Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
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Kurz gesagt
Ja, aber wie viel hängt daran, wie Ihr Vertrag eingebunden ist. Bei einem eigenen, privat gezahlten Vertrag versteuern Sie nur den Ertragsanteil, bei 30 Jahren Restlaufzeit also 30 Prozent der Rente. Aus einer Basisrente sind bei Rentenbeginn 2026 schon 84 Prozent steuerpflichtig, aus einer betrieblichen Lösung die ganze Rente. Das ist keine Steuerberatung.
Belegte Prozentwerte und die Größenordnung der Belastung, damit Sie die drei Wege nebeneinander legen können. Gerechnet ist mit 2.000 Euro Monatsrente und einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ertragsanteil bei 10 Jahren Restlaufzeit | rund 12 Prozent der Jahresrente |
| Ertragsanteil bei 20 Jahren Restlaufzeit | rund 21 Prozent |
| Ertragsanteil bei 30 Jahren Restlaufzeit | rund 30 Prozent |
| Eigener Vertrag, 2.000 Euro Rente, 30 Jahre Restlaufzeit | etwa 180 Euro Steuer im Monat |
| Eigener Vertrag, 2.000 Euro Rente, 10 Jahre Restlaufzeit | etwa 72 Euro Steuer im Monat |
| Basisrente mit BU-Zusatz, 2.000 Euro Rente, Rentenbeginn 2026 | 84 Prozent steuerpflichtig, etwa 504 Euro Steuer im Monat |
| Betriebliche Lösung, 2.000 Euro Rente | voll steuerpflichtig, etwa 600 Euro Steuer und dazu rund 400 Euro Kranken- und Pflegeversicherung |
| Kranken- und Pflegeversicherung bei freiwilliger Mitgliedschaft, kinderlos | Richtwert 21,1 Prozent der Rente, bei 2.000 Euro also gut 420 Euro im Monat |
| Beitrag für 1.500 Euro Rente bis 67, 30 Jahre, Bürotätigkeit | rund 70 Euro im Monat |
| Beitrag für 1.500 Euro Rente bis 67, 30 Jahre, Handwerk | oft 100 Euro und mehr darüber |
| Absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendung | 1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige |
| Absetzbar über eine Basisrente 2026 | bis 30.826 Euro im Jahr, davon höchstens die Hälfte für den BU-Schutz |
Stand September 2026. Die Ertragsanteile stehen in der Tabelle des § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, die Höchstbeträge in § 10 Einkommensteuergesetz, der Besteuerungsanteil von 84 Prozent gilt für Rentenbeginn 2026, der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Die Steuerbeträge sind mit einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent gerechnet und damit Richtwerte aus der Angebotspraxis; die Sätze zur Kranken- und Pflegeversicherung sind Richtwerte mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Ihr Steuersatz, Ihr Versicherungsstatus und die Beurteilung im Einzelfall können abweichen. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel
BU-Rente 2.000 Euro im Monat aus einer selbstständigen, privat gezahlten Versicherung. Sie ist freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, kinderlos, und der Grenzsteuersatz der gemeinsamen Erklärung mit ihrem Mann liegt bei angenommenen 30 Prozent.
| BU-Rente | 2.000 Euro im Monat, 24.000 Euro im Jahr |
| Restlaufzeit vom Leistungsbeginn bis zum Vertragsende | 30 Jahre |
| Ertragsanteil dazu | rund 30 Prozent, also 7.200 Euro im Jahr |
| Einkommensteuer darauf bei 30 Prozent | etwa 2.160 Euro im Jahr, rund 180 Euro im Monat |
| Kranken- und Pflegeversicherung als freiwilliges Mitglied | Richtwert 21,1 Prozent, etwa 422 Euro im Monat |
| Bleibt netto | rund 1.398 Euro im Monat |
Die Steuer kostet hier 180 Euro, die Krankenkasse 422 Euro. Von 2.000 Euro brutto lebt sie also von knapp 1.400 Euro, rund 30 Prozent weniger als die Zahl im Antrag. Hätte sie keine weiteren Einkünfte, wäre die Steuer übrigens null, weil 7.200 Euro unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegen. Der Abzug der Krankenkasse bleibt trotzdem.
Wer eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aus eigener Tasche bezahlt, bekommt im Leistungsfall eine Rente, die steuerlich als abgekürzte Leibrente gilt. Versteuert wird davon nur der Ertragsanteil, geregelt in § 22 Einkommensteuergesetz mit der Tabelle in § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Der Rest jeder Zahlung gilt als Rückfluss des eingesetzten Kapitals und bleibt steuerfrei.
Entscheidend ist dabei eine Zahl, die viele verwechseln: nicht Ihr Alter beim Abschluss, sondern die voraussichtliche Laufzeit der Rente, also die Jahre vom Leistungsbeginn bis zum Vertragsende. Je kürzer diese Restlaufzeit, desto niedriger der Ertragsanteil. Wer mit 57 berufsunfähig wird und einen Vertrag bis 67 hat, versteuert nur rund 12 Prozent der Rente. Wer mit 37 berufsunfähig wird, hat 30 Jahre vor sich und versteuert rund 30 Prozent. Das klingt zunächst widersinnig, folgt aber der Logik der Tabelle: bei kurzer Laufzeit steckt in jeder Zahlung mehr Kapital und weniger Ertrag.
| Restlaufzeit bis zum Vertragsende | Ertragsanteil | Zu versteuern bei 24.000 Euro Jahresrente |
|---|---|---|
| 10 Jahre | rund 12 Prozent | 2.880 Euro |
| 20 Jahre | rund 21 Prozent | 5.040 Euro |
| 30 Jahre | rund 30 Prozent | 7.200 Euro |
| 37 Jahre | rund 36 Prozent | 8.640 Euro |
Die milde Besteuerung der Rente hat eine Kehrseite. Beiträge zu einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung zählen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a Einkommensteuergesetz zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dafür gilt nach § 10 Absatz 4 Einkommensteuergesetz ein Höchstbetrag von 2.800 Euro im Jahr, bei Arbeitnehmern und anderen mit Zuschuss zur Krankenversicherung nur 1.900 Euro.
In diesen Topf wandern zuerst Kranken- und Pflegeversicherung, und die allein sprengen den Betrag bei fast jedem. Was danach vom Höchstbetrag übrig ist, ist meist null, und genau so viel bringt der Abzug des BU-Beitrags. Wer hört, eine BU sei steuerlich gefördert, sollte bei einem eigenen Vertrag also nicht mit einer Rechnung planen, in der die Beiträge die Steuer senken. Der Vorteil liegt später, in der Rente.
Der zweite Weg hängt den BU-Schutz an eine Basisrente, also an einen Altersvorsorgevertrag der ersten Schicht. Dann greift ein ganz anderer Abzug: Solche Beiträge gelten als Altersvorsorgeaufwendungen und sind 2026 bis 30.826 Euro im Jahr voll ansetzbar, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zum doppelten Betrag. Eine Bedingung gehört dazu: Der Teil des Beitrags, der auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit entfällt, darf nach Auffassung der Finanzverwaltung höchstens die Hälfte des Gesamtbeitrags ausmachen, sonst ist der Vertrag kein Basisrentenvertrag mehr.
Bezahlt wird dieser Vorteil später. Die Rente aus so einem Vertrag wird nachgelagert besteuert wie die gesetzliche Rente, mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem sie beginnt: bei Rentenbeginn 2026 sind das 84 Prozent, und dieser Satz gilt dann dauerhaft. Für spätere Jahrgänge steigt er weiter, bis 2058 auf 100 Prozent. Aus 2.000 Euro Monatsrente werden so 1.680 Euro steuerpflichtiges Einkommen statt 600 Euro beim eigenen Vertrag. Das ist ein Tausch: Abzug heute gegen Steuer morgen. Er rechnet sich, wenn Ihr Steuersatz heute hoch ist und im Leistungsfall niedrig, und er rechnet sich nicht, wenn es umgekehrt kommt.
Der dritte Weg läuft über den Arbeitgeber. Die Beiträge gehen aus unversteuertem Bruttolohn in den Vertrag, meist auch ohne Sozialabgaben, und das fühlt sich im Berufsleben sehr günstig an. Im Leistungsfall dreht sich das Bild: Die Rente ist eine Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung, also in voller Höhe steuerpflichtig, ohne Ertragsanteil und ohne Besteuerungsanteil.
Dazu kommt der Punkt, der die Nettorente wirklich drückt. Eine solche Rente ist ein Versorgungsbezug nach § 229 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig, mit dem vollen Beitragssatz und der Pflegeversicherung dazu. Frei bleibt nur ein kleiner Freibetrag, 2026 sind das 197,75 Euro im Monat. Aus 2.000 Euro brutto werden nach Steuer und Beiträgen schnell rund 1.000 Euro. Wer diesen Weg geht, sollte die Rente deshalb von vornherein höher ansetzen, grob ein Drittel über dem, was er netto braucht.
Die Tabelle stellt nebeneinander, was in jedem Weg beim Beitrag und was bei der Rente passiert. Lesen Sie sie von rechts nach links: zuerst die Frage, ob Sie überhaupt in die Gruppe gehören, danach die Folgen.
Eine Faustregel ergibt sich daraus: Wer im Leistungsfall auf jeden Euro angewiesen ist, fährt mit dem eigenen, privat gezahlten Vertrag am besten, weil dort netto am meisten ankommt. Die beiden anderen Wege sind vor allem Steuerentscheidungen, nicht Schutzentscheidungen.
| Weg | Beitrag absetzbar | Rente steuerpflichtig | Sozialabgaben auf die Rente | Für wen geeignet |
|---|---|---|---|---|
| Eigener Vertrag, privat gezahlt | kaum, nur im Topf der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, und der ist meist verbraucht | nur der Ertragsanteil, je nach Restlaufzeit rund 12 bis 36 Prozent | keine, außer Sie sind freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert | fast alle, besonders wer im Leistungsfall verlässlich netto planen muss |
| Basisrente mit BU-Zusatz | ja, 2026 bis 30.826 Euro im Jahr, der BU-Anteil höchstens die Hälfte des Beitrags | 84 Prozent bei Rentenbeginn 2026, für spätere Jahrgänge mehr | wie beim eigenen Vertrag | Selbstständige mit hohem Gewinn und hohem Steuersatz, die den Abzug heute brauchen |
| Betriebliche Lösung über den Arbeitgeber | ja, die Beiträge gehen aus unversteuertem Bruttolohn | die ganze Rente | Kranken- und Pflegeversicherung auf die ganze Rente, frei bleiben 197,75 Euro im Monat | Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss oder ohne Chance auf einen eigenen Vertrag |
Steuer ist bei einer privaten BU-Rente oft der kleinere Abzug. Der größere kommt von der Krankenversicherung, und ob er kommt, hängt an Ihrem Status. Wer neben der BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und darum pflichtversichert bleibt, zahlt auf die private BU-Rente keine Beiträge. Wer nur die private Rente hat, wird in der Regel freiwilliges Mitglied, und dann zählt die Rente als Einnahme zum Lebensunterhalt: Kranken- und Pflegeversicherung zusammen kosten dann grob ein Fünftel, bei Kinderlosen als Richtwert 21,1 Prozent. Bei 2.000 Euro Rente sind das gut 420 Euro im Monat.
Privat Krankenversicherte zahlen keinen Beitrag auf die Rente, aber ihre Prämie läuft unverändert weiter, und der Arbeitgeberzuschuss fällt mit dem Arbeitsverhältnis weg. Unter dem Strich ist das oft die teuerste Variante. In jedem Fall gehört dieser Betrag in die Rechnung, bevor Sie die Rentenhöhe festlegen. Wer 2.000 Euro netto braucht und 2.000 Euro brutto abschließt, hat sich um ein Viertel bis ein Drittel verrechnet.
Das hier ist ein Rechenweg und eine Orientierung, keine Steuerberatung, und sie darf keine ersetzen. Ihr persönlicher Steuersatz, weitere Einkünfte, die Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner und der genaue Vertragsaufbau können das Ergebnis deutlich verschieben. Bei gemischten Verträgen, bei Leistungen aus mehreren Schichten und bei einer Abfindung statt einer Rente entscheidet der Einzelfall. Fragen Sie dann eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein, bevor Sie eine Zahl eintragen.
Was wir davor tun können: Wir sehen im Versicherungsschein nach, welcher der drei Wege bei Ihnen vorliegt, lesen Vertragsendalter und Restlaufzeit heraus und rechnen die zu erwartende Nettorente durch, damit die Höhe der Absicherung zu Ihrem Bedarf passt. NAMMERT ist Assekuradeur und übernimmt diesen Teil. Die Steuererklärung macht Ihre Steuerberatung.
Fragen und Antworten
Ja, sie gehört als Rente in die Anlage R. Bei einem eigenen Vertrag versteuert das Finanzamt davon nur den Ertragsanteil, nicht die ganze Rente.
Er hängt an der Restlaufzeit der Rente: bei 10 Jahren rund 12 Prozent, bei 20 Jahren rund 21 Prozent, bei 30 Jahren rund 30 Prozent. Die Werte stehen in der Tabelle des § 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
Weil bei kurzer Laufzeit in jeder Zahlung mehr Rückfluss des eingesetzten Kapitals steckt und weniger Ertrag. Besteuert wird nur der Ertrag.
Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse ja, als Richtwert rund 21 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer wegen einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente pflichtversichert bleibt, zahlt auf die private BU-Rente nichts. Privat Versicherte zahlen ihre Prämie weiter, ohne Arbeitgeberzuschuss.
Ja. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, und dieser Satz bleibt. Für spätere Jahrgänge steigt er weiter bis auf 100 Prozent.
Beim eigenen Vertrag praktisch kaum, weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen durch Kranken- und Pflegeversicherung meist verbraucht ist. Über eine Basisrente ja, 2026 bis 30.826 Euro. Bei der betrieblichen Lösung gehen die Beiträge aus dem unversteuerten Bruttolohn.
Oft nicht, wenn Sie sonst keine Einkünfte haben. 2.000 Euro Rente mit 30 Jahren Restlaufzeit ergeben 7.200 Euro steuerpflichtig, und die liegen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026.
Rechnen Sie vom Netto zurück. Steuer und Krankenversicherung können je nach Weg ein Viertel bis ein Drittel der Rente kosten, bei einer betrieblichen Lösung auch die Hälfte.
NAMMERT Versicherungsmakler
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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