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Kurz gesagt
Wird die Betriebsrente bei einer Scheidung geteilt? Ja. Im Versorgungsausgleich teilt das Familiengericht den Teil, den Sie während der Ehe erworben haben, zur Hälfte. Ihr früherer Partner bekommt in der Regel ein eigenes Anrecht beim selben Versorger. Kleine Werte bis 39,55 Euro Monatsrente oder 4.746 Euro Kapital bleiben in der Regel ungeteilt, ein Ehevertrag kann den Ausgleich ausschließen.
Grenzen im Versorgungsausgleich bei Ehezeitende 2026, berechnet mit der Bezugsgröße von 3.955 Euro.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Geringer Ausgleichswert, Rentenbetrag | bis 39,55 Euro im Monat |
| Geringer Ausgleichswert, Kapitalwert | bis 4.746 Euro |
| Externe Teilung auf Wunsch des Versorgers | bis 79,10 Euro Rente oder 9.492 Euro Kapital |
| Externe Teilung bei Direktzusage und Unterstützungskasse | bis 101.400 Euro Kapital |
| Ehe ohne automatischen Ausgleich | bis 3 Jahre |
Grenzen nach Versorgungsausgleichsgesetz, maßgeblich ist das Ende der Ehezeit.
Keine Rechtsberatung; bei der Scheidung entscheidet das Familiengericht.
Rechenbeispiel
Beispielwerte: Die Anwartschaft aus der Ehezeit entspricht 240 Euro Monatsrente.
| Ehezeitanteil | 240 Euro im Monat |
| Ausgleichswert, die Hälfte | 120 Euro im Monat |
| Über der Grenze von 39,55 Euro? | ja, wird geteilt |
| Teilungskosten | je zur Hälfte von beiden getragen |
Die frühere Ehefrau erhält ein eigenes Anrecht von rund 120 Euro Monatsrente beim selben Versicherer, abzüglich ihres Kostenanteils. Dem Ehemann bleiben rund 120 Euro aus der Ehezeit plus alles, was er vor und nach der Ehe erworben hat.
Bei der Scheidung bezieht das Familiengericht alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung ein, auch die Betriebsrente. Geteilt wird nur der Teil, der in der Ehezeit entstanden ist. Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Heirat und endet mit dem Monat vor der Zustellung des Scheidungsantrags.
Jeder Ehegatte gibt die Hälfte seines Ehezeitanteils ab. Haben beide Anrechte gleicher Art beim selben Versorger, wird nur die Differenz verrechnet. Eine Betriebsrente fällt dabei auch dann in den Versorgungsausgleich, wenn sie als Kapital ausgezahlt werden soll.
Der Normalfall ist die interne Teilung: Der Versorger legt für den früheren Partner ein eigenes Anrecht an. Eine externe Teilung bei einem anderen Versorger gibt es nur, wenn beide das vereinbaren oder der Versorger es bei kleinen Werten verlangt.
| Art | Wann | Was der frühere Partner bekommt |
|---|---|---|
| Interne Teilung | Regelfall | eigenes Anrecht beim selben Versorger |
| Externe Teilung auf Wunsch des Versorgers | Ausgleichswert bis 79,10 Euro Rente oder 9.492 Euro Kapital (2026) | Kapitalbetrag an einen Versorger seiner Wahl |
| Externe Teilung bei Direktzusage und Unterstützungskasse | Ausgleichswert bis 101.400 Euro Kapital (2026) | Kapitalbetrag an einen Versorger seiner Wahl |
| Externe Teilung nach Vereinbarung | wenn Versorger und Berechtigter zustimmen | Kapitalbetrag an einen anderen Versorger |
Bei einer Ehe von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt. Sehr kleine Ausgleichswerte soll das Gericht nicht teilen: 2026 bis 39,55 Euro Monatsrente oder 4.746 Euro Kapital.
Ehegatten können den Versorgungsausgleich für die Betriebsrente ganz oder teilweise ausschließen. Vor Rechtskraft der Scheidung muss eine solche Vereinbarung notariell beurkundet sein, im Ehevertrag gilt dessen Form. Beim Zugewinnausgleich zählt die Betriebsrente dagegen nicht mit.
Der Versorger darf die Kosten der internen Teilung je zur Hälfte mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit sie angemessen sind. Ihre eigene Betriebsrente wird um den abgegebenen Teil kleiner.
Auf die geteilte Betriebsrente zahlt später jeder selbst Steuern und, als gesetzlich Versicherter, Kranken- und Pflegebeitrag. Den Hinterbliebenenschutz sollten Sie nach der Scheidung neu regeln, denn ein neues Bezugsrecht setzt sich nicht von allein.
Fragen und Antworten
Ja.
Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz werden unabhängig von der Leistungsform ausgeglichen.
Ja, durch eine Vereinbarung.
Vor Rechtskraft der Scheidung braucht sie die notarielle Beurkundung,
das Gericht prüft, ob sie wirksam ist.
Dann findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt.
Nein,
der Partner bekommt ein eigenes Anrecht beim Versorger, bei externer Teilung bei einem anderen.
Ausgezahlt wird es erst im Rentenalter.
Nein.
Anrechte, die in den Versorgungsausgleich fallen, sind vom güterrechtlichen Ausgleich ausgenommen.
Der Versorger darf angemessene Kosten verrechnen, je zur Hälfte bei beiden Ehegatten.
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