Alles zur Versicherung: Krankenzusatz
Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?
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Kurz gesagt
Zahlt eine Krankenzusatzversicherung eine Kur? Meist nicht, denn die üblichen Bedingungen schließen Kur und Sanatorium aus, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Die Kur selbst bezahlt die Krankenkasse, Sie tragen 10 Euro Zuzahlung je Tag. Dafür gibt es ein eigenes Kurtagegeld: für gesetzlich Versicherte oft bis 40 Euro je Kurtag, meist für höchstens 28 Tage in drei Jahren.
Gesetzliche Werte und veröffentlichte Tarifangaben, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Zuzahlung stationäre Kur oder Reha, je Tag | 10 Euro, bei drei Wochen 210 Euro |
| Zuschuss der Kasse für ambulante Vorsorge im Kurort | bis 16 Euro am Tag, Kleinkinder bis 25 Euro |
| Kombitarif Krankenhaus- und Kurtagegeld 15 Euro, 25 Jahre | etwa 3,84 Euro im Monat |
| Kurtagegeld für gesetzlich Versicherte | bis 40 Euro je Kurtag, höchstens 28 Tage in drei Jahren |
| Kurtagegeld in 5-Euro-Schritten | ab 5 Euro je Tag, 28 Tage in drei Kalenderjahren |
Zuzahlung und Zuschuss stammen aus dem Fünften Sozialgesetzbuch,
die Tarifwerte aus veröffentlichten Angaben dreier Anbieter.
Die Nebenkosten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Alter und Tagessatz ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine 45-jährige Frau mit Rückenleiden fährt drei Wochen in eine Kurklinik, bewilligt von der Krankenkasse.
| Zuzahlung an die Kasse (21 × 10 Euro) | 210 Euro |
| Fahrt, Kurtaxe, Telefon, Richtwert | etwa 100 bis 200 Euro |
| Kosten zusammen | etwa 310 bis 410 Euro |
| Kurtagegeld (21 × 40 Euro) | 840 Euro |
Das Kurtagegeld deckt die Kosten vollständig und lässt etwa 430 bis 530 Euro übrig, etwa für Verdienstausfall. Ohne Kurtagegeld zahlt sie die 310 bis 410 Euro selbst.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ärztlich verordnete Vorsorge- und Reha-Kuren, wenn sie bewilligt sind. Bei einer stationären Kur zahlt sie Unterkunft, Verpflegung und Behandlung in einer Vertragseinrichtung. Erwachsene zahlen 10 Euro je Kalendertag dazu.
Bei einer ambulanten Vorsorgekur in einem anerkannten Kurort zahlt die Kasse die Behandlung. Für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt kann sie nach ihrer Satzung einen Zuschuss von bis zu 16 Euro am Tag geben. Stationäre Vorsorge und Reha dauern in der Regel höchstens drei Wochen, eine Wiederholung gibt es für Erwachsene meist erst nach vier Jahren.
Kommt die Reha von der Rentenversicherung, gilt dort eine eigene Zuzahlung. Alle Zuzahlungen zählen zur Belastungsgrenze von 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen im Jahr, bei chronisch Kranken 1 Prozent.
| Leistung der Kasse | Dauer und Abstand | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Stationäre Vorsorgekur | meist bis drei Wochen, alle vier Jahre | 10 Euro je Tag |
| Ambulante Vorsorge im Kurort | Wiederholung nach drei Jahren | Unterkunft und Verpflegung, Zuschuss bis 16 Euro am Tag |
| Stationäre Reha | meist bis drei Wochen, alle vier Jahre | 10 Euro je Tag |
| Ambulante Reha | meist bis 20 Behandlungstage | nach den Regeln Ihres Trägers |
| Anschlussreha nach dem Krankenhaus | Beginn binnen 14 Tagen | 10 Euro je Tag, höchstens 28 Tage im Jahr |
Die meisten privaten Zusatztarife bauen auf den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer auf. Dort steht in § 5 Absatz 1 Buchstabe d: Keine Leistungspflicht für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Reha-Maßnahmen der gesetzlichen Träger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht.
Eine Krankenhauszusatzversicherung mit Chefarzt und Einbettzimmer zahlt deshalb im Krankenhaus, aber nicht in der Kurklinik. Auch ambulante Tarife mit Brille und Heilpraktiker leisten für Kurmittel in der Regel nichts.
Ganz starr ist die Grenze nicht. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine stationäre Reha, die kein gesetzlicher Träger veranlasst hat, nicht ohne Weiteres unter den Ausschluss für Kur fällt (Urteil vom 13.10.2025, 8 U 447/24). Wird ein Klinikaufenthalt als Kur abgelehnt, lohnt ein genauer Blick.
Ein Kurtagegeld zahlt für jeden Kurtag einen festen Betrag, den Sie frei verwenden: für die Zuzahlung, die Fahrt, eine Begleitperson oder Verdienstausfall. Voraussetzung ist meist eine ärztlich verordnete und von der Kasse oder Rentenversicherung bewilligte Kur.
Typisch sind 28 Leistungstage innerhalb von zwei oder drei Kalenderjahren. Bei stationären Kuren gibt es das volle Tagegeld, bei ambulanten Kuren oft nur 50 bis 75 Prozent. Manche Tarife kürzen den Kursatz mit dem Alter, etwa auf die Hälfte ab 40 Jahren.
Ein Kombitarif mit Krankenhaus- und Kurtagegeld von 15 Euro am Tag kostet mit 25 Jahren knapp 4 Euro im Monat. Reine Kurtarife für gesetzlich Versicherte bieten bis 40 Euro je Tag, teils ohne Gesundheitsfragen und mit drei Monaten Wartezeit.
| Tarifmerkmal | Was am Markt üblich ist | Worauf achten |
|---|---|---|
| Tagessatz | 15 bis 40 Euro für gesetzlich Versicherte | deckt er mindestens die Zuzahlung |
| Leistungsdauer | 28 Tage in zwei oder drei Jahren | zählt Anschlussreha extra |
| Ambulante Kur | 50 bis 75 Prozent des Tagessatzes | nur außerhalb des Wohnorts |
| Wartezeit | keine bis drei Monate | bei psychischer Reha teils acht Monate |
| Gesundheitsfragen | teils keine | angeratene Kur vor Abschluss meist ausgeschlossen |
Es lohnt sich, wenn eine Kur in den nächsten Jahren absehbar ist, etwa bei Rückenleiden, Rheuma oder als pflegende Angehörige, und die Kosten neben der Zuzahlung Sie belasten würden. Dann bringt eine dreiwöchige Kur schnell mehrere Hundert Euro.
Es lohnt sich nicht, wenn eine Kur unwahrscheinlich ist oder Sie die 210 Euro Zuzahlung für drei Wochen ohne Weiteres selbst tragen. Wer schon mit dem Arzt über eine Kur gesprochen hat, bekommt sie im neuen Vertrag meist nicht mehr versichert. Wichtiger sind für die meisten Menschen Zahn- und Krankenhauszusatz.
Der Weg führt immer über die Kasse oder die Rentenversicherung: Arzt stellt den Antrag, der Träger bewilligt. Den Bewilligungsbescheid und die Aufenthaltsbestätigung der Einrichtung reichen Sie danach beim Zusatzversicherer ein.
Eine selbst gebuchte Wellnesswoche ohne Bewilligung ist keine Kur im Sinne der Tarife. Dafür zahlt weder die Kasse noch ein Kurtagegeld.
Fragen und Antworten
Ja, wenn sie ärztlich verordnet und bewilligt ist.
Erwachsene zahlen bei stationären Kuren 10 Euro je Tag zu.
In der Regel nicht.
Die üblichen Bedingungen schließen Kur und Sanatorium aus, wenn der Tarif nichts anderes regelt.
Ein Kombitarif mit 15 Euro Tagessatz kostet mit 25 Jahren knapp 4 Euro im Monat.
Höhere Tagessätze und höheres Alter kosten mehr.
Meist für höchstens 28 Tage innerhalb von zwei oder drei Kalenderjahren.
Das hängt vom Tarif ab.
Prüfen Sie, ob Vorsorge für Mütter und Väter genannt ist, bevor Sie abschließen.
Zuzahlungen sind auf 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen im Jahr begrenzt,
bei chronisch Kranken auf 1 Prozent.
Darüber können Sie sich befreien lassen.
Das Kurtagegeld wird nach Angaben der Anbieter einkommensteuerfrei ausgezahlt.
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