Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
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Kurz gesagt
Ja, aber nur, wenn eine Todesfallleistung vereinbart ist und der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Dann zahlt die Unfallversicherung im Todesfall die vereinbarte Summe, oft nur 5.000 bis 10.000 Euro. Bei Tod durch Krankheit gibt es nichts. Der Todesfall muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
Gesetzliche Leistungen und Rechenbeispiele, dazu Beiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Private Todesfallsumme in vielen Verträgen | etwa 5.000 bis 10.000 Euro |
| Witwenrente der Berufsgenossenschaft, Jahresarbeitsverdienst 45.000 Euro, erste drei Monate | 30.000 Euro im Jahr, 2.500 Euro im Monat |
| Gleiche Witwenrente ab dem vierten Monat, mit waisenrentenberechtigtem Kind, 40 Prozent | 18.000 Euro im Jahr, 1.500 Euro im Monat |
| Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
Die Spanne der Todesfallsumme ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Witwenrenten gerechnet nach § 65 SGB VII ohne Einkommensanrechnung,
Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Juli 2026.
Rechenbeispiel
Ein 52-Jähriger verunglückt am Wochenende mit dem Rad und stirbt vier Monate später an den Folgen. Vereinbart sind 100.000 Euro Invalidität und 10.000 Euro Todesfallsumme, Bezugsberechtigte ist seine Lebensgefährtin.
| Invaliditätsleistung | entfällt, Tod im ersten Jahr |
| Todesfallleistung | 10.000 Euro |
| Empfängerin | die eingetragene Lebensgefährtin |
| Berufsgenossenschaft | nichts, es war ein Freizeitunfall |
Die Lebensgefährtin bekommt 10.000 Euro. Ohne Eintrag als Bezugsberechtigte wäre das Geld in den Nachlass gefallen.
Die Todesfallleistung ist ein eigener Baustein. Sie zahlt die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Stirbt sie später, gibt es aus diesem Baustein nichts.
Haben Krankheiten an Tod oder Verletzung zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt, wird auch die Todesfallleistung um diesen Anteil gekürzt (Ziffer 3.2 AUB 2020).
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt im ersten Jahr, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Es gibt dann nur die Todesfallleistung, wenn sie vereinbart ist. Ohne diesen Baustein gehen die Hinterbliebenen leer aus.
Stirbt die Person dagegen nach dem ersten Jahr oder aus einem anderen Grund, bevor die Invalidität bemessen ist, zahlt der Versicherer die Invaliditätsleistung nach dem Grad, mit dem nach den ärztlichen Befunden zu rechnen war (Ziffer 2.1.2.3 AUB 2020). Dieses Geld fließt in den Nachlass oder an den Bezugsberechtigten.
| Fall | Was gezahlt wird |
|---|---|
| Tod durch den Unfall nach drei Monaten | Todesfallsumme, keine Invaliditätsleistung |
| Tod durch den Unfall nach 14 Monaten | keine Todesfallsumme, Invaliditätsleistung möglich |
| Tod durch Herzinfarkt acht Monate nach einem Beinbruch | Invaliditätsleistung nach erwartetem Grad, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Tod durch Krankheit ohne Unfall | nichts |
Für die Todesfallleistung gelten die Regeln der Lebensversicherung zum Bezugsrecht (§ 185 VVG mit §§ 159 und 160 VVG). Sie können eine Person benennen und jederzeit ändern. Sind mehrere ohne Anteile benannt, teilen sie zu gleichen Teilen.
Ist niemand benannt, steht die Leistung dem Versicherungsnehmer zu und fällt damit in seinen Nachlass. Wer das Geld gezielt dem Partner ohne Trauschein zukommen lassen will, muss ihn ausdrücklich als Bezugsberechtigten eintragen.
Stirbt jemand durch einen Arbeits- oder Wegeunfall, zahlt die Berufsgenossenschaft den Hinterbliebenen Sterbegeld von einem Siebtel der Bezugsgröße, Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten (§§ 63 und 64 SGB VII).
Die Witwen- oder Witwerrente beträgt in den ersten drei Monaten zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, danach 30 oder 40 Prozent, je nach Alter, Kindern und Erwerbsfähigkeit (§ 65 SGB VII). Diese laufenden Renten sind oft mehr wert als jede private Todesfallsumme.
Eine Familie braucht Geld beim Tod des Versorgers, egal ob er durch Unfall oder Krankheit stirbt. Eine hohe Todesfallsumme in der Unfallversicherung deckt aber nur den Tod durch Unfall, nicht den durch Krankheit.
Sinnvoller ist eine Risikolebensversicherung, die bei jeder Todesursache zahlt. In der Unfallversicherung reicht eine Todesfallsumme für Bestattung und erste Kosten. Wer keine Angehörigen versorgen muss, braucht sie gar nicht.
Fragen und Antworten
Nein, ein Herzinfarkt ist eine Krankheit.
Stürzt jemand wegen einer Bewusstseinsstörung, etwa durch Kreislaufversagen,
ist der Unfall nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.
Ja, ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ohne Zustimmung des Versicherers ändern (§
159 VVG).
Bei einem unwiderruflichen geht das nicht mehr.
Der Versicherer darf eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt verlangen,
soweit das für die Prüfung nötig ist.
Sie wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt und endet dann.
Ja, wenn Sie über eine Risikolebensversicherung abgesichert sind oder niemanden versorgen müssen.
Der Beitrag sinkt dann etwas.
NAMMERT Versicherungsmakler
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