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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Zahlt die BU-Versicherung zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente?

Kurz gesagt

Ja, die BU-Versicherung zahlt zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente, beide laufen ungekürzt nebeneinander. Die private Rente zählt nicht als Hinzuverdienst, weil § 96a SGB VI nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und bestimmte Sozialleistungen anrechnet. Wichtig: Die staatliche Rente lag 2024 im Schnitt bei rund 1.041 Euro und kommt oft gar nicht.

Zahlt die BU-Versicherung zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente?

Was es kostet

Was die staatliche Rente leistet und was eine BU kostet, die die Lücke allein schließen kann.

BeispielRichtwert
Erwerbsminderungsrente, Neuzugänge 2024, Durchschnittrund 1.041 Euro im Monat
BU, 30 Jahre, Büro, 1.500 Euro Renterund 70 Euro im Monat
BU, 30 Jahre, Handwerk, 1.500 Euro Renteoft 100 Euro und mehr über dem Bürotarif
Erwerbsunfähigkeitsversicherung, 30 Jahre, Büro, 1.000 Euro Renteab etwa 31 bis 39 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Rentenwert von der Deutschen Rentenversicherung,

Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Gesetzesstellen geprüft.

Die Zielhöhe von 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Elektroniker, 45 Jahre, Rückenleiden

Er kann nicht mehr auf Leitern und Baustellen arbeiten, eine leichte Tätigkeit wäre aber sechs Stunden möglich. Später verschlechtert sich der Zustand.

Phase 1: berufsunfähig, aber nicht erwerbsgemindertBU-Rente 1.800 Euro, gesetzlich 0 Euro
Phase 2: nur noch unter drei Stunden täglich arbeitsfähigBU-Rente 1.800 Euro plus volle Erwerbsminderungsrente
Anrechnung der BU-Rente auf die gesetzliche Rentekeine

In der ersten Phase trägt die BU allein. Erst in der zweiten Phase fließen beide Renten nebeneinander, ungekürzt.

Zwei Renten, zwei Verträge, keine Verrechnung

Die Erwerbsminderungsrente kommt aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die BU-Rente aus Ihrem privaten Vertrag. Beide haben eigene Voraussetzungen und zahlen unabhängig voneinander. Die Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten keine Klausel, nach der eine staatliche Rente abgezogen wird.

Auch die Rentenversicherung kürzt nicht. Nach § 96a SGB VI wird eine Rente wegen Erwerbsminderung nur gekürzt, wenn Ihr Hinzuverdienst eine Grenze übersteigt. Als Hinzuverdienst zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen wie Krankengeld. Eine private BU-Rente gehört nicht dazu.

Warum Sie sich nicht auf beide verlassen können

Die BU fragt, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr schaffen. Die Erwerbsminderungsrente fragt, ob Sie irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch sechs oder drei Stunden am Tag leisten können. Eine Bürokauffrau mit schwerem Rückenleiden kann berufsunfähig sein und trotzdem sechs Stunden am Tag an einer Pforte sitzen.

In diesem häufigen Fall zahlt nur die BU. Deshalb ist die Frage nach dem Nebeneinander in der Praxis oft die zweite Frage. Die erste lautet: Bekomme ich überhaupt eine Erwerbsminderungsrente?

SituationBU-VersicherungErwerbsminderungsrente
Beruf zu 50 Prozent nicht mehr möglich, andere Arbeit sechs Stunden möglichzahltzahlt nicht
Andere Arbeit nur drei bis unter sechs Stunden möglichzahlthalbe Rente, wenn die Beitragszeiten erfüllt sind
Gar keine Arbeit mehr über drei Stundenzahltvolle Rente, wenn die Beitragszeiten erfüllt sind
Beitragszeiten nicht erfüllt, etwa nach Selbstständigkeitzahltzahlt nicht

Die Voraussetzungen der gesetzlichen Rente

Für die Erwerbsminderungsrente brauchen Sie in den letzten fünf Jahren vor der Erkrankung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Wer länger selbstständig war, im Ausland gearbeitet hat oder lange nicht erwerbstätig war, fällt hier oft heraus.

Die BU-Versicherung kennt solche Beitragszeiten nicht. Sie zahlt, wenn die Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer eingetreten ist und Sie bei Antragstellung ehrlich waren.

Wie hoch die BU-Rente sein sollte, wenn der Staat dazukommt

Weil die Erwerbsminderungsrente unsicher ist, rechnen Sie die BU-Rente so, dass Sie ohne den Staat auskommen. Üblich sind 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Zahlt der Staat später zusätzlich, ist das ein Polster und keine Lücke.

Von beiden Renten gehen Steuern ab. Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie Krankenversicherung nur auf die gesetzliche Rente, eine privat abgeschlossene BU-Rente bleibt beitragsfrei (§ 237 SGB V). Läuft die BU über den Arbeitgeber, gilt sie als Versorgungsbezug (§ 229 SGB V) und wird verbeitragt, ebenso bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Die private BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil. Rechnen Sie also mit netto.

Wann die Kombination nicht reicht

Haben Sie eine BU-Rente von 800 Euro für ein Nettoeinkommen von 2.400 Euro vereinbart, hilft auch eine Erwerbsminderungsrente nur, wenn Sie sie wirklich bekommen. Viele Verträge stammen aus dem Berufsstart und wurden nie erhöht.

Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie hat. Dann können Sie die Rente bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen, solange Sie noch nicht berufsunfähig sind.

Schritt für Schritt

  1. BU-Leistung beim Versicherer beantragen, sobald Ihr Beruf nicht mehr geht.
  2. Parallel bei der Rentenversicherung prüfen lassen, ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt.
  3. Versicherungsverlauf anfordern und die drei Jahre Pflichtbeiträge prüfen.
  4. Beide Bescheide getrennt prüfen, ein Nein der Rentenversicherung bindet die BU nicht.
  5. Netto rechnen: Steuer auf beide Renten, Krankenversicherung je nach Status einplanen.

Checkliste

  • BU-Rente deckt allein 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens
  • Keine Anrechnungsklausel für staatliche Renten im Vertrag
  • Nachversicherungsgarantie vorhanden und Fristen notiert
  • Versicherungsverlauf der Rentenversicherung lückenlos
  • Leistungsdauer der BU bis zum Rentenbeginn

Häufige Fehler

  • Die BU-Rente zu niedrig wählen, weil man mit der staatlichen Rente rechnet
  • Nach einem Nein der Rentenversicherung auch den BU-Antrag aufgeben
  • Annehmen, die private Rente gelte als Hinzuverdienst und kürze die gesetzliche
  • Die Leistungsdauer der BU vor dem Rentenbeginn enden lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wird die BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Nein.

Als Hinzuverdienst zählen nach § 96a SGB VI Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen,

vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen.

Eine private BU-Rente ist nichts davon.

Kürzt die BU-Versicherung, wenn der Staat zahlt?

Nach den Musterbedingungen nicht.

Prüfen Sie dennoch Ihre Bedingungen auf ungewöhnliche Klauseln,

etwa bei Verträgen über den Arbeitgeber.

Muss ich die Erwerbsminderungsrente beantragen, um BU-Rente zu bekommen?

Nein.

Die BU verlangt keinen Rentenantrag beim Staat.

Die Krankenkasse kann aber über einen Reha-Antrag Druck machen, das ist eine andere Sache.

Darf ich mit BU-Rente und Erwerbsminderungsrente noch arbeiten?

Bei der gesetzlichen Rente gilt eine Hinzuverdienstgrenze,

bei der BU darf die neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung nicht entsprechen,

wenn Ihr Vertrag eine konkrete Verweisung kennt.

Fragen Sie beide vorher.

Wie werden beide Renten besteuert?

Die private BU-Rente mit dem Ertragsanteil, der von der Laufzeit abhängt,

die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns.

Was ist, wenn ich nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekomme?

Dann zahlt der Staat etwa die Hälfte der vollen Rente.

Die BU zahlt unabhängig davon die vereinbarte Rente, wenn Sie berufsunfähig sind.

Quellen

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