Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (25L02)
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Allgemeine Bedingungen
für die kapitalbildende Lebensversicherung
(25L02, Stand 01/2025)
Inhaltsverzeichnis:
Leistung
§1 Welche Leistung erbringen wir? ...................................................................................................................................... 3
§2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? .......................................................................................................................... 3
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? ......................................................................................................................... 4
§4 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? .............................................. 4
§5 Was gilt bei Selbsttötung der VERSICHERTEN PERSON? .................................................................................................... 5
§6 Was gilt bei Polizei- und Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/ -Stoffen? ............ 5
§7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? ................................................................................................ 6
§8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? .......................................................................................................... 6
§9 Wer erhält die Leistung? ................................................................................................................................................. 6
Beitrag
§ 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? ..................................................................................................... 6
§ 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ................................................................................... 7
Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 12 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen erbringen wir?........................................................... 7
§ 13 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat dies auf unsere Leistungen? ....................... 8
Sonstige Vertragsbestimmungen
§ 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? ...................................................................................................... 9
§ 15 Wie können Sie die Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abkürzen? .................................... 9
§ 16 Sie wollen ein Policendarlehen? ..................................................................................................................................... 9
§ 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? ...................................................................................... 9
§ 18 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? ............................................................................................................. 9
§ 19 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? ............................................................... 10
§ 20 Welche RECHNUNGSGRUNDLAGEN gelten für den Vertrag? ............................................................................................ 10
§ 21 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? ................................................................................................... 10
§ 22 Wo ist der Gerichtsstand?............................................................................................................................................. 10
§ 23 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ......................................................... 10
§ 24 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von Bestimmungen? .............................................................................. 11
Anlagen
Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zur Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag........................................................ 12
Anlage 2 zu den Versicherungsbedingungen zum Abzug bei Kündigung Ihres Vertrages ......................................................... 13
BL die Bayerische Lebensversicherung AG 1
B 510126 (01.2025)
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Glossar
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Begriffe, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet wer-
den und dort in kursiven KAPITÄLCHEN gesetzt sind, erläutern. Diese Erläuterungen sind Teil der Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen.
ARGLISTIG TEXTFORM
Arglist bedeutet, dass Sie oder die VERSICHERTE PERSON Um die Textform zu erfüllen genügt eine ERKLÄRUNG in
uns absichtlich täuschen. Beispiel: Sie oder die Papierform, aber auch z.B. eine E-Mail.
VERSICHERTE PERSON machen falsche Angaben, um
Leistungen aus dem Vertrag zu erhalten. UNVERZÜGLICH
Unverzüglich heißt, dass die erforderliche Handlung ohne
BEWERTUNGSRESERVEN schuldhaftes Zögern durchgeführt wird.
Als Bewertungsreserven bezeichnen wir den Wert, der
entsteht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem VERSICHERTE PERSON
Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die
ausgewiesen sind. Versicherung abgeschlossen ist.
DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE VERSICHERUNGSNEHMER
Als dauerhaft (nahe) Angehörige bezeichnen wir Perso- Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die
nen, deren Angehörigenstatus im Sinne von § 4 Absatz 1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorran-
Nr. 5 Buchstabe b) Versicherungsteuergesetz (VersStG) gig den VERSICHERUNGSNEHMER.
auch nach der Beendigung des den Angehörigenstatus
begründenden Näheverhältnisses (z.B. durch Ehe, einge- VORSÄTZLICH
tragene Lebenspartnerschaft, Pflegekindverhältnis, ehe- Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will,
ähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Lebensge- dabei die Umstände seines Handelns kennt und die Fol-
meinschaft, Verlöbnis) rechtlich bestehen bleibt. gen bewusst in Kauf nimmt.
Keine dauerhaft (nahe) Angehörigen sind daher z.B. Pfle-
gekinder, Verlobte, Stiefkinder, Stiefeltern und Partner
einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen
Lebensgemeinschaft.
DECKUNGSKAPITAL
Das Deckungskapital setzt sich zusammen aus den ver-
zinsten Sparbeiträgen des Vertrags und den zugeführten
laufenden Überschussanteilen.
DECKUNGSRÜCKSTELLUNG
Eine Deckungsrückstellung müssen wir bilden, um zu
jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten
zu können.
ERKLÄRUNGEN
Sind Mitteilungen, die auch einen rechtlichen Charakter
haben können. Zum Beispiel: Anfechtungen, Kündigun-
gen, Mahnungen.
FAHRLÄSSIG
Sie handeln fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt
nicht beachten.
GESAMTLEISTUNG
Für die Ermittlung des auf Ihren Vertrag entfallenden
Anteils an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN
wird jährlich zum Bilanztermin das DECKUNGSKAPITAL inkl.
der laufenden Zinsüberschussanteile errechnet. Dies
nennen wir Gesamtleistung. Näheres dazu finden Sie in
Anlage 1.
GROB FAHRLÄSSIG
Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die erforderliche
Sorgfalt in besonderem Maß nicht beachten. Mit anderen
Worten: Sie haben nicht beachtet, was jedem hätte ein-
leuchten müssen.
LASTSCHRIFTVERFAHREN
Lastschriftverfahren bedeutet, dass wir Ihre Beiträge von
einem Konto einziehen.
RECHNUNGSGRUNDLAGEN
Zu den Rechnungsgrundlagen gehören die verwendete
Sterbetafel, der Rechnungszins und die Kostensätze. Der
Sterbetafel kann entnommen werden, wie hoch die restli-
che statistische Lebenserwartung ist.
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Allgemeine Bedingungen
für die kapitalbildende Lebensversicherung
(25L02, Stand 01/2025)
Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren VERSICHERUNGSNEHMER und Vertragspartner.
§ 1 Welche Leistung erbringen wir? Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung
Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus
Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrücker-
Unsere Leistung zum vereinbarten Ablauftermin oder stattung nicht.
bei Tod der VERSICHERTEN PERSON Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Renten-
(1) Wenn die VERSICHERTE PERSON den vereinbarten Ab- versicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsun-
lauftermin erlebt oder wenn sie vor diesem Termin stirbt, fähigkeitsversicherungen) zu Bestandsgruppen zusam-
zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme. mengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unter-
schiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
(2) Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und
BEWERTUNGSRESERVEN (siehe § 2). (3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen
Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Ver-
fahren an.
§ 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Einzel-
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Kapitalversicherungen. Wir verteilen den Überschuss in
BEWERTUNGSRESERVEN (Überschussbeteiligung). Die dem Maß, wie die Bestandsgruppen zu seiner Entste-
Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null hung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht
Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläu- zur Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht
tern wir Ihnen, insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
- wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Wurde Ihr Vertrag auf der Grundlage eines Kollektivver-
Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie trages oder eines Kollektivrahmenvertrages abgeschlos-
wir diesen verwenden (Absatz 2), sen, gehört der Vertrag abweichend von obiger Rege-
- wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Ab- lung in die Bestandsgruppe Kollektiv-Kapital–
sätze 3 und 4), versicherungen.
- wie BEWERTUNGSRESERVEN entstehen und wie wir die- Die für die Überschussbeteiligung geltenden Berech-
se Ihrem Vertrag zuordnen (Absätze 5 und 6), nungsgrundsätze sind in der beigefügten „Anlage 1 zu
- warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres den Versicherungsbedingungen zur Überschussbeteili-
Vertrages nicht garantieren können (Absatz 7) und gung für Ihren Vertrag“ enthalten. Diese Bestimmungen
sind Bestandteil dieser Versicherungsbedingungen.
- wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informie-
ren (Absätze 8 und 9). (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verant-
wortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Ge-
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstan- winnverbände verteilt wird und setzt die entsprechenden
denen Überschuss unseres Unternehmens und wie Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration).
verwenden wir diesen? Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung verursa-
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss chungsorientiert erfolgt.
unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussde-
nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit klaration Anteile an dem auf Ihre Bestandsgruppe entfal-
der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, lenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden
welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschuss- bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des
beteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung
Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht- für Beitragsrückerstattung entnommen.
lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung
über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebens- Wie entstehen BEWERTUNGSRESERVEN und wie ordnen wir
versicherung (Mindestzuführungsverordnung). diese Ihrem Vertrag zu?
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Roh- (5) BEWERTUNGSRESERVEN entstehen, wenn der Marktwert
überschusses führen wir der Rückstellung für Beitrags- der Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtli-
rückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift chen Buchwert liegt.
unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungs-
Die BEWERTUNGSRESERVEN, die nach den maßgeben-
verträgen gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung
den rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Ver-
für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des
träge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen
Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück-
anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursa-
stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätz-
chungsorientiertes Verfahren an.
lich nur für die Überschussbeteiligung der Versiche-
rungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Die Höhe der BEWERTUNGSRESERVEN ermitteln wir jähr-
Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der lich neu, zusätzlich auch
Aufsichtsbehörde abweichen.
- für den Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrages
vor RENTENZAHLUNGSBEGINN,
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- für den Beginn einer Rentenzahlung sowie (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb-
lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese
- während der Rentenzahlung jeweils für das Ende Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder
eines Kalenderjahres. ARGLISTIG handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie
selbst davon Kenntnis gehabt oder ARGLISTIG gehandelt.
(6) Bei Beendigung Ihres Vertrages (durch Tod, Kündi-
gung oder Erleben des vereinbarten Ablauftermins) gilt Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen
Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den BEWERTUNGS– (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus-
RESERVEN gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
Regelung zu. - vom Vertrag zurücktreten,
Die für die Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN - den Vertrag kündigen,
geltenden Berechnungsgrundsätze sind in der beigefüg- - den Vertrag anpassen oder
ten „Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zur
Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag“ enthalten. Die- - den Vertrag wegen ARGLISTIGER Täuschung anfech-
se Bestimmungen sind Bestandteil dieser Versiche- ten
rungsbedingungen.
können.
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen,
Rücktritt
dass die Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN
ganz oder teilweise entfällt. (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird,
können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktritts-
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
recht besteht nicht, wenn weder eine VORSÄTZLICHE
nicht garantieren?
noch eine GROB FAHRLÄSSIGE Anzeigepflichtverletzung
(7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht GROB
Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur FAHRLÄSSIG verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rück-
begrenzt beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind ins- trittsrecht, falls wir den Vertrag - möglicherweise zu an-
besondere die Entwicklung des Kapitalmarkts, des ver- deren Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder einge-
sicherten Risikos und der Kosten. schränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände ge-
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann al- schlossen hätten.
so nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro be- (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs-
tragen. schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles
zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgen-
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
der Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung
(8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerhebli-
wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden chen Umstand, der
Sie auf unserer Internetseite oder Sie können ihn bei - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
uns anfordern. sicherungsfalles
(9) Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbetei- Leistungspflicht ursächlich war.
ligung Ihres Vertrages.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorste-
hend genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht ARGLISTIG
§ 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? verletzt worden ist.
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird,
uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im zahlen wir den Rückkaufswert gemäß § 12 Absätze 3
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn bis 5; die Regelung des § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 4 gilt
kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leis- nicht. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht
tungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig verlangen.
zahlen (siehe § 10 Absatz 2 und 3 und § 11).
Kündigung
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die
§ 4 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
Verletzung der Anzeigepflicht weder VORSÄTZLICH noch
welche Folgen hat ihre Verletzung?
GROB FAHRLÄSSIG erfolgt ist, können wir den Vertrag un-
Vorvertragliche Anzeigepflicht ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Auf unser Kündigungsrecht verzichten wir, wenn uns
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- nachgewiesen wird, dass die Anzeigepflichtverletzung
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Um- unverschuldet erfolgt ist.
stände, nach denen wir in TEXTFORM gefragt haben,
wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrer- (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
heblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen
den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
zu schließen erheblich sind. rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrer-
heblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Ver- (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich mit
tragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in TEXTFORM der Kündigung nach Maßgabe des § 13 in einen bei-
stellen. tragsfreien Vertrag um.
(2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch Vertragsanpassung
diese - neben Ihnen zu wahrheitsgemäßer und vollstän-
(11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
diger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
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(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche- Erklärungsempfänger
rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur
Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden die anderen Be- Vertragsanpassung sowie zur Anfechtung üben wir
dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertrags- durch eine schriftliche ERKLÄRUNG aus, die wir Ihnen
bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine andere Per-
nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen son als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem
erst ab der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese
Absatz 2 Satz 3) Vertragsbestandteil. Auf unser Recht ERKLÄRUNG entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech-
zur Vertragsanpassung verzichten wir, wenn uns nach- tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt
gewiesen wird, dass die Anzeigepflichtverletzung unver- werden, können wir den Inhaber des Versicherungs-
schuldet erfolgt ist. scheins als bevollmächtigt ansehen, die ERKLÄRUNG
entgegenzunehmen.
(12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
nachdem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpas-
sung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn § 5 Was gilt bei Selbsttötung der VERSICHERTEN PERSON?
- wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Bei- (1) Bei VORSÄTZLICHER Selbsttötung erbringen wir eine für
trag um mehr als 10 % erhöhen oder den Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeig- des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen
ten Umstand ausschließen. sind.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über (2) Bei VORSÄTZLICHER Selbsttötung vor Ablauf der Dreijah-
die Vertragsanpassung hinweisen. resfrist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall
zahlen wir den für den Todestag berechneten Auszah-
Voraussetzung für die Ausübung unserer Rechte lungsbetrag Ihres Vertrages (siehe § 12 Absatz 2) ohne
den dort vorgesehenen Abzug.
(13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die
durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM auf die Folgen VERSICHERTE PERSON in einem die freie Willensbestim-
einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. mung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht Versiche-
(14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung rungsschutz.
oder zur Vertragsanpassung, wenn wir den nicht ange-
zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des
kannten. Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederherge-
stellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des ge-
(15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- änderten oder wiederhergestellten Teils neu.
gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines
Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeit-
punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, § 6 Was gilt bei Polizei- und Wehrdienst, Unruhen, Krieg
die das von uns geltend gemachte Recht begründet, oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/ -
Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- Stoffen?
sen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere
ERKLÄRUNG stützen. Zur Begründung können wir nach- (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher
träglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch
Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. dann, wenn die VERSICHERTE PERSON in Ausübung des
Polizei- oder Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen
(16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss gestorben ist.
erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
oder zur Vertragsanpassung. Ist der Versicherungsfall (2) Stirbt die VERSICHERTE PERSON in unmittelbarem oder
vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rech- mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignis-
te auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die sen, ist unsere Leistung eingeschränkt. In diesem Fall
Anzeigepflicht VORSÄTZLICH oder ARGLISTIG verletzt wor- mindert sich die Auszahlung auf den für den Todestag
den, beträgt die Frist zehn Jahre. berechneten Auszahlungsbetrag Ihres Vertrages (siehe
§ 12 Absatz 2), ohne den dort vorgesehen Abzug.
Anfechtung
Unsere Leistung vermindert sich nicht, wenn die
(17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere VERSICHERTE PERSON in unmittelbarem oder mittelbarem
Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrich- Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt,
tige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der
beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen
VERSICHERTEN PERSON, können wir Ihnen gegenüber sie nicht aktiv beteiligt war.
die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verlet- Unsere Leistung vermindert sich auch dann nicht, wenn
zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis die VERSICHERTE PERSON als Mitglied der deutschen
hatten. Absatz 7 gilt entsprechend. Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der
NATO oder UNO an deren humanitären Hilfeleistungen
Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versiche- oder friedenssichernden Maßnahmen außerhalb der ter-
rung ritorialen Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten teilnimmt.
(18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der (3) In folgenden Fällen vermindern sich unsere Leistungen
Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder- auf die in Absatz 2 Satz 2 und 3 genannten Leistungen:
hergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung Die VERSICHERTE PERSON stirbt in unmittelbarem oder
vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 begin- mittelbarem Zusammenhang mit
nen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versi-
cherung bezüglich des geänderten oder wiederherge- - dem VORSÄTZLICHEN Einsatz von atomaren, biologi-
stellten Teils neu. schen oder chemischen Waffen oder
- dem VORSÄTZLICHEN Einsatz oder der
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VORSÄTZLICHEN Freisetzung von radioaktiven, biolo- gen aus steuerlichen Gründen nur die VERSICHERTE
gischen oder chemischen Stoffen. PERSON oder DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE der
VERSICHERTEN PERSON im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 5
Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf ge- Buchstabe b) Versicherungsteuergesetz (VersStG) in
richtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Per- der jeweils gültigen Fassung benennen.
sonen zu gefährden.
DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE sind nach derzeitiger
Rechtslage (Stand 01/2022) insbesondere:
§ 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt
wird? - Kinder und Adoptivkinder,
- der Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner im
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, kön- Sinne des LPartG,
nen wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein - Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (Eltern,
und ein Zeugnis über den Tag der Geburt der Großeltern, Enkel, Urgroßeltern, Urenkel),
VERSICHERTEN PERSON sowie die Auskunft nach § 18 - Geschwister und Kinder der Geschwister (Nichten
vorgelegt werden. und Neffen),
(2) Der Tod der VERSICHERTEN PERSON muss uns - Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner im Sin-
UNVERZÜGLICH mitgeteilt werden. Außerdem müssen uns
ne des LPartG der Geschwister sowie Geschwister
vorgelegt werden: der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner im
Sinne des LPartG (Schwägerinnen und Schwager),
- eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter - Geschwister der Eltern (Tanten und Onkel);
und Geburtsort im Original oder als amtlich beglau- - sonstige in gerader Linie mit dem Ehegatten oder
bigte Kopie, eingetragenen Lebenspartner im Sinne des LPartG
- eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheini- verwandte Person (Schwiegereltern, Schwiegertöch-
gung über die Todesursache. Aus der Bescheini- ter, Schwiegersöhne).
gung müssen sich der Beginn und Verlauf der
Nicht als Bezugsberechtige benennen können Sie hin-
Krankheit, die zum Tode der VERSICHERTEN PERSON
gegen Pflegeeltern, Pflegekinder und Pflegekinder des
geführt hat, ergeben.
Ehegatten oder Lebenspartner, Stiefeltern, Stiefkinder,
(3) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlan-
Verlobte und Partner einer eheähnlichen oder lebens-
gen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungs-
partnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, da sich deren
pflicht zu klären.
Angehörigenstatus während der Vertragsdauer ändern
(4) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten muss kann und es sich somit nicht um DAUERHAFT (NAHE)
diejenige Person tragen, die die Leistung beansprucht. ANGEHÖRIGE handelt.
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhe- Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er-
bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung
Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs- erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb
pflicht notwendig sind. Wenn eine der in den Absätzen 1 können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versi-
bis 3 genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur cherungsfalls jederzeit widerrufen.
Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugs-
in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine sol-
berechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die
che Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass un-
Leistung erhält. Sobald uns Ihre ERKLÄRUNG zugegan-
sere Leistung nicht fällig wird.
gen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustim-
(6) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb mung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert
des europäischen Wirtschaftraumes trägt die empfangs- werden.
berechtigte Person die damit verbundene Gefahr.
Abtretung und Verpfändung
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt
§ 8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? des Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige Ver-
TEXTFORM übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument fügungen rechtlich möglich sind.
in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie kön- Anzeige
nen die Ausstellung als Urkunde verlangen.
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts
(2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung
ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirk-
insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Ur- TEXTFORM angezeigt worden sind. Der bisherige Berech-
kunde seine Berechtigung nachweist. tigte sind im Regelfall Sie als unser
VERSICHERUNGSNEHMER. Es können aber auch andere
§ 9 Wer erhält die Leistung? Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z.
B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Ver-
(1) Als unser VERSICHERUNGSNEHMER können Sie bestim- pfändung) getroffen haben.
men, wer die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestim-
mung treffen, leisten wir an Sie. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
eingeschlossen haben, sind Sie bei der Einräumung
Bezugsberechtigung oder Änderung eines Bezugsrechts verpflichtet, uns den
Angehörigenstatus gemäß Absatz 2 zwischen dem Be-
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine zugsberechtigten und der VERSICHERTEN PERSON in
andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll TEXTFORM mitzuteilen.
(Bezugsberechtigter).
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
eingeschlossen haben, können Sie als Bezugsberechti-
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§ 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach- se Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere
ten? Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns
nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Ver- zu vertreten haben.
einbarung in einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich,
viertel-, halbjährlich oder jährlich (laufende Beitragszah- Folgebeitrag
lung) zahlen.
(4) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können
(2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag müssen Sie wir Ihnen auf Ihre Kosten in TEXTFORM eine Zahlungs-
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Ab- frist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei
schluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Wochen betragen.
Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebe-
nen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (5) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetz-
(Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbar- ten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der
ten Versicherungsperiode fällig. Die Versicherungsperi- Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Ver-
ode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein sicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befin-
Jahr, ansonsten entsprechend der Zahlungsweise einen den. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der
Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis (6) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den
zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen,
der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen
Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zah- oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist,
lung in folgendem Fall als rechtzeitig: dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese
Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündi-
- Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen gung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann
werden und automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu
- Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wi- diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug
dersprochen. sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls
hinweisen.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden
nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch recht- Im Fall der Kündigung wandelt sich der Vertrag in eine
zeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen beitragsfreie Versicherung entsprechend § 13 um.
Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten,
(7) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch
dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden
nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden
kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb
ist. Nachzahlen können Sie nur
des LASTSCHRIFTVERFAHRENS zu verlangen.
- innerhalb eines Monats nach der Kündigung
(4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kos-
ten zahlen. - oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristset-
zung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats
(5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche nach Fristablauf.
Vereinbarung mit uns erforderlich.
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündi-
(6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Bei- gung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Ver-
tragsrückstände verrechnen. sicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungs-
frist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein
verminderter Versicherungsschutz.
§ 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-
zeitig zahlen?
§ 12 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und
Erster Beitrag und Einmalbeitrag welche Leistungen erbringen wir?
(1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag Kündigung
nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zah-
lung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. In die- (1) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der
sem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 Absatz 2
Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung Satz 3) in TEXTFORM kündigen.
verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn
uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Sie können Ihren Vertrag auch teilweise kündigen (Ent-
Zahlung nicht zu vertreten haben. nahme), wenn die verbleibende Versicherungssumme
mindestens 2.500 EUR beträgt. Der gekündigte Betrag
(2) Zusätzlich können wir eine Pauschale in Höhe von 10 % (Entnahmebetrag) wird von der vereinbarten Todesfall-
der Beiträge des ersten Versicherungsjahres bzw. 3 % leistung (siehe § 1 Absatz 1) in Abzug gebracht. Bei
des Einmalbeitrages für die Bearbeitung Ihres Vertrages teilweiser Kündigung gelten die folgenden Regelungen
erheben. Wir haben uns bei der Bemessung der Pau- nur für den gekündigten Vertragsteil.
schale an dem bei uns regelmäßig entstehenden Auf-
wand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Auszahlungsbetrag
der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem (2) Nach Kündigung zahlen wir
Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pau-
schale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale - den Rückkaufswert (Absätze 3 und 5),
der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird - vermindert um den Abzug (Absatz 4) sowie
sie entsprechend herabgesetzt.
(3) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt
- die Überschussbeteiligung (Absatz 6).
des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag
nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie abgezogen.
durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM oder durch ei-
nen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf die-
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[Seite 8]
Rückkaufswert (7) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie
Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages
(3) Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungs- ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Ver-
vertragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln triebskosten (siehe § 14) nur der Mindestwert gemäß
der Versicherungsmathematik mit den Absatz 3 als Rückkaufswert vorhanden. Der Rück-
RECHNUNGSGRUNDLAGEN der Beitragskalkulation zum kaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht
Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechne- unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Nähe-
te DECKUNGSKAPITAL des Vertrages. Bei einem Vertrag re Informationen zur Höhe des Rückkaufswertes,
mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert des Abzugs und darüber, in welchem Ausmaß der
mindestens jedoch der Betrag des DECKUNGSKAPITALS, Rückkaufswert und der Auszahlungsbetrag garan-
das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten tiert sind, können Sie der Tabelle, die Bestandteil
Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Ver- der Informationen zum Versicherungsangebot ist,
tragsjahre ergibt (Mindestwert). Ist die vereinbarte Bei- entnehmen.
tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir
diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Keine Beitragsrückzahlung
Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmer-
sätze (siehe § 14 Absatz 2 Satz 4). (8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan-
gen.
Abzug
(4) Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert nehmen wir § 13 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen
einen Abzug vor. Eine Tabelle über die Höhe des Ab- und welche Folgen hat dies auf unsere Leistun-
zugs in Euro finden Sie in den Informationen zum Versi- gen?
cherungsangebot. Der Abzug ist zulässig, wenn er an-
gemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuwei- (1) Anstelle einer Kündigung nach § 12 können Sie zu dem
sen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm dort genannten Termin in TEXTFORM verlangen, ganz
die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Ver- oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu
sichertenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird da- werden. In diesem Fall setzen wir die vereinbarte Versi-
mit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital cherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitrags-
vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- freie Versicherungssumme herab. Diese wird nach fol-
rungsmathematische Hinweise zum Abzug bei Kündi- genden Gesichtspunkten berechnet:
gung finden Sie in der beigefügten „Anlage 2 zu den - nach anerkannten Regeln der Versicherungsma-
Versicherungsbedingungen zum Abzug bei Kündigung thematik mit den RECHNUNGSGRUNDLAGEN für die
Ihres Vertrages“. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Beitragskalkulation,
aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene Ab-
zug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-
- für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode
und
chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass
der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. - unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach
§ 12 Absatz 3.
Kein Abzug in der Abrufphase und in der flexiblen Auf-
lösungsphase Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien
Versicherungssumme zur Verfügung stehende Betrag
Auf einen Abzug verzichten wir, wenn zum Kündigungs- mindert sich um rückständige Beiträge.
termin der Rückkaufswert gemäß Absatz 3 (einschließ-
lich der Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussan- (2) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags-
teile jedoch ohne Schlussüberschussanteile und zahlungspflicht verlangt und erreicht die nach Absatz 1
BEWERTUNGSRESERVEN) größer als die vereinbarte Ver- zu berechnende beitragsfreie Versicherungssumme den
sicherungssumme ist (Abrufphase). Außerdem verzich- Mindestbetrag von 1.000 EUR nicht, erhalten Sie den
ten wir auf den Abzug innerhalb der letzten fünf Versi- Auszahlungsbetrag nach § 12 Absatz 2 und der Vertrag
cherungsjahre, wenn die VERSICHERTE PERSON zum endet.
Kündigungszeitpunkt älter als 62 Jahre ist (flexible Auf-
lösungsphase). Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende bei-
Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall tragspflichtige Versicherungssumme mindestens 2.500
EUR beträgt. Anderenfalls können Sie nur die vollstän-
(5) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach dige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlan-
Absatz 3 ermittelten Wert angemessen herabzusetzen, gen. Dieses Verlangen führt zur beitragsfreien Fortset-
soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Be- zung des Vertrages, wenn die nach Absatz 1 zu berech-
lange der VERSICHERUNGSNEHMER, insbesondere durch nende beitragsfreie Versicherungssumme den Mindest-
eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich betrag von 1.000 EUR erreicht. Ist das nicht der Fall, er-
aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflich- halten Sie den Auszahlungsbetrag nach § 12 Absatz 2.
tungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils
auf ein Jahr befristet. (3) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das
für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres
Überschussbeteiligung Vertrages ist wegen der Verrechnung von Ab-
(6) Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages setzt sich schluss- und Vertriebskosten (siehe § 14) nur der
die Überschussbeteiligung zusammen aus: Mindestwert gemäß § 12 Absatz 3 zur Bildung einer
beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden.
- den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschus- Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mit-
santeilen, soweit sie nicht in dem nach den Absät- tel in Höhe der gezahlten Beiträge für die Bildung
zen 3 bis 5 berechneten Betrag enthalten sind, einer beitragsfreien Versicherungssumme zur Ver-
- dem Schlussüberschussanteil nach § 2 Absatz 3b fügung. Nähere Informationen zur beitragsfreien
und Versicherungssumme und ihrer Höhe können Sie
der Tabelle, die Bestandteil der Informationen zum
- den Ihrem Vertrag gemäß § 2 Absatz 3b zuzuteilen- Versicherungsangebot ist, entnehmen.
den BEWERTUNGSRESERVEN, soweit bei Kündigung
vorhanden.
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§ 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? Wann wird Ihrem Vertrag eine Zuzahlung gutgeschrie-
ben?
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in
Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab- (3) Eine Zuzahlung wird mit Wirkung von dem auf den
schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Einzahlungstag folgenden Beginn der Versicherungspe-
riode Ihrer Versicherung gemäß den Kalkulationsgrund-
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören ins- lagen Ihres Vertrages gutgeschrieben. Ihre Versicherung
besondere Abschlussprovisionen für den Versiche- nimmt ab diesem Zeitpunkt mit den erhöhten Werten
rungsvermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- ohne Wartezeit an der Überschussbeteiligung teil.
und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung
und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwen- Was haben Sie bei der Überweisung einer Zuzahlung zu
dungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbei- beachten?
tung stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übri-
gen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungskos- (4) Zuzahlungen sind mit dem Vermerk "Zuzahlung zur
ten. Dauerverkürzung" und Ihrer Versicherungsnummer un-
mittelbar an uns zu überweisen.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs-
kosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthalte-
nen Verwaltungskosten können Sie dem Kostenausweis § 16 Sie wollen ein Policendarlehen?
nach § 2 VVG-InfoV entnehmen, der Bestandteil Ihrer (1) Wir können Ihnen auf Antrag ein zu verzinsendes Darle-
Vertragsunterlagen ist. hen (Policendarlehen) gewähren. Ein Rechtsanspruch
Abschluss- und Vertriebskosten hierauf besteht jedoch nicht. Über die mögliche Höhe
der Darlehenssumme können Sie sich jederzeit bei uns
(2) Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfah- informieren.
ren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an.
Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung (2) Einzelheiten über die Gewährung und Rückzahlung,
eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heran- bzw. Verrechnung des Policendarlehens mit dem
ziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Bei- DECKUNGSKAPITAL Ihres Vertrages oder mit einer Versi-
träge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten cherungsleistung, werden in dem über das Policendar-
des Versicherungsbetriebes in der jeweiligen Versiche- lehen abzuschließenden Vertrag geregelt.
rungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelun-
gen für die Bildung einer DECKUNGSRÜCKSTELLUNG be-
§ 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder
stimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist
Ihres Namens?
nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 %
der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu Eine Änderung Ihres Namens oder Ihrer Postanschrift müs-
zahlenden Beiträge beschränkt. sen Sie uns UNVERZÜGLICH mitteilen. Anderenfalls können
für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie
Übrige Kosten
zu richtende ERKLÄRUNG (z.B. Setzen einer Zahlungsfrist)
(3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertrags- mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte
laufzeit verteilt. Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere ERKLÄRUNG
drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag in
dass in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Be- Ihrem Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche
träge für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der bei- Niederlassung verlegt haben.
tragsfreien Versicherungssumme vorhanden sind (siehe
§§ 12 und 13). Nähere Informationen zu den Rück-
kaufswerten und beitragsfreien Versicherungssummen § 18 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
sowie ihren jeweiligen Höhen können Sie der Tabelle
entnehmen, die Bestandteil der Informationen zum Ver- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-
bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von In-
sicherungsangebot ist.
formationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet
sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informati-
§ 15 Wie können Sie die Beitragszahlungs- und Versi- onen, Daten und Unterlagen
cherungsdauer durch Zuzahlungen abkürzen? - bei Vertragsabschluss,
Wann und zu welchem Zweck können Zuzahlungen - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
geleistet werden? - auf Nachfrage
(1) Sie haben das Recht, neben den fest vereinbarten UNVERZÜGLICH zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur
laufenden Beiträgen zum Ende einer jeden Versiche- Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Perso-
rungsperiode freiwillige Zuzahlungen zur Abkürzung der nen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe-
Versicherungsdauer und der Beitragszahlungsdauer zu bungen und Meldungen maßgeblich sind.
leisten. Sie haben ferner das Recht durch eine freiwillige
Zuzahlung, eine Verkürzung der Beitragszahlungsdauer
unter Beibehaltung der Versicherungsdauer vorzuneh- (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind
men. beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung
Welche Voraussetzung muss Ihr Vertrag erfüllen und in
- Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
welcher Höhe sind Zuzahlungen möglich? - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die
Rechte an Ihrem Vertrag haben und
(2) Zuzahlungen sind nur für Versicherungen mit einer
Versicherungssumme von mindestens 5.000 EUR mög- - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfän-
lich. Jede Zuzahlung muss zu einer Abkürzung um volle gers
Jahre führen, mindestens aber um ein Jahr. maßgebend sein können.
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi-
sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsda-
BL die Bayerische Lebensversicherung AG 9
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tum, der Geburtsort und der Wohnsitz. zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz liegt. Zuständig
ist auch das Gericht, dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla-
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen
Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden ge- halts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
setzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk
an die zuständigen in- und ausländischen Steuerbehör- Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
den. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche
Ansässigkeit im Ausland besteht. (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Ab- Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres ge-
sätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leis- wöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine ju-
tung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für ristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in des-
die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen sen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ha-
Informationen zur Verfügung gestellt haben. ben.
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres ge-
§ 19 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen wöhnlichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen
gesondert in Rechnung? aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in
(1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal anlassbe- em wir unseren Sitz haben.
zogene Kosten gesondert in Rechnung:
- Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versiche- § 23 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
rungsschein; einmal nicht zufrieden sind?
- schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
Folgebeiträgen; oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
- Rückläufern im LASTSCHRIFTVERFAHREN; Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen
insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglich-
- Durchführung von Vertragsänderungen; keiten offen.
- Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen;
Versicherungsombudsmann
- Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses bzw.
eines Verfügungsverzichts nach Vertragsabschluss; (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den
Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen er-
- gebührenpflichtigen Auskünften, die von öffentlichen
reichen Sie derzeit wie folgt:
Stellen im Zuge der Leistungsabwicklung eingeholt
werden müssen. Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
Die Höhe der Kosten können Sie der Kostentabelle über 10006 Berlin
anlassbezogene Kosten entnehmen, die Bestandteil Ih- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
rer Vertragsunterlagen ist. Internet: www.versicherungsombudsmann.de
(2) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhän-
dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orien- gige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich-
tiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemes- tungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich-
sung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem tungsverfahren teilzunehmen.
Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. So- (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online
fern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe (z.B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlos-
nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie ent- sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch
sprechend herabgesetzt. online die Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
(3) Die Höhe der Kosten kann von uns nach billigem Er-
wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Platt-
messen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB)
form an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
für die Zukunft geändert werden. Die jeweils aktuelle
Kostentabelle können Sie jederzeit bei uns anfordern. Versicherungsaufsicht
(4) Sie sind mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
§ 20 Welche RECHNUNGSGRUNDLAGEN gelten für den treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsab-
Vertrag? wicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zu-
ständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunterneh-
Die bei Vertragsabschluss garantierten Leistungen wurden men unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für
auf Grundlage einer vom Geschlecht unabhängige Tafel auf Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontakt-
Basis der DAV-Tafel 2008 T der Deutschen Aktuarvereini- daten sind:
gung e.V. und einem Rechnungszins von 1,0 % kalkuliert.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die RECHNUNGSGRUNDLAGEN gelten sowohl für die Berech- Sektor Versicherungsaufsicht
nung der Beiträge als auch der DECKUNGSRÜCKSTELLUNG. Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
§ 21 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- E-Mail: poststelle@bafin.de
dung? Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle
ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik kann.
Deutschland Anwendung.
Rechtsweg
§ 22 Wo ist der Gerichtsstand? (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
beschreiten.
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
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Unser Beschwerdemanagement
(6) Unabhängig hiervon können Sie sich auch jederzeit an
uns wenden. Falls Sie sich über das Produkt, den Ver-
mittler oder das Versicherungsunternehmen beschweren
möchten, könne Sie unsere Hotline unter 089/6787-4444
anrufen. Sie können die Beschwerde auch über unsere
Internetseite www.diebayerische.de, Rubrik Beschwer-
demanagement oder per Brief (die Bayerische, Be-
schwerdemanagement, Thomas-Dehler-Straße 25,
81737 München) bei uns einreichen.
§ 24 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von
Bestimmungen?
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allge-
meinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
BL die Bayerische Lebensversicherung AG 11
B 510126 (01.2025)
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Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zur Überschussbetei-
ligung für Ihren Vertrag
(Stand 01/2025)
Der Anspruch auf Überschussbeteiligung beginnt sofort mit dem Versicherungsschutz.
Laufende Überschussanteile
An jedem Bilanztermin (31.12. des Jahres) und bei Ablauf erhält Ihr Vertrag Risikoüberschussanteile in Prozent des Risikobei-
trags und Zinsüberschussanteile in Prozent des Zinsträgers. Zinsträger ist die DECKUNGSRÜCKSTELLUNG am vorhergehenden
Bilanztermin zuzüglich der Nettojahresprämie. Außerdem können noch Grundüberschussanteile in Promille der Versicherungs-
summe zugeteilt werden.
Ihre Überschussanteile verwenden wir zur Erhöhung des Versicherungsschutzes als Einmalbeiträge für überschussberechtigte
beitragsfreie Versicherungssummen (Bonussummen). Für die Bonussummen gelten dieselben Tarifbestimmungen und Rege-
lungen zur Kündigung (§ 12 der Allgemeine Bedingungen) wie für die vertragliche Versicherungssumme.
Anstelle der Verwendung zur Bildung von Bonussummen können Sie mit uns vereinbaren, dass Ihre jährlichen Überschussan-
teile bar ausgezahlt, gegen die fälligen laufenden Beiträge verrechnet oder auf einem Ansammlungskonto verzinslich ange-
sammelt werden.
Schlussüberschussanteile
Im Erlebens- und Todesfall können zusätzlich Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüber-
schuss einschließlich Bonus und zuzüglich eines Ansammlungsguthabens jedes abgelaufenen Jahres hinzukommen. Bei Kün-
digung (§ 12 der Allgemeinen Bedingungen) wird aus den Schlussüberschussanteilen ein Rückkaufswert geleistet.
Die Höhe der Schlussüberschussanteile wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Ertragslage und der Entwicklung der Sterblich-
keit jedes Jahr neu festgelegt und gilt jeweils nur für Abgänge im Geschäftsjahr der Deklaration. Die Festlegung kann auch für
vergangene Jahre jeweils neu erfolgen oder auch ganz entfallen.
BEWERTUNGSRESERVEN
Bei Beendigung des Vertrages (etwa durch Ablauf, Kündigung oder Tod). erhalten Sie die Ihrem Vertrag zugeordneten
BEWERTUNGSRESERVEN gemäß § 2 Absatz 3(b), mindestens jedoch die Mindestbeteiligung ausgezahlt.
Hierzu ermitteln wir zunächst die bei Beendigung des Vertrages im Unternehmen vorhandenen, verteilungsfähigen
BEWERTUNGSRESERVEN nach handelsrechtlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben und nach einem verursachungsgerechten
Verfahren.
Die für die Bewertung der Kapitalanlagen zugrunde gelegten Stichtage werden jedes Jahr für das darauf folgende Jahr be-
stimmt und im Anhang des Geschäftsberichts veröffentlicht.
Für die Ermittlung des auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN wird jährlich die
sich aus Ihrem Vertrag ergebende Summe des DECKUNGSKAPITALS und der laufenden Überschussanteile (GESAMTLEISTUNG)
errechnet. Bei Beendigung Ihres Vertrages errechnet sich Ihr Anteil an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN aus dem
Verhältnis der über die Jahre gebildeten GESAMTLEISTUNGEN Ihres Vertrages zu den GESAMTLEISTUNGEN aller anspruchsberech-
tigten Verträge.
Mindestbeteiligung
Die Mindestbeteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN bei Beendigung des Vertrages errechnet sich aus einem festgelegten
Prozentsatz und den über die Jahre gebildeten GESAMTLEISTUNGEN Ihres Vertrages. Der festzulegende Prozentsatz wird jedes
Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars bestimmt. Er gilt nur für das deklarierte
Jahr und kann in den Folgejahren sinken oder ganz entfallen. Wir veröffentlichen den Prozentsatz für die Mindestbeteiligung an
den BEWERTUNGSRESERVEN in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
Sind die ermittelten BEWERTUNGSRESERVEN höher als die Leistung aus der Mindestbeteiligung, wird der Differenzbetrag zusätz-
lich ausgezahlt.
BL die Bayerische Lebensversicherung AG 12
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Anlage 2 zu den Versicherungsbedingungen zum Abzug bei Kündi-
gung Ihres Vertrages
(Stand: 01/2025)
Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um ein langfristig kalkuliertes Produkt, bei dem schon bei Vertragsschluss eine Garantieleis-
tung – Kapital im Todes- und im Erlebensfall – fest zugesagt wird. Daneben übernehmen wir - je nach Vereinbarung - weitere
Risiken. Wir dürfen diese Leistungsversprechen nur unter Berücksichtigung angemessener versicherungsmathematischer
Annahmen abgeben.
Beiträge und Leistungen werden unter der Annahme berechnet, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird. Die durch eine
Kündigung entstehenden Belastungen für den Bestand müssen daher auch von den kündigenden VERSICHERUNGSNEHMERN mit
getragen werden. Würden diese Kosten dagegen allen VERSICHERUNGSNEHMERN in Rechnung gestellt, könnte der Versiche-
rungsschutz nur ungleich teurer angeboten werden.
Wesentliches Kriterium ist schließlich der Gedanke der Risikogemeinschaft. Dies bedeutet, dass wir sowohl bei der Produktkal-
kulation als auch bei Gestaltung und Durchführung des Vertrages stets darauf achten, dass die Belange der Gesamtheit der
VERSICHERUNGSNEHMER gewahrt werden.
Um die durch eine Kündigung entstehenden Belastungen für den Bestand auszugleichen, nehmen wir einen Abzug von dem
Rückkaufswert vor. Bei der Kalkulation des Abzugs haben wir folgende Umstände berücksichtigt:
Veränderungen der Risikolage
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus
VERSICHERUNGSNEHMERN mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Personen mit einem ge-
ringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird in Form eines kalkula-
torischen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil
entsteht.
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil
ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt
wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Lauf-
zeit muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem
verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Auf-
bau von Risikokapital ist regelmäßig für alle VERSICHERUNGSNEHMER die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Opti-
onen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre.
Der Abzug beträgt 0,3 % des wie folgt zu ermittelnden Betrages: Summe der bis zum Kündigungstermin fällig gewordenen
Beiträge, die mit der Anzahl der Jahre ab dem Kündigungstermin bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungs-
dauer zu multiplizieren ist. Noch nicht vollendete Jahre werden bei der Berechnung anteilig berücksichtigt.
BL die Bayerische Lebensversicherung AG 13
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