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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebsrente (bAV)

Wird die Betriebsrente bei einer Scheidung geteilt?

Kurz gesagt

Wird die Betriebsrente bei einer Scheidung geteilt? Ja. Im Versorgungsausgleich teilt das Familiengericht den Teil, den Sie während der Ehe erworben haben, zur Hälfte. Ihr früherer Partner bekommt in der Regel ein eigenes Anrecht beim selben Versorger. Kleine Werte bis 39,55 Euro Monatsrente oder 4.746 Euro Kapital bleiben in der Regel ungeteilt, ein Ehevertrag kann den Ausgleich ausschließen.

Wird die Betriebsrente bei einer Scheidung geteilt?

Was es kostet

Grenzen im Versorgungsausgleich bei Ehezeitende 2026, berechnet mit der Bezugsgröße von 3.955 Euro.

BeispielRichtwert
Geringer Ausgleichswert, Rentenbetragbis 39,55 Euro im Monat
Geringer Ausgleichswert, Kapitalwertbis 4.746 Euro
Externe Teilung auf Wunsch des Versorgersbis 79,10 Euro Rente oder 9.492 Euro Kapital
Externe Teilung bei Direktzusage und Unterstützungskassebis 101.400 Euro Kapital
Ehe ohne automatischen Ausgleichbis 3 Jahre

Grenzen nach Versorgungsausgleichsgesetz, maßgeblich ist das Ende der Ehezeit.

Keine Rechtsberatung; bei der Scheidung entscheidet das Familiengericht.

Rechenbeispiel

Zwölf Jahre Ehe, Direktversicherung nur beim Ehemann

Beispielwerte: Die Anwartschaft aus der Ehezeit entspricht 240 Euro Monatsrente.

Ehezeitanteil240 Euro im Monat
Ausgleichswert, die Hälfte120 Euro im Monat
Über der Grenze von 39,55 Euro?ja, wird geteilt
Teilungskostenje zur Hälfte von beiden getragen

Die frühere Ehefrau erhält ein eigenes Anrecht von rund 120 Euro Monatsrente beim selben Versicherer, abzüglich ihres Kostenanteils. Dem Ehemann bleiben rund 120 Euro aus der Ehezeit plus alles, was er vor und nach der Ehe erworben hat.

So teilt das Familiengericht die Betriebsrente

Bei der Scheidung bezieht das Familiengericht alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung ein, auch die Betriebsrente. Geteilt wird nur der Teil, der in der Ehezeit entstanden ist. Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Heirat und endet mit dem Monat vor der Zustellung des Scheidungsantrags.

Jeder Ehegatte gibt die Hälfte seines Ehezeitanteils ab. Haben beide Anrechte gleicher Art beim selben Versorger, wird nur die Differenz verrechnet. Eine Betriebsrente fällt dabei auch dann in den Versorgungsausgleich, wenn sie als Kapital ausgezahlt werden soll.

Interne oder externe Teilung

Der Normalfall ist die interne Teilung: Der Versorger legt für den früheren Partner ein eigenes Anrecht an. Eine externe Teilung bei einem anderen Versorger gibt es nur, wenn beide das vereinbaren oder der Versorger es bei kleinen Werten verlangt.

ArtWannWas der frühere Partner bekommt
Interne TeilungRegelfalleigenes Anrecht beim selben Versorger
Externe Teilung auf Wunsch des VersorgersAusgleichswert bis 79,10 Euro Rente oder 9.492 Euro Kapital (2026)Kapitalbetrag an einen Versorger seiner Wahl
Externe Teilung bei Direktzusage und UnterstützungskasseAusgleichswert bis 101.400 Euro Kapital (2026)Kapitalbetrag an einen Versorger seiner Wahl
Externe Teilung nach Vereinbarungwenn Versorger und Berechtigter zustimmenKapitalbetrag an einen anderen Versorger

Wann die Betriebsrente nicht geteilt wird

Bei einer Ehe von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt. Sehr kleine Ausgleichswerte soll das Gericht nicht teilen: 2026 bis 39,55 Euro Monatsrente oder 4.746 Euro Kapital.

Ehegatten können den Versorgungsausgleich für die Betriebsrente ganz oder teilweise ausschließen. Vor Rechtskraft der Scheidung muss eine solche Vereinbarung notariell beurkundet sein, im Ehevertrag gilt dessen Form. Beim Zugewinnausgleich zählt die Betriebsrente dagegen nicht mit.

Kosten und Folgen für Ihre Betriebsrente

Der Versorger darf die Kosten der internen Teilung je zur Hälfte mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit sie angemessen sind. Ihre eigene Betriebsrente wird um den abgegebenen Teil kleiner.

Auf die geteilte Betriebsrente zahlt später jeder selbst Steuern und, als gesetzlich Versicherter, Kranken- und Pflegebeitrag. Den Hinterbliebenenschutz sollten Sie nach der Scheidung neu regeln, denn ein neues Bezugsrecht setzt sich nicht von allein.

Schritt für Schritt

  1. Alle Betriebsrenten beider Ehegatten auflisten, auch aus früheren Jobs.
  2. Die Fragebögen des Familiengerichts vollständig ausfüllen.
  3. Die Auskunft des Versorgers zum Ehezeitanteil prüfen.
  4. Bei Wunsch nach Ausschluss eine notarielle Vereinbarung schließen.
  5. Nach der Scheidung Bezugsrecht und Hinterbliebenenschutz neu regeln.

Checkliste

  • Alle Anrechte beim Gericht angegeben
  • Ehezeit richtig berechnet
  • Teilungskosten angemessen
  • Vereinbarung notariell beurkundet, falls gewollt
  • Bezugsrecht nach der Scheidung geändert

Häufige Fehler

  • Eine alte Betriebsrente aus einem früheren Job vergessen
  • Annehmen, eine Kapitalzusage werde nicht geteilt
  • Den Versorgungsausgleich formlos ausschließen wollen
  • Den früheren Partner als Bezugsberechtigten stehen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wird auch eine Direktversicherung mit Kapitalauszahlung geteilt?

Ja.

Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz werden unabhängig von der Leistungsform ausgeglichen.

Kann man den Versorgungsausgleich für die Betriebsrente ausschließen?

Ja, durch eine Vereinbarung.

Vor Rechtskraft der Scheidung braucht sie die notarielle Beurkundung,

das Gericht prüft, ob sie wirksam ist.

Was gilt bei einer Ehe unter drei Jahren?

Dann findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt.

Zahlt mein Arbeitgeber meinem früheren Partner Geld?

Nein,

der Partner bekommt ein eigenes Anrecht beim Versorger, bei externer Teilung bei einem anderen.

Ausgezahlt wird es erst im Rentenalter.

Wird die Betriebsrente beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?

Nein.

Anrechte, die in den Versorgungsausgleich fallen, sind vom güterrechtlichen Ausgleich ausgenommen.

Was kostet die Teilung?

Der Versorger darf angemessene Kosten verrechnen, je zur Hälfte bei beiden Ehegatten.

Quellen

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