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Wie stark steigen die PKV-Beiträge 2027?

Kurz gesagt

Wie stark die PKV-Beiträge 2027 steigen, steht Stand 14. Oktober 2026 nicht fest: Jeder Versicherer prüft jeden Tarif einzeln. Zum Vergleich stieg der Durchschnittsbeitrag 2026 laut PKV-Verband um rund 13 Prozent, betroffen waren etwa 60 Prozent der Versicherten. Für eine Erhöhung zum 1. Januar muss Ihr Brief spätestens Ende November da sein.

Wie stark steigen die PKV-Beiträge 2027?

Was es kostet

Amtliche und vom Verband veröffentlichte Werte, Stand 14. Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Anpassung zum 1. Januar 2026, Durchschnittsbeitrag laut PKV-Verbandrund 13 Prozent, etwa 60 Prozent der Versicherten betroffen
Höchstzuschuss des Arbeitgebers 2026508,59 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze Kranken 2027, Kabinettsbeschluss6.375 Euro im Monat statt 5.812,50 Euro
Versicherungspflichtgrenze 2027, Kabinettsbeschluss84.150 Euro im Jahr statt 77.400 Euro

Die Rechengrößen 2027 sind ein Kabinettsbeschluss vom 7.

Oktober 2026, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag und damit den Höchstzuschuss 2027 legt das

Gesundheitsministerium bis 1.

November 2026 fest.

Ihre eigene Erhöhung erfahren Sie nur aus dem Brief Ihres Versicherers.

Rechenbeispiel

Angestellter, 45 Jahre, 650 Euro Krankenversicherung im Monat

Rechenbeispiel, keine Prognose: Angenommen, der Tarif wird 2027 um 50 Euro teurer. So verteilt sich die Erhöhung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber.

Beitrag 2026650 Euro
Beitrag 2027 mit 50 Euro mehr700 Euro
Arbeitgeber zahlt die Hälfte, unter der Höchstgrenze350 Euro
Ihr Anteil vorher und nachher325 Euro auf 350 Euro

Sie zahlen 25 Euro im Monat mehr. Selbstständige ohne Zuschuss tragen die vollen 50 Euro.

Was zu 2027 feststeht und was nicht

Fest steht bislang nur der Rahmen. Das Kabinett hat am 7. Oktober 2026 die Rechengrößen für 2027 beschlossen: Beitragsbemessungsgrenze 76.500 Euro, Versicherungspflichtgrenze 84.150 Euro. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Wie stark die Beiträge der einzelnen PKV-Tarife 2027 steigen, entscheidet jeder Versicherer selbst, Tarif für Tarif. Eine Durchschnittszahl der Branche gibt es erst, wenn die Briefe verschickt sind. Prozentzahlen, die vorher kursieren, sind keine Angaben der Versicherer.

Warum es für Sie keinen Durchschnitt gibt

Ein Versicherer muss jeden Tarif jährlich prüfen. Weichen die Leistungsausgaben um mehr als 10 Prozent von der Kalkulation ab, muss er neu rechnen; manche Bedingungen sehen schon 5 Prozent vor. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen.

Deshalb steigen die Beiträge in Sprüngen. Ein Tarif, der 2026 stark angehoben wurde, bleibt 2027 oft stabil, ein anderer, der lange ruhig war, kann deutlich zulegen. Ihr Nachbar mit gleichem Alter kann eine ganz andere Erhöhung bekommen.

Woran Sie die Erhöhung für 2027 erkennen

Die Erhöhung wird erst zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam. Soll sie ab 1. Januar 2027 gelten, muss der Brief bis Ende November 2026 bei Ihnen sein.

Im Schreiben müssen die maßgeblichen Gründe stehen. Fehlen sie oder bleiben sie ganz allgemein, kann die Erhöhung angreifbar sein. Bewahren Sie die Briefe aller Jahre auf.

Was der Arbeitgeber 2027 dazugibt

Angestellte bekommen die Hälfte ihres Beitrags vom Arbeitgeber, aber nur bis zu einer Höchstgrenze. Die Grenze ist die Hälfte von allgemeinem Beitragssatz und durchschnittlichem Zusatzbeitrag, gerechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze. 2026 sind das 508,59 Euro im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 steigt nach dem Kabinettsbeschluss auf 6.375 Euro im Monat. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 gibt das Gesundheitsministerium nach Paragraf 242a SGB V bis 1. November 2026 bekannt. Erst dann steht der Höchstzuschuss 2027 fest.

Wert20262027
Beitragsbemessungsgrenze Kranken im Monat5.812,50 Euro6.375 Euro (Kabinettsbeschluss)
Versicherungspflichtgrenze im Jahr77.400 Euro84.150 Euro (Kabinettsbeschluss)
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 Prozentwird bis 1. November 2026 festgelegt
Höchstzuschuss Arbeitgeber Kranken im Monat508,59 Eurosteht nach dem 1. November 2026 fest

Was Sie tun können, wenn der Brief kommt

Fragen Sie beim eigenen Versicherer nach gleichwertigen Tarifen. Das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb des Hauses bleibt mit allen Rückstellungen erhalten; eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.

Ein höherer Selbstbehalt oder der Verzicht auf einzelne Wahlleistungen senkt den Beitrag ebenfalls. Kündigen und zu einem anderen Versicherer gehen lohnt sich nach einigen Jahren selten, weil ein großer Teil der Alterungsrückstellung verloren geht.

Wann Sie besser nichts ändern

Ist die Erhöhung 2027 klein und Ihr Tarif leistungsstark, kostet ein Wechsel in einen schwächeren Tarif oft mehr, als er spart. Gerade bei Vorerkrankungen sollten Sie Leistungen nicht leichtfertig aufgeben, denn zurück geht es nur mit Gesundheitsprüfung.

Schritt für Schritt

  1. Ab Anfang November auf Post vom Versicherer achten und den Brief vollständig lesen.
  2. Prüfen, ob die Gründe genannt sind und welcher Tarif steigt.
  3. Beim Versicherer schriftlich die Tarife mit ähnlicher Leistung anfragen.
  4. Selbstbehalt und Wahlleistungen gegen die Ersparnis rechnen.
  5. Erst nach dem Vergleich entscheiden, im Zweifel unabhängig beraten lassen.

Checkliste

  • Brief bis Ende November erhalten, sonst gilt die Erhöhung später
  • Gründe der Anpassung im Schreiben genannt
  • Tarifwechsel im eigenen Haus angefragt
  • Arbeitgeberzuschuss neu berechnet
  • Vorerkrankungen vor jedem Leistungsverzicht bedacht

Häufige Fehler

  • Eine Prozentzahl aus dem Internet für die eigene Erhöhung halten
  • Aus Ärger kündigen und die Alterungsrückstellung verlieren
  • Den günstigsten Tarif wählen und später fehlende Leistungen bemerken
  • Alte Erhöhungsschreiben wegwerfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wann erfahre ich, wie stark mein Beitrag 2027 steigt?

Mit dem Brief Ihres Versicherers.

Für eine Erhöhung zum 1.

Januar muss er spätestens Ende November kommen.

Steigen alle PKV-Beiträge 2027?

Nein.

Jeder Tarif wird einzeln geprüft, viele bleiben gleich, andere steigen deutlich.

Gibt es schon eine offizielle Zahl für 2027?

Stand 14.

Oktober 2026 nicht.

Für 2026 nannte der Verband seine Zahl Anfang Dezember 2025.

Zahlt mein Arbeitgeber die Erhöhung mit?

Zur Hälfte, solange Sie unter dem Höchstzuschuss bleiben.

Dieser steigt 2027 mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Kann ich der Erhöhung widersprechen?

Ablehnen können Sie sie nicht, wenn sie korrekt begründet ist.

Ist die Begründung unzureichend, kann sie unwirksam sein; dann lohnt eine Prüfung.

Werde ich im Alter automatisch teurer?

Nicht wegen des Alters allein.

Erhöhungen kommen aus steigenden Kosten oder längerer Lebenserwartung im Tarif.

Quellen

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