Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit
Kurz gesagt
Wie beantrage ich eine Berufsunfähigkeitsrente? Sie melden die Berufsunfähigkeit dem Versicherer in Textform und reichen Arztberichte, eine genaue Beschreibung Ihres Berufs und Angaben zum Einkommen ein. Die Prüfung dauert im Schnitt rund 190 Tage. Die Rente wird rückwirkend ab dem Monat nach Eintritt gezahlt, wenn Sie nicht zu spät melden.
Zahlen aus der Leistungspraxis und gesetzlichen Gebühren, die beim Antrag eine Rolle spielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Dauer der Prüfung im Schnitt | rund 190 Tage, Zusagen 179 Tage, Ablehnungen 197 Tage |
| Anteil der Entscheidungen zugunsten der Versicherten | knapp 80 Prozent |
| Krebsdiagnosen | fast 95 Prozent der Anträge führen zur Leistung |
| Erstes Beratungsgespräch beim Anwalt ohne Vereinbarung, Verbraucher | höchstens 190 Euro |
| Untersuchung durch Gutachter des Versicherers | 0 Euro für Sie, der Versicherer zahlt |
Stand Oktober 2026.
Die Studienzahlen betreffen 2023 entschiedene Fälle bei 16 Anbietern.
Die Unterlagen stammen aus den Musterbedingungen des Branchenverbands, Stand Juli 2025;
Prognosezeitraum, Grad und Meldefrist legt jeder Tarif selbst fest.
Dass viele Verträge sechs Monate Prognose,
50 Prozent und eine Meldefrist von drei Jahren nennen und die Beiträge während der Prüfung auf
Antrag zinslos stunden, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihren Vertrag prüfen wir gern mit Ihnen.
Rechenbeispiel
Sie hat eine BU-Rente von 1.500 Euro im Monat vereinbart. Im März wird sie nach einem Bandscheibenvorfall dauerhaft eingeschränkt, Heben und Umlagern gehen nicht mehr. Sie meldet im Juni, der Versicherer entscheidet nach rund 190 Tagen im Dezember.
| Eintritt der Berufsunfähigkeit | März |
| Anspruch ab | 1. April, mit Ablauf des Monats |
| Nachzahlung April bis Dezember | 9 Monate × 1.500 Euro = 13.500 Euro |
| Beitragsbefreiung | ebenfalls rückwirkend ab April |
| Gleicher Fall, Meldung erst nach Ablauf der Vertragsfrist | Geld erst ab dem Monat der Meldung |
Die lange Prüfung kostet sie kein Geld, wenn der Antrag durchgeht: Die Rente kommt rückwirkend. Für die Monate dazwischen braucht sie Rücklagen oder Krankengeld. Wer früh meldet, verliert nichts.
Stellen Sie den Antrag, sobald absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall länger nicht zu mindestens der Hälfte ausüben können. Viele Verträge verlangen eine ärztliche Prognose von sechs Monaten. Sind Sie schon sechs Monate ununterbrochen in diesem Maß eingeschränkt, gilt das in vielen Bedingungen ebenfalls als Berufsunfähigkeit.
Warten Sie nicht auf Gewissheit. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Melden Sie aber erst nach der Frist, die Ihr Vertrag nennt, zahlt der Versicherer nur ab dem Monat der Meldung, es sei denn, Sie konnten nichts für die Verspätung.
Die Musterbedingungen des Branchenverbands zählen auf, was Sie auf eigene Kosten liefern müssen. Weitere Untersuchungen durch Ärzte, die der Versicherer beauftragt, bezahlt er selbst.
| Unterlage | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nachweis des Geburtsdatums | Kopie des Ausweises genügt meist |
| Darstellung der Ursache | Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall, mit Datum |
| Ausführliche Arztberichte | Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der Einschränkung |
| Beschreibung des Berufs | jede Tätigkeit mit Zeitanteil an einem typischen Arbeitstag, Stellung im Betrieb |
| Angaben zum Einkommen | Gehaltsnachweise oder Gewinnermittlung |
| Liste der Ärzte und Kliniken | alle Behandler, auch frühere, mit Anschrift |
| Andere Leistungsträger | Rentenversicherung, Krankenkasse, weitere Versicherer |
| Arbeitgeber | aktueller und frühere Arbeitgeber |
Geprüft wird Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung aussah. Schreiben Sie deshalb einen typischen Arbeitstag in Stunden und Minuten auf: was Sie tun, wie oft, wie lange, mit welcher Belastung. Allgemeine Angaben wie Bürotätigkeit reichen nicht.
Dann ordnen Sie jeder Tätigkeit zu, was Sie heute nicht mehr schaffen. Ihre Ärzte sollten sich in den Berichten auf genau diese Tätigkeiten beziehen. Der Versicherer bewertet nicht nur die Zeit, sondern auch, wie wichtig eine Tätigkeit für den Beruf ist.
Der Versicherer sichtet Ihre Unterlagen, fordert Berichte bei Ärzten an und kann eine Untersuchung durch eigene Gutachter verlangen. Er prüft dabei häufig auch, ob Ihre Angaben beim Abschluss vollständig waren.
Am Ende erklärt er nach § 173 Versicherungsvertragsgesetz in Textform, ob er leistet. Er darf das Anerkenntnis nur einmal zeitlich begrenzen und ist bis zum Ablauf daran gebunden. Ist die Prüfung nach einem Monat nicht abgeschlossen, können Sie nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz eine Abschlagszahlung auf den sicher geschuldeten Betrag verlangen, wenn die Verzögerung nicht an Ihnen liegt.
Nach der jüngsten Marktstudie wird über weniger als die Hälfte der gemeldeten Fälle überhaupt entschieden. Mehr als die Hälfte der Fälle ohne Leistung sind keine echten Ablehnungen, sondern Anträge mit fehlenden Nachweisen oder zurückgezogene Anträge.
Häufige echte Gründe sind eine zu kurze Prognose, ein Grad unter 50 Prozent oder falsche Angaben beim Abschluss. Die Hälfte der Ablehnungen wegen verletzter Anzeigepflicht betrifft Versicherte unter 35 Jahren.
Sind Sie nur wenige Wochen krankgeschrieben und die Ärzte erwarten eine volle Genesung, hilft zunächst das Krankengeld. Ein Antrag ohne tragfähige Prognose wird meist abgelehnt.
Melden Sie den Fall trotzdem vorsorglich, wenn unklar ist, wie lange es dauert. Eine Meldung kostet nichts und schützt vor einer verpassten Frist.
Fragen und Antworten
Im Schnitt rund 190 Tage, also gut sechs Monate.
Bei Krebs geht es oft schneller, bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert es meist länger.
Ja, ab dem Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit,
wenn Sie innerhalb der Frist Ihres Vertrags melden.
Die gezahlten Beiträge für diese Zeit bekommen Sie bei Beitragsbefreiung ebenfalls zurück.
Grundsätzlich ja.
Viele Tarife stunden die Beiträge auf Antrag zinslos bis zur Entscheidung.
Fragen Sie danach, statt einfach nicht zu zahlen.
Ihre eigenen Arztberichte zahlen Sie selbst.
Untersuchungen durch Ärzte, die der Versicherer beauftragt, bezahlt der Versicherer.
Ja, aber nur einmal und mit sachlichem Grund.
Bis zum Ende der Frist ist er an die Zusage gebunden.
Nicht immer.
Bei schwierigen Fällen, psychischen Erkrankungen oder einer Ablehnung lohnt sich Rat.
Ein erstes Beratungsgespräch kostet Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro.
Nein.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen Sie getrennt bei der Rentenversicherung,
mit anderen Regeln.
Stellen Sie beide Anträge, wenn beide in Frage kommen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate …
Was tun, wenn der BU-Antrag abgelehnt wurde?
Klären Sie zuerst, was abgelehnt wurde. Beim Antrag geht es um die Gesundheitsprüfung: Begrün …
Worauf muss ich bei den Gesundheitsfragen achten?
Worauf es ankommt: Geben Sie an, was Ihre Ärzte dokumentiert haben, nicht was Sie selbst für …
Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nich …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen