auch einzeln. Ihr Versicherer bestätigt den Beitrag auf einem eigenen Vordruck, bei Versicherern aus dem EU-Ausland gilt ein weiterer.

Stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Später gestellt, zahlt die Rentenversicherung erst ab dem Antragsmonat, verlorene Monate holt niemand nach.

Beamte im Ruhestand mit Beihilfe

Wer neben einer gesetzlichen Rente Beihilfe bekommt, sollte vor dem Antrag bei der Beihilfestelle nachfragen. Überschreitet der Zuschuss bestimmte Grenzbeträge, kann das die Beihilfe mindern. Man kann für die Zukunft ganz oder teilweise auf den Zuschuss verzichten.

Was sich 2027 ändern kann

Die Höhe hängt am durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen. Den Wert für 2027 legt das Gesundheitsministerium bis 1. November 2026 fest. Bleibt er bei 2,9 Prozent, bleibt der Zuschuss 2027 bei 8,75 Prozent; steigt er, steigt der Zuschuss um die Hälfte der Erhöhung.

Steigt Ihre Rente zum 1. Juli, wächst der Zuschuss automatisch mit. Steigt dagegen Ihr PKV-Beitrag, ändert sich nur etwas, wenn bisher die Grenze des halben Beitrags gegriffen hat; dann sollten Sie den neuen Beitrag melden.

Schritt für Schritt

  1. Beim Rentenantrag die Frage nach dem Zuschuss zur Krankenversicherung mit Ja beantworten.
  2. Formular R0820 ausfüllen, falls Sie die Rente schon beziehen.
  3. Beitragsbescheinigung beim Versicherer anfordern und beilegen.
  4. Bei Beihilfe vorher die Beihilfestelle fragen.
  5. Bescheid prüfen: Prozentsatz und Rentenbetrag kontrollieren.

Checkliste

  • Antrag binnen drei Kalendermonaten gestellt
  • Bescheinigung des Versicherers beigefügt
  • Nur gesetzliche Rente als Grundlage gerechnet
  • Grenze des halben Beitrags geprüft
  • Beitragsänderungen der PKV gemeldet, wenn die Grenze greift

Häufige Fehler

  • Den Antrag vergessen und monatelang Zuschuss verschenken
  • Mit Zuschuss auf die Betriebsrente rechnen
  • Bei Beihilfe den Zuschuss beantragen, ohne die Folgen zu prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich den Zuschuss auch zur Pflegeversicherung?

Nein.

Die Rentenversicherung zahlt nur zur Krankenversicherung dazu.

Zahlt die Rentenversicherung den Zuschuss rückwirkend?

Nur wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten stellen.

Sonst gibt es ihn erst ab dem Antragsmonat.

Gibt es auf die Betriebsrente einen Zuschuss?

Nein.

Grundlage ist allein die gesetzliche Rente.

Bekomme ich den Zuschuss, wenn ich im EU-Ausland lebe?

Ja,

wenn Ihr Versicherer der Aufsicht in der EU,

im EWR oder der Schweiz unterliegt und Sie nicht in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert

sind.

Wie kann mein Zuschuss niedriger als 8,75 Prozent sein?

Wahrscheinlich greift die Grenze:

Mehr als die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenbeitrags zahlt die Rentenversicherung nie.

Ändert sich der Zuschuss 2027?

Nur wenn sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag ändert, den das Gesundheitsministerium bis 1.

November 2026 festlegt, oder Ihre Rente steigt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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