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Versicherungsmakler / Golfversicherung (Golfhaftpflicht, Ausrüstung, Hole-in-One) / Bedingungsarchiv Golfversicherung

Würzburger Golfversicherung (Teil der AVB Spezialprodukte): die Bedingungen im Volltext

Reisebaustein der Würzburger (AVB Spezialprodukte 09/2025) für mitgeführte Golfausrüstung zum Zeitwert nach Altersstaffel bis 2.500 Euro je Person, mit Schlägerbruch beim Spiel, Leihausrüstung, Greenfee und Hole in One, ohne Golfhaftpflicht.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Art der Deckung (Haftpflicht, Ausrüstung, Unfall oder Kombination)ja„Versichert gilt die während des versicherten Zeitraumes mitgeführte und in Ihrem Eigentum befindliche Golfausrüstung“Ziffer 4.1, Seite 5
Eigenständige Golfpolice (nicht nur Baustein einer Privathaftpflicht oder Hausrat)ja„Spezialprodukte (AVB Spezialprodukte 09/2025)“Titel, Seite 1
Versicherungssumme der Golfausrüstungja, bis 2.500 €„auf insgesamt 2.500 EUR bei Einzelpersonen und 5.000 EUR bei Familien begrenzt.“Ziffer 4.5, Seite 5
Entschädigung zum Neuwertnein„a) verlorene oder zerstörte Sachen den Zeitwert;“Ziffer 4.4, Seite 4
Neuwert nur bis zu einem Alter der Sachen, danach Zeitwertja„100 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei Schadeneintritt bis zu 1 Jahr alt ist,“Ziffer 4.4, Seite 4
Geltungsbereich (Europa oder weltweit)ja„Eine Reise nach diesen Bedingungen ist eine Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz.“Ziffer 1.1.3.1, Seite 2
Kurzzeitdeckung für Tage oder Golfreisen möglichja„Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum.“Ziffer 1.1.2, Seite 2
Voraussetzung Club- oder Verbandsmitgliedschaft (DGV, ÖGV, Lizenz der RFEG)nicht geregelt

Golfhaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme der Golfhaftpflichtnicht geregelt
Personenschäden durch Golfball oder Schlägernicht geregelt
Sachschäden durch Golfball oder Schläger (Autos, Fenster, Gebäude neben der Anlage)nicht geregelt
Vermögensschädennicht geregelt
Schäden an Mitspielern im selben Flightnicht geregelt
Schäden an der Golfanlage (Grün, Abschlag, Einrichtungen)nicht geregelt
Haftpflicht beim Fahren von Golfcarts und Buggysnicht geregelt
Schäden am gemieteten oder geliehenen Golfcartnicht geregelt
Schäden an geliehener fremder Ausrüstung (Mietschläger, Leihbags)nein„Kein Versicherungsschutz besteht für – geliehene oder gemietete Gegenstände;“Ziffer 4.3, Seite 5
Haftpflicht nur subsidiär zu einer bestehenden Privathaftpflichtnicht geregelt
Selbstbeteiligung in der Golfhaftpflichtnicht geregelt

Golfausrüstung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Golfschläger versichertja, bis zur Versicherungssumme„Wir leisten Kostenersatz bei Bruch eines Golfschlägers während des Gebrauchs“Ziffer 4.2.3, Seite 5
Golftasche, Trolley und Elektrotrolleynicht geregelt
Golfbekleidung und Golfschuhenicht geregelt
Golfelektronik (GPS-Uhr, Entfernungsmesser)nicht geregelt
Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa vom Golfwagen)ja, bis 500 €„Einfacher Diebstahl ist bis zu einer Höhe von maximal 500 EUR bei Einzelpersonen / 1.000 EUR bei Familien versichert.“Ziffer 4.2.2, Seite 5
Diebstahl aus dem verschlossenen Autonicht geregelt
Nachtzeitklausel beim Diebstahl aus dem Auto (Ausschluss nachts)nicht geregelt
Schlägerbruchja, bis 400 €„Wir leisten Kostenersatz bei Bruch eines Golfschlägers während des Gebrauchs auf einem anerkannten Golfclub oder Golfgelände bis zu 400 EUR bei Einzelpersonen / 800 EUR bei Familien.“Ziffer 4.2.3, Seite 4
Bruch auch beim bestimmungsgemäßen Spiel (Schlag)ja„Bruch eines Golfschlägers während des Gebrauchs auf einem anerkannten Golfclub oder Golfgelände“Ziffer 4.2.3, Seite 5
Transportschäden und Verlust bei Flug oder Bahnja, bis zur Versicherungssumme„in einem ordnungsgemäß versperrten Behältnis einem Transportunternehmen übergeben wird.“Ziffer 4.1, Seite 5
Verlieren, Liegenlassen, Vergessennein„Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen;“Ziffer 4.3, Seite 4
Aufbewahrung im Clubhaus, Spind oder Caddyraumja, bis zur Versicherungssumme„einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garderobe oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wird;“Ziffer 4.1, Seite 5
Schutz der Ausrüstung auch zu Hausenein„Eine Reise nach diesen Bedingungen ist eine Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz.“Ziffer 1.1.3.1, Seite 2
Höchstentschädigung je Schläger oder Einzelsachenicht geregelt

Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hole-in-One-Kosten (Feier, Lokalrunde)ja, bis 500 €„Wir ersetzen bis zu 500 EUR die nachgewiesenen Kosten einer Einladung bzw. Feier, wenn Sie ein „Hole in One““Ziffer 4.2.6, Seite 5
Hole-in-One nur bei offiziellem Turnierja„in einem offiziellen Amateur-Golfturnier erzielen.“Ziffer 4.2.6, Seite 5
Nachweis des Hole-in-One (Zählkarte, Bestätigung des Clubs, Zeugen)ja„Das „Hole in One“ muss durch die Turnier- oder Clubleitung bestätigt werden.“Ziffer 4.2.6, Seite 5
Mietkosten für Ersatzausrüstung nach Schaden oder Verspätungja, bis 800 €„Wir erstatten die Kosten für die Leihausrüstung bis maximal 800 EUR bei Einzelpersonen / 1.600 EUR bei Familien je Versicherungsfall“Ziffer 4.2.4, Seite 5
Verspätetes Golfgepäck auf Reisenja, bis 800 €„wenn Ihre Golfausrüstung vom Beförderungsunternehmen verspätet oder beschädigt ausgeliefert wird bzw. abhanden kommt.“Ziffer 4.2.4, Seite 5
Erstattung gezahlter Greenfees nach Unfall oder Krankheitja, bis zur Versicherungssumme„Greenfee Gebühren (=Gebühr, die ein Golfspieler auf einem fremden Golfplatz entrichten muss, um dort spielen zu können) bezahlt oder zu bezahlen“Ziffer 4.2.5, Seite 5
Erstattung von Trainerstunden, Kursen oder Clubbeitrag bei Spielunfähigkeitnicht geregelt
Unfalltod beim Golfspielnicht geregelt
Invalidität nach Golfunfallnicht geregelt
Heilkosten nach Golfunfallnicht geregelt
Assistance (Rücktransport, Hilfe auf Reisen)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Berufsgolfern und Golflehrernnicht geregelt
Schutz nur auf zugelassenen oder federierten Golfanlagennicht geregelt
Ausschluss von Abnutzung und Verschleißja„Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß);“Ziffer 4.3, Seite 4
Ausschluss von Schrammen und Schönheitsschädennicht geregelt
Ausschluss bei unbeaufsichtigt abgestellter Ausrüstungja„außerhalb eines anerkannten Golfclubs oder Golfgeländes in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt und beaufsichtigt wird;“Ziffer 4.1, Seite 5
Ausschluss bei Alkohol oder Drogennicht geregelt
Ausschluss von Wetten und Spielen um Geldnicht geregelt
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeitja„Haben Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, können wir die Leistung kürzen.“Ziffer 1.4.3, Seite 3
Ausschluss für Golfcarts auf öffentlichen Straßennicht geregelt

Obliegenheiten im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Anzeige bei der Polizei nach Diebstahlnicht geregelt
Schadenprotokoll der Fluggesellschaft oder Bahn (PIR)nicht geregelt
Frist für die Schadenmeldungnicht geregelt
Kaufbelege oder Wertnachweis erforderlichja„uns die Rechnungen im Original und notwendigen Nachweise vorliegen.“Ziffer 1.5.1.1, Seite 3
Ausrüstung im Auto nur im verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraumnicht geregelt

Selbstbeteiligung und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung bei Ausrüstungsschädennicht geregelt
Erhöhte Selbstbeteiligung bei Diebstahl aus dem Autonicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt
Familienangehörige oder Partner mitversichertja„Kinder sind im Familientarif mitversichert. Längstens jedoch, bis das Kind 25 Jahre alt wird.“Ziffer 1.1.1.2, Seite 2
Vertragslaufzeit und Verlängerungja„Den Versicherungsvertrag müssen Sie vor Reisebeginn abschließen.“Ziffer 1.2.1.1, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt
Höchstalter bei Abschlussnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Würzburger Versicherungs-AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Würzburger Golfversicherung (Teil der AVB Spezialprodukte) Golfversicherung

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für Spezialprodukte (AVB Spezialprodukte 09/2025), Abschnitt Golfversicherung
[Seite 1] WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG  llgemeine Versicherungsbedingungen für A Spezialprodukte (AVB Spezialprodukte 09/2025) Wir sind die Würzburger Versicherungs-AG. Sie sind unser Vertragspartner, wenn Sie den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Als Vertragspartner sind Sie Versicherungsnehmer. Wenn Sie sich selbst versichert haben, sind Sie gleichzeitig auch die versicherte Person. Sie können auch andere Personen versichert haben. Diese bezeichnen wir in den Bedingungen ebenfalls mit „Sie“. Damit unsere Bedingungen für Sie einfacher lesbar sind, verwenden wir in der Regel die männliche Form. Gemeint ist damit immer auch die weibliche Form. 1. Allgemeine Regelungen 2 4. Golfversicherung5 1.1 Welchen Schutz bietet diese Versicherung? 2 4.1 Was ist versichert?  5 1.1.1 Wer ist versichert? 2 4.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 5 1.1.2 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? 2 4.2.1 Was gilt für die Golfausrüstung?  5 1.1.3 Welche Reisen sind versichert? 2 4.2.2 Was gilt für einfachen Diebstahl? 5 1.2 Was gilt für den Versicherungsvertrag? 2 4.2.3 Was gilt bei Bruchschäden? 5 4.2.4 Was gilt für Mietkosten für eine Leihausrüstung? 5 1.2.1 Bis wann und für welche Dauer schließen Sie den Versicherungsvertrag ab?  2 4.2.5 Was gilt für Greenfee Gebühren? 5 1.2.2 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? 2 4.2.6 Was gilt bei einem „Hole in One“? 5 1.2.3 Welches Gericht ist zuständig? 2 4.3 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?  5 1.2.4 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? 2 4.4 Welche Leistungen umfasst Ihre Golfversicherung? 5 1.3 Was müssen Sie bei der Zahlung des Beitrags beachten? 2 4.5 Bis zu welchem Betrag leisten wir? 5 1.3.1 Was müssen Sie bei der Zahlung des einmaligen / ersten Beitrags beachten? 2 5. Angelversicherung6 1.3.2 Was müssen Sie bei der Zahlung der Folgebeiträge 5.1 Was ist versichert? 6 beachten?2 5.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 6 1.3.3 Was gilt für die Höhe des Beitrags? 2 5.2.1 Was gilt bei Bruch, Beschädigung oder Zerstörung? 6 1.3.4 Was gilt für den Beitragseinzug? 2 5.2.2 Was gilt bei einfachem Diebstahl? 6 1.4 Wann haben Sie keinen Versicherungsschutz? 2 5.3 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?  6 1.4.1 In welchen Fällen leisten wir nicht? 2 5.4 Welche Leistungen umfasst Ihre Angelversicherung? 6 1.4.2 Was gilt bei Internationalen Sanktionen und Embargos? 3 5.5 Welcher Selbstbehalt gilt vereinbart?  6 1.4.3 In welchen Fällen leisten wir nur eingeschränkt? 3 1.4.4 Wann verjähren Ihre Ansprüche? 3 5.6 Bis zu welchem Betrag leisten wir? 6 1.5 Was gilt im Schadenfall? 3 6. Wander- & Bergsportversicherung 6 1.5.1 Was gilt für die Entschädigung? 3 6.1 Was ist versichert? 6 1.5.2 Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie? 3 6.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 6 1.5.3 Welche Folgen hat die Verletzung von Pflichten (Ob- 6.3 Welche Leistungen umfasst Ihre Wander- und liegenheiten)? 3 Bergsportversicherung?6 1.5.4 Welche Ansprüche gegen Dritte gehen auf uns über? 3 6.3.1 Bergungskosten6 1.5.5 Was müssen Sie bei der Aufrechnung von Forderun- gen beachten? 3 6.3.2 Heilkosten6 6.3.3 kosmetische Operationen 6 2. Fahrradversicherung4 6.3.4 Begleitkosten7 6.3.5 Selbstbehalt bei Krankenhausaufenthalt  7 2.1 Was ist versichert? 4 6.3.6 Sachkosten für Bergung von Kleidung / Ausrüstung 7 2.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 4 6.4 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert? 7 2.2.1 Was gilt bei Panne, Unfall oder Transportmittelunfall? 4 2.2.2 Was gilt für die Kosten von einem Mietfahrrad? 4 6.5 Bis zu welchem Betrag leisten wir? 7 2.3 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert? 4 7. Reise-Sorglos-Paket7 2.4 Bis zu welchem Betrag leisten wir? 4 7.1 Was ist versichert? 7 3. Ski- & Snowboardversicherung 4 7.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 7 7.2.1 Feuer7 3.1 Was ist versichert? 4 7.2.2 Sturm und Hagel 7 3.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 4 7.2.3 Leitungswasser7 3.2.1 Was gilt für die versicherten Wintersportgeräte? 4 7.2.4 Einbruchdiebstahl7 31/76/142/07/09.25/001 3.2.2 Was gilt für die Mietkosten von Wintersportgeräten? 4 7.3 Was gilt bei einem Notfall? 7 3.3 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert? 4 7.3.1 Was gilt für den Schutz des Eigentums? 7 3.4 Welche Leistungen umfasst Ihre Ski- und Snow- 7.3.2 Was gilt für den Schutz der Familie? 8 boardversicherung?4 3.5 Bis zu welchem Betrag leisten wir?  4 AVB Spezialprodukte 09/2025 | 1 [Seite 2] Ziffer 1. Allgemeine Regelungen gilt für alle Teile dieser Bedingun- 1.2.4 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns rich- gen. Die Regelungen in Ziffer 2 - 7 gelten nur, sofern der entspre- ten? chende Versicherungsschutz beantragt und dokumentiert wurde. Willenserklärungen und Anzeigen müssen Sie in Textform an uns senden. Zum Beispiel per: – Brief; 1. Allgemeine Regelungen – Fax; 1.1 Welchen Schutz bietet diese Versicherung? – E-Mail; 1.1.1 Wer ist versichert? – elektronischem Datenträger. 1.1.1.1 Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen. Zu ihrer Entgegennahme sind Versicherungsvermittler nicht bevollmächtigt. 1.1.1.2 Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein na- mentlich genannten Personen. 1.3 Was müssen Sie bei der Zahlung des Beitrags beachten? Versicherbar sind: 1.3.1 Was müssen Sie bei der Zahlung des einmaligen / ersten Beitrags beachten? – Einzelpersonen; – Paare; 1.3.1.1 Der einmalige oder erste Beitrag ist sofort fällig, nachdem – Familien Sie den Versicherungsschein erhalten. Frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der Versicherung. mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. 1.3.1.2 Zahlen Sie den einmaligen oder ersten Beitrag nicht recht- Als Familie gelten: zeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten. – Ein Erwachsener oder zwei Erwachsene und mindestens Ist der einmalige oder erste Beitrag bei Eintritt des Versi- ein, maximal bis zu sieben Kinder. cherungsfalls nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver- Kinder sind im Familientarif mitversichert. Längstens je- pflichtet. doch, bis das Kind 25 Jahre alt wird. Kinder mit einer an- Dies gilt nur, sofern Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. erkannten Behinderung können unabhängig vom Alter als Kind mitversichert werden. Wir sind nur leistungsfrei, wenn: Die versicherten Personen müssen nicht miteinander ver- – wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder wandt sein. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. – durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein 1.1.2 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? auf die genannten Folgen hingewiesen haben. Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungs- 1.3.2 Was müssen Sie bei der Zahlung der Folgebeiträge be- schein genannten Zeitraum. achten? Er endet mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses. 1.3.2.1 Die Folgebeiträge werden zum jeweils vereinbarten Zeit- punkt fällig. 1.1.3 Welche Reisen sind versichert? 1.3.2.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir 1.1.3.1 Eine Reise nach diesen Bedingungen ist eine Abwesenheit Sie in Textform zur Zahlung auffordern. Dabei setzen wir von Ihrem ständigen Wohnsitz. Dieser muss in der Bundes- eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen fest. Die republik Deutschland liegen. Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir die rückständigen 1.1.3.2 Das bei Reiseantritt geplante Reiseziel muss mindestens 50 Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif- km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt sein. fern. Die Beweispflicht hierfür tragen Sie. Sie sind nach Fristablauf mit der Prämie, den Zinsen oder 1.2 Was gilt für den Versicherungsvertrag? den Kosten in Verzug? 1.2.1 Bis wann und für welche Dauer schließen Sie den Versi- In diesem Fall sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles cherungsvertrag ab? nicht zur Leistung verpflichtet. 1.2.1.1 Den Versicherungsvertrag müssen Sie vor Reisebeginn ab- Zudem können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist schließen. kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die of- 1.2.1.2 Halten Sie diese Frist bei Abschluss des Vertrages nicht ein? fenen Beträge innerhalb eines Monats nach Fristablauf be- Dann kommt der Vertrag trotz Zahlung der Prämie nicht zu- zahlen. Zwischen dem Fristablauf und der Zahlung ist ein stande. In diesem Fall steht Ihnen die gezahlte Prämie zu. Versicherungsfall eingetreten? Hierfür besteht kein Versi- 1.2.1.3 Der Vertrag endet zu dem im Versicherungsschein genann- cherungsschutz. ten Zeitpunkt. 1.3.3 Was gilt für die Höhe des Beitrags? 1.2.2 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? Die Beitragshöhe richtet sich nach der Reisedauer, dem ver- Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus: sicherten Personenkreis und – sofern im Antrag anzugeben – dem Antrag, auch Onlineantrag; – dem Kaufpreis. – dem Versicherungsschein; 1.3.4 Was gilt für den Beitragseinzug? – den Allgemeinen Versicherungsbedingungen; 1.3.4.1 Haben wir mit Ihnen Beitragseinzug per Lastschrift verein- – den Besonderen Bedingungen; bart? Dann ziehen wir unverzüglich nach Erteilung des Man- – besonderen schriftlichen Vereinbarungen. dats ein. Frühestens zum vereinbarten Beginn der Versiche- Außerdem gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundes- rung. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn wir den Beitrag republik Deutschland. Falls internationales Recht nicht ent- am Abbuchungstag einziehen können. Vorausgesetzt, Sie gegensteht. Wir betreiben diese Versicherung in Form der widersprechen der Lastschrift nicht. Schadenversicherung gegen feste Prämie. Die Zahlung gilt ebenfalls als rechtzeitig, wenn: Hinweis zum Datenschutz: – Sie den fehlgeschlagenen Einzug nicht verschuldet ha- Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung ben. des Vertrages. Weitere Informationen zum Datenschutz – Sie die Zahlung unverzüglich nach unserer Aufforde- und Ihre Rechte dazu finden Sie unter: rung vornehmen. https://www.travelsecure.de/ueberuns/datenschutz.html 1.3.4.2 Zahlen Sie mit Kreditkarte? Dann gilt der Beitrag mit posi- Sie können diese auch bei uns anfordern. tiver Autorisierung des Kreditkartenunternehmens als ge- 1.2.3 Welches Gericht ist zuständig? zahlt. Sie können die Klage gegen uns bei dem zuständigen Ge- 1.3.4.3 Zahlen Sie über andere Zahlungswege? Dann gilt der Bei- richt des Bezirks einreichen, in dem: trag mit positiver Autorisierung bzw. Eingang der Zahlung bei uns als gezahlt. Andere Zahlungswege sind z. B. PayPal. – wir unseren Sitz haben. – Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. 1.4 Wann haben Sie keinen Versicherungsschutz? – Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen 1.4.1 In welchen Fällen leisten wir nicht? Wohnsitz haben. Wir leisten nicht: Wir können eine Klage gegen Sie bei dem zuständigen Ge- 1.4.1.1 bei Gefahren des Krieges und kriegsähnlichen Zuständen. richt des Bezirks einreichen, in dem: Dazu zählen wir auch Bürgerkriege. Dies gilt auch für sol- – Sie Ihren Wohnsitz haben. che, die sich unabhängig vom Kriegszustand ergeben. Und – Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen zwar aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeu- Wohnsitz haben. gen oder aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen wegen der genannten Gefahren. AVB Spezialprodukte 09/2025 | 2 [Seite 3] 1.4.1.2 bei politischen Gewalthandlungen. 1.5.3 Welche Folgen hat die Verletzung von Pflichten (Oblie- 1.4.1.3 bei Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen. genheiten)? 1.4.1.4 bei Gefahren der Kernenergie. Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten vorsätzlich, sind wir 1.4.1.5 wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. von der Verpflichtung zur Leistung befreit. 1.4.1.6 wenn für Sie oder eine versicherte Person der Schadenfall Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Ihrer Pflichten sind bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war. wir dazu berechtigt, die Leistung zu kürzen. Dies in dem Verhältnis der Schwere Ihres Verschuldens. Haben Sie oder die versicherte Person uns vor Abschluss des Vertrags über die besondere Risikosituation informiert, Sie weisen uns nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob leisten wir trotzdem. Jedoch nur, wenn wir dem Abschluss fahrlässig verletzt haben? Dann sind wir zur Leistung ver- des Vertrags zugestimmt haben. pflichtet. 1.4.1.7 beim erneuten Auftreten einer Erkrankung. Sofern Sie we- Ebenso leisten wir, wenn die Verletzung Ihrer Pflichten: gen dieser in den letzten zwei Wochen vor Abschluss der – nicht ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung Versicherung oder Reisebuchung behandelt wurden. des Versicherungsfalles ist. Ebenso leisten wir nicht bei einer unerwarteten Verschlech- – keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang terung einer Erkrankung. Sofern Sie wegen dieser in den unserer Leistungspflicht hat. letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung oder Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt Reisebuchung behandelt wurden. haben. Nicht als Behandlung zählen folgende regelmäßig durchge- Wir sind nur vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn führte medizinische Untersuchungen: wir Sie auf die genannten Folgen hingewiesen haben. Dies – zur Feststellung des Zustandes der Gesundheit; durch gesonderte Mitteilung in Textform. – ohne konkreten Anlass; 1.5.4 Welche Ansprüche gegen Dritte gehen auf uns über? – die nicht der Behandlung der Erkrankung dienen. Ersatzansprüche gegen Dritte müssen Sie bis zur Höhe der Haben Sie uns vor Ab­schluss des Vertrags über die beson- von uns geleisteten Zahlung an uns abtreten. Dies sofern dere Risikosituation informiert, leisten wir trotzdem. Jedoch Ihnen kein Nachteil entsteht. nur, wenn wir dem Abschluss des Vertrags zugestimmt ha- Sie sind zudem verpflichtet, bei der Durchsetzung der Er- ben. satzansprüche mitzuwirken. Die geltenden Vorschriften zur 1.4.2 Was gilt bei Internationalen Sanktionen und Embargos? Form und Frist sind hierbei zu beachten. Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange die- Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der sem keine unmittelbar anwendbaren Wirtschafts-, Handels- Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles in häuslicher Ge- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen meinschaft leben? Dann können wir den Übergang nicht Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- geltend machen. Hiervon ausgenommen ist, wenn diese hen. Person den Schaden vorsätzlich verursacht. Dies gilt ebenfalls für entsprechende Sanktionen der Ver- Ansprüche nicht versicherungsrechtlicher Art müssen Sie einigten Staaten von Amerika soweit nicht durch geltende schriftlich an uns abtreten. Und zwar bis zur Höhe, in der europäische oder deutsche Regelungen ausgeschlossen. wir aus dem Vertrag Kostenersatz leisten. 1.4.3 In welchen Fällen leisten wir nur eingeschränkt? Haben Sie von schadenersatzpflichtigen Dritten Kostener- Haben Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, kön- stattung erhalten, dürfen wir diese auf unsere Leistungen nen wir die Leistung kürzen. Die Kürzung erfolgt in einem anrechnen. entsprechenden Verhältnis. 1.5.5 Was müssen Sie bei der Aufrechnung von Forderungen 1.4.4 Wann verjähren Ihre Ansprüche? beachten? Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren Sie können gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Ka- falls die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig lenderjahres, in dem die Versicherungsleistung fällig wird. festgestellt ist. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie weder abtreten noch verpfänden. Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet? Dann bleibt der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer schriftlichen Entscheidung bei Berechnung der Frist unberücksichtigt. 1.5 Was gilt im Schadenfall? 1.5.1 Was gilt für die Entschädigung? 1.5.1.1 Wann zahlen wir Entschädigung? Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen, wenn: – unsere Pflicht zur Leistung dem Grunde und der Höhe nach feststeht. – uns die Rechnungen im Original und notwendigen Nachweise vorliegen. Diese werden unser Eigentum. 1.5.1.2 Wir leisten an Sie. Auch der Überbringer oder Übersender von ordnungsge- mäßen Nachweisen ist zum Empfang von Leistungen der Versicherung berechtigt. Haben wir begründete Zweifel an der Legitimation des Überbringers oder Übersenders? Dann werden wir nicht an ihn leisten. 1.5.1.3 Vielleicht haben Sie auch bei anderen Versicherern Versi- cherungsschutz für Reisen. Haben Sie deshalb Ansprüche bei anderen Versicherern, sind diese vorrangig. Ihnen ste- hen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten zu. Haben Sie einen Anspruch auf Leistung bei meh- reren Versicherern? Dann können Sie wählen, wem Sie den Schaden melden. Wenn Sie den Schaden zuerst uns melden, erstatten wir Ihnen die in diesem Tarif versicherten Kosten. Ob und wie diese aufgeteilt werden, klären wir dann mit den anderen Versicherern. 1.5.2 Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie? Zu Ihren Pflichten gehört, dass Sie: – korrekte Angaben machen. – uns angeforderte Belege vorlegen. – sonstige, in diesen Bedingungen formulierte Pflichten erfüllen. AVB Spezialprodukte 09/2025 | 3 [Seite 4] 2. Fahrradversicherung 3. Ski- & Snowboardversicherung 2.1 Was ist versichert? 3.1 Was ist versichert? Versichert gilt das während des versicherten Zeitraumes Versichert gelten während des versicherten Zeitraumes mitgeführte und in Ihrem Eigentum befindliche Fahrrad die in Ihrem Eigentum befindlichen Skier und Snowboards (auch Elektrorad). (einschließlich Bindung und Fangeinrichtung) sowie der 2.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Helm. Wir bieten Versicherungsschutz während des be- Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Fahrrad von ei- stimmungsgemäßen Gebrauchs einschließlich der Pausen, nem versicherten Ereignis betroffen ist. während des Aufenthalts am Wintersportort sowie auf der Hin- und Rückreise. 2.2.1 Was gilt bei Panne, Unfall oder Transportmittelunfall? 3.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Kann die Reise wegen einer Panne oder eines Unfalls mit dem versicherten Fahrrad oder wegen eines Transportmit- Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihre Skier oder Snow- telunfalls nicht planmäßig fortsetzt werden, erbringen wir boards von einem versicherten Ereignis betroffen sind. folgende Leistungen: 3.2.1 Was gilt für die versicherten Wintersportgeräte? 2.2.1.1 Übernahme der Reparaturkosten zur Wiederherstellung Wir leisten, wenn die versicherten Wintersportgeräte gem. der Fahrbereitschaft bis 150 EUR sowie der Kosten für die Ziffer 3.1 abhandenkommen, beschädigt oder zerstört wer- Fahrt zur Fahrrad-Werkstatt bis 50 EUR je Versicherungsfall. den: 2.2.1.2 Ist eine Reparatur am gleichen Tag nicht möglich und kann 3.2.1.1 durch Straftat eines Dritten; die Fahrradreise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt wer- 3.2.1.2 durch Unfall des Transportmittels; den, erstatten wir zusätzliche Übernachtungskosten bis zu 3.2.1.3 im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Be- 150 EUR je Versicherungsfall. herbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung 2.2.1.3 Ist eine Reparatur am Schadensort nicht möglich, erstatten (Ersatzansprüche sind zuerst aus dem Beförderungs- oder wir die Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt oder Aufbewahrungsvertrag geltend zu machen); zum Zielort der Tagesetappe bis zu 150 EUR je Versiche- 3.2.1.4 bei plötzlich und gewaltsam eintretendem Bruch, Beschädi- rungsfall. gung oder Zerstörung; 2.2.1.4 Können Ersatzteile im Ausland nicht beschafft werden, er- 3.2.1.5 durch Diebstahl im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, statten wir die Versand- und Zollkosten für notwendige Er- auch vor der Skihütte. Im Zeitraum vom 22 Uhr bis 6 Uhr satzteile bis zu 150 EUR je Versicherungsfall. jedoch nur dann, wenn die versicherten Wintersportgerä- 2.2.2 Was gilt für die Kosten von einem Mietfahrrad? te in einem ortsfesten Raum oder in einem verschlossenen Wir erstatten die Kosten für die Anmietung eines Fahrrades Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. zur Fortsetzung der Reise bis zu 15 EUR am Tag, maximal 3.2.2 Was gilt für die Mietkosten von Wintersportgeräten? jedoch 150 EUR, wenn die Fahrrad-Reise nicht planmäßig Wir erstatten die Kosten für die Anmietung von Winter- fortgeführt werden kann, weil das versicherte Fahrrad sportgeräten bis zur im Versicherungsschein genannten – wegen Panne, Unfall oder Transportmittelunfall nicht Versicherungssumme, wenn fahrtauglich ist, – ein Versicherungsfall nach Ziffer 3.2.1.1 bis Ziffer 3.2.1.5 – gestohlen wurde oder eingetreten ist; – vom Beförderungsunternehmen verspätet oder be- – die Sportgeräte als aufgegebenes Reisegepäck ihren schädigt ausgeliefert bzw. während des Transportes ab- Bestimmungsort noch nicht erreicht haben bzw. abhan- handengekommen ist. dengekommen sind. 2.3 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert? 3.3 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert? Kein Versicherungsschutz besteht für Kein Versicherungsschutz besteht für – die Nutzung des versicherten Fahrrades zu gewerbli- – geliehene oder gemietete Wintersportgeräte; chen oder beruflichen Zwecken; – Ski-Stöcke und sonstiges Zubehör; – geliehene oder gemietete Fahrräder; – Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers – Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungs- fallen (z.B. Fabrikations- und Materialfehler); pflicht besteht; – Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß); – lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör; – Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen; – Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers – Unsachgemäße Verpackungen; fallen (z.B. Fabrikations- und Materialfehler); – Außerachtlassen der allgemein gebotenen Sorgfalts- – Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß); pflicht. – Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen; 3.4 Welche Leistungen umfasst Ihre Ski- und Snowboard- – entladene Akkus; versicherung? – Unsachgemäße Verpackungen; Im Versicherungsfall erstatten wir bis zur Höhe der verein- – Außerachtlassen der allgemein gebotenen Sorgfalts- barten Versicherungssummen für Skier, Snowboards und pflicht. Helme. 2.4 Bis zu welchem Betrag leisten wir? a) für verlorene oder zerstörte Sachen den Zeitwert; Der maximale Erstattungsbetrag für alle unter Ziffer 2.2 b) für beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkos- aufgeführten Leistungen ist für alle Versicherungsfälle wäh- ten, höchstens jedoch den Zeitwert. rend des versicherten Zeitraums auf insgesamt 300 EUR bei Der Zeitwert beträgt unter Ausschluss des Nachweises ei- Einzelpersonen und 600 EUR bei Familien begrenzt. nes höheren oder geringeren Wertes – 100 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei Schadeneintritt bis zu 1 Jahr alt ist, – 80 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei Schadeneintritt bis zu 2 Jahre alt ist, – 60 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei Schadeneintritt bis zu 3 Jahre alt ist, – 30 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei Schadeneintritt bis zu 4 Jahre alt ist, – 10 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei Schadeneintritt älter als 5 Jahre ist. 3.5 Bis zu welchem Betrag leisten wir? Der maximale Erstattungsbetrag für alle unter Ziffer 3.2 aufgeführten Versicherungsfälle ist während des versicher- ten Zeitraums auf insgesamt 1.000 EUR bei Einzelpersonen und 3.000 EUR bei Familien begrenzt. AVB Spezialprodukte 09/2025 | 4 [Seite 5] 4. Golfversicherung d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf 4.1 Was ist versichert? frischer Tat angetroffen wird und Gewalt anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; Versichert gilt die während des versicherten Zeitraumes e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außer- mitgeführte und in Ihrem Eigentum befindliche Golfausrüs- halb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl tung, wenn diese oder durch Raub an sich gebracht hatte, in einen Raum – außerhalb eines anerkannten Golfclubs oder Golfgelän- eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; des in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitge- f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüs- führt und beaufsichtigt wird; sel eindringt, den er durch Diebstahl an sich gebracht – einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garde- hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie noch der Gewahr- robe oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wird; samsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahr- – in einem ordnungsgemäß verschlossenen und ver- lässiges Verhalten ermöglicht haben. sperrten Raum eingeschlossen wird; 4.2.2 Was gilt für einfachen Diebstahl? – bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt wird; – in einem ordnungsgemäß versperrten Behältnis einem Einfacher Diebstahl ist bis zu einer Höhe von maximal Transportunternehmen übergeben wird. 500 EUR bei Einzelpersonen / 1.000 EUR bei Familien ver- sichert. Diebstahl ist die Wegnahme fremder beweglicher 4.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Sachen in der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihre Golfausrüstung rechtswidrig anzueignen. von einem versicherten Ereignis betroffen ist. 4.2.3 Was gilt bei Bruchschäden? 4.2.1 Was gilt für die Golfausrüstung? Wir leisten Kostenersatz bei Bruch eines Golfschlägers wäh- Es besteht Versicherungsschutz, wenn die Golfausrüstung rend des Gebrauchs auf einem anerkannten Golfclub oder gem. Ziffer 4.1 abhandenkommt, beschädigt oder zerstört Golfgelände bis zu 400 EUR bei Einzelpersonen / 800 EUR wird durch bei Familien. 4.2.1.1 Transportmittelunfall; 4.2.4 Was gilt für Mietkosten für eine Leihausrüstung? 4.2.1.2 höhere Gewalt; Wir erstatten die Kosten für die Leihausrüstung bis maxi- 4.2.1.3 Brand, direkten Blitzschlag, Explosion; mal 800 EUR bei Einzelpersonen / 1.600 EUR bei Familien je 4.2.1.4 Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; Versicherungsfall, wenn Ihre Golfausrüstung vom Beförde- 4.2.1.5 Überschwemmung rungsunternehmen verspätet oder beschädigt ausgeliefert Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bo- wird bzw. abhanden kommt. dens, auf dem das Gebäude steht, in dem sich die versicher- 4.2.5 Was gilt für Greenfee Gebühren? ten Sachen befinden, durch Können Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall, welche a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließen- durch ärztliche Bestätigungen nachzuweisen sind, eine ge- den) Gewässern, buchte Reise nicht antreten und haben Sie für diesen Auf- b) Witterungsniederschläge, enthalt bereits Greenfee Gebühren (=Gebühr, die ein Golf- c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge spieler auf einem fremden Golfplatz entrichten muss, um von a) oder b). dort spielen zu können) bezahlt oder zu bezahlen, so wer- 4.2.1.6 Leitungswasser den diese Gebühren bis zur nachgewiesenen Höhe rück- erstattet. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserver- sorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen 4.2.6 Was gilt bei einem „Hole in One“? Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sons- Wir ersetzen bis zu 500 EUR die nachgewiesenen Kosten tigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, einer Einladung bzw. Feier, wenn Sie ein „Hole in One“ aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, (komplette Spielbahn mit nur einem Schlag) in einem offi- aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus ziellen Amateur-Golfturnier erzielen. Als offizielles Turnier Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasser- gelten Turniere, welche im Turnierplan eines Golfclubs aus- betten und Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten sein. geschrieben werden. Das „Hole in One“ muss durch die Tur- 4.2.1.7 Beraubung und Einbruchdiebstahl nier- oder Clubleitung bestätigt werden. Beraubung 4.3 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert? Raub liegt vor, wenn Kein Versicherungsschutz besteht für a) gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Wider- – geliehene oder gemietete Gegenstände; stand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszu- – Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers schalten; fallen (z.B. Fabrikations- und Materialfehler); b) Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegneh- – Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß); men lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder – Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen; Leben angedroht wird; – Unsachgemäße Verpackungen; c) Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil – Außerachtlassen der allgemein gebotenen Sorgfalts- Ihr körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnah- pflicht. me infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht ver- 4.4 Welche Leistungen umfasst Ihre Golfversicherung? schuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohn- Im Versicherungsfall erstatten wir bis zur Höhe der verein- macht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch Ihre barten Versicherungssumme für Widerstandskraft ausgeschaltet ist. a) verlorene oder zerstörte Sachen den Zeitwert; Einbruchdiebstahl b) beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten, Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb höchstens jedoch den Zeitwert. a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt Der Zeitwert beträgt unter Ausschluss des Nachweises ei- oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für nes höheren oder geringeren Wertes das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person – 100 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüs- Schadeneintritt bis zu 1 Jahr alt ist, sel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Ge- – 80 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei brauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann Schadeneintritt bis zu 2 Jahre alt ist, bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen ab- – 60 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei handengekommen sind; Schadeneintritt bis zu 3 Jahre alt ist, b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf- – 30 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei bricht oder falsche Schlüssel (siehe a)) oder andere Schadeneintritt bis zu 4 Jahre alt ist, Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch – 10 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewie- Schadeneintritt älter als 5 Jahre ist. sen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhan- 4.5 Bis zu welchem Betrag leisten wir? dengekommen sind; Der maximale Erstattungsbetrag für alle unter Ziffer 4.2 c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sa- aufgeführten Versicherungsfälle ist während des versicher- chen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude ein- ten Zeitraums auf insgesamt 2.500 EUR bei Einzelpersonen geschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; und 5.000 EUR bei Familien begrenzt. AVB Spezialprodukte 09/2025 | 5 [Seite 6] 5. Angelversicherung Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versiche- 5.1 Was ist versichert? rungsfalles niedriger als der Versicherungswert der ver- sicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschä- Versichert gelten während des versicherten Zeitraumes fol- digung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum gende in Ihrem Eigentum befindlichen Angelsportgeräte: Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel ge- – Angelruten; kürzt: – Angelrollen; – Rutenauflagen; – elektronische Bissanzeiger; Schadenbetrag x Versicherungssumme = Entschädigung – Zubehör (z. B.Angeltaschen, Futterale, Transportrohre); Versicherungswert – Schlauch-, Angel- und Futterboote; – Echolote. 5.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 5.2.1 Was gilt bei Bruch, Beschädigung oder Zerstörung? Es besteht Versicherungsschutz für unabhängig von Ihren 6. Wander- & Bergsportversicherung Willen plötzlich und gewaltsam eintretenden Bruch, Beschä- 6.1 Was ist versichert? digung oder Zerstörung der versicherten Angelsportgeräte. Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die Ihnen Während der Hin- und Rückreise von und zum Angelort be- während des versicherten Zeitraumes zustoßen. steht auch Versicherungsschutz für innerhalb von versperr- Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen ten Auto-Dachboxen transportierte Angelsportgeräte unter auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Ge- Berücksichtigung von Ziffer 1.1.3. Diese müssen aber wäh- sundheitsschädigung erleiden. rend des Transports in geeigneten Verpackungen, Rohren Versicherbar sind Personen bis zur Vollendung des 75. Le- und Taschen gegen Beschädigung und Bruch verwahrt wer- bensjahres zum Zeitpunkt des Beginns des Versicherungs- den. schutzes. 5.2.2 Was gilt bei einfachem Diebstahl? 6.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Diebstahl ist die Wegnahme fremder beweglicher Sachen in Ein versicherter Fall liegt vor, wenn die versicherte Person der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig während des versicherten Zeitraums beim Wandern oder anzueignen. beim Bergsport in eine akute Zwangs- oder Notlage gerät, 5.3 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert? die eine Fortführung der geplanten Aktivität unmöglich Kein Versicherungsschutz besteht für macht und externe Hilfe erforderlich macht, um eine Ge- – geliehene oder gemietete Sachen; fährdung der Gesundheit oder des Lebens abzuwenden. – Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers 6.3 Welche Leistungen umfasst Ihre Wander- und Berg- fallen (z.B. Fabrikations- und Materialfehler); sportversicherung? – Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß); 6.3.1 Bergungskosten – Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen; 6.3.1.1 Die Leistung wird bis zur Höhe der vereinbarten Versiche- – Köder; rungssumme in Höhe von 7.500 EUR je versicherter Person – Haken; erbracht, wenn Sie durch einen Unfall oder infolge Berg-, – Angelschnüre; See- oder Wassernot verletzt oder unverletzt geborgen – Schirme; werden müssen oder den Tod erleiden und ihre Bergung – Zelte, Campingzubehör aller Art; erfolgen muss. – alle Kleinteile mit einem Einzelwert von unter 50 EUR; – unsachgemäße Verpackungen; Bergnot liegt vor, wenn Sie in alpinem Gelände durch dafür – Außerachtlassen der allgemein gebotenen Sorgfalts- typische Gefahren (z.B. Lawine, Steinschlag, Wettersturz, Ver- pflicht. lust der Orientierung) in eine Zwangs- oder Notlage geraten. 5.4 Welche Leistungen umfasst Ihre Angelversicherung? See- bzw. Wassernot liegt vor, wenn Sie durch außerge- wöhnliche Wassermassen (z.B. Überschwemmung, Sturm- Im Versicherungsfall erstatten wir bis zur Höhe der verein- flut) oder außergewöhnliche Wetterverhältnisse (z.B. Sturm, barten Versicherungssumme für Unwetter) während des Aufenthalts auf Wasserflächen in a) zerstörte Sachen den Zeitwert; eine Zwangs- oder Notlage geraten. b) beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten, 6.3.1.2 Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Su- höchstens jedoch den Zeitwert. chens und des Transportes bis zur nächsten befahrbaren Der Zeitwert beträgt unter Ausschluss des Nachweises ei- Straße oder bis zum nächstgelegenen Krankenhaus. nes höheren oder geringeren Wertes 6.3.2 Heilkosten – 100 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei 6.3.2.1 Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von Schadeneintritt bis zu 1 Jahr alt ist, 4.000 EUR je versicherter Person ersetzen wir die Heilkos- – 90 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei ten, wenn diese innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an ge- Schadeneintritt bis zu 2 Jahre alt ist, rechnet entstehen. – 70 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei Schadeneintritt bis zu 3 Jahre alt ist, 6.3.2.2 Heilkosten sind jene Kosten, die zur Behebung der Unfall- – 50 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei folgen aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verord- Schadeneintritt bis zu 4 Jahre alt ist, nung notwendig waren. – 30 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei 6.3.2.3 Wir versichern auch medizinisch notwendige Heilkosten Schadeneintritt bis zu 5 Jahre alt ist, in privaten Sanatorien. Das bedeutet, wir übernehmen für – 20 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei stationäre oder ambulante Behandlungen von Unfallfolgen: Schadeneintritt bis zu 6 Jahre alt ist, – die privaten Behandlungs- und Untersuchungskosten; – 10 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei – die privaten Operationskosten; Schadeneintritt älter als 7 Jahre ist. – die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen. 5.5 Welcher Selbstbehalt gilt vereinbart? 6.3.2.4 Versichert gelten auch Leihgebühren für Hilfsmittel wie z.B. Bei jedem Versicherungsfall tragen Sie einen Selbstbehalt Rollstühle, Krücken. von 10 % des ersatzpflichtigen Schadens, mindestens jedoch 6.3.3 kosmetische Operationen 50 EUR. 6.3.3.1 Die Körperoberfläche der versicherten Person ist durch den 5.6 Bis zu welchem Betrag leisten wir? Unfall derart beschädigt und verformt, dass nach Abschluss Der maximale Erstattungsbetrag ist für alle Versicherungs- der Heilbehandlungen das äußere Erscheinungsbild der fälle gem. Ziffer 5.2 auf die vereinbarte Versicherungssum- versicherten Person dauernd beeinträchtigt ist. me beschränkt. 6.3.3.2 Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heil- Bei versicherten Schlauch-, Angel- und Futterbooten ist die behandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem maximale Höchstentschädigung je Versicherungsfall auf Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Er- 1.000 EUR begrenzt. scheinungsbildes der versicherten Person zu beheben. AVB Spezialprodukte 09/2025 | 6 [Seite 7] 6.3.3.3 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jah- 6.5 Bis zu welchem Betrag leisten wir? ren nach dem Unfall und die Kosten hierfür werden von uns Die vereinbarten Versicherungssummen stehen pro Unfall- bis zu einer Höhe von 8.000 EUR ersetzt. ereignis insgesamt nur einmal zur Verfügung. 6.3.4 Begleitkosten 6.3.4.1 Das sind die stationären Kosten für Unterkunft und Verpfle- gung einer erwachsenen Person, wenn das versicherte Kind 7. Reise-Sorglos-Paket zumindest 24 Stunden stationär in einem Krankenhaus auf- 7.1 Was ist versichert? genommen wird. Sie haben Versicherungsschutz, wenn während des versi- 6.3.4.2 Dieser Kostenersatz gilt für eine Begleitperson von Kindern cherten Zeitraumes ein Notfall nach Ziffer 7.2 eintritt. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Wir ersetzen Begleit- kosten bis maximal 20% der vereinbarten Versicherungs- 7.2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? summe für Heilkosten. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Notfall eingetreten 6.3.5 Selbstbehalt bei Krankenhausaufenthalt ist verursacht durch Wird vom zuständigen Sozialversicherungsträger bei einem 7.2.1 Feuer stationären Krankenhausaufenthalt in der allgemeinen Versichert ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemä- Pflegeklasse (Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen) ein ßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich Selbstbehalt verrechnet, werden wir diesen im Rahmen der aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Versicherungssumme für Heilkosten ersetzen. 7.2.2 Sturm und Hagel 6.3.6 Sachkosten für Bergung von Kleidung / Ausrüstung 7.2.2.1 Sturm Sollten durch den Unfall selbst, die Bergung oder den Not- Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindes- transport Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstän- tens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit de beschädigt oder zerstört werden, übernehmen wir die mindestens 62 km/h). durch einen Rechnungsbeleg nachgewiesenen Kosten für 7.2.2.2 Hagel die Neuanschaffung bis zu 1.000 EUR. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eis- 6.4 Was ist eingeschränkt oder nicht versichert? körnern. Kein Versicherungsschutz besteht für 7.2.3 Leitungswasser – Kosten und Selbstbehalte für Kur-, Bade-, Erholungsrei- Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserver- sen und -aufenthalte. sorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen – Anschaffung von Trainingsgeräten. Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sons- Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle tigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, – als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer) aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied oder Passagier aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus eines Luftfahrzeuges / Luftsportgerätes. Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasser- – als Berufs- / Profisportler. betten und Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten sein. – als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeu- 7.2.4 Einbruchdiebstahl ges, der an Fahrtveranstaltungen einschließlich der of- Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb fiziellen Trainings- und Qualifikationsfahrten teilnimmt. a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder – beim Bergsteigen / Klettern mit außergewöhnlichem Ri- mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das siko (das ist Klettern im freien Gelände ab einem UIAA- Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veran- Schwierigkeitsgrad V, Free-Solobegehungen – Klettern lasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder ohne Sicherung, Eisklettern; Teilnahme an Expeditionen mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch ei- und ähnliches). Vom Versicherungsschutz ausgeschlos- nes falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, sen ist auch das Klettern im Klettersteig ab Schwierig- wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandenge- keitsgrad D (Skala nach Kurt Schall) und Bouldern ab kommen sind; Schwierigkeitsgrad 5c+ Fb-bloc (reines Boulder Problem b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht nach Fontainebleau-Skala). oder falsche Schlüssel (siehe a)) oder andere Werkzeuge – bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internatio- benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen nalen Wettbewerben auf dem Gebiet des nordischen und Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn fest- alpinen Skisportes, des Snowboardens sowie Freestyling, steht, dass versicherte Sachen abhandengekommen Bob-, Skibob-, Skeleton Fahrens, Rodelns oder ähnliches sind; sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen. c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sa- – die der versicherten Person zustoßen beim Renn- chen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude ein- radfahren mit Teilnahmen an Jedermann-, Amateur-, geschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; Bahn-, Straßenrennen und ähnliche Veranstaltungen d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf sowie Downhill-Mountainbiking. frischer Tat angetroffen wird und Gewalt anwendet, um – beim Springreiten, Vielseitigkeits- und Military Reiten, sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; Polospielen, Hindernisreiten, Rennreiten, Teilnahme an e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außer- Trabrennen, Rodeo- und Westernreiten sowie reitsport- halb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl lichen Wettkämpfen. oder durch Raub an sich gebracht hatte, in einen Raum – die der versicherten Person zustoßen bei Tauchgän- eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; gen mit außergewöhnlichem Risiko (Tauchen tiefer als f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüs- 40 Meter Tauchtiefe, Wrack- oder Nachttauchen, Solo- sel eindringt, den er durch Diebstahl an sich gebracht tauchgänge, Apnoetauchen, Höhlen- und Eistauchen, hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie noch der Gewahr- Haitauchen ohne Schutzkäfig, „Tauchexpeditionen“). samsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahr- – die durch Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen lässiges Verhalten ermöglicht haben. oder Eingriffen am Körper der versicherten Person ent- 7.3 Was gilt bei einem Notfall? stehen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die 7.3.1 Was gilt für den Schutz des Eigentums? Heilmaßnahmen oder Eingriffe durch einen unter die- sen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. 7.3.1.1 Rückreisekosten – Versichert sind aber Unfälle infolge kurzfristiger Be- Versichert gelten die Kosten für den vorzeitigen Abbruch wusstseinsstörungen, sofern diese nur kurzfristig sind Ihrer privaten Urlaubsreise, sofern ein Schaden gem. Ziffer und keine internistische oder neurologische Erkran- 7.2 am Hauptwohnsitz der versicherten Person mindestens kung zugrunde liegt. Eine erhebliche Beeinträchtigung 5.000 EUR beträgt. Die Entschädigung ist je Versicherungs- liegt bei einem Lenker eines Kraftfahrzeuges zu Land, fall auf 1.500 EUR begrenzt. Wasser und in der Luft jedenfalls ab einem Blutalkohol- wert zum Unfallzeitpunkt von 0,8 Promille vor, bei sons- tigen Unfällen ab 1,3 Promille. AVB Spezialprodukte 09/2025 | 7 [Seite 8] 7.3.1.2 Bewachungskosten 7.3.2.5 Rooming-In Versichert gelten die Kosten für die Bewachung Ihrer Sa- Wird ein versichertes minderjähriges Kind (bis zum vollen- chen, wenn die Wohnung am Hauptwohnsitz unbewohnbar deten 18. Lebensjahr) stationär behandelt, erstatten wir die wurde durch einen Versicherungsfall gem. Ziffer 7.2 und Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Kran- die vorhandenen Schließvorrichtungen und sonstigen Si- kenhaus bis zu 500 EUR. cherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten 7.3.2.6 Ersatz von Telefonkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließ- Wir erstatten die nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe vorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll ge- bei unserer Assistance-Hotline. brauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 48 Stunden. 7.3.1.3 Hotelkosten Versichert gelten die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unter- bringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung (Hauptwohn- sitz) bei einem Schaden gem. Ziffer 7.2 unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeit- punkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 14 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 100 EUR begrenzt. 7.3.1.4 Reparatur Versichert gelten die Kosten für eine erforderliche Notrepara- tur durch einen Fachbetrieb nach einem Einbruchdiebstahl gem. Ziffer 7.2.4 bei Ihrem Hauptwohnsitz bis zu 500 EUR. 7.3.1.5 Schlüsseldienst Können Sie nicht in Ihre Wohnung (Hauptwohnsitz) gelan- gen, weil der Schlüssel für die Wohnungstür während des Urlaubs abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie versehentlich ausgesperrt haben, übernehmen wir die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, bis zu 500 EUR je Versiche- rungsfall. 7.3.1.6 Psychologische Unterstützung Wir übernehmen nach einem Einbruchdiebstahl gem. Ziffer 7.2.4 die Kosten bis zu 500 EUR für Gespräche beim Psychotherapeuten. 7.3.2 Was gilt für den Schutz der Familie? 7.3.2.1 Inlandsrückholung Versichert gelten die Kosten des Rücktransportes infolge eines unvorhersehbaren Unfalls oder einer unvorhersehba- ren Krankheit während einer versicherten Reise innerhalb Deutschlands. Der Ersatz der nachgewiesenen Rücktrans- portkosten ist auf 2.500 EUR begrenzt. 7.3.2.2 Organisation und Kostenübernahme der Reise einer nahe- stehenden Person für den Besuch eines Kindes im Kranken- haus. Bei stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) organisieren wir den Krankenbesuch einer nahestehenden Person (vom Wohn- ort zum Krankenhaus und zurück). Wir übernehmen die an- fallenden Kosten der Hin- und Rückreise, nicht jedoch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Bei der Wahl des Beförderungsmittels für die Hin- und Rückreise berück- sichtigen wir die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit. Vor- aussetzung ist, dass der stationäre Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert. Er darf bei Ankunft der naheste- henden Person noch nicht abgeschlossen sein. 7.3.2.3 Arzneimittelversand Bei Verlust von ärztlich verordneten Arzneimitteln auf der Reise, organisieren wir die Beschaffung der Ersatzpräparate und deren Übersendung. Dies tun wir in enger Abstimmung mit dem Hausarzt. Voraussetzung ist, dass keine gleichwer- tigen Ersatzpräparate am Aufenthaltsort erhältlich sind. Wir tragen hierbei die Kosten für den Versand. Die Kosten für die Ersatzpräparate müssen Sie uns unverzüglich, spätes- Schadenmeldung: tens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung der Sie können Ihren Schaden einfach und schnell online melden: Reise erstatten. https://www.travelsecure.de/schaden-melden.html 7.3.2.4 Kosten für die Betreuung eines minderjährigen Kindes Gerne auch per Post oder telefonisch. Wir ersetzen die Kosten für die Betreuung des minderjäh- rigen Kindes (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), welches die Reise alleine fortsetzen oder abbrechen muss. Dies so- Würzburger Versicherungs-AG fern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise Bahnhofstraße 11 | 97070 Würzburg teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minder- Telefon 0931-27 95-0 | Telefax 0931-27 95 291 jährigen Kindes die Reise nicht planmäßig beenden kann/ Sitz der Gesellschaft Würzburg, Amtsgericht Würzburg, HRB 3500 können. Und zwar aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter, schwerer Erkrankung. AVB Spezialprodukte 09/2025 | 8
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