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Zurich Privatschutz: die Bedingungen im Volltext
Baustein der Privat-Haftpflichtversicherung für die nicht gewerbliche Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen im Inland sowie subsidiär im EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Eigenes Produkt für vermietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nicht nur Einschluss in Privathaftpflicht, Hausrat oder Wohngebäude) | nein | „Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wochenend-/Ferienwohnungen.“ | B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.1, Seite 2 |
| Bausteine im Vertrag: Haftpflicht, Inventar (Hausrat), Gebäude, Mietausfall frei kombinierbar | ja | „Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.“ | B-PHV Vorbemerkung, Seite 1 |
| Gewerbliche Vermietung (angemeldetes Gewerbe, Vermietung als Haupteinkommen) versicherbar | nicht geregelt | ||
| Höchstzahl der Wohneinheiten, Betten oder Gäste je Vertrag | nicht geregelt | ||
| Höchstgrenze der jährlichen Mieteinnahmen, bis zu der die Vermietung mitversichert ist | nicht geregelt | ||
| Ferienimmobilie im Ausland versicherbar (Länder wörtlich) | ja | „Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär).“ | B-PHV 01-01 Ziff. 11, Seite 3 |
| Versicherungsnehmer muss nicht vor Ort wohnen (Zweitwohnsitz, Verwaltung aus der Ferne) | nicht geregelt | ||
| Eigennutzung durch den Eigentümer zwischen den Vermietungen mitversichert | ja | „Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird.“ | B-PHV 01-01 Ziff. 1.2, Seite 2 |
| Vermietung über Buchungsportale (Airbnb, Booking, FeWo) ausdrücklich eingeschlossen | nicht geregelt |
Vermieterhaftpflicht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme der Vermieterhaftpflicht (pauschal für Personen- und Sachschäden) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt.“ | B-PHV 02-01 Ziff. 2, Seite 3 |
| Personenschäden von Gästen (Sturz auf der Treppe, Verbrühung, defekte Einrichtung) | nicht geregelt | ||
| Haftung für Schäden durch mangelhaftes Inventar oder Geräte der Ferienwohnung | nicht geregelt | ||
| Schäden an eingebrachten Sachen der Gäste (Beherbergungshaftung, in Deutschland § 701 BGB) | nein | „Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden.“ | B-PHV 01-01 Ziff. 4.5, Seite 2 |
| Verkehrssicherungspflicht für Grundstück, Wege, Winterdienst und Außenanlagen | ja | „Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).“ | B-PHV 01-01 Ziff. 1, Seite 2 |
| Haftpflicht für Pool, Whirlpool, Sauna, Spielgeräte und Trampolin | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht aus verliehenen Fahrrädern, E-Bikes, Booten oder Sportgeräten | nicht geregelt | ||
| Verlust fremder Schlüssel und Schließanlagen (z. B. Schlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft) | nicht geregelt | ||
| Gewässerschaden durch Heizöltank auf dem Grundstück | ja | „ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) versichert.“ | B-PHV 01-01 Ziff. 6, Seite 3 |
| Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz (öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht) | nicht geregelt | ||
| Forderungsausfall, wenn ein Gast oder Dritter einen Haftpflichtschaden nicht bezahlt | nicht geregelt |
Schäden durch Gäste
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schäden durch Gäste am Inventar der Ferienwohnung (Rotwein auf dem Sofa, zerbrochene Geräte) | nicht geregelt | ||
| Schäden durch Gäste am Gebäude oder an der Wohnung (Böden, Türen, Sanitär) | nicht geregelt | ||
| Vandalismus und böswillige Beschädigung durch Gäste (ohne Einbruch) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl durch Gäste (einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren) | nicht geregelt | ||
| Schäden durch Haustiere der Gäste | nicht geregelt | ||
| Sonderreinigung und Geruchsbeseitigung nach Gästeschaden (Rauch, Erbrochenes, Schädlinge) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Abnutzung und Verschleiß durch gewöhnlichen Gebrauch | nicht geregelt | ||
| Kaution oder Haftpflicht des Gastes muss zuerst in Anspruch genommen werden (Subsidiarität) | ja | „Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz“ | B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.2, Seite 2 |
| Verzicht auf Rückgriff gegen den Gast bei leicht fahrlässigen Schäden | nicht geregelt |
Inventar und Gebäude
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme für das Inventar der Ferienwohnung | nicht geregelt | ||
| Ersatz zum Neuwert (ohne Abzug neu für alt) | nicht geregelt | ||
| Unterversicherungsverzicht | nicht geregelt | ||
| Gebäude der Ferienimmobilie im selben Vertrag versicherbar | nicht geregelt | ||
| Feuer, Blitzschlag, Explosion | nicht geregelt | ||
| Leitungswasser und Frost | nicht geregelt | ||
| Sturm und Hagel | nicht geregelt | ||
| Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch | nicht geregelt | ||
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck) | nicht geregelt | ||
| Elektronik und Haushaltsgeräte der Ferienwohnung (TV, WLAN-Router, Küchengeräte) gegen Bruch und Bedienfehler | nicht geregelt | ||
| Gartenmöbel, Grill und Inventar auf Terrasse und Balkon | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Inventarliste als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |
Mietausfall und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mietausfall, wenn die Ferienwohnung nach einem versicherten Sachschaden nicht vermietet werden kann | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Mietausfallentschädigung in Monaten | nicht geregelt | ||
| Mietausfall nur für nachweislich gebuchte Aufenthalte | nicht geregelt | ||
| Mietausfall durch behördliche Schließung oder Nutzungsuntersagung | nicht geregelt | ||
| Kosten der Ersatzunterkunft für Gäste nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Reisekosten des Eigentümers zum Schadenort | nicht geregelt | ||
| Notfall- und Handwerkerservice vor Ort (Schlüsseldienst, Rohrreinigung, Heizung) | nicht geregelt | ||
| Rechtsschutz für Streit mit Gästen oder Buchungsportalen | nicht geregelt | ||
| Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten sowie Schutzkosten | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schaden | nicht geregelt | ||
| Ausschluss der gewerblichen oder gewerbsmäßigen Vermietung | ja | „Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu gewerblichen Zwecken.“ | B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.1, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden bei Partys, Veranstaltungen oder Überbelegung | nicht geregelt | ||
| Leerstandsklausel: Einschränkung, wenn die Wohnung länger unbewohnt ist (Frist wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu regelmäßigen Kontrollbesuchen zwischen den Aufenthalten | nicht geregelt | ||
| Frostobliegenheit: Heizen oder Entleeren der Leitungen bei Leerstand | nicht geregelt | ||
| Sicherungsvorgaben (Schlösser, Schlüsselsafe, Alarmanlage, Rauchmelder) | nicht geregelt | ||
| Nachweis der behördlichen Erlaubnis (Zweckentfremdungsgenehmigung, Registrierung, in Spanien licencia de vivienda turística) als Voraussetzung | nicht geregelt |
Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Grundlage der Beitragsberechnung (Wohnfläche, Betten, Mieteinnahmen, Versicherungssumme) | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Besserstellung gegenüber den Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO, UNESPA) | ja | „Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich Insurance Europe AG anbietet“ | B-PHV 02-01 Ziff. 1, Seite 4 |
| Vertragssprache und anwendbares Recht (bei Objekten im Ausland) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Zurich Insurance Europe AG
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Bausteine Privatschutz Privathaftpflicht 04/2025 Fassung: B-PHV 2025, Fassung 04.2025 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.