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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Zahlt die BU-Versicherung, wenn ich schon Krankengeld bekomme?

Kurz gesagt

Ja. Die BU-Versicherung zahlt auch, wenn Sie schon Krankengeld bekommen, denn das gesetzliche Krankengeld ruht nicht wegen einer privaten Rente. Entscheidend ist nur, ob Sie Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Krankengeld gibt es höchstens 78 Wochen, die BU läuft bis zum Vertragsende.

Zahlt die BU-Versicherung, wenn ich schon Krankengeld bekomme?

Was es kostet

Was im Fall einer langen Krankheit nebeneinander fließen kann, und was eine BU dafür kostet.

BeispielRichtwert
Gesetzliches Krankengeld 202670 Prozent vom Brutto, höchstens 135,63 Euro brutto am Tag
Dauer des Krankengeldeshöchstens 78 Wochen je Krankheit innerhalb von drei Jahren
BU-Versicherung, 30 Jahre, Büro, 1.500 Euro Renterund 70 Euro im Monat
Durchschnittliche Dauer der BU-Prüfungrund 190 Tage

Stand Oktober 2026.

Krankengeld nach SGB V, Beitrag aus öffentlich genannten Tarifbeispielen,

Prüfdauer aus einer Marktstudie zu 2023 entschiedenen Fällen.

Wie lange ein Tarif die Krankschreibung als Berufsunfähigkeit gelten lässt und wann ein privates

Krankentagegeld endet, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden;

die sechs Monate sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Bandscheibenvorfall bei einer Pflegefachkraft

Krankgeschrieben ab Januar, nach dem Klinikaufenthalt ist klar: Heben und lange Schichten gehen auf absehbare Zeit nicht. Sie meldet die Berufsunfähigkeit im Juli.

Januar bis Mitte FebruarEntgeltfortzahlung vom Arbeitgeber
ab Mitte FebruarKrankengeld, etwa 70 Prozent vom Brutto
Berufsunfähigkeit nach Arztbericht eingetreten im MärzBU-Rente ab April
Anerkennung im DezemberNachzahlung April bis Dezember plus Rückzahlung der Beiträge

Von April an bekommt sie Krankengeld und BU-Rente nebeneinander. Endet das Krankengeld, läuft die BU-Rente weiter, solange die Berufsunfähigkeit besteht.

Krankengeld und BU-Rente schließen sich nicht aus

Das Krankengeld der Krankenkasse ruht nur in den Fällen, die § 49 SGB V aufzählt, etwa wenn Sie Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bekommen. Eine private BU-Rente steht nicht in dieser Liste. Sie können also Krankengeld und BU-Rente gleichzeitig beziehen.

Umgekehrt kürzt die BU-Versicherung ihre Rente nicht, weil die Krankenkasse zahlt. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands sehen keine Anrechnung vor. Wer beides bekommt, hat in dieser Phase oft mehr Geld als vorher, und das ist kein Fehler im System.

Arbeitsunfähig heißt noch nicht berufsunfähig

Für das Krankengeld reicht die Krankschreibung. Die BU-Versicherung will mehr wissen: Können Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer oder mindestens für den im Vertrag genannten Zeitraum zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben?

Viele Verträge kennen zusätzlich eine zweite Tür: Waren Sie bereits eine bestimmte Zeit ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande, Ihren Beruf auszuüben, gilt die Fortdauer als Berufsunfähigkeit. Diese Zeit legt jeder Tarif selbst fest, oft sind es sechs Monate. Lange Krankschreibungen mit Krankengeld sind deshalb häufig genau der Moment, in dem Sie den BU-Antrag stellen sollten.

Die Zeitachse: Lohnfortzahlung, Krankengeld, BU

Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse. Krankengeld wegen derselben Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Danach folgt die sogenannte Aussteuerung, und ohne BU bleibt oft nur das Arbeitslosengeld oder die Erwerbsminderungsrente.

Die Krankenkasse kann Sie bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit auffordern, binnen zehn Wochen einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen (§ 51 SGB V). Wer die Frist verstreichen lässt, verliert das Krankengeld bis zum Antrag. Das ist ein guter Zeitpunkt, auch die BU-Versicherung zu informieren.

PhaseWer zahltWie lange
Woche 1 bis 6Arbeitgeber, Entgeltfortzahlungsechs Wochen
ab Woche 7Krankenkasse, Krankengeldbis 78 Wochen je Krankheit in drei Jahren
ab Eintritt der BerufsunfähigkeitBU-Versicherung, zusätzlich zum Krankengeldbis zum vereinbarten Leistungsende
nach dem KrankengeldBU-Versicherung, gegebenenfalls gesetzliche Rentesolange die Berufsunfähigkeit besteht

Besonderheit beim privaten Krankentagegeld

Wer privat krankenversichert oder selbstständig ist, bekommt statt Krankengeld meist ein Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung. Hier liegt eine Falle: Viele Tarife beenden das Krankentagegeld, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Das ist kein Grund, den BU-Antrag hinauszuzögern. Wer keine BU hat oder deren Rente zu niedrig ist, steht nach dem Ende des Krankentagegelds aber ohne Einkommen da. Prüfen Sie im Krankentagegeld-Tarif, wann die Leistung endet und ob es eine Übergangszeit gibt.

Wann Sie noch keinen BU-Antrag brauchen

Bei einer Grippe, einer Operation mit klarer Genesung oder einer kurzen Krankschreibung lohnt der BU-Antrag nicht. Die BU-Versicherung prüft gründlich, im Schnitt rund 190 Tage, und verlangt ausführliche Unterlagen.

Sobald aber absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf über Monate nur zur Hälfte oder gar nicht schaffen, sollten Sie neben dem Krankengeld den Antrag vorbereiten. Je früher die Meldung, desto sicherer gilt die Rente rückwirkend ab dem Eintritt.

Schritt für Schritt

  1. Krankmeldung und Arztberichte sammeln, auch die Begründung der Krankschreibung.
  2. Mit dem Arzt klären, ob die Einschränkung im Beruf voraussichtlich sechs Monate oder länger dauert.
  3. BU-Versicherung in Textform informieren, sobald das absehbar ist.
  4. Beiträge weiterzahlen oder nach Stundung fragen, nicht einfach einstellen.
  5. Krankengeld unabhängig davon bei der Krankenkasse weiter beziehen.

Checkliste

  • Meldefrist für Berufsunfähigkeit in den Bedingungen nachgelesen
  • Zeitraum, nach dem eine lange Krankschreibung als Berufsunfähigkeit gilt, im Vertrag gefunden
  • Beschreibung des Arbeitstags mit Zeitanteilen vorbereitet
  • Ende des Krankengeldes oder Krankentagegeldes notiert
  • Frist der Krankenkasse für einen Reha-Antrag im Blick

Häufige Fehler

  • Glauben, die BU zahle erst nach dem Ende des Krankengeldes
  • Den Antrag aufschieben, bis die Krankenkasse aussteuert
  • Die Beiträge während der Prüfung einfach nicht mehr zahlen
  • Krankschreibung mit Berufsunfähigkeit gleichsetzen und die Berufsbeschreibung vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wird mein Krankengeld gekürzt, wenn ich BU-Rente bekomme?

Nein.

§ 49 SGB V nennt eine private BU-Rente nicht unter den Gründen, aus denen das Krankengeld ruht.

Muss ich der Krankenkasse die BU-Rente melden?

Für das Krankengeld spielt sie keine Rolle.

Fragt die Kasse nach Einkommen, geben Sie ehrlich Auskunft; maßgeblich ist Arbeitsentgelt.

Ab wann sollte ich die BU informieren, wenn ich lange krank bin?

Sobald absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf über Monate höchstens zur Hälfte schaffen.

Spätestens nach einem halben Jahr Krankschreibung lohnt der Blick in die Bedingungen.

Zahlt die BU auch, wenn ich nach dem Krankengeld arbeitslos bin?

Ja, wenn die Berufsunfähigkeit vorher eingetreten ist.

Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf in gesunden Tagen.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel?

Ein Zusatz mancher Tarife,

der schon bei längerer Krankschreibung zahlt,

meist befristet und bevor die Berufsunfähigkeit geprüft ist.

Ob Ihr Vertrag ihn hat, steht in den Bedingungen.

Bekomme ich die Beiträge zurück, die ich während der Prüfung zahle?

Ja, wenn die Leistungspflicht anerkannt wird.

So sehen es die Musterbedingungen vor.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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