Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Muss ich die BU-Rente versteuern?

Kurz gesagt

Ja, aber wie viel hängt daran, wie Ihr Vertrag eingebunden ist. Bei einem eigenen, privat gezahlten Vertrag versteuern Sie nur den Ertragsanteil, bei 30 Jahren Restlaufzeit also 30 Prozent der Rente. Aus einer Basisrente sind bei Rentenbeginn 2026 schon 84 Prozent steuerpflichtig, aus einer betrieblichen Lösung die ganze Rente. Das ist keine Steuerberatung.

Muss ich die BU-Rente versteuern?

Was es kostet

Belegte Prozentwerte und die Größenordnung der Belastung, damit Sie die drei Wege nebeneinander legen können. Gerechnet ist mit 2.000 Euro Monatsrente und einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent.

BeispielRichtwert
Ertragsanteil bei 10 Jahren Restlaufzeitrund 12 Prozent der Jahresrente
Ertragsanteil bei 20 Jahren Restlaufzeitrund 21 Prozent
Ertragsanteil bei 30 Jahren Restlaufzeitrund 30 Prozent
Eigener Vertrag, 2.000 Euro Rente, 30 Jahre Restlaufzeitetwa 180 Euro Steuer im Monat
Eigener Vertrag, 2.000 Euro Rente, 10 Jahre Restlaufzeitetwa 72 Euro Steuer im Monat
Basisrente mit BU-Zusatz, 2.000 Euro Rente, Rentenbeginn 202684 Prozent steuerpflichtig, etwa 504 Euro Steuer im Monat
Betriebliche Lösung, 2.000 Euro Rentevoll steuerpflichtig, etwa 600 Euro Steuer und dazu rund 400 Euro Kranken- und Pflegeversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung bei freiwilliger Mitgliedschaft, kinderlosRichtwert 21,1 Prozent der Rente, bei 2.000 Euro also gut 420 Euro im Monat
Beitrag für 1.500 Euro Rente bis 67, 30 Jahre, Bürotätigkeitrund 70 Euro im Monat
Beitrag für 1.500 Euro Rente bis 67, 30 Jahre, Handwerkoft 100 Euro und mehr darüber
Absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendung1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige
Absetzbar über eine Basisrente 2026bis 30.826 Euro im Jahr, davon höchstens die Hälfte für den BU-Schutz

Stand September 2026. Die Ertragsanteile stehen in der Tabelle des § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, die Höchstbeträge in § 10 Einkommensteuergesetz, der Besteuerungsanteil von 84 Prozent gilt für Rentenbeginn 2026, der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Die Steuerbeträge sind mit einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent gerechnet und damit Richtwerte aus der Angebotspraxis; die Sätze zur Kranken- und Pflegeversicherung sind Richtwerte mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Ihr Steuersatz, Ihr Versicherungsstatus und die Beurteilung im Einzelfall können abweichen. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Bürokauffrau, 37 Jahre, eigener Vertrag bis 67

BU-Rente 2.000 Euro im Monat aus einer selbstständigen, privat gezahlten Versicherung. Sie ist freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, kinderlos, und der Grenzsteuersatz der gemeinsamen Erklärung mit ihrem Mann liegt bei angenommenen 30 Prozent.

BU-Rente2.000 Euro im Monat, 24.000 Euro im Jahr
Restlaufzeit vom Leistungsbeginn bis zum Vertragsende30 Jahre
Ertragsanteil dazurund 30 Prozent, also 7.200 Euro im Jahr
Einkommensteuer darauf bei 30 Prozentetwa 2.160 Euro im Jahr, rund 180 Euro im Monat
Kranken- und Pflegeversicherung als freiwilliges MitgliedRichtwert 21,1 Prozent, etwa 422 Euro im Monat
Bleibt nettorund 1.398 Euro im Monat

Die Steuer kostet hier 180 Euro, die Krankenkasse 422 Euro. Von 2.000 Euro brutto lebt sie also von knapp 1.400 Euro, rund 30 Prozent weniger als die Zahl im Antrag. Hätte sie keine weiteren Einkünfte, wäre die Steuer übrigens null, weil 7.200 Euro unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegen. Der Abzug der Krankenkasse bleibt trotzdem.

Der eigene Vertrag: nur der Ertragsanteil zählt

Wer eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aus eigener Tasche bezahlt, bekommt im Leistungsfall eine Rente, die steuerlich als abgekürzte Leibrente gilt. Versteuert wird davon nur der Ertragsanteil, geregelt in § 22 Einkommensteuergesetz mit der Tabelle in § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Der Rest jeder Zahlung gilt als Rückfluss des eingesetzten Kapitals und bleibt steuerfrei.

Entscheidend ist dabei eine Zahl, die viele verwechseln: nicht Ihr Alter beim Abschluss, sondern die voraussichtliche Laufzeit der Rente, also die Jahre vom Leistungsbeginn bis zum Vertragsende. Je kürzer diese Restlaufzeit, desto niedriger der Ertragsanteil. Wer mit 57 berufsunfähig wird und einen Vertrag bis 67 hat, versteuert nur rund 12 Prozent der Rente. Wer mit 37 berufsunfähig wird, hat 30 Jahre vor sich und versteuert rund 30 Prozent. Das klingt zunächst widersinnig, folgt aber der Logik der Tabelle: bei kurzer Laufzeit steckt in jeder Zahlung mehr Kapital und weniger Ertrag.

Restlaufzeit bis zum VertragsendeErtragsanteilZu versteuern bei 24.000 Euro Jahresrente
10 Jahrerund 12 Prozent2.880 Euro
20 Jahrerund 21 Prozent5.040 Euro
30 Jahrerund 30 Prozent7.200 Euro
37 Jahrerund 36 Prozent8.640 Euro

Der Preis dafür: die Beiträge bringen kaum etwas

Die milde Besteuerung der Rente hat eine Kehrseite. Beiträge zu einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung zählen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a Einkommensteuergesetz zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dafür gilt nach § 10 Absatz 4 Einkommensteuergesetz ein Höchstbetrag von 2.800 Euro im Jahr, bei Arbeitnehmern und anderen mit Zuschuss zur Krankenversicherung nur 1.900 Euro.

In diesen Topf wandern zuerst Kranken- und Pflegeversicherung, und die allein sprengen den Betrag bei fast jedem. Was danach vom Höchstbetrag übrig ist, ist meist null, und genau so viel bringt der Abzug des BU-Beitrags. Wer hört, eine BU sei steuerlich gefördert, sollte bei einem eigenen Vertrag also nicht mit einer Rechnung planen, in der die Beiträge die Steuer senken. Der Vorteil liegt später, in der Rente.

Basisrente mit BU-Zusatz: ein Tausch, kein Geschenk

Der zweite Weg hängt den BU-Schutz an eine Basisrente, also an einen Altersvorsorgevertrag der ersten Schicht. Dann greift ein ganz anderer Abzug: Solche Beiträge gelten als Altersvorsorgeaufwendungen und sind 2026 bis 30.826 Euro im Jahr voll ansetzbar, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zum doppelten Betrag. Eine Bedingung gehört dazu: Der Teil des Beitrags, der auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit entfällt, darf nach Auffassung der Finanzverwaltung höchstens die Hälfte des Gesamtbeitrags ausmachen, sonst ist der Vertrag kein Basisrentenvertrag mehr.

Bezahlt wird dieser Vorteil später. Die Rente aus so einem Vertrag wird nachgelagert besteuert wie die gesetzliche Rente, mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem sie beginnt: bei Rentenbeginn 2026 sind das 84 Prozent, und dieser Satz gilt dann dauerhaft. Für spätere Jahrgänge steigt er weiter, bis 2058 auf 100 Prozent. Aus 2.000 Euro Monatsrente werden so 1.680 Euro steuerpflichtiges Einkommen statt 600 Euro beim eigenen Vertrag. Das ist ein Tausch: Abzug heute gegen Steuer morgen. Er rechnet sich, wenn Ihr Steuersatz heute hoch ist und im Leistungsfall niedrig, und er rechnet sich nicht, wenn es umgekehrt kommt.

Die betriebliche Lösung: heute billig, später teuer

Der dritte Weg läuft über den Arbeitgeber. Die Beiträge gehen aus unversteuertem Bruttolohn in den Vertrag, meist auch ohne Sozialabgaben, und das fühlt sich im Berufsleben sehr günstig an. Im Leistungsfall dreht sich das Bild: Die Rente ist eine Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung, also in voller Höhe steuerpflichtig, ohne Ertragsanteil und ohne Besteuerungsanteil.

Dazu kommt der Punkt, der die Nettorente wirklich drückt. Eine solche Rente ist ein Versorgungsbezug nach § 229 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig, mit dem vollen Beitragssatz und der Pflegeversicherung dazu. Frei bleibt nur ein kleiner Freibetrag, 2026 sind das 197,75 Euro im Monat. Aus 2.000 Euro brutto werden nach Steuer und Beiträgen schnell rund 1.000 Euro. Wer diesen Weg geht, sollte die Rente deshalb von vornherein höher ansetzen, grob ein Drittel über dem, was er netto braucht.

Drei Wege im Vergleich

Die Tabelle stellt nebeneinander, was in jedem Weg beim Beitrag und was bei der Rente passiert. Lesen Sie sie von rechts nach links: zuerst die Frage, ob Sie überhaupt in die Gruppe gehören, danach die Folgen.

Eine Faustregel ergibt sich daraus: Wer im Leistungsfall auf jeden Euro angewiesen ist, fährt mit dem eigenen, privat gezahlten Vertrag am besten, weil dort netto am meisten ankommt. Die beiden anderen Wege sind vor allem Steuerentscheidungen, nicht Schutzentscheidungen.

WegBeitrag absetzbarRente steuerpflichtigSozialabgaben auf die RenteFür wen geeignet
Eigener Vertrag, privat gezahltkaum, nur im Topf der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, und der ist meist verbrauchtnur der Ertragsanteil, je nach Restlaufzeit rund 12 bis 36 Prozentkeine, außer Sie sind freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichertfast alle, besonders wer im Leistungsfall verlässlich netto planen muss
Basisrente mit BU-Zusatzja, 2026 bis 30.826 Euro im Jahr, der BU-Anteil höchstens die Hälfte des Beitrags84 Prozent bei Rentenbeginn 2026, für spätere Jahrgänge mehrwie beim eigenen VertragSelbstständige mit hohem Gewinn und hohem Steuersatz, die den Abzug heute brauchen
Betriebliche Lösung über den Arbeitgeberja, die Beiträge gehen aus unversteuertem Bruttolohndie ganze RenteKranken- und Pflegeversicherung auf die ganze Rente, frei bleiben 197,75 Euro im MonatAngestellte mit Arbeitgeberzuschuss oder ohne Chance auf einen eigenen Vertrag

Was viele übersehen: die Krankenkasse

Steuer ist bei einer privaten BU-Rente oft der kleinere Abzug. Der größere kommt von der Krankenversicherung, und ob er kommt, hängt an Ihrem Status. Wer neben der BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und darum pflichtversichert bleibt, zahlt auf die private BU-Rente keine Beiträge. Wer nur die private Rente hat, wird in der Regel freiwilliges Mitglied, und dann zählt die Rente als Einnahme zum Lebensunterhalt: Kranken- und Pflegeversicherung zusammen kosten dann grob ein Fünftel, bei Kinderlosen als Richtwert 21,1 Prozent. Bei 2.000 Euro Rente sind das gut 420 Euro im Monat.

Privat Krankenversicherte zahlen keinen Beitrag auf die Rente, aber ihre Prämie läuft unverändert weiter, und der Arbeitgeberzuschuss fällt mit dem Arbeitsverhältnis weg. Unter dem Strich ist das oft die teuerste Variante. In jedem Fall gehört dieser Betrag in die Rechnung, bevor Sie die Rentenhöhe festlegen. Wer 2.000 Euro netto braucht und 2.000 Euro brutto abschließt, hat sich um ein Viertel bis ein Drittel verrechnet.

Was diese Seite nicht ist

Das hier ist ein Rechenweg und eine Orientierung, keine Steuerberatung, und sie darf keine ersetzen. Ihr persönlicher Steuersatz, weitere Einkünfte, die Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner und der genaue Vertragsaufbau können das Ergebnis deutlich verschieben. Bei gemischten Verträgen, bei Leistungen aus mehreren Schichten und bei einer Abfindung statt einer Rente entscheidet der Einzelfall. Fragen Sie dann eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein, bevor Sie eine Zahl eintragen.

Was wir davor tun können: Wir sehen im Versicherungsschein nach, welcher der drei Wege bei Ihnen vorliegt, lesen Vertragsendalter und Restlaufzeit heraus und rechnen die zu erwartende Nettorente durch, damit die Höhe der Absicherung zu Ihrem Bedarf passt. NAMMERT ist Assekuradeur und übernimmt diesen Teil. Die Steuererklärung macht Ihre Steuerberatung.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, welcher der drei Wege vorliegt: eigener Vertrag, Zusatz zu einer Basisrente oder Lösung über den Arbeitgeber.
  2. Das Vertragsendalter ablesen und daraus die Restlaufzeit der Rente bestimmen, denn daran hängt der Ertragsanteil.
  3. Klären, wie Sie im Leistungsfall krankenversichert wären: pflichtversichert, freiwillig gesetzlich oder privat.
  4. Steuer und Krankenversicherung von der gewünschten Bruttorente abziehen und prüfen, ob der Rest die festen Kosten trägt.
  5. Die Rente notfalls anheben, solange die Gesundheit das zulässt, und den Rechenweg von einer Steuerberatung bestätigen lassen.

Checkliste

  • Vertragsart geklärt: eigener Vertrag, Basisrente oder betrieblich
  • Vertragsendalter notiert und Restlaufzeit der Rente gerechnet
  • Ertragsanteil zur Restlaufzeit abgelesen
  • Krankenversicherungsstatus im Leistungsfall geklärt
  • Nettorente gerechnet, nicht nur die Bruttorente vereinbart
  • Nachversicherungsgarantie geprüft, falls die Rente zu knapp ausfällt

Häufige Fehler

  • Die Bruttorente für die Nettorente halten und Steuer wie Krankenkasse vergessen
  • Den Ertragsanteil am Alter beim Abschluss festmachen, obwohl die Restlaufzeit der Rente zählt
  • Eine betriebliche Lösung nur wegen des Beitragsvorteils nehmen, ohne die volle Steuer- und Beitragspflicht der späteren Rente zu rechnen
  • Glauben, die Beiträge zum eigenen Vertrag senkten die Steuer, obwohl der Höchstbetrag durch die Krankenversicherung meist verbraucht ist
  • Bei einer Basisrente mehr als die Hälfte des Beitrags in den BU-Schutz legen und damit den Abzug gefährden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die BU-Rente in der Steuererklärung angeben?

Ja, sie gehört als Rente in die Anlage R. Bei einem eigenen Vertrag versteuert das Finanzamt davon nur den Ertragsanteil, nicht die ganze Rente.

Wie hoch ist der Ertragsanteil genau?

Er hängt an der Restlaufzeit der Rente: bei 10 Jahren rund 12 Prozent, bei 20 Jahren rund 21 Prozent, bei 30 Jahren rund 30 Prozent. Die Werte stehen in der Tabelle des § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

Warum ist der Anteil bei kurzer Restlaufzeit niedriger?

Weil bei kurzer Laufzeit in jeder Zahlung mehr Rückfluss des eingesetzten Kapitals steckt und weniger Ertrag. Besteuert wird nur der Ertrag.

Gehen von der BU-Rente Krankenversicherungsbeiträge ab?

Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse ja, als Richtwert rund 21 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer wegen einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente pflichtversichert bleibt, zahlt auf die private BU-Rente nichts. Privat Versicherte zahlen ihre Prämie weiter, ohne Arbeitgeberzuschuss.

Ist die Rente aus einer Basisrente wirklich fast voll steuerpflichtig?

Ja. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, und dieser Satz bleibt. Für spätere Jahrgänge steigt er weiter bis auf 100 Prozent.

Kann ich die Beiträge absetzen?

Beim eigenen Vertrag praktisch kaum, weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen durch Kranken- und Pflegeversicherung meist verbraucht ist. Über eine Basisrente ja, 2026 bis 30.826 Euro. Bei der betrieblichen Lösung gehen die Beiträge aus dem unversteuerten Bruttolohn.

Bleibt am Ende vielleicht gar keine Steuer?

Oft nicht, wenn Sie sonst keine Einkünfte haben. 2.000 Euro Rente mit 30 Jahren Restlaufzeit ergeben 7.200 Euro steuerpflichtig, und die liegen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026.

Wie viel Rente muss ich deshalb vereinbaren?

Rechnen Sie vom Netto zurück. Steuer und Krankenversicherung können je nach Weg ein Viertel bis ein Drittel der Rente kosten, bei einer betrieblichen Lösung auch die Hälfte.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufsunfähigkeit

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.