Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Nein, nicht. Die Haftpflicht zahlt nur, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen. Beschädigen Sie Ihre eigenen Sachen, etwa Handy, Fernseher oder Brille, bleibt der Schaden bei Ihnen. Helfen können nur andere Versicherungen: die Hausrat bei Brand, Leitungswasser oder Einbruch, eine Handyversicherung ab etwa 2 Euro im Monat bei Bruch.
Was die Versicherungen für die eigenen Sachen kosten, nach veröffentlichten Werten 2026:
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Handyversicherung mit Display, Sturz und Wasser | etwa 2,19 bis 19,99 Euro im Monat |
| Glasversicherung, 70 bis 90 Quadratmeter | etwa 40 bis 65 Euro im Jahr |
| Hausrat, 65 Quadratmeter | etwa 70 bis 140 Euro im Jahr |
| Hausrat, 90 Quadratmeter | etwa 90 bis 190 Euro im Jahr |
| Zum Vergleich: Privathaftpflicht Single | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Die Reparaturkosten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ihr ein Jahr altes Smartphone rutscht aus der Hosentasche, das Display ist gesprungen. So rechnen sich die Möglichkeiten.
| Privathaftpflicht | 0 Euro, eigene Sache |
| Hausrat | 0 Euro, Herunterfallen ist keine versicherte Gefahr |
| Displaytausch ohne Versicherung | etwa 250 bis 400 Euro |
| Handyversicherung, 8 Euro im Monat über zwei Jahre | 192 Euro Beitrag plus Selbstbeteiligung, etwa 50 Euro |
Bei einem Schaden in zwei Jahren liegen Sie mit und ohne Versicherung ähnlich. Erst bei teuren Geräten oder mehreren Schäden rechnet sich die Handyversicherung.
Die private Haftpflicht springt ein, wenn Sie ein Dritter wegen eines Schadens auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. So steht es in den Musterbedingungen des GDV (A1-3.1). Gegen sich selbst haben Sie keinen Anspruch, also gibt es auch keinen Haftpflichtfall, wenn Ihnen der eigene Laptop vom Tisch fällt.
Dasselbe gilt im Familientarif: Nach A1-7.3 und A1-7.4 sind Ansprüche von Mitversicherten untereinander und von Angehörigen im selben Haushalt ausgeschlossen. Wirft Ihr Kind die Brille Ihres Partners herunter, zahlt die Haftpflicht ebenfalls nicht.
| Was ist kaputt? | Welche Versicherung kann zahlen? |
|---|---|
| Eigenes Handy heruntergefallen | Handyversicherung, nicht die Hausrat |
| Eigener Spiegel oder Fensterscheibe zerbrochen | Glasversicherung |
| Fernseher durch Blitz und Überspannung zerstört | Hausrat mit Überspannungsschutz |
| Möbel durch Brand oder Leitungswasser beschädigt | Hausrat |
| Eigenes Auto beim Rangieren beschädigt | Vollkasko |
| Eigenes Boot beim Anlegen beschädigt | Bootskasko |
| Brille des Partners im selben Haushalt | keine Haftpflicht, ggf. eigene Versicherung des Partners |
Die Hausrat ist keine Allgefahrenversicherung. Die Musterbedingungen VHB 2022 nennen als Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Was Ihnen einfach aus der Hand fällt, gehört nicht dazu.
Haben Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht, etwa durch eine unbeaufsichtigte Kerze, darf der Versicherer nach § 81 Abs. 2 VVG die Leistung kürzen. Gute Tarife verzichten darauf ganz oder bis zu einer Grenze. Bei Vorsatz zahlt er nach § 81 Abs. 1 VVG gar nicht.
Gemietete und geliehene Sachen gehören Ihnen nicht. Schäden an der Mietwohnung sind in vielen Tarifen als Mietsachschäden versichert, geliehene Sachen in modernen Tarifen oft bis zu einer Summe. Das ist der Unterschied zu Ihren eigenen Sachen.
Auch Verwandte mit eigener Wohnung sind Dritte. Beschädigen Sie bei Ihren Eltern etwas, kann Ihre Haftpflicht zahlen, wenn Sie haften. Entscheidend ist nicht die Verwandtschaft, sondern der gemeinsame Haushalt und die Mitversicherung.
Eine Handyversicherung kostet nach veröffentlichten Tariflisten etwa 2 bis 20 Euro im Monat, mit Selbstbeteiligungen von 0 bis 149 Euro. Display, Sturz und Wasser sind meist enthalten, Diebstahl oft nur gegen Aufpreis, Verlust nicht. Für ein neues, teures Smartphone kann sich das in den ersten Jahren rechnen.
Eine Glasversicherung kostet für 70 bis 90 Quadratmeter etwa 40 bis 65 Euro im Jahr. Ein Cerankochfeld ist dabei oft nicht automatisch eingeschlossen, prüfen Sie das.
Für ein älteres oder günstiges Handy, eine einfache Brille oder Geschirr lohnt sich ein eigener Vertrag selten. Die Beiträge über zwei Jahre liegen schnell über der Reparatur. Legen Sie den Betrag lieber selbst zurück.
Auch eine zweite Haftpflicht hilft nicht: Eigene Sachen sind in keiner Haftpflicht versichert, egal wie teuer der Tarif ist.
Fragen und Antworten
Nein.
Für eigene Sachen zahlt keine Haftpflicht.
Manche Brillenversicherungen oder Optikerverträge decken Bruch, das ist ein eigener Vertrag.
Nicht, wenn Sie im selben Haushalt leben oder im selben Vertrag versichert sind.
Die Musterbedingungen schließen das aus.
Nein.
Die Hausrat zahlt nur bei den genannten Gefahren wie Brand, Leitungswasser oder Einbruch.
Schäden am eigenen Fahrzeug trägt die Kaskoversicherung, beim Auto die Vollkasko,
beim Boot die Bootskasko, je nach Bedingungen auch selbst verschuldete.
Für neue, teure Geräte manchmal.
Vergleichen Sie die Beiträge über die geplante Nutzungsdauer mit den Reparaturkosten.
Nein, sie gehören dem Verleiher.
Moderne Haftpflichttarife versichern geliehene Sachen oft bis zu einer Summe.
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