Alles zur Versicherung: Hausrat
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Kurz gesagt
Ja, aber nur bei Einbruch ins Hotelzimmer oder Raub. Dann zahlt die Hausratversicherung über die Außenversicherung, häufig bis 10 Prozent der Versicherungssumme, bei 50.000 Euro also bis 5.000 Euro. Fehlt etwas ohne Einbruchspuren aus dem Zimmer, ist es einfacher Diebstahl, und die Hausrat zahlt nicht. Dann haftet oft das Hotel: nach § 702 BGB bis 3.500 Euro, für Geld und Schmuck bis 800 Euro.
Die Außenversicherung ist im Beitrag enthalten. Entscheidend ist, wie viel sie zahlt. Grenzen aus veröffentlichten Leistungsübersichten, Haftung des Hotels aus dem Gesetz.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Außenversicherung, übliche Grenze bei 50.000 Euro Versicherungssumme | 10 Prozent, also bis 5.000 Euro |
| Einfacher Tarif im Beispiel | bis 7.500 Euro, höchstens 90 Tage unterwegs |
| Erweiterte Tarife im Beispiel | bis 20.000 Euro für 6 Monate oder bis 40.000 Euro für 180 Tage |
| Haftung des Hotels nach § 702 BGB | 100 Nächte Zimmerpreis, mindestens 600, höchstens 3.500 Euro |
| Haftung des Hotels für Geld und Schmuck im Zimmer | höchstens 800 Euro |
| Hausratversicherung 80 Quadratmeter, Dresden bis Düsseldorf | etwa 23 bis 54 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Grenzen der Außenversicherung stammen aus veröffentlichten Leistungsübersichten einzelner
Tarife; andere Tarife setzen andere Werte,
die Musterbedingungen lassen Prozent und Monate offen.
Die Rechenbeispiele sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Paar mit 60.000 Euro Versicherungssumme und 10 Prozent Außenversicherung, Zimmerpreis 120 Euro pro Nacht. Die Schadenbeträge sind angenommene Werte.
| Fall 1: Zimmertür aufgebrochen, Laptop und Kamera weg | 3.800 Euro |
| Hausrat zahlt (Grenze 6.000 Euro) | 3.800 Euro, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung |
| Fall 2: ohne Einbruchspuren fehlen Kopfhörer und 300 Euro Bargeld | 550 Euro |
| Hausrat zahlt | 0 Euro, einfacher Diebstahl |
| Hotel haftet (Grenze 3.500 Euro, Bargeld bis 800 Euro), sofort gemeldet | 550 Euro |
Im ersten Fall zahlt die Hausrat, im zweiten das Hotel, wenn Sie den Verlust sofort an der Rezeption melden. Zahlt die Hausrat, geht Ihr Anspruch gegen das Hotel nach § 86 VVG insoweit auf den Versicherer über; doppelt bekommen Sie nichts.
Ihre Sachen im Hotel sind über die Außenversicherung geschützt, solange sie nur vorübergehend unterwegs sind. Für Einbruchdiebstahl gelten dort dieselben Voraussetzungen wie zu Hause: Der Dieb muss in einen Raum eines Gebäudes einbrechen, einsteigen oder mit falschem Schlüssel oder Werkzeug eindringen, oder ein Behältnis wie den Zimmersafe aufbrechen. So steht es in den Musterbedingungen der Versicherer.
Raub ist ebenfalls gedeckt, also wenn Ihnen jemand Sachen mit Gewalt oder unter Drohung abnimmt. Wer dagegen bei offener Zimmertür etwas mitnimmt oder unbemerkt aus dem Zimmer holt, ohne ein Hindernis zu überwinden, begeht einfachen Diebstahl. Den deckt die Außenversicherung nicht.
| Fall im Hotel | Hausrat | Hotel nach §§ 701, 702 BGB |
|---|---|---|
| Zimmertür aufgehebelt, Laptop weg | ja, bis zur Grenze der Außenversicherung | ja, bis zur Haftungsgrenze |
| Zimmersafe aufgebrochen | ja, Aufbrechen eines Behältnisses | ja, Geld und Schmuck bis 800 Euro |
| Sachen weg, keine Einbruchspuren | nein, einfacher Diebstahl | ja, bis zur Haftungsgrenze |
| Dieb steigt über den offenen Balkon ein | ja, Einsteigen, Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit möglich | ja, bis zur Haftungsgrenze |
| Tasche aus der Lobby gestohlen | nein, einfacher Diebstahl | nur wenn die Sache als eingebracht gilt |
| Wertsachen an der Rezeption abgegeben und dort verschwunden | nein, kein Einbruch | ja, ohne Höchstgrenze |
Ein Hotel haftet nach § 701 BGB für Sachen, die Gäste einbringen, auch wenn es selbst nichts falsch gemacht hat. Das ist der wichtigste Unterschied zur Hausrat: Das Hotel muss auch zahlen, wenn kein Einbruch nachweisbar ist. Ausgenommen sind Schäden, die Sie oder Ihre Begleitung selbst verursacht haben, höhere Gewalt sowie Fahrzeuge und Sachen im Auto.
Die Haftung ist nach § 702 BGB begrenzt auf das Hundertfache des Zimmerpreises für eine Nacht, mindestens 600 und höchstens 3.500 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten gelten höchstens 800 Euro. Ohne Grenze haftet das Hotel, wenn es oder sein Personal den Verlust verschuldet hat oder wenn Sie die Sachen zur Aufbewahrung übergeben haben. Ein Schild "Für Wertsachen keine Haftung" ändert daran nichts: Ein Verzicht unterhalb dieser Grenzen ist nach § 702a BGB unwirksam.
Wichtig ist die Frist: Melden Sie den Verlust dem Hotel unverzüglich, nachdem Sie ihn bemerkt haben. Sonst erlischt der Anspruch nach § 703 BGB. Diese Regeln gelten für Hotels in Deutschland; im Ausland gilt das Recht des Urlaubslandes.
Verschwinden Schmuck oder Bargeld aus dem verschlossenen Zimmersafe, ohne dass er aufgebrochen wurde, wird es schwierig. Das Landgericht Köln hat 2010 die Klage eines Gastes gegen seine Hausratversicherung abgewiesen, weil keine Einbruchspuren da waren und ein Mitarbeiter mit Generalcode oder richtigem Schlüssel als Täter in Frage kam (Urteil vom 25.03.2010, 24 O 515/09).
Für teuren Schmuck und größere Bargeldbeträge ist deshalb der Safe an der Rezeption der sicherere Weg: Haben Sie Sachen dort zur Aufbewahrung übergeben, haftet das Hotel ohne Höchstbetrag. Lassen Sie sich die Übergabe bestätigen.
Für eine normale Urlaubsreise mit Handy, Kleidung und einem Laptop reicht eine Hausrat mit Außenversicherung in den meisten Fällen aus. Eine eigene Reisegepäckversicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie Verlust durch die Fluggesellschaft oder einfachen Diebstahl unterwegs absichern wollen.
Prüfen sollten Sie die Grenze, wenn Sie mit teurer Kamera, Instrumenten oder Schmuck reisen. Bei 40.000 Euro Versicherungssumme und 10 Prozent sind unterwegs nur 4.000 Euro versichert. Manche Tarife bieten höhere Grenzen, im Beispiel unten bis 20.000 Euro oder 40.000 Euro.
Fragen und Antworten
Ja, das Aufbrechen eines Behältnisses gilt als Einbruchdiebstahl.
Bezahlt wird bis zur Grenze der Außenversicherung,
für Wertsachen können zusätzliche Grenzen gelten.
Die Haftung nach §§ 701, 702 BGB gilt kraft Gesetz.
Ein Aushang ändert daran nichts, und ein Verzicht unterhalb der Höchstbeträge ist unwirksam.
Verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme.
Für die Hausrat ja, über die Außenversicherung mit denselben Voraussetzungen.
Die Gastwirtshaftung des BGB trifft Betriebe, die gewerbsmäßig Fremde beherbergen.
Für die Hausrat ist eine Anzeige in vielen Tarifen Voraussetzung, und sie hilft beim Nachweis.
Erstatten Sie sie deshalb in jedem Fall vor Ort.
Häufig gelten 3 Monate, in manchen Tarifen 90 oder 180 Tage.
Die Grenze steht in Ihren Bedingungen.
Nein.
Zahlt die Hausrat, geht Ihr Anspruch gegen das Hotel in dieser Höhe auf den Versicherer über.
Den Teil über der Grenze der Hausrat können Sie beim Hotel geltend machen.
Das Hotel haftet nach § 701 BGB nicht für Fahrzeuge und Sachen im Fahrzeug.
Für Sachen aus dem aufgebrochenen Auto braucht die Hausrat eine eigene Klausel.
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