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Wie beantrage ich eine Berufsunfähigkeitsrente?

Kurz gesagt

Wie beantrage ich eine Berufsunfähigkeitsrente? Sie melden die Berufsunfähigkeit dem Versicherer in Textform und reichen Arztberichte, eine genaue Beschreibung Ihres Berufs und Angaben zum Einkommen ein. Die Prüfung dauert im Schnitt rund 190 Tage. Die Rente wird rückwirkend ab dem Monat nach Eintritt gezahlt, wenn Sie nicht zu spät melden.

Wie beantrage ich eine Berufsunfähigkeitsrente?

Was es kostet

Zahlen aus der Leistungspraxis und gesetzlichen Gebühren, die beim Antrag eine Rolle spielen.

BeispielRichtwert
Dauer der Prüfung im Schnittrund 190 Tage, Zusagen 179 Tage, Ablehnungen 197 Tage
Anteil der Entscheidungen zugunsten der Versichertenknapp 80 Prozent
Krebsdiagnosenfast 95 Prozent der Anträge führen zur Leistung
Erstes Beratungsgespräch beim Anwalt ohne Vereinbarung, Verbraucherhöchstens 190 Euro
Untersuchung durch Gutachter des Versicherers0 Euro für Sie, der Versicherer zahlt

Stand Oktober 2026.

Die Studienzahlen betreffen 2023 entschiedene Fälle bei 16 Anbietern.

Die Unterlagen stammen aus den Musterbedingungen des Branchenverbands, Stand Juli 2025;

Prognosezeitraum, Grad und Meldefrist legt jeder Tarif selbst fest.

Dass viele Verträge sechs Monate Prognose,

50 Prozent und eine Meldefrist von drei Jahren nennen und die Beiträge während der Prüfung auf

Antrag zinslos stunden, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihren Vertrag prüfen wir gern mit Ihnen.

Rechenbeispiel

Pflegefachkraft, 41, Bandscheibenvorfall

Sie hat eine BU-Rente von 1.500 Euro im Monat vereinbart. Im März wird sie nach einem Bandscheibenvorfall dauerhaft eingeschränkt, Heben und Umlagern gehen nicht mehr. Sie meldet im Juni, der Versicherer entscheidet nach rund 190 Tagen im Dezember.

Eintritt der BerufsunfähigkeitMärz
Anspruch ab1. April, mit Ablauf des Monats
Nachzahlung April bis Dezember9 Monate × 1.500 Euro = 13.500 Euro
Beitragsbefreiungebenfalls rückwirkend ab April
Gleicher Fall, Meldung erst nach Ablauf der VertragsfristGeld erst ab dem Monat der Meldung

Die lange Prüfung kostet sie kein Geld, wenn der Antrag durchgeht: Die Rente kommt rückwirkend. Für die Monate dazwischen braucht sie Rücklagen oder Krankengeld. Wer früh meldet, verliert nichts.

Wann Sie den Antrag stellen sollten

Stellen Sie den Antrag, sobald absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall länger nicht zu mindestens der Hälfte ausüben können. Viele Verträge verlangen eine ärztliche Prognose von sechs Monaten. Sind Sie schon sechs Monate ununterbrochen in diesem Maß eingeschränkt, gilt das in vielen Bedingungen ebenfalls als Berufsunfähigkeit.

Warten Sie nicht auf Gewissheit. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Melden Sie aber erst nach der Frist, die Ihr Vertrag nennt, zahlt der Versicherer nur ab dem Monat der Meldung, es sei denn, Sie konnten nichts für die Verspätung.

Welche Unterlagen der Versicherer verlangt

Die Musterbedingungen des Branchenverbands zählen auf, was Sie auf eigene Kosten liefern müssen. Weitere Untersuchungen durch Ärzte, die der Versicherer beauftragt, bezahlt er selbst.

UnterlageWorauf es ankommt
Nachweis des GeburtsdatumsKopie des Ausweises genügt meist
Darstellung der UrsacheKrankheit, Unfall oder Kräfteverfall, mit Datum
Ausführliche ArztberichteUrsache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der Einschränkung
Beschreibung des Berufsjede Tätigkeit mit Zeitanteil an einem typischen Arbeitstag, Stellung im Betrieb
Angaben zum EinkommenGehaltsnachweise oder Gewinnermittlung
Liste der Ärzte und Klinikenalle Behandler, auch frühere, mit Anschrift
Andere LeistungsträgerRentenversicherung, Krankenkasse, weitere Versicherer
Arbeitgeberaktueller und frühere Arbeitgeber

Die Berufsbeschreibung entscheidet oft

Geprüft wird Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung aussah. Schreiben Sie deshalb einen typischen Arbeitstag in Stunden und Minuten auf: was Sie tun, wie oft, wie lange, mit welcher Belastung. Allgemeine Angaben wie Bürotätigkeit reichen nicht.

Dann ordnen Sie jeder Tätigkeit zu, was Sie heute nicht mehr schaffen. Ihre Ärzte sollten sich in den Berichten auf genau diese Tätigkeiten beziehen. Der Versicherer bewertet nicht nur die Zeit, sondern auch, wie wichtig eine Tätigkeit für den Beruf ist.

So läuft die Prüfung ab

Der Versicherer sichtet Ihre Unterlagen, fordert Berichte bei Ärzten an und kann eine Untersuchung durch eigene Gutachter verlangen. Er prüft dabei häufig auch, ob Ihre Angaben beim Abschluss vollständig waren.

Am Ende erklärt er nach § 173 Versicherungsvertragsgesetz in Textform, ob er leistet. Er darf das Anerkenntnis nur einmal zeitlich begrenzen und ist bis zum Ablauf daran gebunden. Ist die Prüfung nach einem Monat nicht abgeschlossen, können Sie nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz eine Abschlagszahlung auf den sicher geschuldeten Betrag verlangen, wenn die Verzögerung nicht an Ihnen liegt.

Woran Anträge wirklich scheitern

Nach der jüngsten Marktstudie wird über weniger als die Hälfte der gemeldeten Fälle überhaupt entschieden. Mehr als die Hälfte der Fälle ohne Leistung sind keine echten Ablehnungen, sondern Anträge mit fehlenden Nachweisen oder zurückgezogene Anträge.

Häufige echte Gründe sind eine zu kurze Prognose, ein Grad unter 50 Prozent oder falsche Angaben beim Abschluss. Die Hälfte der Ablehnungen wegen verletzter Anzeigepflicht betrifft Versicherte unter 35 Jahren.

Wann Sie noch keinen Antrag brauchen

Sind Sie nur wenige Wochen krankgeschrieben und die Ärzte erwarten eine volle Genesung, hilft zunächst das Krankengeld. Ein Antrag ohne tragfähige Prognose wird meist abgelehnt.

Melden Sie den Fall trotzdem vorsorglich, wenn unklar ist, wie lange es dauert. Eine Meldung kostet nichts und schützt vor einer verpassten Frist.

Schritt für Schritt

  1. Den Versicherer in Textform informieren und die Antragsformulare anfordern.
  2. Einen typischen Arbeitstag mit allen Tätigkeiten und Zeitanteilen aufschreiben.
  3. Mit den behandelnden Ärzten über Prognose, Dauer und Grad der Einschränkung sprechen.
  4. Arztberichte, Einkommensnachweise und die Liste aller Behandler sammeln.
  5. Kopien von allem behalten und die Unterlagen nachweisbar einreichen.
  6. Nachfragen des Versicherers schnell und vollständig beantworten.
  7. Die Entscheidung prüfen und bei Ablehnung oder Befristung Rat einholen.

Checkliste

  • Meldung in Textform verschickt, Datum notiert
  • Tätigkeitsbeschreibung mit Stunden und Minuten
  • Arztberichte mit Prognose von mindestens sechs Monaten, wenn möglich
  • Grad der Einschränkung für jede Tätigkeit begründet
  • Antrag beim Abschluss nachgelesen, um Rückfragen vorzubereiten
  • Krankengeld oder Rücklagen für die Prüfzeit geklärt
  • Kopien aller Unterlagen aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Zu lange warten, bis die Ärzte ganz sicher sind
  • Den Beruf nur mit einem Wort beschreiben
  • Arztberichte ohne Bezug zu den einzelnen Tätigkeiten einreichen
  • Nachfragen des Versicherers liegen lassen
  • Ein befristetes Anerkenntnis ungeprüft unterschreiben, wenn es als Vereinbarung angeboten wird
  • Die Beiträge in der Prüfzeit einfach nicht mehr zahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange dauert die Prüfung einer BU-Rente?

Im Schnitt rund 190 Tage, also gut sechs Monate.

Bei Krebs geht es oft schneller, bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert es meist länger.

Bekomme ich die Rente rückwirkend?

Ja, ab dem Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit,

wenn Sie innerhalb der Frist Ihres Vertrags melden.

Die gezahlten Beiträge für diese Zeit bekommen Sie bei Beitragsbefreiung ebenfalls zurück.

Muss ich während der Prüfung weiter Beiträge zahlen?

Grundsätzlich ja.

Viele Tarife stunden die Beiträge auf Antrag zinslos bis zur Entscheidung.

Fragen Sie danach, statt einfach nicht zu zahlen.

Wer bezahlt die Gutachten?

Ihre eigenen Arztberichte zahlen Sie selbst.

Untersuchungen durch Ärzte, die der Versicherer beauftragt, bezahlt der Versicherer.

Darf der Versicherer nur befristet zusagen?

Ja, aber nur einmal und mit sachlichem Grund.

Bis zum Ende der Frist ist er an die Zusage gebunden.

Brauche ich einen Anwalt für den Antrag?

Nicht immer.

Bei schwierigen Fällen, psychischen Erkrankungen oder einer Ablehnung lohnt sich Rat.

Ein erstes Beratungsgespräch kostet Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro.

Ist die BU-Rente dasselbe wie die Erwerbsminderungsrente?

Nein.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen Sie getrennt bei der Rentenversicherung,

mit anderen Regeln.

Stellen Sie beide Anträge, wenn beide in Frage kommen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufsunfähigkeit

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
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Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

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Für die anonyme Voranfrage erfragen wir die Einzelheiten später persönlich

Zum Beispiel Selbstständigkeit, Beamtenstatus, bestehender BU-Vertrag

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5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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