Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Kurz gesagt
Ja. Die BU-Versicherung zahlt auch, wenn Sie schon Krankengeld bekommen, denn das gesetzliche Krankengeld ruht nicht wegen einer privaten Rente. Entscheidend ist nur, ob Sie Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Krankengeld gibt es höchstens 78 Wochen, die BU läuft bis zum Vertragsende.
Was im Fall einer langen Krankheit nebeneinander fließen kann, und was eine BU dafür kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gesetzliches Krankengeld 2026 | 70 Prozent vom Brutto, höchstens 135,63 Euro brutto am Tag |
| Dauer des Krankengeldes | höchstens 78 Wochen je Krankheit innerhalb von drei Jahren |
| BU-Versicherung, 30 Jahre, Büro, 1.500 Euro Rente | rund 70 Euro im Monat |
| Durchschnittliche Dauer der BU-Prüfung | rund 190 Tage |
Stand Oktober 2026.
Krankengeld nach SGB V, Beitrag aus öffentlich genannten Tarifbeispielen,
Prüfdauer aus einer Marktstudie zu 2023 entschiedenen Fällen.
Wie lange ein Tarif die Krankschreibung als Berufsunfähigkeit gelten lässt und wann ein privates
Krankentagegeld endet, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden;
die sechs Monate sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Krankgeschrieben ab Januar, nach dem Klinikaufenthalt ist klar: Heben und lange Schichten gehen auf absehbare Zeit nicht. Sie meldet die Berufsunfähigkeit im Juli.
| Januar bis Mitte Februar | Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber |
| ab Mitte Februar | Krankengeld, etwa 70 Prozent vom Brutto |
| Berufsunfähigkeit nach Arztbericht eingetreten im März | BU-Rente ab April |
| Anerkennung im Dezember | Nachzahlung April bis Dezember plus Rückzahlung der Beiträge |
Von April an bekommt sie Krankengeld und BU-Rente nebeneinander. Endet das Krankengeld, läuft die BU-Rente weiter, solange die Berufsunfähigkeit besteht.
Das Krankengeld der Krankenkasse ruht nur in den Fällen, die § 49 SGB V aufzählt, etwa wenn Sie Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bekommen. Eine private BU-Rente steht nicht in dieser Liste. Sie können also Krankengeld und BU-Rente gleichzeitig beziehen.
Umgekehrt kürzt die BU-Versicherung ihre Rente nicht, weil die Krankenkasse zahlt. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands sehen keine Anrechnung vor. Wer beides bekommt, hat in dieser Phase oft mehr Geld als vorher, und das ist kein Fehler im System.
Für das Krankengeld reicht die Krankschreibung. Die BU-Versicherung will mehr wissen: Können Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer oder mindestens für den im Vertrag genannten Zeitraum zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben?
Viele Verträge kennen zusätzlich eine zweite Tür: Waren Sie bereits eine bestimmte Zeit ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande, Ihren Beruf auszuüben, gilt die Fortdauer als Berufsunfähigkeit. Diese Zeit legt jeder Tarif selbst fest, oft sind es sechs Monate. Lange Krankschreibungen mit Krankengeld sind deshalb häufig genau der Moment, in dem Sie den BU-Antrag stellen sollten.
Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse. Krankengeld wegen derselben Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Danach folgt die sogenannte Aussteuerung, und ohne BU bleibt oft nur das Arbeitslosengeld oder die Erwerbsminderungsrente.
Die Krankenkasse kann Sie bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit auffordern, binnen zehn Wochen einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen (§ 51 SGB V). Wer die Frist verstreichen lässt, verliert das Krankengeld bis zum Antrag. Das ist ein guter Zeitpunkt, auch die BU-Versicherung zu informieren.
| Phase | Wer zahlt | Wie lange |
|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Arbeitgeber, Entgeltfortzahlung | sechs Wochen |
| ab Woche 7 | Krankenkasse, Krankengeld | bis 78 Wochen je Krankheit in drei Jahren |
| ab Eintritt der Berufsunfähigkeit | BU-Versicherung, zusätzlich zum Krankengeld | bis zum vereinbarten Leistungsende |
| nach dem Krankengeld | BU-Versicherung, gegebenenfalls gesetzliche Rente | solange die Berufsunfähigkeit besteht |
Wer privat krankenversichert oder selbstständig ist, bekommt statt Krankengeld meist ein Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung. Hier liegt eine Falle: Viele Tarife beenden das Krankentagegeld, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Das ist kein Grund, den BU-Antrag hinauszuzögern. Wer keine BU hat oder deren Rente zu niedrig ist, steht nach dem Ende des Krankentagegelds aber ohne Einkommen da. Prüfen Sie im Krankentagegeld-Tarif, wann die Leistung endet und ob es eine Übergangszeit gibt.
Bei einer Grippe, einer Operation mit klarer Genesung oder einer kurzen Krankschreibung lohnt der BU-Antrag nicht. Die BU-Versicherung prüft gründlich, im Schnitt rund 190 Tage, und verlangt ausführliche Unterlagen.
Sobald aber absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf über Monate nur zur Hälfte oder gar nicht schaffen, sollten Sie neben dem Krankengeld den Antrag vorbereiten. Je früher die Meldung, desto sicherer gilt die Rente rückwirkend ab dem Eintritt.
Fragen und Antworten
Nein.
§ 49 SGB V nennt eine private BU-Rente nicht unter den Gründen, aus denen das Krankengeld ruht.
Für das Krankengeld spielt sie keine Rolle.
Fragt die Kasse nach Einkommen, geben Sie ehrlich Auskunft; maßgeblich ist Arbeitsentgelt.
Sobald absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf über Monate höchstens zur Hälfte schaffen.
Spätestens nach einem halben Jahr Krankschreibung lohnt der Blick in die Bedingungen.
Ja, wenn die Berufsunfähigkeit vorher eingetreten ist.
Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf in gesunden Tagen.
Ein Zusatz mancher Tarife,
der schon bei längerer Krankschreibung zahlt,
meist befristet und bevor die Berufsunfähigkeit geprüft ist.
Ob Ihr Vertrag ihn hat, steht in den Bedingungen.
Ja, wenn die Leistungspflicht anerkannt wird.
So sehen es die Musterbedingungen vor.
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Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nich …
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