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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich meine eigenen Sachen beschädige?

Kurz gesagt

Nein, nicht. Die Haftpflicht zahlt nur, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen. Beschädigen Sie Ihre eigenen Sachen, etwa Handy, Fernseher oder Brille, bleibt der Schaden bei Ihnen. Helfen können nur andere Versicherungen: die Hausrat bei Brand, Leitungswasser oder Einbruch, eine Handyversicherung ab etwa 2 Euro im Monat bei Bruch.

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich meine eigenen Sachen beschädige?

Was es kostet

Was die Versicherungen für die eigenen Sachen kosten, nach veröffentlichten Werten 2026:

BeispielRichtwert
Handyversicherung mit Display, Sturz und Wasseretwa 2,19 bis 19,99 Euro im Monat
Glasversicherung, 70 bis 90 Quadratmeteretwa 40 bis 65 Euro im Jahr
Hausrat, 65 Quadratmeteretwa 70 bis 140 Euro im Jahr
Hausrat, 90 Quadratmeteretwa 90 bis 190 Euro im Jahr
Zum Vergleich: Privathaftpflicht Singleetwa 40 bis 120 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Reparaturkosten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Eigenes Smartphone fällt auf die Fliesen

Ihr ein Jahr altes Smartphone rutscht aus der Hosentasche, das Display ist gesprungen. So rechnen sich die Möglichkeiten.

Privathaftpflicht0 Euro, eigene Sache
Hausrat0 Euro, Herunterfallen ist keine versicherte Gefahr
Displaytausch ohne Versicherungetwa 250 bis 400 Euro
Handyversicherung, 8 Euro im Monat über zwei Jahre192 Euro Beitrag plus Selbstbeteiligung, etwa 50 Euro

Bei einem Schaden in zwei Jahren liegen Sie mit und ohne Versicherung ähnlich. Erst bei teuren Geräten oder mehreren Schäden rechnet sich die Handyversicherung.

Warum die Haftpflicht hier nie zahlt

Die private Haftpflicht springt ein, wenn Sie ein Dritter wegen eines Schadens auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. So steht es in den Musterbedingungen des GDV (A1-3.1). Gegen sich selbst haben Sie keinen Anspruch, also gibt es auch keinen Haftpflichtfall, wenn Ihnen der eigene Laptop vom Tisch fällt.

Dasselbe gilt im Familientarif: Nach A1-7.3 und A1-7.4 sind Ansprüche von Mitversicherten untereinander und von Angehörigen im selben Haushalt ausgeschlossen. Wirft Ihr Kind die Brille Ihres Partners herunter, zahlt die Haftpflicht ebenfalls nicht.

Was ist kaputt?Welche Versicherung kann zahlen?
Eigenes Handy heruntergefallenHandyversicherung, nicht die Hausrat
Eigener Spiegel oder Fensterscheibe zerbrochenGlasversicherung
Fernseher durch Blitz und Überspannung zerstörtHausrat mit Überspannungsschutz
Möbel durch Brand oder Leitungswasser beschädigtHausrat
Eigenes Auto beim Rangieren beschädigtVollkasko
Eigenes Boot beim Anlegen beschädigtBootskasko
Brille des Partners im selben Haushaltkeine Haftpflicht, ggf. eigene Versicherung des Partners

Was die Hausrat übernimmt und was nicht

Die Hausrat ist keine Allgefahrenversicherung. Die Musterbedingungen VHB 2022 nennen als Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Was Ihnen einfach aus der Hand fällt, gehört nicht dazu.

Haben Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht, etwa durch eine unbeaufsichtigte Kerze, darf der Versicherer nach § 81 Abs. 2 VVG die Leistung kürzen. Gute Tarife verzichten darauf ganz oder bis zu einer Grenze. Bei Vorsatz zahlt er nach § 81 Abs. 1 VVG gar nicht.

Fremd oder eigen: wo die Grenze liegt

Gemietete und geliehene Sachen gehören Ihnen nicht. Schäden an der Mietwohnung sind in vielen Tarifen als Mietsachschäden versichert, geliehene Sachen in modernen Tarifen oft bis zu einer Summe. Das ist der Unterschied zu Ihren eigenen Sachen.

Auch Verwandte mit eigener Wohnung sind Dritte. Beschädigen Sie bei Ihren Eltern etwas, kann Ihre Haftpflicht zahlen, wenn Sie haften. Entscheidend ist nicht die Verwandtschaft, sondern der gemeinsame Haushalt und die Mitversicherung.

Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt

Eine Handyversicherung kostet nach veröffentlichten Tariflisten etwa 2 bis 20 Euro im Monat, mit Selbstbeteiligungen von 0 bis 149 Euro. Display, Sturz und Wasser sind meist enthalten, Diebstahl oft nur gegen Aufpreis, Verlust nicht. Für ein neues, teures Smartphone kann sich das in den ersten Jahren rechnen.

Eine Glasversicherung kostet für 70 bis 90 Quadratmeter etwa 40 bis 65 Euro im Jahr. Ein Cerankochfeld ist dabei oft nicht automatisch eingeschlossen, prüfen Sie das.

Wann Sie keine Zusatzversicherung brauchen

Für ein älteres oder günstiges Handy, eine einfache Brille oder Geschirr lohnt sich ein eigener Vertrag selten. Die Beiträge über zwei Jahre liegen schnell über der Reparatur. Legen Sie den Betrag lieber selbst zurück.

Auch eine zweite Haftpflicht hilft nicht: Eigene Sachen sind in keiner Haftpflicht versichert, egal wie teuer der Tarif ist.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie, wem die beschädigte Sache gehört: Ihnen, einem Mitversicherten oder einem Dritten.
  2. Gehört sie einem Dritten außerhalb Ihres Haushalts, melden Sie den Schaden der Haftpflicht.
  3. Ist es Ihre eigene Sache, prüfen Sie, ob Brand, Leitungswasser, Einbruch, Sturm oder Blitz die Ursache war: dann Hausrat.
  4. Bei Bruch durch Herunterfallen prüfen Sie eine Handy-, Glas- oder Elektronikversicherung.
  5. Entscheiden Sie bei neuen Geräten, ob sich ein eigener Vertrag lohnt oder eine Rücklage reicht.

Checkliste

  • Hausrat mit Überspannung durch Blitz
  • Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit in der Hausrat
  • Glasversicherung bei vielen Glasflächen oder Cerankochfeld
  • Handyversicherung nur für neue, teure Geräte
  • Mietsachschäden und geliehene Sachen in der Haftpflicht

Häufige Fehler

  • Den eigenen Schaden über die Haftpflicht eines Mitbewohners im selben Vertrag abrechnen wollen
  • Glauben, die Hausrat zahle auch, wenn etwas herunterfällt
  • Eine Handyversicherung für ein altes, günstiges Gerät abschließen
  • Den Schaden falsch schildern, damit er versichert wirkt: Das ist Versicherungsbetrug

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich meine eigene Brille kaputt mache?

Nein.

Für eigene Sachen zahlt keine Haftpflicht.

Manche Brillenversicherungen oder Optikerverträge decken Bruch, das ist ein eigener Vertrag.

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Partner meinen Laptop beschädigt?

Nicht, wenn Sie im selben Haushalt leben oder im selben Vertrag versichert sind.

Die Musterbedingungen schließen das aus.

Zahlt die Hausrat, wenn mir der Fernseher herunterfällt?

Nein.

Die Hausrat zahlt nur bei den genannten Gefahren wie Brand, Leitungswasser oder Einbruch.

Was ist mit meinem eigenen Auto oder Boot?

Schäden am eigenen Fahrzeug trägt die Kaskoversicherung, beim Auto die Vollkasko,

beim Boot die Bootskasko, je nach Bedingungen auch selbst verschuldete.

Lohnt sich eine Elektronikversicherung?

Für neue, teure Geräte manchmal.

Vergleichen Sie die Beiträge über die geplante Nutzungsdauer mit den Reparaturkosten.

Sind geliehene Sachen eigene Sachen?

Nein, sie gehören dem Verleiher.

Moderne Haftpflichttarife versichern geliehene Sachen oft bis zu einer Summe.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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