Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Kapitallebensversicherung / Bedingungsarchiv Kapitalleben

die Bayerische kapitalbildende: die Bedingungen im Volltext

Klassische Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit garantierter Versicherungssumme, Rechnungszins 1,0 Prozent, Überschussbeteiligung mit Bonussummen und Bewertungsreserven, laufender Beitrag oder Einmalbeitrag.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei die Bayerische vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an die Bayerische
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei die Bayerische vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)ja„Wenn die VERSICHERTE PERSON den vereinbarten Ablauftermin erlebt oder wenn sie vor diesem Termin stirbt, zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme.“§ 1 (1), Seite 3
Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)nicht geregelt
Abschluss gegen Einmalbeitrag möglichja„Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich (laufende Beitragszahlung) zahlen.“§ 10 (1), Seite 7
Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt)ja„Wenn die VERSICHERTE PERSON den vereinbarten Ablauftermin erlebt oder wenn sie vor diesem Termin stirbt, zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme.“§ 1 (1), Seite 3
Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)nicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„Die bei Vertragsabschluss garantierten Leistungen wurden auf Grundlage einer vom Geschlecht unabhängige Tafel auf Basis der DAV-Tafel 2008 T der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und einem Rechnungszins von 1,0 % kalkuliert.“§ 20, Seite 10
Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherernicht geregelt
Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung)ja„Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den BEWERTUNGSRESERVEN (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.“§ 2 (1), Seite 3
Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigungja„Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den BEWERTUNGSRESERVEN gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu.“§ 2 (6), Seite 4
Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende)ja„Im Erlebens- und Todesfall können zusätzlich Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus und zuzüglich eines Ansammlungsguthabens jedes abgelaufenen Jahres hinzukommen.“Anlage 1, Seite 12
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)nicht geregelt
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließennicht geregelt
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf)nicht geregelt

Laufzeit und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich)ja„Unsere Leistung zum vereinbarten Ablauftermin oder bei Tod der VERSICHERTEN PERSON“§ 1, Seite 3
Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme)nicht geregelt
Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung)ja„Auf einen Abzug verzichten wir, wenn zum Kündigungstermin der Rückkaufswert gemäß Absatz 3 (einschließlich der Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussanteile jedoch ohne Schlussüberschussanteile und BEWERTUNGSRESERVEN) größer als die vereinbarte Versicherungssumme ist (Abrufphase).“§ 12 (4), Seite 8
Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital)nicht geregelt
Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglichnicht geregelt
Auszahlung der Ablaufleistung in Ratennicht geregelt

Todesfall und Bezugsrecht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben)ja„Wenn die VERSICHERTE PERSON den vereinbarten Ablauftermin erlebt oder wenn sie vor diesem Termin stirbt, zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme.“§ 1 (1), Seite 3
Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme.“§ 1 (1), Seite 3
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent)nicht geregelt
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung)nicht geregelt
Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartungnicht geregelt
Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).“§ 9 (2), Seite 6
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)ja„Bei VORSÄTZLICHER Selbsttötung erbringen wir eine für den Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen sind.“§ 5 (1), Seite 5
Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich.“§ 10 (5), Seite 7
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitnicht geregelt
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter)ja„Anstelle einer Kündigung nach § 12 können Sie zu dem dort genannten Termin in TEXTFORM verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.“§ 13 (1), Seite 8
Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja„Zuzahlungen sind nur für Versicherungen mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000 EUR möglich.“§ 15 (2), Seite 9
Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeitja„Sie können Ihren Vertrag auch teilweise kündigen (Entnahme), wenn die verbleibende Versicherungssumme mindestens 2.500 EUR beträgt.“§ 12 (1), Seite 7
Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen)nicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatzja„Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen haben“§ 9 (2), Seite 6
Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgersnicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungja„Wir können Ihnen auf Antrag ein zu verzinsendes Darlehen (Policendarlehen) gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.“§ 16 (1), Seite 9
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 Absatz 2 Satz 3) in TEXTFORM kündigen.“§ 12 (1), Seite 7
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den RECHNUNGSGRUNDLAGEN der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete DECKUNGSKAPITAL des Vertrages.“§ 12 (3), Seite 8
Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsscheinja„können Sie der Tabelle, die Bestandteil der Informationen zum Versicherungsangebot ist, entnehmen.“§ 12 (7), Seite 8
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja„Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert nehmen wir einen Abzug vor.“§ 12 (4), Seite 8
Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich)nicht geregelt
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt (Mindestwert).“§ 12 (3), Seite 8
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„können Sie dem Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV entnehmen, der Bestandteil Ihrer Vertragsunterlagen ist.“§ 14 (1), Seite 9
Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung)ja„Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.“§ 9 (3), Seite 6
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.“§ 11 (7), Seite 7
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt

Steuer und Rahmen je Markt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland)nicht geregelt
Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre)nicht geregelt
Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich)nicht geregelt
SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien)nicht geregelt
Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistungja„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in TEXTFORM gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.“§ 4 (1), Seite 4
Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich)ja„Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung.“§ 4 (16), Seite 5
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhenja„Stirbt die VERSICHERTE PERSON in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, ist unsere Leistung eingeschränkt.“§ 6 (2), Seite 5
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffenja„dem VORSÄTZLICHEN Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen“§ 6 (3), Seite 5
Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsportkeine„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.“§ 6 (1), Seite 5
Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein)ja„eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie“§ 7 (2), Seite 6
Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsseja„Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich.“§ 2 (9), Seite 4
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BL die Bayerische Lebensversicherung AG, BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) die Bayerische kapitalbildende Kapitalleben

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (25L02)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (25L02, Stand 01/2025) Inhaltsverzeichnis: Leistung §1 Welche Leistung erbringen wir? ...................................................................................................................................... 3 §2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? .......................................................................................................................... 3 §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? ......................................................................................................................... 4 §4 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? .............................................. 4 §5 Was gilt bei Selbsttötung der VERSICHERTEN PERSON? .................................................................................................... 5 §6 Was gilt bei Polizei- und Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/ -Stoffen? ............ 5 §7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? ................................................................................................ 6 §8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? .......................................................................................................... 6 §9 Wer erhält die Leistung? ................................................................................................................................................. 6 Beitrag § 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? ..................................................................................................... 6 § 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ................................................................................... 7 Kündigung und Beitragsfreistellung § 12 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leistungen erbringen wir?........................................................... 7 § 13 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat dies auf unsere Leistungen? ....................... 8 Sonstige Vertragsbestimmungen § 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? ...................................................................................................... 9 § 15 Wie können Sie die Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abkürzen? .................................... 9 § 16 Sie wollen ein Policendarlehen? ..................................................................................................................................... 9 § 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? ...................................................................................... 9 § 18 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? ............................................................................................................. 9 § 19 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? ............................................................... 10 § 20 Welche RECHNUNGSGRUNDLAGEN gelten für den Vertrag? ............................................................................................ 10 § 21 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? ................................................................................................... 10 § 22 Wo ist der Gerichtsstand?............................................................................................................................................. 10 § 23 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ......................................................... 10 § 24 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von Bestimmungen? .............................................................................. 11 Anlagen Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zur Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag........................................................ 12 Anlage 2 zu den Versicherungsbedingungen zum Abzug bei Kündigung Ihres Vertrages ......................................................... 13 BL die Bayerische Lebensversicherung AG 1 B 510126 (01.2025) [Seite 2] Glossar Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Begriffe, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet wer- den und dort in kursiven KAPITÄLCHEN gesetzt sind, erläutern. Diese Erläuterungen sind Teil der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen. ARGLISTIG TEXTFORM Arglist bedeutet, dass Sie oder die VERSICHERTE PERSON Um die Textform zu erfüllen genügt eine ERKLÄRUNG in uns absichtlich täuschen. Beispiel: Sie oder die Papierform, aber auch z.B. eine E-Mail. VERSICHERTE PERSON machen falsche Angaben, um Leistungen aus dem Vertrag zu erhalten. UNVERZÜGLICH Unverzüglich heißt, dass die erforderliche Handlung ohne BEWERTUNGSRESERVEN schuldhaftes Zögern durchgeführt wird. Als Bewertungsreserven bezeichnen wir den Wert, der entsteht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem VERSICHERTE PERSON Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die ausgewiesen sind. Versicherung abgeschlossen ist. DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE VERSICHERUNGSNEHMER Als dauerhaft (nahe) Angehörige bezeichnen wir Perso- Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die nen, deren Angehörigenstatus im Sinne von § 4 Absatz 1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorran- Nr. 5 Buchstabe b) Versicherungsteuergesetz (VersStG) gig den VERSICHERUNGSNEHMER. auch nach der Beendigung des den Angehörigenstatus begründenden Näheverhältnisses (z.B. durch Ehe, einge- VORSÄTZLICH tragene Lebenspartnerschaft, Pflegekindverhältnis, ehe- Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will, ähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Lebensge- dabei die Umstände seines Handelns kennt und die Fol- meinschaft, Verlöbnis) rechtlich bestehen bleibt. gen bewusst in Kauf nimmt. Keine dauerhaft (nahe) Angehörigen sind daher z.B. Pfle- gekinder, Verlobte, Stiefkinder, Stiefeltern und Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Lebensgemeinschaft. DECKUNGSKAPITAL Das Deckungskapital setzt sich zusammen aus den ver- zinsten Sparbeiträgen des Vertrags und den zugeführten laufenden Überschussanteilen. DECKUNGSRÜCKSTELLUNG Eine Deckungsrückstellung müssen wir bilden, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können. ERKLÄRUNGEN Sind Mitteilungen, die auch einen rechtlichen Charakter haben können. Zum Beispiel: Anfechtungen, Kündigun- gen, Mahnungen. FAHRLÄSSIG Sie handeln fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht beachten. GESAMTLEISTUNG Für die Ermittlung des auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN wird jährlich zum Bilanztermin das DECKUNGSKAPITAL inkl. der laufenden Zinsüberschussanteile errechnet. Dies nennen wir Gesamtleistung. Näheres dazu finden Sie in Anlage 1. GROB FAHRLÄSSIG Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maß nicht beachten. Mit anderen Worten: Sie haben nicht beachtet, was jedem hätte ein- leuchten müssen. LASTSCHRIFTVERFAHREN Lastschriftverfahren bedeutet, dass wir Ihre Beiträge von einem Konto einziehen. RECHNUNGSGRUNDLAGEN Zu den Rechnungsgrundlagen gehören die verwendete Sterbetafel, der Rechnungszins und die Kostensätze. Der Sterbetafel kann entnommen werden, wie hoch die restli- che statistische Lebenserwartung ist. BL die Bayerische Lebensversicherung AG 2 B 510126 (01.2025) [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (25L02, Stand 01/2025) Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren VERSICHERUNGSNEHMER und Vertragspartner. § 1 Welche Leistung erbringen wir? Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrücker- Unsere Leistung zum vereinbarten Ablauftermin oder stattung nicht. bei Tod der VERSICHERTEN PERSON Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Renten- (1) Wenn die VERSICHERTE PERSON den vereinbarten Ab- versicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsun- lauftermin erlebt oder wenn sie vor diesem Termin stirbt, fähigkeitsversicherungen) zu Bestandsgruppen zusam- zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme. mengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unter- schiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? (2) Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und BEWERTUNGSRESERVEN (siehe § 2). (3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Ver- fahren an. § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Einzel- (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Kapitalversicherungen. Wir verteilen den Überschuss in BEWERTUNGSRESERVEN (Überschussbeteiligung). Die dem Maß, wie die Bestandsgruppen zu seiner Entste- Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null hung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläu- zur Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht tern wir Ihnen, insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. - wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Wurde Ihr Vertrag auf der Grundlage eines Kollektivver- Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie trages oder eines Kollektivrahmenvertrages abgeschlos- wir diesen verwenden (Absatz 2), sen, gehört der Vertrag abweichend von obiger Rege- - wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Ab- lung in die Bestandsgruppe Kollektiv-Kapital– sätze 3 und 4), versicherungen. - wie BEWERTUNGSRESERVEN entstehen und wie wir die- Die für die Überschussbeteiligung geltenden Berech- se Ihrem Vertrag zuordnen (Absätze 5 und 6), nungsgrundsätze sind in der beigefügten „Anlage 1 zu - warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres den Versicherungsbedingungen zur Überschussbeteili- Vertrages nicht garantieren können (Absatz 7) und gung für Ihren Vertrag“ enthalten. Diese Bestimmungen sind Bestandteil dieser Versicherungsbedingungen. - wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informie- ren (Absätze 8 und 9). (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verant- wortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Ge- Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstan- winnverbände verteilt wird und setzt die entsprechenden denen Überschuss unseres Unternehmens und wie Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). verwenden wir diesen? Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung verursa- (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss chungsorientiert erfolgt. unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussde- nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit klaration Anteile an dem auf Ihre Bestandsgruppe entfal- der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, lenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschuss- bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des beteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht- für Beitragsrückerstattung entnommen. lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebens- Wie entstehen BEWERTUNGSRESERVEN und wie ordnen wir versicherung (Mindestzuführungsverordnung). diese Ihrem Vertrag zu? Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Roh- (5) BEWERTUNGSRESERVEN entstehen, wenn der Marktwert überschusses führen wir der Rückstellung für Beitrags- der Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtli- rückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift chen Buchwert liegt. unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungs- Die BEWERTUNGSRESERVEN, die nach den maßgeben- verträgen gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung den rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Ver- für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des träge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück- anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursa- stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätz- chungsorientiertes Verfahren an. lich nur für die Überschussbeteiligung der Versiche- rungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Die Höhe der BEWERTUNGSRESERVEN ermitteln wir jähr- Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der lich neu, zusätzlich auch Aufsichtsbehörde abweichen. - für den Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrages vor RENTENZAHLUNGSBEGINN, BL die Bayerische Lebensversicherung AG 3 B 510126 (01.2025) [Seite 4] - für den Beginn einer Rentenzahlung sowie (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb- lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese - während der Rentenzahlung jeweils für das Ende Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder eines Kalenderjahres. ARGLISTIG handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder ARGLISTIG gehandelt. (6) Bei Beendigung Ihres Vertrages (durch Tod, Kündi- gung oder Erleben des vereinbarten Ablauftermins) gilt Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den BEWERTUNGS– (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus- RESERVEN gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Regelung zu. - vom Vertrag zurücktreten, Die für die Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN - den Vertrag kündigen, geltenden Berechnungsgrundsätze sind in der beigefüg- - den Vertrag anpassen oder ten „Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zur Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag“ enthalten. Die- - den Vertrag wegen ARGLISTIGER Täuschung anfech- se Bestimmungen sind Bestandteil dieser Versiche- ten rungsbedingungen. können. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, Rücktritt dass die Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN ganz oder teilweise entfällt. (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktritts- Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung recht besteht nicht, wenn weder eine VORSÄTZLICHE nicht garantieren? noch eine GROB FAHRLÄSSIGE Anzeigepflichtverletzung (7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht GROB Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur FAHRLÄSSIG verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rück- begrenzt beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind ins- trittsrecht, falls wir den Vertrag - möglicherweise zu an- besondere die Entwicklung des Kapitalmarkts, des ver- deren Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder einge- sicherten Risikos und der Kosten. schränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände ge- Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann al- schlossen hätten. so nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro be- (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs- tragen. schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgen- Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? der Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung (8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerhebli- wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden chen Umstand, der Sie auf unserer Internetseite oder Sie können ihn bei - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- uns anfordern. sicherungsfalles (9) Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbetei- Leistungspflicht ursächlich war. ligung Ihres Vertrages. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorste- hend genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht ARGLISTIG § 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? verletzt worden ist. Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im zahlen wir den Rückkaufswert gemäß § 12 Absätze 3 Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn bis 5; die Regelung des § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 4 gilt kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leis- nicht. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht tungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig verlangen. zahlen (siehe § 10 Absatz 2 und 3 und § 11). Kündigung (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die § 4 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und Verletzung der Anzeigepflicht weder VORSÄTZLICH noch welche Folgen hat ihre Verletzung? GROB FAHRLÄSSIG erfolgt ist, können wir den Vertrag un- Vorvertragliche Anzeigepflicht ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auf unser Kündigungsrecht verzichten wir, wenn uns (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- nachgewiesen wird, dass die Anzeigepflichtverletzung pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Um- unverschuldet erfolgt ist. stände, nach denen wir in TEXTFORM gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrer- (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir heblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche- zu schließen erheblich sind. rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrer- heblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Ver- (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich mit tragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in TEXTFORM der Kündigung nach Maßgabe des § 13 in einen bei- stellen. tragsfreien Vertrag um. (2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch Vertragsanpassung diese - neben Ihnen zu wahrheitsgemäßer und vollstän- (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir diger Beantwortung der Fragen verpflichtet. den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen BL die Bayerische Lebensversicherung AG 4 B 510126 (01.2025) [Seite 5] (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche- Erklärungsempfänger rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden die anderen Be- Vertragsanpassung sowie zur Anfechtung üben wir dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertrags- durch eine schriftliche ERKLÄRUNG aus, die wir Ihnen bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine andere Per- nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen son als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem erst ab der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Absatz 2 Satz 3) Vertragsbestandteil. Auf unser Recht ERKLÄRUNG entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech- zur Vertragsanpassung verzichten wir, wenn uns nach- tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt gewiesen wird, dass die Anzeigepflichtverletzung unver- werden, können wir den Inhaber des Versicherungs- schuldet erfolgt ist. scheins als bevollmächtigt ansehen, die ERKLÄRUNG entgegenzunehmen. (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpas- sung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn § 5 Was gilt bei Selbsttötung der VERSICHERTEN PERSON? - wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Bei- (1) Bei VORSÄTZLICHER Selbsttötung erbringen wir eine für trag um mehr als 10 % erhöhen oder den Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeig- des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen ten Umstand ausschließen. sind. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über (2) Bei VORSÄTZLICHER Selbsttötung vor Ablauf der Dreijah- die Vertragsanpassung hinweisen. resfrist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir den für den Todestag berechneten Auszah- Voraussetzung für die Ausübung unserer Rechte lungsbetrag Ihres Vertrages (siehe § 12 Absatz 2) ohne den dort vorgesehenen Abzug. (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM auf die Folgen VERSICHERTE PERSON in einem die freie Willensbestim- einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. mung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getötet hat, besteht Versiche- (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung rungsschutz. oder zur Vertragsanpassung, wenn wir den nicht ange- zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des kannten. Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederherge- stellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des ge- (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- änderten oder wiederhergestellten Teils neu. gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeit- punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, § 6 Was gilt bei Polizei- und Wehrdienst, Unruhen, Krieg die das von uns geltend gemachte Recht begründet, oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/ - Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- Stoffen? sen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere ERKLÄRUNG stützen. Zur Begründung können wir nach- (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher träglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. dann, wenn die VERSICHERTE PERSON in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss gestorben ist. erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung. Ist der Versicherungsfall (2) Stirbt die VERSICHERTE PERSON in unmittelbarem oder vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rech- mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignis- te auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die sen, ist unsere Leistung eingeschränkt. In diesem Fall Anzeigepflicht VORSÄTZLICH oder ARGLISTIG verletzt wor- mindert sich die Auszahlung auf den für den Todestag den, beträgt die Frist zehn Jahre. berechneten Auszahlungsbetrag Ihres Vertrages (siehe § 12 Absatz 2), ohne den dort vorgesehen Abzug. Anfechtung Unsere Leistung vermindert sich nicht, wenn die (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere VERSICHERTE PERSON in unmittelbarem oder mittelbarem Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrich- Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, tige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen VERSICHERTEN PERSON, können wir Ihnen gegenüber sie nicht aktiv beteiligt war. die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verlet- Unsere Leistung vermindert sich auch dann nicht, wenn zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis die VERSICHERTE PERSON als Mitglied der deutschen hatten. Absatz 7 gilt entsprechend. Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der NATO oder UNO an deren humanitären Hilfeleistungen Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versiche- oder friedenssichernden Maßnahmen außerhalb der ter- rung ritorialen Grenzen der NATO-Mitgliedsstaaten teilnimmt. (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der (3) In folgenden Fällen vermindern sich unsere Leistungen Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder- auf die in Absatz 2 Satz 2 und 3 genannten Leistungen: hergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung Die VERSICHERTE PERSON stirbt in unmittelbarem oder vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 begin- mittelbarem Zusammenhang mit nen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versi- cherung bezüglich des geänderten oder wiederherge- - dem VORSÄTZLICHEN Einsatz von atomaren, biologi- stellten Teils neu. schen oder chemischen Waffen oder - dem VORSÄTZLICHEN Einsatz oder der BL die Bayerische Lebensversicherung AG 5 B 510126 (01.2025) [Seite 6] VORSÄTZLICHEN Freisetzung von radioaktiven, biolo- gen aus steuerlichen Gründen nur die VERSICHERTE gischen oder chemischen Stoffen. PERSON oder DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE der VERSICHERTEN PERSON im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 5 Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf ge- Buchstabe b) Versicherungsteuergesetz (VersStG) in richtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Per- der jeweils gültigen Fassung benennen. sonen zu gefährden. DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE sind nach derzeitiger Rechtslage (Stand 01/2022) insbesondere: § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? - Kinder und Adoptivkinder, - der Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner im (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, kön- Sinne des LPartG, nen wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein - Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (Eltern, und ein Zeugnis über den Tag der Geburt der Großeltern, Enkel, Urgroßeltern, Urenkel), VERSICHERTEN PERSON sowie die Auskunft nach § 18 - Geschwister und Kinder der Geschwister (Nichten vorgelegt werden. und Neffen), (2) Der Tod der VERSICHERTEN PERSON muss uns - Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner im Sin- UNVERZÜGLICH mitgeteilt werden. Außerdem müssen uns ne des LPartG der Geschwister sowie Geschwister vorgelegt werden: der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner im Sinne des LPartG (Schwägerinnen und Schwager), - eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter - Geschwister der Eltern (Tanten und Onkel); und Geburtsort im Original oder als amtlich beglau- - sonstige in gerader Linie mit dem Ehegatten oder bigte Kopie, eingetragenen Lebenspartner im Sinne des LPartG - eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheini- verwandte Person (Schwiegereltern, Schwiegertöch- gung über die Todesursache. Aus der Bescheini- ter, Schwiegersöhne). gung müssen sich der Beginn und Verlauf der Nicht als Bezugsberechtige benennen können Sie hin- Krankheit, die zum Tode der VERSICHERTEN PERSON gegen Pflegeeltern, Pflegekinder und Pflegekinder des geführt hat, ergeben. Ehegatten oder Lebenspartner, Stiefeltern, Stiefkinder, (3) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlan- Verlobte und Partner einer eheähnlichen oder lebens- gen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungs- partnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, da sich deren pflicht zu klären. Angehörigenstatus während der Vertragsdauer ändern (4) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten muss kann und es sich somit nicht um DAUERHAFT (NAHE) diejenige Person tragen, die die Leistung beansprucht. ANGEHÖRIGE handelt. (5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhe- Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er- bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs- erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb pflicht notwendig sind. Wenn eine der in den Absätzen 1 können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versi- bis 3 genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur cherungsfalls jederzeit widerrufen. Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugs- in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine sol- berechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die che Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass un- Leistung erhält. Sobald uns Ihre ERKLÄRUNG zugegan- sere Leistung nicht fällig wird. gen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustim- (6) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb mung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert des europäischen Wirtschaftraumes trägt die empfangs- werden. berechtigte Person die damit verbundene Gefahr. Abtretung und Verpfändung (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt § 8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? des Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige Ver- TEXTFORM übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument fügungen rechtlich möglich sind. in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie kön- Anzeige nen die Ausstellung als Urkunde verlangen. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirk- insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Ur- TEXTFORM angezeigt worden sind. Der bisherige Berech- kunde seine Berechtigung nachweist. tigte sind im Regelfall Sie als unser VERSICHERUNGSNEHMER. Es können aber auch andere § 9 Wer erhält die Leistung? Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Ver- (1) Als unser VERSICHERUNGSNEHMER können Sie bestim- pfändung) getroffen haben. men, wer die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestim- mung treffen, leisten wir an Sie. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen haben, sind Sie bei der Einräumung Bezugsberechtigung oder Änderung eines Bezugsrechts verpflichtet, uns den Angehörigenstatus gemäß Absatz 2 zwischen dem Be- (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine zugsberechtigten und der VERSICHERTEN PERSON in andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll TEXTFORM mitzuteilen. (Bezugsberechtigter). Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen haben, können Sie als Bezugsberechti- BL die Bayerische Lebensversicherung AG 6 B 510126 (01.2025) [Seite 7] § 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach- se Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere ten? Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Ver- zu vertreten haben. einbarung in einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich (laufende Beitragszah- Folgebeitrag lung) zahlen. (4) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können (2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag müssen Sie wir Ihnen auf Ihre Kosten in TEXTFORM eine Zahlungs- unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Ab- frist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei schluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Wochen betragen. Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebe- nen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (5) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetz- (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbar- ten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der ten Versicherungsperiode fällig. Die Versicherungsperi- Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Ver- ode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein sicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befin- Jahr, ansonsten entsprechend der Zahlungsweise einen den. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis (6) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zah- oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, lung in folgendem Fall als rechtzeitig: dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündi- - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen gung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann werden und automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wi- diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug dersprochen. sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch recht- Im Fall der Kündigung wandelt sich der Vertrag in eine zeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen beitragsfreie Versicherung entsprechend § 13 um. Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, (7) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb ist. Nachzahlen können Sie nur des LASTSCHRIFTVERFAHRENS zu verlangen. - innerhalb eines Monats nach der Kündigung (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kos- ten zahlen. - oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristset- zung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats (5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche nach Fristablauf. Vereinbarung mit uns erforderlich. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündi- (6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Bei- gung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Ver- tragsrückstände verrechnen. sicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungs- frist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. § 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht- zeitig zahlen? § 12 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und Erster Beitrag und Einmalbeitrag welche Leistungen erbringen wir? (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag Kündigung nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zah- lung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. In die- (1) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der sem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche laufenden Versicherungsperiode (siehe § 10 Absatz 2 Untersuchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung Satz 3) in TEXTFORM kündigen. verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Sie können Ihren Vertrag auch teilweise kündigen (Ent- Zahlung nicht zu vertreten haben. nahme), wenn die verbleibende Versicherungssumme mindestens 2.500 EUR beträgt. Der gekündigte Betrag (2) Zusätzlich können wir eine Pauschale in Höhe von 10 % (Entnahmebetrag) wird von der vereinbarten Todesfall- der Beiträge des ersten Versicherungsjahres bzw. 3 % leistung (siehe § 1 Absatz 1) in Abzug gebracht. Bei des Einmalbeitrages für die Bearbeitung Ihres Vertrages teilweiser Kündigung gelten die folgenden Regelungen erheben. Wir haben uns bei der Bemessung der Pau- nur für den gekündigten Vertragsteil. schale an dem bei uns regelmäßig entstehenden Auf- wand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Auszahlungsbetrag der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem (2) Nach Kündigung zahlen wir Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pau- schale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale - den Rückkaufswert (Absätze 3 und 5), der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird - vermindert um den Abzug (Absatz 4) sowie sie entsprechend herabgesetzt. (3) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt - die Überschussbeteiligung (Absatz 6). des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie abgezogen. durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM oder durch ei- nen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf die- BL die Bayerische Lebensversicherung AG 7 B 510126 (01.2025) [Seite 8] Rückkaufswert (7) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages (3) Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungs- ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Ver- vertragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln triebskosten (siehe § 14) nur der Mindestwert gemäß der Versicherungsmathematik mit den Absatz 3 als Rückkaufswert vorhanden. Der Rück- RECHNUNGSGRUNDLAGEN der Beitragskalkulation zum kaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechne- unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Nähe- te DECKUNGSKAPITAL des Vertrages. Bei einem Vertrag re Informationen zur Höhe des Rückkaufswertes, mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert des Abzugs und darüber, in welchem Ausmaß der mindestens jedoch der Betrag des DECKUNGSKAPITALS, Rückkaufswert und der Auszahlungsbetrag garan- das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten tiert sind, können Sie der Tabelle, die Bestandteil Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Ver- der Informationen zum Versicherungsangebot ist, tragsjahre ergibt (Mindestwert). Ist die vereinbarte Bei- entnehmen. tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Keine Beitragsrückzahlung Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmer- sätze (siehe § 14 Absatz 2 Satz 4). (8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan- gen. Abzug (4) Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert nehmen wir § 13 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen einen Abzug vor. Eine Tabelle über die Höhe des Ab- und welche Folgen hat dies auf unsere Leistun- zugs in Euro finden Sie in den Informationen zum Versi- gen? cherungsangebot. Der Abzug ist zulässig, wenn er an- gemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuwei- (1) Anstelle einer Kündigung nach § 12 können Sie zu dem sen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm dort genannten Termin in TEXTFORM verlangen, ganz die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Ver- oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu sichertenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird da- werden. In diesem Fall setzen wir die vereinbarte Versi- mit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital cherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitrags- vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- freie Versicherungssumme herab. Diese wird nach fol- rungsmathematische Hinweise zum Abzug bei Kündi- genden Gesichtspunkten berechnet: gung finden Sie in der beigefügten „Anlage 2 zu den - nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- Versicherungsbedingungen zum Abzug bei Kündigung thematik mit den RECHNUNGSGRUNDLAGEN für die Ihres Vertrages“. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Beitragskalkulation, aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene Ab- zug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre- - für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode und chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. - unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 12 Absatz 3. Kein Abzug in der Abrufphase und in der flexiblen Auf- lösungsphase Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme zur Verfügung stehende Betrag Auf einen Abzug verzichten wir, wenn zum Kündigungs- mindert sich um rückständige Beiträge. termin der Rückkaufswert gemäß Absatz 3 (einschließ- lich der Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussan- (2) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags- teile jedoch ohne Schlussüberschussanteile und zahlungspflicht verlangt und erreicht die nach Absatz 1 BEWERTUNGSRESERVEN) größer als die vereinbarte Ver- zu berechnende beitragsfreie Versicherungssumme den sicherungssumme ist (Abrufphase). Außerdem verzich- Mindestbetrag von 1.000 EUR nicht, erhalten Sie den ten wir auf den Abzug innerhalb der letzten fünf Versi- Auszahlungsbetrag nach § 12 Absatz 2 und der Vertrag cherungsjahre, wenn die VERSICHERTE PERSON zum endet. Kündigungszeitpunkt älter als 62 Jahre ist (flexible Auf- lösungsphase). Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende bei- Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall tragspflichtige Versicherungssumme mindestens 2.500 EUR beträgt. Anderenfalls können Sie nur die vollstän- (5) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach dige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlan- Absatz 3 ermittelten Wert angemessen herabzusetzen, gen. Dieses Verlangen führt zur beitragsfreien Fortset- soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Be- zung des Vertrages, wenn die nach Absatz 1 zu berech- lange der VERSICHERUNGSNEHMER, insbesondere durch nende beitragsfreie Versicherungssumme den Mindest- eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich betrag von 1.000 EUR erreicht. Ist das nicht der Fall, er- aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflich- halten Sie den Auszahlungsbetrag nach § 12 Absatz 2. tungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. (3) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Überschussbeteiligung Vertrages ist wegen der Verrechnung von Ab- (6) Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages setzt sich schluss- und Vertriebskosten (siehe § 14) nur der die Überschussbeteiligung zusammen aus: Mindestwert gemäß § 12 Absatz 3 zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. - den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschus- Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mit- santeilen, soweit sie nicht in dem nach den Absät- tel in Höhe der gezahlten Beiträge für die Bildung zen 3 bis 5 berechneten Betrag enthalten sind, einer beitragsfreien Versicherungssumme zur Ver- - dem Schlussüberschussanteil nach § 2 Absatz 3b fügung. Nähere Informationen zur beitragsfreien und Versicherungssumme und ihrer Höhe können Sie der Tabelle, die Bestandteil der Informationen zum - den Ihrem Vertrag gemäß § 2 Absatz 3b zuzuteilen- Versicherungsangebot ist, entnehmen. den BEWERTUNGSRESERVEN, soweit bei Kündigung vorhanden. BL die Bayerische Lebensversicherung AG 8 B 510126 (01.2025) [Seite 9] § 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? Wann wird Ihrem Vertrag eine Zuzahlung gutgeschrie- ben? (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab- (3) Eine Zuzahlung wird mit Wirkung von dem auf den schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Einzahlungstag folgenden Beginn der Versicherungspe- riode Ihrer Versicherung gemäß den Kalkulationsgrund- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören ins- lagen Ihres Vertrages gutgeschrieben. Ihre Versicherung besondere Abschlussprovisionen für den Versiche- nimmt ab diesem Zeitpunkt mit den erhöhten Werten rungsvermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- ohne Wartezeit an der Überschussbeteiligung teil. und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwen- Was haben Sie bei der Überweisung einer Zuzahlung zu dungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbei- beachten? tung stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übri- gen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungskos- (4) Zuzahlungen sind mit dem Vermerk "Zuzahlung zur ten. Dauerverkürzung" und Ihrer Versicherungsnummer un- mittelbar an uns zu überweisen. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- kosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthalte- nen Verwaltungskosten können Sie dem Kostenausweis § 16 Sie wollen ein Policendarlehen? nach § 2 VVG-InfoV entnehmen, der Bestandteil Ihrer (1) Wir können Ihnen auf Antrag ein zu verzinsendes Darle- Vertragsunterlagen ist. hen (Policendarlehen) gewähren. Ein Rechtsanspruch Abschluss- und Vertriebskosten hierauf besteht jedoch nicht. Über die mögliche Höhe der Darlehenssumme können Sie sich jederzeit bei uns (2) Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfah- informieren. ren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung (2) Einzelheiten über die Gewährung und Rückzahlung, eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heran- bzw. Verrechnung des Policendarlehens mit dem ziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Bei- DECKUNGSKAPITAL Ihres Vertrages oder mit einer Versi- träge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten cherungsleistung, werden in dem über das Policendar- des Versicherungsbetriebes in der jeweiligen Versiche- lehen abzuschließenden Vertrag geregelt. rungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelun- gen für die Bildung einer DECKUNGSRÜCKSTELLUNG be- § 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder stimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist Ihres Namens? nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu Eine Änderung Ihres Namens oder Ihrer Postanschrift müs- zahlenden Beiträge beschränkt. sen Sie uns UNVERZÜGLICH mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie Übrige Kosten zu richtende ERKLÄRUNG (z.B. Setzen einer Zahlungsfrist) (3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertrags- mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte laufzeit verteilt. Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere ERKLÄRUNG drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes (4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag in dass in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Be- Ihrem Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche träge für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der bei- Niederlassung verlegt haben. tragsfreien Versicherungssumme vorhanden sind (siehe §§ 12 und 13). Nähere Informationen zu den Rück- kaufswerten und beitragsfreien Versicherungssummen § 18 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? sowie ihren jeweiligen Höhen können Sie der Tabelle entnehmen, die Bestandteil der Informationen zum Ver- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe- bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von In- sicherungsangebot ist. formationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informati- § 15 Wie können Sie die Beitragszahlungs- und Versi- onen, Daten und Unterlagen cherungsdauer durch Zuzahlungen abkürzen? - bei Vertragsabschluss, Wann und zu welchem Zweck können Zuzahlungen - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder geleistet werden? - auf Nachfrage (1) Sie haben das Recht, neben den fest vereinbarten UNVERZÜGLICH zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur laufenden Beiträgen zum Ende einer jeden Versiche- Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Perso- rungsperiode freiwillige Zuzahlungen zur Abkürzung der nen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- Versicherungsdauer und der Beitragszahlungsdauer zu bungen und Meldungen maßgeblich sind. leisten. Sie haben ferner das Recht durch eine freiwillige Zuzahlung, eine Verkürzung der Beitragszahlungsdauer unter Beibehaltung der Versicherungsdauer vorzuneh- (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind men. beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Welche Voraussetzung muss Ihr Vertrag erfüllen und in - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, welcher Höhe sind Zuzahlungen möglich? - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und (2) Zuzahlungen sind nur für Versicherungen mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000 EUR mög- - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfän- lich. Jede Zuzahlung muss zu einer Abkürzung um volle gers Jahre führen, mindestens aber um ein Jahr. maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi- sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsda- BL die Bayerische Lebensversicherung AG 9 B 510126 (01.2025) [Seite 10] tum, der Geburtsort und der Wohnsitz. zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz liegt. Zuständig ist auch das Gericht, dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufent- stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden ge- halts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person setzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk an die zuständigen in- und ausländischen Steuerbehör- Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. den. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Ab- Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres ge- sätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leis- wöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine ju- tung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für ristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in des- die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen sen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ha- Informationen zur Verfügung gestellt haben. ben. (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres ge- § 19 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen wöhnlichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen gesondert in Rechnung? aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in (1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal anlassbe- em wir unseren Sitz haben. zogene Kosten gesondert in Rechnung: - Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versiche- § 23 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns rungsschein; einmal nicht zufrieden sind? - schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind Folgebeiträgen; oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von - Rückläufern im LASTSCHRIFTVERFAHREN; Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglich- - Durchführung von Vertragsänderungen; keiten offen. - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen; Versicherungsombudsmann - Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses bzw. eines Verfügungsverzichts nach Vertragsabschluss; (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen er- - gebührenpflichtigen Auskünften, die von öffentlichen reichen Sie derzeit wie folgt: Stellen im Zuge der Leistungsabwicklung eingeholt werden müssen. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 Die Höhe der Kosten können Sie der Kostentabelle über 10006 Berlin anlassbezogene Kosten entnehmen, die Bestandteil Ih- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de rer Vertragsunterlagen ist. Internet: www.versicherungsombudsmann.de (2) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhän- dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orien- gige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich- tiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemes- tungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich- sung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem tungsverfahren teilzunehmen. Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. So- (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online fern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe (z.B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlos- nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie ent- sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch sprechend herabgesetzt. online die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ (3) Die Höhe der Kosten kann von uns nach billigem Er- wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Platt- messen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) form an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. für die Zukunft geändert werden. Die jeweils aktuelle Kostentabelle können Sie jederzeit bei uns anfordern. Versicherungsaufsicht (4) Sie sind mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder § 20 Welche RECHNUNGSGRUNDLAGEN gelten für den treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsab- Vertrag? wicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zu- ständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunterneh- Die bei Vertragsabschluss garantierten Leistungen wurden men unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für auf Grundlage einer vom Geschlecht unabhängige Tafel auf Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontakt- Basis der DAV-Tafel 2008 T der Deutschen Aktuarvereini- daten sind: gung e.V. und einem Rechnungszins von 1,0 % kalkuliert. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Die RECHNUNGSGRUNDLAGEN gelten sowohl für die Berech- Sektor Versicherungsaufsicht nung der Beiträge als auch der DECKUNGSRÜCKSTELLUNG. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn § 21 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- E-Mail: poststelle@bafin.de dung? Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik kann. Deutschland Anwendung. Rechtsweg § 22 Wo ist der Gerichtsstand? (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht BL die Bayerische Lebensversicherung AG 10 B 510126 (01.2025) [Seite 11] Unser Beschwerdemanagement (6) Unabhängig hiervon können Sie sich auch jederzeit an uns wenden. Falls Sie sich über das Produkt, den Ver- mittler oder das Versicherungsunternehmen beschweren möchten, könne Sie unsere Hotline unter 089/6787-4444 anrufen. Sie können die Beschwerde auch über unsere Internetseite www.diebayerische.de, Rubrik Beschwer- demanagement oder per Brief (die Bayerische, Be- schwerdemanagement, Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München) bei uns einreichen. § 24 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von Bestimmungen? Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allge- meinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. BL die Bayerische Lebensversicherung AG 11 B 510126 (01.2025) [Seite 12] Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zur Überschussbetei- ligung für Ihren Vertrag (Stand 01/2025) Der Anspruch auf Überschussbeteiligung beginnt sofort mit dem Versicherungsschutz. Laufende Überschussanteile An jedem Bilanztermin (31.12. des Jahres) und bei Ablauf erhält Ihr Vertrag Risikoüberschussanteile in Prozent des Risikobei- trags und Zinsüberschussanteile in Prozent des Zinsträgers. Zinsträger ist die DECKUNGSRÜCKSTELLUNG am vorhergehenden Bilanztermin zuzüglich der Nettojahresprämie. Außerdem können noch Grundüberschussanteile in Promille der Versicherungs- summe zugeteilt werden. Ihre Überschussanteile verwenden wir zur Erhöhung des Versicherungsschutzes als Einmalbeiträge für überschussberechtigte beitragsfreie Versicherungssummen (Bonussummen). Für die Bonussummen gelten dieselben Tarifbestimmungen und Rege- lungen zur Kündigung (§ 12 der Allgemeine Bedingungen) wie für die vertragliche Versicherungssumme. Anstelle der Verwendung zur Bildung von Bonussummen können Sie mit uns vereinbaren, dass Ihre jährlichen Überschussan- teile bar ausgezahlt, gegen die fälligen laufenden Beiträge verrechnet oder auf einem Ansammlungskonto verzinslich ange- sammelt werden. Schlussüberschussanteile Im Erlebens- und Todesfall können zusätzlich Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüber- schuss einschließlich Bonus und zuzüglich eines Ansammlungsguthabens jedes abgelaufenen Jahres hinzukommen. Bei Kün- digung (§ 12 der Allgemeinen Bedingungen) wird aus den Schlussüberschussanteilen ein Rückkaufswert geleistet. Die Höhe der Schlussüberschussanteile wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Ertragslage und der Entwicklung der Sterblich- keit jedes Jahr neu festgelegt und gilt jeweils nur für Abgänge im Geschäftsjahr der Deklaration. Die Festlegung kann auch für vergangene Jahre jeweils neu erfolgen oder auch ganz entfallen. BEWERTUNGSRESERVEN Bei Beendigung des Vertrages (etwa durch Ablauf, Kündigung oder Tod). erhalten Sie die Ihrem Vertrag zugeordneten BEWERTUNGSRESERVEN gemäß § 2 Absatz 3(b), mindestens jedoch die Mindestbeteiligung ausgezahlt. Hierzu ermitteln wir zunächst die bei Beendigung des Vertrages im Unternehmen vorhandenen, verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN nach handelsrechtlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben und nach einem verursachungsgerechten Verfahren. Die für die Bewertung der Kapitalanlagen zugrunde gelegten Stichtage werden jedes Jahr für das darauf folgende Jahr be- stimmt und im Anhang des Geschäftsberichts veröffentlicht. Für die Ermittlung des auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN wird jährlich die sich aus Ihrem Vertrag ergebende Summe des DECKUNGSKAPITALS und der laufenden Überschussanteile (GESAMTLEISTUNG) errechnet. Bei Beendigung Ihres Vertrages errechnet sich Ihr Anteil an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN aus dem Verhältnis der über die Jahre gebildeten GESAMTLEISTUNGEN Ihres Vertrages zu den GESAMTLEISTUNGEN aller anspruchsberech- tigten Verträge. Mindestbeteiligung Die Mindestbeteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN bei Beendigung des Vertrages errechnet sich aus einem festgelegten Prozentsatz und den über die Jahre gebildeten GESAMTLEISTUNGEN Ihres Vertrages. Der festzulegende Prozentsatz wird jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars bestimmt. Er gilt nur für das deklarierte Jahr und kann in den Folgejahren sinken oder ganz entfallen. Wir veröffentlichen den Prozentsatz für die Mindestbeteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern. Sind die ermittelten BEWERTUNGSRESERVEN höher als die Leistung aus der Mindestbeteiligung, wird der Differenzbetrag zusätz- lich ausgezahlt. BL die Bayerische Lebensversicherung AG 12 B 510126 (01.2025) [Seite 13] Anlage 2 zu den Versicherungsbedingungen zum Abzug bei Kündi- gung Ihres Vertrages (Stand: 01/2025) Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um ein langfristig kalkuliertes Produkt, bei dem schon bei Vertragsschluss eine Garantieleis- tung – Kapital im Todes- und im Erlebensfall – fest zugesagt wird. Daneben übernehmen wir - je nach Vereinbarung - weitere Risiken. Wir dürfen diese Leistungsversprechen nur unter Berücksichtigung angemessener versicherungsmathematischer Annahmen abgeben. Beiträge und Leistungen werden unter der Annahme berechnet, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird. Die durch eine Kündigung entstehenden Belastungen für den Bestand müssen daher auch von den kündigenden VERSICHERUNGSNEHMERN mit getragen werden. Würden diese Kosten dagegen allen VERSICHERUNGSNEHMERN in Rechnung gestellt, könnte der Versiche- rungsschutz nur ungleich teurer angeboten werden. Wesentliches Kriterium ist schließlich der Gedanke der Risikogemeinschaft. Dies bedeutet, dass wir sowohl bei der Produktkal- kulation als auch bei Gestaltung und Durchführung des Vertrages stets darauf achten, dass die Belange der Gesamtheit der VERSICHERUNGSNEHMER gewahrt werden. Um die durch eine Kündigung entstehenden Belastungen für den Bestand auszugleichen, nehmen wir einen Abzug von dem Rückkaufswert vor. Bei der Kalkulation des Abzugs haben wir folgende Umstände berücksichtigt: Veränderungen der Risikolage Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus VERSICHERUNGSNEHMERN mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Personen mit einem ge- ringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird in Form eines kalkula- torischen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Lauf- zeit muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Auf- bau von Risikokapital ist regelmäßig für alle VERSICHERUNGSNEHMER die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Opti- onen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Der Abzug beträgt 0,3 % des wie folgt zu ermittelnden Betrages: Summe der bis zum Kündigungstermin fällig gewordenen Beiträge, die mit der Anzahl der Jahre ab dem Kündigungstermin bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungs- dauer zu multiplizieren ist. Noch nicht vollendete Jahre werden bei der Berechnung anteilig berücksichtigt. BL die Bayerische Lebensversicherung AG 13 B 510126 (01.2025)
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.