Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Kurz gesagt
Ja, die BU-Versicherung zahlt zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente, beide laufen ungekürzt nebeneinander. Die private Rente zählt nicht als Hinzuverdienst, weil § 96a SGB VI nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und bestimmte Sozialleistungen anrechnet. Wichtig: Die staatliche Rente lag 2024 im Schnitt bei rund 1.041 Euro und kommt oft gar nicht.
Was die staatliche Rente leistet und was eine BU kostet, die die Lücke allein schließen kann.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erwerbsminderungsrente, Neuzugänge 2024, Durchschnitt | rund 1.041 Euro im Monat |
| BU, 30 Jahre, Büro, 1.500 Euro Rente | rund 70 Euro im Monat |
| BU, 30 Jahre, Handwerk, 1.500 Euro Rente | oft 100 Euro und mehr über dem Bürotarif |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung, 30 Jahre, Büro, 1.000 Euro Rente | ab etwa 31 bis 39 Euro im Monat |
Stand Oktober 2026.
Rentenwert von der Deutschen Rentenversicherung,
Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Gesetzesstellen geprüft.
Die Zielhöhe von 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Er kann nicht mehr auf Leitern und Baustellen arbeiten, eine leichte Tätigkeit wäre aber sechs Stunden möglich. Später verschlechtert sich der Zustand.
| Phase 1: berufsunfähig, aber nicht erwerbsgemindert | BU-Rente 1.800 Euro, gesetzlich 0 Euro |
| Phase 2: nur noch unter drei Stunden täglich arbeitsfähig | BU-Rente 1.800 Euro plus volle Erwerbsminderungsrente |
| Anrechnung der BU-Rente auf die gesetzliche Rente | keine |
In der ersten Phase trägt die BU allein. Erst in der zweiten Phase fließen beide Renten nebeneinander, ungekürzt.
Die Erwerbsminderungsrente kommt aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die BU-Rente aus Ihrem privaten Vertrag. Beide haben eigene Voraussetzungen und zahlen unabhängig voneinander. Die Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten keine Klausel, nach der eine staatliche Rente abgezogen wird.
Auch die Rentenversicherung kürzt nicht. Nach § 96a SGB VI wird eine Rente wegen Erwerbsminderung nur gekürzt, wenn Ihr Hinzuverdienst eine Grenze übersteigt. Als Hinzuverdienst zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen wie Krankengeld. Eine private BU-Rente gehört nicht dazu.
Die BU fragt, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr schaffen. Die Erwerbsminderungsrente fragt, ob Sie irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch sechs oder drei Stunden am Tag leisten können. Eine Bürokauffrau mit schwerem Rückenleiden kann berufsunfähig sein und trotzdem sechs Stunden am Tag an einer Pforte sitzen.
In diesem häufigen Fall zahlt nur die BU. Deshalb ist die Frage nach dem Nebeneinander in der Praxis oft die zweite Frage. Die erste lautet: Bekomme ich überhaupt eine Erwerbsminderungsrente?
| Situation | BU-Versicherung | Erwerbsminderungsrente |
|---|---|---|
| Beruf zu 50 Prozent nicht mehr möglich, andere Arbeit sechs Stunden möglich | zahlt | zahlt nicht |
| Andere Arbeit nur drei bis unter sechs Stunden möglich | zahlt | halbe Rente, wenn die Beitragszeiten erfüllt sind |
| Gar keine Arbeit mehr über drei Stunden | zahlt | volle Rente, wenn die Beitragszeiten erfüllt sind |
| Beitragszeiten nicht erfüllt, etwa nach Selbstständigkeit | zahlt | zahlt nicht |
Für die Erwerbsminderungsrente brauchen Sie in den letzten fünf Jahren vor der Erkrankung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Wer länger selbstständig war, im Ausland gearbeitet hat oder lange nicht erwerbstätig war, fällt hier oft heraus.
Die BU-Versicherung kennt solche Beitragszeiten nicht. Sie zahlt, wenn die Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer eingetreten ist und Sie bei Antragstellung ehrlich waren.
Weil die Erwerbsminderungsrente unsicher ist, rechnen Sie die BU-Rente so, dass Sie ohne den Staat auskommen. Üblich sind 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Zahlt der Staat später zusätzlich, ist das ein Polster und keine Lücke.
Von beiden Renten gehen Steuern ab. Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie Krankenversicherung nur auf die gesetzliche Rente, eine privat abgeschlossene BU-Rente bleibt beitragsfrei (§ 237 SGB V). Läuft die BU über den Arbeitgeber, gilt sie als Versorgungsbezug (§ 229 SGB V) und wird verbeitragt, ebenso bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Die private BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil. Rechnen Sie also mit netto.
Haben Sie eine BU-Rente von 800 Euro für ein Nettoeinkommen von 2.400 Euro vereinbart, hilft auch eine Erwerbsminderungsrente nur, wenn Sie sie wirklich bekommen. Viele Verträge stammen aus dem Berufsstart und wurden nie erhöht.
Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie hat. Dann können Sie die Rente bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen, solange Sie noch nicht berufsunfähig sind.
Fragen und Antworten
Nein.
Als Hinzuverdienst zählen nach § 96a SGB VI Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen,
vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen.
Eine private BU-Rente ist nichts davon.
Nach den Musterbedingungen nicht.
Prüfen Sie dennoch Ihre Bedingungen auf ungewöhnliche Klauseln,
etwa bei Verträgen über den Arbeitgeber.
Nein.
Die BU verlangt keinen Rentenantrag beim Staat.
Die Krankenkasse kann aber über einen Reha-Antrag Druck machen, das ist eine andere Sache.
Bei der gesetzlichen Rente gilt eine Hinzuverdienstgrenze,
bei der BU darf die neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung nicht entsprechen,
wenn Ihr Vertrag eine konkrete Verweisung kennt.
Fragen Sie beide vorher.
Die private BU-Rente mit dem Ertragsanteil, der von der Laufzeit abhängt,
die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns.
Dann zahlt der Staat etwa die Hälfte der vollen Rente.
Die BU zahlt unabhängig davon die vereinbarte Rente, wenn Sie berufsunfähig sind.
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Muss ich die BU-Rente versteuern?
Ja, aber wie viel hängt daran, wie Ihr Vertrag eingebunden ist. Bei einem eigenen, privat gez …
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