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Versicherungsmakler / Ferienwohnungsversicherung / Bedingungsarchiv Ferienvermietung

Zurich Privatschutz: die Bedingungen im Volltext

Baustein der Privat-Haftpflichtversicherung für die nicht gewerbliche Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen im Inland sowie subsidiär im EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Eigenes Produkt für vermietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nicht nur Einschluss in Privathaftpflicht, Hausrat oder Wohngebäude)nein„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wochenend-/Ferienwohnungen.“B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.1, Seite 2
Bausteine im Vertrag: Haftpflicht, Inventar (Hausrat), Gebäude, Mietausfall frei kombinierbarja„Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.“B-PHV Vorbemerkung, Seite 1
Gewerbliche Vermietung (angemeldetes Gewerbe, Vermietung als Haupteinkommen) versicherbarnicht geregelt
Höchstzahl der Wohneinheiten, Betten oder Gäste je Vertragnicht geregelt
Höchstgrenze der jährlichen Mieteinnahmen, bis zu der die Vermietung mitversichert istnicht geregelt
Ferienimmobilie im Ausland versicherbar (Länder wörtlich)ja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär).“B-PHV 01-01 Ziff. 11, Seite 3
Versicherungsnehmer muss nicht vor Ort wohnen (Zweitwohnsitz, Verwaltung aus der Ferne)nicht geregelt
Eigennutzung durch den Eigentümer zwischen den Vermietungen mitversichertja„Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird.“B-PHV 01-01 Ziff. 1.2, Seite 2
Vermietung über Buchungsportale (Airbnb, Booking, FeWo) ausdrücklich eingeschlossennicht geregelt

Vermieterhaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme der Vermieterhaftpflicht (pauschal für Personen- und Sachschäden)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt.“B-PHV 02-01 Ziff. 2, Seite 3
Personenschäden von Gästen (Sturz auf der Treppe, Verbrühung, defekte Einrichtung)nicht geregelt
Haftung für Schäden durch mangelhaftes Inventar oder Geräte der Ferienwohnungnicht geregelt
Schäden an eingebrachten Sachen der Gäste (Beherbergungshaftung, in Deutschland § 701 BGB)nein„Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden.“B-PHV 01-01 Ziff. 4.5, Seite 2
Verkehrssicherungspflicht für Grundstück, Wege, Winterdienst und Außenanlagenja„Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).“B-PHV 01-01 Ziff. 1, Seite 2
Haftpflicht für Pool, Whirlpool, Sauna, Spielgeräte und Trampolinnicht geregelt
Haftpflicht aus verliehenen Fahrrädern, E-Bikes, Booten oder Sportgerätennicht geregelt
Verlust fremder Schlüssel und Schließanlagen (z. B. Schlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft)nicht geregelt
Gewässerschaden durch Heizöltank auf dem Grundstückja„ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) versichert.“B-PHV 01-01 Ziff. 6, Seite 3
Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz (öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht)nicht geregelt
Forderungsausfall, wenn ein Gast oder Dritter einen Haftpflichtschaden nicht bezahltnicht geregelt

Schäden durch Gäste

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch Gäste am Inventar der Ferienwohnung (Rotwein auf dem Sofa, zerbrochene Geräte)nicht geregelt
Schäden durch Gäste am Gebäude oder an der Wohnung (Böden, Türen, Sanitär)nicht geregelt
Vandalismus und böswillige Beschädigung durch Gäste (ohne Einbruch)nicht geregelt
Diebstahl durch Gäste (einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren)nicht geregelt
Schäden durch Haustiere der Gästenicht geregelt
Sonderreinigung und Geruchsbeseitigung nach Gästeschaden (Rauch, Erbrochenes, Schädlinge)nicht geregelt
Ausschluss von Abnutzung und Verschleiß durch gewöhnlichen Gebrauchnicht geregelt
Kaution oder Haftpflicht des Gastes muss zuerst in Anspruch genommen werden (Subsidiarität)ja„Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz“B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.2, Seite 2
Verzicht auf Rückgriff gegen den Gast bei leicht fahrlässigen Schädennicht geregelt

Inventar und Gebäude

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für das Inventar der Ferienwohnungnicht geregelt
Ersatz zum Neuwert (ohne Abzug neu für alt)nicht geregelt
Unterversicherungsverzichtnicht geregelt
Gebäude der Ferienimmobilie im selben Vertrag versicherbarnicht geregelt
Feuer, Blitzschlag, Explosionnicht geregelt
Leitungswasser und Frostnicht geregelt
Sturm und Hagelnicht geregelt
Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruchnicht geregelt
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck)nicht geregelt
Elektronik und Haushaltsgeräte der Ferienwohnung (TV, WLAN-Router, Küchengeräte) gegen Bruch und Bedienfehlernicht geregelt
Gartenmöbel, Grill und Inventar auf Terrasse und Balkonnicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Inventarliste als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt

Mietausfall und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietausfall, wenn die Ferienwohnung nach einem versicherten Sachschaden nicht vermietet werden kannnicht geregelt
Höchstdauer der Mietausfallentschädigung in Monatennicht geregelt
Mietausfall nur für nachweislich gebuchte Aufenthaltenicht geregelt
Mietausfall durch behördliche Schließung oder Nutzungsuntersagungnicht geregelt
Kosten der Ersatzunterkunft für Gäste nach einem Schadennicht geregelt
Reisekosten des Eigentümers zum Schadenortnicht geregelt
Notfall- und Handwerkerservice vor Ort (Schlüsseldienst, Rohrreinigung, Heizung)nicht geregelt
Rechtsschutz für Streit mit Gästen oder Buchungsportalennicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten sowie Schutzkostennicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadennicht geregelt
Ausschluss der gewerblichen oder gewerbsmäßigen Vermietungja„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu gewerblichen Zwecken.“B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.1, Seite 2
Ausschluss von Schäden bei Partys, Veranstaltungen oder Überbelegungnicht geregelt
Leerstandsklausel: Einschränkung, wenn die Wohnung länger unbewohnt ist (Frist wörtlich)nicht geregelt
Pflicht zu regelmäßigen Kontrollbesuchen zwischen den Aufenthaltennicht geregelt
Frostobliegenheit: Heizen oder Entleeren der Leitungen bei Leerstandnicht geregelt
Sicherungsvorgaben (Schlösser, Schlüsselsafe, Alarmanlage, Rauchmelder)nicht geregelt
Nachweis der behördlichen Erlaubnis (Zweckentfremdungsgenehmigung, Registrierung, in Spanien licencia de vivienda turística) als Voraussetzungnicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt
Grundlage der Beitragsberechnung (Wohnfläche, Betten, Mieteinnahmen, Versicherungssumme)nicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Besserstellung gegenüber den Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO, UNESPA)ja„Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich Insurance Europe AG anbietet“B-PHV 02-01 Ziff. 1, Seite 4
Vertragssprache und anwendbares Recht (bei Objekten im Ausland)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Insurance Europe AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Zurich Privatschutz Ferienvermietung

Volltext aufklappen: Bausteine Privatschutz Privathaftpflicht 04/2025
[Seite 1] Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung (B-PHV 2025) Fassung 04.2025 Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten. Inhaltsverzeichnis B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien Inland 1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken 2 Bauherrenrisiko 3 Unbebautes Grundstück 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen 5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox 6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch (Gewässerschaden) 7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) Ausland 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland 10 Unbebautes Grundstück im Ausland 11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland 12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland 13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland (Gewässerschaden) 14 Leistungserfüllung B-PHV 02-01 Bestleistung 1 Umfang 2 Höchstersatzleistung 3 Ausschlüsse Seite 1 von 4 [Seite 2] B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so muss für das gesamte Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien 3 Unbebautes Grundstück Inland Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines Grundstückes bis zu der im Versicherungsschein oder dessen 1 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer folgender Immobilien: 4 Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen 1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus, 4.1 Vermietung von Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern 1.2 einer oder mehrerer Wohnungen, Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern. Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in Ihrer gewerblichen Zwecken. Eigenschaft als Sondereigentümer. Dabei ist mitversichert Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ansprüchen der Gemeinschaft der 4.2 Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Wochenend-/Ferienwohnungen Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen 4.2.1 Umfang Eigentum. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von 1.3 eines Wochenend-/Ferienhauses, Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wochenend-/Ferienwohnungen. 1.4 eines Schrebergartens, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu 1.5 eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten gewerblichen Zwecken. Wohnwagens. 4.2.2 Subsidiaritätsklausel 1.6 Für die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in Eigentümer zugehöriger Garagen, Gärten und vorhandener der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu Flüssiggastanks mitversichert. anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen 1.7 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer Versicherer Versicherungsschutz besteht. einer nicht zu einer in Ziff. 1.1 – 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen einzelnen Garage. 4.3 Vermietung von Einliegerwohnungen Subsidiaritätsklausel Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Einliegerwohnungen in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 1.7 des Bausteines Bausteines B-PHV 01-01. B-PHV 01-01 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko gewerblichen Zwecken. noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. 4.4 Vermietung einzelner Zimmer (dauerhaft) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekte von Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung Ihnen ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet werden. einzelner Zimmer in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines Bei Zwei- und Dreifamilienhäusern gilt dies für eine Wohnung im B-PHV 01-01. versicherten Objekt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Mitversichert gelten von Ihnen selbstgenutzte Büro- und gewerblichen Zwecken. Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. 4.5 Vermietung einzelner Zimmer an Feriengäste (vorübergehend) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf vorübergehenden Vermietung von einzelnen Zimmern an Feriengäste Gehwegen). in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01. Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Um Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen folgende Eigentümer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Voraussetzungen erfüllt sein: Eigentumswechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft. • Es handelt sich um Ihr selbst bewohntes Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus. • Die Zimmer werden an Feriengäste vermietet. 2 Bauherrenrisiko • Es wird keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben. • Es ist kein Personal zur Bedienung der Gäste eingestellt. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr sowie aus der Ausführung von Bauarbeiten in Eigenleistung (Neubauten, Umbauten, Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu der im Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten, veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben. Seite 2 von 4 [Seite 3] 4.6 Vermietung von Eigentumswohnungen, Räumen zu • einer Bioenergieanlage, gewerblichen Zwecken und Garagen • einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von für ein Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 sowie Ziff. 3 des Bausteines B-PHV 01-01. 4.6.1 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Eigentumswohnungen. Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu ist. gewerblichen Zwecken. Mitversichert sind 4.6.2 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Anzahl von Garagen und/oder einzelnen gelegenen • Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten Räumen in einem Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines Stromes in das eigene oder in das Netz eines B-PHV 01-01 zu gewerblichen Zwecken, sofern der Anteil der Energieversorgungsunternehmens (private und gewerbliche gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist. Nutzung). Dies gilt nicht, wenn Sie Endverbraucher direkt versorgen. Endverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. 5 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox 8.2 Ausschlüsse Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als Eigentümer einer Wandladestation/Wallbox zu den in Ziff. 1 sowie Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten. • Ansprüche wegen Schäden, die während und durch das Errichten Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Montage dieser Anlagen entstehen (insbesondere durch Erdbohrungen); und Installation der Wandladestation/Wallbox durch ein • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst; Fachunternehmen durchgeführt wurde und diese beim Netzbetreiber • Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung angemeldet ist. gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen; • Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten Kein Versicherungsschutz besteht, wenn • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit Ausland einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. 9 Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst. 9.1 Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke 6 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrem (Gewässerschaden) selbstgenutzten, in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche und Nordirland gelegenen, nachfolgend genannten Eigentums: Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder 9.1.1 Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus; oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) versichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den 9.1.2 Wochenend-/ Ferienwohnung; Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. 9.1.3 Wochenend-/ Ferienhaus; Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an 9.1.4 dazugehörige Garagen und Gärten sowie eines unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch Schrebergartens. Als Wochenend-/Ferienhaus gilt ein auf Dauer verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes, 9.2 Ausschlüsse wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung der unter Ziff. 9.1. versicherten Objekte Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. 9.3 Leistungserfüllung Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in Anwendung. der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. 7 Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage 10 Unbebautes Grundstück im Ausland Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für ein Umfang Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1 und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Dies gilt ausschließlich für die Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Einleitung in ein Gewässer. Grundstückes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien 8 Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung) und Nordirland, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich 8.1 Umfang mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Betreiber 11 Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland • einer Photovoltaikanlage, • einer Solaranlage auch Balkonkraftwerk, Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer • einer genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines 15 kW, Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen • einer Wärmepumpenanlage, • einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe, Seite 3 von 4 [Seite 4] Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten 2 Höchstersatzleistung Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär). Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen gewerblichen Zwecken. und Kosten begrenzt. 12 Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland 3 Ausschlüsse Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen Eigentümer einer Wandladestation/ Wallbox zu den in Ziff. 9.1 sowie sind Ziff. 11 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten. • ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Versicherungsbedingungen dieser Versicherung; • gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse; • die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit • bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen, einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang). sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich) • die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird. sind; • Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst gestellt • berufliche oder gewerbliche Risiken; werden. • Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die Assistance-Leistungen von Zurich werden in einem separaten Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist, Dokument aufgeführt); dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt • bei uns optional abschließbare Leistungen. ist und die Wandladestation/Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet ist. 13 Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland (Gewässerschaden) 13.1 Umfang Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gem. 9.1.1 bis 9.1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank). Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne, dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren. Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung. 14 Leistungserfüllung Unsere Leistungen zu Ziff. 9 - 13 des Bausteines B-PHV 01-01 erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. B-PHV 02-01 Bestleistung (Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung versichert werden) 1 Umfang Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich Insurance Europe AG anbietet, wird die Zurich Insurance Europe AG auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin im Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern. Um die weitergehenden Leistungen des Wettbewerbers nachzuweisen, ist es erforderlich, die vollständigen Versicherungsbedingungen des Wettbewerbers in Textform vorzulegen. Seite 4 von 4
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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