Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Kapitallebensversicherung / Bedingungsarchiv Kapitalleben

neue leben Kapitalleben Aktivplan Nachlass: die Bedingungen im Volltext

Lebenslange Hybrid-Todesfall-Versicherung gegen Einmalbeitrag mit konventionellem Guthaben (Garantiezins 0 Prozent), Fondsguthaben und einer Todesfall-Zusatzleistung, die von 10 auf 1 Prozent des Einmalbeitrags fällt; in den ersten zwei Jahren wird im Todesfall der Rückkaufswert gezahlt.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei neue leben vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an neue leben
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei neue leben vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nicht geregelt
Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden)ja„Aus Ihrem fondsgebundenen Sparbeitrag (§ 9) kaufen wir Fondsanteile.“§ 3 Absatz 5, Seite 3
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Den übrigen Teil legen wir in der von Ihnen zwischen konventionellem und fondsgebundenem Vertragsteil gewählten Aufteilung an“§ 9, Seite 4
Abschluss gegen Einmalbeitrag möglichja„Den Einmalbeitrag müssen Sie zu Versicherungsbeginn zahlen.“§ 10 Absatz 1, Seite 5
Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt)nicht geregelt
Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)nicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„Der Garantie- zins auf das konventionelle Guthaben beträgt 0 %.“§ 3 Absatz 3, Seite 3
Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherernicht geregelt
Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung)ja„Wir teilen Ihrer Versicherung zum Ende jeden Monats drei laufende Überschussanteile zu.“§ 16 Absatz 1, Seite 6
Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigungja„Wir teilen Ihrer Versicherung bei Beendigung im Todesfall oder durch Kündigung den dann für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu.“§ 17 Absatz 2, Seite 6
Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende)ja„Bei Kündigung der Versicherung wird die Schlussüberschussbeteiligung anteilig gewährt.“§ 16 Absatz 2, Seite 6
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)ja„Sie können jederzeit in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, im Fondsguthaben umzuschichten.“§ 24 Absatz 3, Seite 7
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„Wir sind mit Zustimmung des Verantwortlichen Aktuars berechtigt, den betroffenen Fonds für die künftige Anlage zu ersetzen“§ 4 Absatz 5, Seite 3
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf)nicht geregelt

Laufzeit und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich)nicht geregelt
Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme)ja„Stirbt die versicherte Person, zahlen wir eine Todesfall-Leistung. Dann endet der Vertrag.“§ 1 Absatz 1, Seite 2
Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung)nicht geregelt
Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital)nicht geregelt
Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglichja„Wir übertragen die entsprechenden Fondsanteile auf ein von Ihnen zu benennendes inländisches Depot.“§ 4 Absatz 4, Seite 3
Auszahlung der Ablaufleistung in Ratennicht geregelt

Todesfall und Bezugsrecht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben)ja„Stirbt die versicherte Person, zahlen wir eine Todesfall-Leistung.“§ 1 Absatz 1, Seite 2
Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„Bei Tod nach Ablauf von zwei Jahren seit Versicherungsbeginn, zahlen wir als Todesfall-Leistung - das konventionelle Guthaben (§ 3 Absatz 3), - das Fondsguthaben (§ 3 Absatz 5)“§ 1 Absatz 1, Seite 2
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent)ja„Danach bleibt sie konstant bei 1 % des Einmalbeitrags.“§ 1 Absatz 2, Seite 2
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung)nicht geregelt
Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartungnicht geregelt
Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).“§ 6 Absatz 2, Seite 4
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)ja„Bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre seit Abschluss des Vertrags besteht kein Versicherungsschutz.“§ 5 Absatz 2, Seite 4
Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich)ja„Bei Tod innerhalb von zwei Jahren seit Versicherungsbeginn, zahlen wir den Auszahlungsbetrag bei Kündigung (§ 20 Absatz 2) als Todesfall-Leistung.“§ 1 Absatz 1, Seite 2

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustnicht geregelt
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitnicht geregelt
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter)nein„Bei einer Versicherung gegen Einmalbeitrag ist eine Beitragsfreistellung nicht möglich.“§ 21, Seite 7
Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)nicht geregelt
Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeitja„Sie können mit einer Frist von fünf Werktagen zum Ende jeden Monats in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass außerplanmäßig ein Teilbetrag aus Ihrem Vertrag entnommen und Ihnen ausgezahlt wird (Teilauszahlung).“§ 23 Absatz 1, Seite 7
Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen)nicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgersnicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Text- form (beispielsweise Brief oder E-Mail) kündigen.“§ 20 Absatz 1, Seite 6
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Zeitwert entspricht dem Vertragsguthaben. Bei dessen Bildung ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten sofort von Ihrer Zahlung ab.“§ 20 Absatz 3, Seite 6
Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsscheinja„Die Höhe des garantierten Rückkaufswerts vor und nach Stornoabzug finden Sie in der Tabelle im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kundeninformation.“§ 20 Absatz 7, Seite 7
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja„Bei Kündigung vermindern wir den nach Absatz 3 ermittelten Rückkaufswert um den Stornoabzug.“§ 20 Absatz 4, Seite 6
Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich)keine„Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Text- form (beispielsweise Brief oder E-Mail) kündigen.“§ 20 Absatz 1, Seite 6
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)nein„Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie einen Teil der Verwaltungskosten ziehen wir sofort von Ihrer Zahlung ab.“§ 12 Absatz 4, Seite 5
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Angaben zur Höhe dieser Kosten finden Sie im Abschnitt "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninformation.“§ 12 Absatz 1, Seite 5
Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung)ja„Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden.“§ 6 Absatz 3, Seite 4
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pausenicht geregelt
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt

Steuer und Rahmen je Markt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland)ja„Beim Steuerabzug werden die Besonderheiten nach einem entgeltlichen Erwerb sowie die hälftige Ertragsbesteuerung nicht berücksichtigt.“Steuerhinweise I (2), Seite 11
Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre)nicht geregelt
Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich)nicht geregelt
SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien)nicht geregelt
Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistungnicht geregelt
Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich)nicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhenja„Bei Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht kein Versicherungsschutz.“§ 5 Absatz 3, Seite 4
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffenja„Bei Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit einem terroristi- schen Angriff mit vorsätzlich eingesetzten oder vorsätzlich freigesetzten - atomaren, biologischen oder chemischen Waffen“§ 5 Absatz 4, Seite 4
Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsportnicht geregelt
Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein)ja„eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort sowie - eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache“§ 8 Absatz 2, Seite 4
Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsseja„Über die Entwicklung Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich unterrich- ten. Wir informieren Sie erstmals ein Jahr nach Versicherungsbeginn.“§ 19 Absatz 2, Seite 6
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
neue leben Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) neue leben Kapitalleben Aktivplan Nachlass Kapitalleben

Volltext aufklappen: Vertragsgrundlagen Aktivplan Nachlass: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebenslange Hybrid-Todesfall-Versicherung
[Seite 1] Unterlagen zur Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebenslange Hybrid-Todesfall-Versicherung I. AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hybrid-Rentenversicherung ((AVB_NSTHE25_260101), Seite 2 bis 9 II. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand (KOSTEN_N_260101), Seite 10 III. Steuerhinweise für ihren Vertrag (STH_NAR_PRO_240701), Seite 11 1 [Seite 2] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 1 von 8 AVB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebenslange § 31 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert? Hybrid-Todesfall-Versicherung (AVB_NSTHE25_260101) I. Leistungsbeschreibung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, §1 Was ist versichert? als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis (1) Stirbt die versicherte Person, zahlen wir eine Todesfall-Leistung. Dann endet der gelten die folgenden Bedingungen. In den Bedingungen nutzen wir folgende Abkürzun- Vertrag. gen: Bei Tod nach Ablauf von zwei Jahren seit Versicherungsbeginn, zahlen wir als - BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Todesfall-Leistung - VAG: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versiche- - das konventionelle Guthaben (§ 3 Absatz 3), rungsaufsichtsgesetz) - das Fondsguthaben (§ 3 Absatz 5), - VVG: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) - die Schlussüberschussbeteiligung (§ 16 Absatz 2), Inhalt - die Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 17) mindestens in Höhe der Mindest- beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 16 Absatz 3) und I. Leistungsbeschreibung - die Todesfall-Zusatzleistung (Absatz 2). §1 Was ist versichert? Bei Tod innerhalb von zwei Jahren seit Versicherungsbeginn, zahlen wir den §2 Was sind die Chancen und Risiken der fondsgebundenen Kapitalanlage Ihres Auszahlungsbetrag bei Kündigung (§ 20 Absatz 2) als Todesfall-Leistung. Einen Vertrags? Stornoabzug nehmen wir in diesem Fall nicht vor. §3 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben? §4 Was geschieht bei außerplanmäßigen Veränderungen der Fonds? (2) Die Höhe der Todesfall-Zusatzleistung ändert sich im Vertragsverlauf: §5 Wann ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen? - Bis zum Jahrestag des Versicherungsbeginns in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person 80 Jahre alt wird, II. Leistungsauszahlung - mindestens jedoch bis zum fünften Jahrestag des Versicherungsbeginns §6 Wer erhält die Leistung? §7 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? beträgt sie 10 % des Einmalbeitrags. §8 Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? In den folgenden neun Jahren fällt sie jährlich zum Jahrestag des Versicherungsbe- ginns um einen Prozentpunkt. Dadurch erreicht sie am Ende dieser Phase 1 % des III. Beitrag und Kosten Einmalbeitrags. § 9 Wie verwenden wir Ihren Einmalbeitrag? Danach bleibt sie konstant bei 1 % des Einmalbeitrags. § 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 11 Was geschieht, wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen? §2 Was sind die Chancen und Risiken der fondsgebundenen Kapitalanlage § 12 Welche Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet? Ihres Vertrags? § 13 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? (1) Die Leistungen Ihrer Versicherung hängen auch von der Wertentwicklung Ihrer IV. Überschussbeteiligung Fonds ab. Da die Wertentwicklung der Fonds nicht vorherzusehen ist, können wir Ihnen auch die Höhe der Todesfall-Leistung nur eingeschränkt garantieren. Die Höhe § 14 Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres der garantierten Todesfall-Leistung finden Sie im Abschnitt "Verlaufswerte" der Indivi- Unternehmens und was passiert mit ihm? duellen Kundeninformation. § 15 Wie beteiligen wir Sie am Überschuss? § 16 Wie verwenden wir den Überschuss? (2) Sie haben die Chance, dass die Kurse der Fonds steigen und Sie eine Wert- § 17 Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrer Versicherung steigerung erzielen. Sie erhalten dann eine entsprechend höhere Todesfall- zu? Leistung. Bei fallenden Kursen tragen Sie das Risiko einer Wertminderung. Die § 18 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? Todesfall-Leistung fällt dann entsprechend niedriger aus. Wertminderungen bis § 19 Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? hin zum Totalverlust können auch bei außerplanmäßigen Veränderungen der Fonds (§ 4) entstehen. Zum Beispiel kann eine Kapitalverwaltungsgesellschaft V. Kündigung und Beitragsfreistellung die Rücknahme der Anteile aussetzen. Bei Fonds, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen der Wechselkurse den Wert der Fonds zusätz- § 20 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? lich beeinflussen. § 21 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat das? §3 Wie entwickelt sich Ihr Guthaben? VI. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten § 22 Wie funktioniert das Startmanagement? Gesamtkapital § 23 Wann können Sie außerplanmäßig Teilbeträge aus Ihrem Vertrag entnehmen (1) Das Gesamtkapital setzt sich zusammen aus und welche Folgen hat das? § 24 Wann können Sie die Aufteilung Ihres Vertragsguthabens ändern und welche - dem Vertragsguthaben (Absatz 2), Folgen hat das? - der Schlussüberschussbeteiligung (§ 16 Absatz 2) und VII. Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen - der Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 17) mindestens in Höhe der Mindest- beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 16 Absatz 3). § 25 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens tun? § 26 Wer ist unser rechtlicher Ansprechpartner? Vertragsguthaben § 27 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? (2) Das Vertragsguthaben setzt sich zusammen aus VIII. Allgemeine Vereinbarungen und Informationen - dem konventionellen Guthaben (Absatz 3), § 28 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag? - dem Zusatzkonto (Absatz 4) und § 29 Wo ist der Gerichtsstand? § 30 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in An- - dem Fondsguthaben (Absatz 5). spruch nehmen oder sich beschweren? 2 [Seite 3] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 2 von 8 Konventionelles Guthaben Für den Ersatz des Fonds stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. (3) Das konventionelle Guthaben entsteht aus Ihrem konventionellen Sparbeitrag (§ 9). Während eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Ausgabe von Anteilen beschränkt Es kann sich um laufende Überschussanteile erhöhen (§ 16 Absatz 1). Wir entnehmen oder aussetzt oder nachdem sie diese endgültig eingestellt hat, gilt: Umschichtungen ihm guthabenabhängige Kosten. Als Bezugsgröße verwenden wir dabei die Summe nach § 24 in den betroffenen Fonds sind ausgeschlossen. aus dem konventionellen Guthaben und dem Stand des Zusatzkontos. Der Garantie- (2) Wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft einen in Ihrem Vertrag enthaltenen zins auf das konventionelle Guthaben beträgt 0 %. Fonds auflöst, gelten die Regelungen des Absatzes 1 entsprechend. Erfolgen aus der Auflösung des Fonds Zahlungen, schreiben wir diese Ihrem Vertrag gut. Dies gilt auch, Zusatzkonto wenn solche Zahlungen erst zu späteren Zeitpunkten erfolgen. (4) Das Zusatzkonto entsteht aus der Anlage des für die Todesfall-Zusatzleistung (3) Wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft einen in Ihrem Vertrag enthaltenen benötigten Beitragsteils (§ 9). Wir entnehmen dem Zusatzkonto jeweils zu Monatsbe- Fonds mit einem anderen Fonds zusammenlegt, gelten die Regelungen des Absatzes ginn die für diesen Monat benötigten laufenden Risikobeiträge für die Todesfall- 1 für die künftige Anlage entsprechend. In diesem Fall wird jedoch auch das für diesen Zusatzleistung. Das Zusatzkonto erhöht sich zum Ende jeden Monats um die garantier- Fonds vorhandene Fondsguthaben auf den Ersatzfonds übertragen. Für die Übertra- te Verzinsung. Diese bezieht sich jeweils auf den Stand des Zusatzkontos zu Beginn gung des Fondsguthabens stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. des Monats nach Abzug des laufenden Risikobeitrags. Die garantierte Verzinsung entspricht einem jährlichen Garantiezins auf das Zusatzkonto von 1,0 %. (4) Wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds aussetzt oder endgültig einstellt, informieren wir Sie. Fondsguthaben Bei Kündigung oder Tod der versicherten Person können wir dann den Rücknahme- (5) Aus Ihrem fondsgebundenen Sparbeitrag (§ 9) kaufen wir Fondsanteile. Der Wert preis nicht zur Ermittlung des Fondsguthabens ansetzen, da wir die Anteile nicht an die Ihrer Fondsanteile in Euro ist das Fondsguthaben. Dabei setzen wir die Fondsanteile Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben können. mit dem jeweiligen Rücknahmepreis an. Bei Exchange Traded Funds (ETF) verwenden Wir übertragen die entsprechenden Fondsanteile auf ein von Ihnen zu benennendes wir stattdessen den Xetra-Schlusskurs oder einen anderen von uns erzielten Kauf- inländisches Depot. Ist das Recht auf Übertragung ausgeschlossen, ermitteln wir den oder Verkaufspreis. Das Fondsguthaben kann sich um laufende Überschussanteile Wert anhand des am Kapitalmarkt erzielten Preises. Dieser Preis kann geringer sein erhöhen (§ 16 Absatz 1). Ausgeschüttete Erträge eines Fonds verwenden wir für den als der zuletzt von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gestellte Rücknahmepreis. Diese Kauf zusätzlicher Anteile desselben Fonds. Wir entnehmen guthabenabhängige Kosten Wertminderung kann auch zu einem Totalverlust führen. aus dem Fondsguthaben. Das Recht auf Übertragung von Fondsanteilen kann aus rechtlichen Gründen ausge- Bei Kündigung oder Tod der versicherten Person verkaufen wir Ihre Fondsanteile und schlossen sein. Das gilt insbesondere, wenn Sie finanzieren daraus einen Teil der Leistungen Ihres Vertrags. - unabhängig vom Wohnsitz die Staatsangehörigkeit der USA oder eines Außenge- (6) Bei folgenden Anlässen kaufen oder verkaufen wir Fondsanteile zum jeweiligen biets unter Hoheitsgewalt der USA haben, Preis an den genannten Stichtagen: - unabhängig von der Staatsangehörigkeit den Wohnsitz in den USA oder in einem - Bei Beitragszahlung: Kauf zum Preis am letzten Börsentag vor der Fälligkeit Außengebiet unter Hoheitsgewalt der USA haben oder - Bei Zuteilung der Überschüsse zum Ende eines Monats: Kauf zum Preis am letzten - dem Einkommensteuergesetz der USA unterliegen. Börsentag des Monats Zu den Außengebieten unter Hoheitsgewalt der USA zählen insbesondere Puerto Rico, - Bei Zuteilung der Überschüsse zu Beginn eines Monats: Kauf zum Preis am letzten Guam, Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa und der Bund der Nördli- Börsentag des Vormonats chen Marianen. - Bei Ausschüttung: Kauf zum Preis am Börsentag der Ausschüttung Während eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilen aussetzt - Bei geänderter Aufteilung des Vertragsguthabens: Umschichtung zum Preis am oder nachdem sie diese endgültig eingestellt hat, sind die folgenden vertraglichen letzten Börsentag vor Wirksamkeit der Umschichtung Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen: - Im Rahmen des Startmanagements: Umschichtung zum Preis am letzten Börsentag - Umschichtungen im Rahmen des Startmanagements nach § 22 aus dem betroffenen vor der jeweiligen Umschichtung Fonds - Bei Entnahme von guthabenabhängigen Kosten: Verkauf zum Preis am letzten - Entnahmen nach § 23 aus dem betroffenen Fonds Börsentag vor der Fälligkeit - Umschichtungen nach § 24 aus dem betroffenen Fonds - Bei Entnahme von Teilbeträgen: Verkauf zum Preis am letzten Börsentag vor (5) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds erhebliche Wirksamkeit der Entnahme Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können, gilt: Wir sind mit Zustimmung des - Bei Kündigung: Verkauf zum Preis am Börsentag der Wirksamkeit der Kündigung Verantwortlichen Aktuars berechtigt, - Bei Tod der versicherten Person: Verkauf zum Preis am ersten Börsentag nach - den betroffenen Fonds für die künftige Anlage zu ersetzen und Zugang der Mitteilung über den Tod - das für diesen Fonds vorhandene Fondsguthaben auf den Ersatzfonds zu übertra- gen. §4 Was geschieht bei außerplanmäßigen Veränderungen der Fonds? Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend. Erhebliche Änderungen im Sinne dieses (1) Wenn eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Ausgabe von Anteilen eines in Ihrem Absatzes sind zum Beispiel: Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt oder endgültig einstellt, informieren wir Sie. - Der Fonds verliert die Vertriebszulassung für Deutschland. Ist eine künftige Anlage, beispielsweise aus laufenden Überschussanteilen, von dieser - Die Kapitalverwaltungsgesellschaft tauscht den Fondsmanager aus. Änderung betroffen, schlagen wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds (Ersatzfonds) - Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ändert das Anlageziel oder die Anlagepolitik des vor. Der Ersatzfonds muss hinsichtlich des Risikoprofils mit dem bisherigen Fonds Fonds erheblich. vergleichbar sein. Wenn Sie unserem Vorschlag nicht innerhalb von vier Wochen nach unserer Information widersprechen, gilt: Wir legen die für die Anlage vorgesehenen - Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ändert die Rahmenbedingungen, die bei Auf- Beträge ab dem von uns genannten Zeitpunkt in den Ersatzfonds an. nahme des Fonds in das Fondsangebot vereinbart waren. Wenn Sie unserem Vorschlag widersprechen, müssen Sie uns einen anderen Ersatz- - Die Kapitalverwaltungsgesellschaft lässt den Erwerb von Anteilen allgemein oder fonds aus den dafür von uns angebotenen Fonds nennen. Diese Fonds teilen wir Ihnen unmittelbar uns gegenüber nicht zu. auf Wunsch gerne mit. - Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verletzt ihre vertraglichen Pflichten uns gegen- Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die Ausgabe von Fondsanteilen über erheblich. kurzfristig beschränkt, ausgesetzt oder endgültig eingestellt worden ist, gilt: Wir legen - Der Fonds ändert seine Gebührenstruktur oder die Höhe seiner Kosten. die für die Anlage vorgesehenen Beträge in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds an. Sie haben das Recht, einen Fondswechsel nach § 24 durchzuführen. - Der Fonds ändert seine Ausgabe- oder Rücknahmeregelungen. 3 [Seite 4] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 3 von 8 - Die Anlage in den Fonds ermöglicht im Rahmen einer Versicherung Transaktionen, - Sind Sie die versicherte Person, erhalten bei Ihrem Tod Ihre Erben die Leistung. die bei unmittelbarer Anlage in den Fonds rechtlich nicht erlaubt sind. Bezugsrecht - Die Performance des Fonds unterschreitet den Marktdurchschnitt vergleichbarer Fonds erheblich. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). - Ein renommiertes Ratingunternehmen wertet den Fonds ab. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das - Wir können den Fonds nicht mehr effizient verwalten. Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Erhebliche Änderungen können sich auch aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit ändern. Anforderungen ergeben. Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten §5 Wann ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen? haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugs- (1) Unsere Leistungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig davon, warum und wo berechtigten geändert werden. der Versicherungsfall eintritt (weltweiter Versicherungsschutz). Bitte beachten Sie: Bei folgenden Ursachen ist unsere Leistungspflicht eingeschränkt oder ausgeschlossen. Abtretung und Verpfändung Wir zahlen dann den für den Todestag berechneten Auszahlungsbetrag bei Kündigung (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls (§ 20 Absatz 2). grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden. Dies gilt nur, soweit solche Verfügungen rechtlich möglich sind. Selbsttötung (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre seit Abschluss des Anzeige Vertrags besteht kein Versicherungsschutz. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie eine Diese Einschränkung gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Abtretung und Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (beispielsweise Brief oder E- - die Tat in einem Zustand der krankhaften Störung der Geistestätigkeit begangen Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es wurde und können aber auch andere Personen sein, wenn Sie bereits zuvor Verfügungen getrof- - dieser Zustand bewirkt hat, dass die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. fen haben. Beispiele dafür sind ein unwiderrufliches Bezugsrecht, eine Abtretung oder eine Verpfändung. Kriegerische Ereignisse §7 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? (3) Bei Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht kein Versicherungsschutz. (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus Ihrem Vertrag zu verfügen. Dies gilt insbesondere für die Entgegennahme Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder von Leistungen aus dem Vertrag. mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, (2) Wir können verlangen, dass der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechti- - denen sie während eines Aufenthalts im Ausland ausgesetzt war und gung nachweist. - an denen sie nicht aktiv beteiligt war. §8 Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? Terrorismus (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns (4) Bei Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit einem terroristi- der Versicherungsschein vorgelegt wird und notwendige weitere Auskünfte (§ 27) erteilt schen Angriff mit vorsätzlich eingesetzten oder vorsätzlich freigesetzten werden. - atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder (2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer- dem müssen uns - radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen - eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort sowie besteht kein Versicherungsschutz. - eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache Dies gilt auch, wenn andere als Waffen eingesetzte Mittel oder Stoffe mit vergleichba- rem Gefährdungspotenzial bei einem terroristischen Angriff benutzt wurden. Beispiele vorgelegt werden. sind Sprengstoffe oder Flugzeuge. (3) Weitere Nachweise und Auskünfte können wir verlangen, wenn dies erforderlich ist, Voraussetzung für diese Einschränkung: Der Einsatz oder das Freisetzen waren darauf um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kosten hierfür muss diejenige Person gerichtet, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden. übernehmen, die die Leistung beansprucht. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes (4) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir alle Informationen haben, die zur Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als 1.000 Menschen Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not- wendig sind. - unmittelbar sterben, Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Pflichten nicht erfüllt, kann dies zur - voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach dem Ereignis sterben oder Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir - dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. Die Voraussetzung einer uneingeschränkten Leistungspflicht werden wir innerhalb von sechs Monaten seit dem Ereignis von einem unabhängigen Gutachter prüfen und (5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt- gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneingeschränkte Todesfall- schaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. Leistung werden frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig. III. Beitrag und Kosten II. Leistungsauszahlung §9 Wie verwenden wir Ihren Einmalbeitrag? §6 Wer erhält die Leistung? Von Ihrem Einmalbeitrag ziehen wir Kosten ab. Den übrigen Teil legen wir in der von (1) Sie als Versicherungsnehmer können bestimmen, wer die Leistung erhalten soll Ihnen zwischen konventionellem und fondsgebundenem Vertragsteil gewählten (Bezugsrecht). Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Aufteilung an: Wenn Sie uns keinen Bezugsberechtigten nennen, gilt: - Bei der Anlage im konventionellen Vertragsteil ermitteln wir zunächst den für die - Sind Sie nicht die versicherte Person, erhalten Sie die Leistung. Todesfall-Zusatzleistung benötigten Beitragsteil und legen diesen im Zusatzkonto an. 4 [Seite 5] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 4 von 8 Der restliche für den konventionellen Vertragsteil bestimmte Beitragsteil bildet den entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen, konventionellen Sparbeitrag. Diesen legen wir im konventionellen Guthaben an. beispielsweise bei: - Der für die Anlage im fondsgebundenen Vertragsteil bestimmte Beitragsteil bildet den - Erstellung von Abschriften fondsgebundenen Sparbeitrag. Diesen legen wir im Fondsguthaben an. Dabei ver- - Erstellung von Bescheinigungen wenden wir die von Ihnen gewählte Aufteilung auf die einzelnen Fonds. - Durchführung von Vertragsänderungen § 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? - Durchführung von Zahlungshilfen (1) Den Einmalbeitrag müssen Sie zu Versicherungsbeginn zahlen. - Buchungen außerhalb des SEPA-Zahlungsraums (2) Sie müssen dem Lastschrifteinzug des Einmalbeitrags zustimmen oder den Ein- - Rückläufer im Lastschriftverfahren malbeitrag auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versiche- rungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Zu den Anlässen kann auch die Ausübung eines Rechts zählen, das wir Ihnen in den Bedingungen einräumen. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich darauf verzichtet (3) Sie zahlen den Einmalbeitrag auf Ihre Kosten und Gefahr. haben, Ihnen bei Ausübung dieses Rechts Kosten in Rechnung zu stellen. (4) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen. (2) Die genauen Anlässe und die Höhe der jeweils veranlassten Kosten finden Sie in unserer beiliegenden Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Höhe § 11 Was geschieht, wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen? der Kosten kann von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Zukunft ange- (1) Sie haben den Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag passt werden. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht können Sie jederzeit bei uns alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im anfordern. Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wir behalten uns vor, für besondere Anlässe, die nicht in der Kostenübersicht stehen, Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- Kostenpauschalen zu nehmen. Diese Anlässe müssen zusätzlichen Aufwand in der tig, wenn Verwaltung verursachen. Wir stellen Ihnen dann die durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung. Die Kosten erheben - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und wir nur, wenn wir sie weder nach dem Gesetz noch, weil wir es mit Ihnen vereinbart - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. haben, tragen müssen. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an den dabei regelmäßig entste- auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- henden Kosten orientiert und sehen die Kosten als angemessen an. Die Angemessen- rung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen heit müssen wir darlegen und beweisen. Wenn Sie uns dann nachweisen, dass die werden kann, sind wir berechtigt, die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu Kosten in Ihrem Fall überhaupt nicht angemessen sind, entfallen die Kosten. Wenn Sie verlangen. uns nachweisen, dass die Kosten in Ihrem Fall nur in geringerer Höhe angemessen sind, setzen wir die Kosten entsprechend herab. (2) Wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt (3) Wenn wir aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen von dritter Seite mit berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht Kosten belastet werden, werden wir Ihnen diese in angefallener Höhe in Rechnung zu vertreten haben. stellen. Dies betrifft beispielsweise: (3) Haben Sie den Einmalbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, - Ermittlung einer geänderten Anschrift, falls uns die Änderung nicht mitgeteilt wurde müssen wir nicht leisten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Wir leisten jedoch, wenn Sie uns nachwei- IV. Überschussbeteiligung sen, dass Sie die ausgebliebene Zahlung nicht zu vertreten haben. § 14 Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss § 12 Welche Kosten sind in Ihren Vertrag eingerechnet? unseres Unternehmens und was passiert mit ihm? (1) Durch den Abschluss und die laufende Verwaltung Ihres Vertrags entstehen Kosten (1) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens (Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten). Diese sind von Ihnen (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit zu tragen und bereits in Ihren Vertrag eingerechnet. Wir stellen sie Ihnen daher nicht der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüber- gesondert in Rechnung. Angaben zur Höhe dieser Kosten finden Sie im Abschnitt schusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Versicherungen "Modellrechnungen und Kosten" der Individuellen Kundeninformation. zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehört insbesondere die Abschlussvergü- insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebens- tung für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen sie die Aufwendungen für versicherung (Mindestzuführungsverordnung). die Aufnahme Ihres Vertrags in den Versicherungsbestand. (2) Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der (3) Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für die laufende Bearbeitung Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift Ihres Vertrags. Hierzu gehören die technische Bestandsführung und die jährliche unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben haben. Sinn schriftliche Information. der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir (4) Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie einen Teil der Verwaltungskosten ziehen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. wir sofort von Ihrer Zahlung ab. Die restlichen Verwaltungskosten entnehmen wir über Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der die gesamte Versicherungsdauer verteilt dem Vertragsguthaben (§ 3 Absatz 2). Aufsichtsbehörde abweichen. (5) Außerdem entstehen Kosten für die Verwaltung und die Anlage der Fonds. Diese (3) Ansprüche auf eine bestimmte Höhe Ihrer Beteiligung am Überschuss erge- werden durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften dem Fondsguthaben entnommen. ben sich aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht. Diese Kosten sind fondsspezifisch. Die Höhe der laufenden Kosten finden Sie in den Fondsinformationen. (4) Wir haben gleichartige Versicherungen (beispielsweise Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-Versicherungen) zu Bestandsgrup- Depotkosten und Ausgabeaufschläge fallen im Rahmen dieses Vertrags nicht an. pen zusammengefasst. Dies tun wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken (6) Die beschriebene Kostenverrechnung führt dazu, dass in der Anfangszeit Ihres zu berücksichtigen. Vertrags nur geringe Beträge für einen Rückkaufswert (§ 20) vorhanden sind. § 15 Wie beteiligen wir Sie am Überschuss? § 13 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- (1) Wir beteiligen Sie am Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbe- nung? teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwal- (2) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Versicherungen wenden wir tungsaufwand verursacht wird, können wir Ihnen die in solchen Fällen durchschnittlich ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der Bestands- 5 [Seite 6] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 5 von 8 gruppen Gewinnverbände. Dies erfolgt nach der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung. Ihre Versicherung gehört dem in Ihrem Versicherungsschein genannten Gewinnver- (3) Bei der Zuteilung der Bewertungsreserven (Absatz 2) wird eine mögliche Mindest- band an. beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 16 Absatz 3) verrechnet. Nur wenn die auf Ihre Versicherung entfallende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist als die Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen und Gewinnver- Mindestbeteiligung, wird zusätzlich die Differenz zur Mindestbeteiligung fällig. bände zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinnverband nicht dazu beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf Über- (4) Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den schussbeteiligung. Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. (3) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Basis eines Vorschlags des Verantwortlichen (5) Ausführlichere Informationen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven veröffent- Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird und setzt die lichen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie unter: entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er www.neueleben.de darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt. Ihre Versicherung erhält auf Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf § 18 Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür finanzieren Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht wir bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahrs. Ansonsten vorhersehen und nur begrenzt beeinflussen können. Solche Faktoren sind insbesonde- entnehmen wir sie der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. re die Entwicklung des versicherten Risikos, der Kosten und des Kapitalmarkts. § 16 Wie verwenden wir den Überschuss? Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir daher nicht garantieren. Sie kann auch Null Euro betragen. (1) Wir teilen Ihrer Versicherung zum Ende jeden Monats drei laufende Überschus- santeile zu. § 19 Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? Den ersten laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklara- (1) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jährlich in unserem tion in Prozent des zu Beginn des Monats vorhandenen konventionellen Guthabens Geschäftsbericht. Diesen finden Sie unter: fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals zum Ende des ersten Monats nach Versicherungsbeginn. Diesen Überschussanteil verwenden wir zur Erhöhung des www.neueleben.de konventionellen Guthabens. (2) Über die Entwicklung Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich unterrich- Den zweiten laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklara- ten. Wir informieren Sie erstmals ein Jahr nach Versicherungsbeginn. Sie können eine tion in Prozent des Stands des Zusatzkontos zu Beginn des Monats nach Abzug des zusätzliche Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung, unabhängig von der jährli- laufenden Risikobeitrags fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals zum chen Information, jederzeit in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) bei uns Ende des ersten Monats nach Versicherungsbeginn. Diesen Überschussanteil verwen- anfordern. den wir zur Erhöhung des konventionellen Guthabens. Den dritten laufenden Überschussanteil legen wir im Rahmen der Überschussdeklara- tion für jeden Fonds in Prozent des zu Beginn des Monats vorhandenen Fondsgutha- V. Kündigung und Beitragsfreistellung bens fest. Wir gewähren diesen Überschussanteil erstmals zum Ende des ersten Monats nach Versicherungsbeginn. Diesen Überschussanteil verwenden wir zur § 20 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? Erhöhung des Fondsguthabens. Dabei kaufen wir Fondsanteile in der Aufteilung, die aktuell für Ihr Fondsguthaben gilt. Frist und notwendige Form bei Kündigung (2) Neben dem Vertragsguthaben führen wir eine Schlussüberschussbeteiligung. (1) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Text- Dieser ordnen wir zum Ende jeden Monats einen Überschussanteil zu (Schlussüber- form (beispielsweise Brief oder E-Mail) kündigen. Die Kündigung wird zum Ende schussanteil). des von Ihnen genannten Monats wirksam, frühestens jedoch am ersten Börsentag nach Zugang der Kündigung. Die Schlussüberschussbeteiligung steht zur Deckung von Schwankungen im Zins-, Risiko- und Kostenverlauf zur Verfügung. Sie kann daher schwanken und sogar Auszahlungsbetrag bei Kündigung vollständig entfallen. Das betrifft auch bereits zugeordnete Schlussüberschussanteile. Die endgültige Höhe der Schlussüberschussbeteiligung steht erst bei Beendigung der (2) Bei einer Kündigung wird der Vertrag beendet. Wir berechnen dann den Rück- Versicherung im Todesfall oder durch Kündigung fest: kaufswert nach Absatz 3. Diesen Rückkaufswert vermindern wir um den Stornoabzug nach Absatz 4 und eventuelle Beitragsrückstände. Bereits zugeteilte laufende Über- - Im Todesfall zahlen wir eine zusätzliche Todesfall-Leistung in Höhe der Schluss- schussanteile sind im Rückkaufswert enthalten. Zusätzlich können eine Leistung aus überschussbeteiligung. der Schlussüberschussbeteiligung (§ 16 Absatz 2) und eine Beteiligung an den Bewer- - Bei Kündigung der Versicherung wird die Schlussüberschussbeteiligung anteilig tungsreserven (§ 17), mindestens in Höhe der Mindestbeteiligung an den Bewertungs- gewährt. Der Anteil hängt von der abgelaufenen Versicherungsdauer sowie der reserven (§ 16 Absatz 3), anfallen. Den sich daraus ergebenden Betrag zahlen wir Zinssituation am Kapitalmarkt ab. Er wird nach versicherungsmathematischen Ihnen aus. Grundsätzen ermittelt. Rückkaufswert vor Stornoabzug (3) Im Rahmen der Überschussbeteiligung kann zusätzlich eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt werden. Die Mindestbeteiligung ist unabhängig (3) Der Rückkaufswert ist in § 169 Absatz 4 VVG wie folgt geregelt: Der Rückkaufswert von der tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven (§ 17). Sie ist der nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert wird jedes Jahr zusammen mit der endgültigen Höhe der Schlussüberschussbeteili- der Versicherung. gung (Absatz 2) für Versicherungen festgesetzt, die im folgenden Kalenderjahr beendet Der Zeitwert entspricht dem Vertragsguthaben. Bei dessen Bildung ziehen wir die werden. Abschluss- und Vertriebskosten sofort von Ihrer Zahlung ab. § 17 Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrer Versi- Stornoabzug vom Rückkaufswert cherung zu? (4) Bei Kündigung vermindern wir den nach Absatz 3 ermittelten Rückkaufswert um (1) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über ihrem den Stornoabzug. Den Stornoabzug vereinbaren wir mit Ihnen mit der nachfolgend jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt. aufgeführten Begründung in der im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kun- Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die deninformation bezifferten Höhe. Beteiligung der Versicherungen zu berücksichtigen sind, ermitteln wir regelmäßig. Wir halten den Stornoabzug für angemessen, da eine Kündigung für uns und den Diese ordnen wir den Versicherungen anteilig rechnerisch zu. Dabei verwenden wir ein verbleibenden Versichertenbestand mit Nachteilen verbunden ist. Diese Nachteile verursachungsorientiertes Verfahren. sollen verursachungsgerecht und nicht nur vom verbleibenden Versichertenbestand (2) Wir teilen Ihrer Versicherung bei Beendigung im Todesfall oder durch Kündigung getragen werden. Solche Nachteile ergeben sich aus den folgenden Gründen: den dann für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu. - Bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen erhöhte Verwaltungskosten, welche wir in 6 [Seite 7] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 6 von 8 der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt haben. Diese werden mit dem Stornoab- sein. zug ausgeglichen. (4) Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Ende jeden Monats in Textform - Die Kündigung verändert die Risikolage des verbleibenden Versichertenbestands. (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, das Startmanagement für eine ge- Der Stornoabzug soll sicherstellen, dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige wünschte Anzahl von Monaten auszusetzen. Dann verschieben wir die noch ausste- Kündigung kein Nachteil entsteht. henden Umschichtungen entsprechend. - Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags kann je nach Situation am Kapitalmarkt dazu Eine solche Unterbrechung können Sie vorzeitig beenden. Dies müssen Sie mit einer führen, dass sich Kapitalerträge des verbleibenden Versichertenbestands verringern. Frist von einem Monat zum Ende jeden Monats in Textform (beispielsweise Brief oder Das gleichen wir mit dem Stornoabzug aus. E-Mail) beantragen. - Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und (5) Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Ende jeden Monats in Textform Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Sol- (beispielsweise Brief oder E-Mail) auch beantragen, das Startmanagement vorzeitig zu venzmittel) durch den vorhandenen Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. beenden. Weitere Umschichtungen finden dann nicht mehr statt. Ein vorzeitig beende- Bei Neuabschluss Ihres Vertrags partizipieren Sie an bereits vorhandenen Solvenz- tes Startmanagement können Sie nicht erneut aktivieren. mitteln. Während der Laufzeit stellt auch Ihr Vertrag Solvenzmittel zur Verfügung. Bei Kündigung Ihres Vertrags gehen diese dem verbleibenden Bestand vorzeitig verlo- § 23 Wann können Sie außerplanmäßig Teilbeträge aus Ihrem Vertrag entneh- ren. Sie werden deshalb im Rahmen des Stornoabzugs ausgeglichen. men und welche Folgen hat das? Die Beweislast für die Angemessenheit des Stornoabzugs tragen wir. Haben wir im (1) Sie können mit einer Frist von fünf Werktagen zum Ende jeden Monats in Textform Streitfall diesen Nachweis erbracht und können Sie uns sodann nachweisen, dass die (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, dass außerplanmäßig ein Teilbetrag aus von uns zugrunde gelegten pauschalen Annahmen in Ihrem Einzelfall entweder dem Ihrem Vertrag entnommen und Ihnen ausgezahlt wird (Teilauszahlung). Die Entnahme Grunde nach nicht zutreffen oder nur teilweise zutreffen beziehungsweise der Storno- wird zum darauffolgenden Börsentag wirksam. abzug in Ihrem Fall der Höhe nach niedriger zu beziffern ist, erheben wir keinen oder Voraussetzung für die Entnahme: Das verbleibende Vertragsguthaben muss nach der nur einen entsprechend reduzierten Stornoabzug. Entnahme des Gesamtbetrags nach Absatz 2 mindestens 1.000 EUR betragen. Herabsetzung des Rückkaufswerts im Ausnahmefall (2) Wir vermindern das Vertragsguthaben um den Gesamtbetrag aus Teilauszahlung und Stornoabzug in anteiliger Höhe des nach § 20 Absatz 4 vereinbarten Stornoab- (5) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 3 errechneten zugs. Mindestens beträgt der Stornoabzug jedoch 49 EUR. Diesen Gesamtbetrag Betrag angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung verteilen wir dabei in dem Verhältnis auf die einzelnen Bestandteile des Vertragsgutha- der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der bens wie diese zum Vertragsguthaben beitragen. dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. Bei von uns nicht beeinflussbaren außerplanmäßigen Veränderungen eines Fonds, beispielsweise während eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Keine Rückzahlung des Einmalbeitrags Anteilen aussetzt, kann die Entnahme aus diesem Fonds nach § 4 ausgeschlossen sein. (6) Die Rückzahlung des Einmalbeitrags können Sie nicht verlangen. (3) Bei Entnahme passen wir die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags nach versi- Folgen der Kündigung für den Rückkaufswert cherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend an. Insbesondere berechnen wir die Todesfall-Zusatzleistung und die garantierte Todesfall-Leistung neu. Dabei verwen- (7) In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Abschluss- den wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. und Vertriebskosten (§ 12) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Auch in den Folgejahren erreicht der Rückkaufswert nicht unbedingt den Einmalbeitrag. § 24 Wann können Sie die Aufteilung Ihres Vertragsguthabens ändern und Die Höhe des garantierten Rückkaufswerts vor und nach Stornoabzug finden Sie welche Folgen hat das? in der Tabelle im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kundeninformation. Änderung der Aufteilung zwischen konventionellem Guthaben und Fondsgutha- § 21 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat ben das? (1) Sie können einmal pro Kalenderjahr mit einer Frist von einem Monat zum Ende Bei einer Versicherung gegen Einmalbeitrag ist eine Beitragsfreistellung nicht möglich. jeden Monats in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, vom Fonds- guthaben in konventionelles Guthaben umzuschichten. VI. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten Bei von uns nicht beeinflussbaren außerplanmäßigen Veränderungen eines Fonds, beispielsweise während eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilen aussetzt, kann die Umschichtung aus diesem Fonds nach § 4 ausgeschlossen § 22 Wie funktioniert das Startmanagement? sein. (1) Das Startmanagement dient dem Ausgleich von Wertschwankungen. Um dies zu Voraussetzung für die Umschichtung von Fondsguthaben in konventionelles Guthaben: erreichen, legen wir den fondsgebundenen Sparbeitrag (§ 9) Ihres Einmalbeitrags Sie müssen mindestens 1.000 EUR umschichten. zunächst in einem sogenannten Startfonds an. Wir wählen dafür einen Fonds, bei dem wir nur geringe Wertschwankungen erwarten. Dann schichten wir schrittweise in Ihre Bei Umschichtung von Fondsguthaben in konventionelles Guthaben passen wir die Fonds um. Für das Startmanagement stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. vereinbarten Leistungen Ihres Vertrags nach versicherungsmathematischen Grundsät- zen entsprechend an. Insbesondere berechnen wir die garantierte Todesfall-Leistung (2) Ob das Startmanagement aktiviert ist und wie lange es dauert, finden Sie im neu. Dabei verwenden wir unveränderte Rechnungsgrundlagen. Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Außerdem erhöht sich der Stornoabzug nach § 20 Absatz 4. Bei einer Umschichtung (3) Während des Startmanagements schichten wir das Fondsguthaben aus dem von Fondsguthaben in konventionelles Guthaben erhalten Sie von uns eine neue Startfonds an jedem Monatsersten schrittweise in Ihre Fonds um. Dabei berücksichti- Individuelle Kundeninformation. Die neue Höhe des Stornoabzugs finden Sie dort im gen wir die Aufteilung Ihrer Fonds. Die erste Umschichtung erfolgt zu Versicherungs- Abschnitt "Verlaufswerte". beginn. Den Startfonds und die Aufteilung Ihrer Fonds finden Sie im Abschnitt "Ver- tragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie eine davon abweichen- (2) Eine Umschichtung von konventionellem Guthaben in Fondsguthaben ist de Aufteilung wünschen, teilen Sie uns diese mit einer Frist von fünf Werktagen zu nicht möglich. jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) mit. Änderung der Aufteilung des Fondsguthabens Den jeweils umzuschichtenden Teil berechnen wir, indem wir das im Startfonds angelegte Fondsguthaben durch die Anzahl der Monate bis zum Ende des Startmana- (3) Sie können jederzeit in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) beantragen, im gements teilen. Fondsguthaben umzuschichten. Bei von uns nicht beeinflussbaren außerplanmäßigen Veränderungen eines Fonds, Sie können sowohl innerhalb Ihrer gewählten Fonds als auch in neue, von uns dann beispielsweise während eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von angebotene Fonds umschichten. Die dafür von uns angebotenen Fonds können sich Anteilen aussetzt, kann die Umschichtung aus diesem Fonds nach § 4 ausgeschlossen während der Versicherungsdauer ändern. Diese Fonds teilen wir Ihnen auf Wunsch 7 [Seite 8] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 7 von 8 gerne mit. - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und Bei von uns nicht beeinflussbaren außerplanmäßigen Veränderungen eines Fonds, beispielsweise während eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Ausgabe oder Rück- - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers nahme von Anteilen aussetzt, kann die Umschichtung in diesen oder aus diesem maßgebend sein können. Fonds nach § 4 ausgeschlossen sein. Dazu zählen insbesondere der Wohnsitz, das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie Voraussetzungen für die Umschichtung im Fondsguthaben: deutsche oder ausländische Steueridentifikationsnummern. - Im Vertrag dürfen Sie höchstens 20 Fonds gleichzeitig führen. (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht - Innerhalb von zwölf Monaten dürfen Sie höchstens 24 Umschichtungen durchführen. oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- (4) Für die von Ihnen beauftragte Umschichtung setzen wir die Preise am Börsentag oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht im vor Wirksamkeit der Umschichtung an. Die Umschichtung wird zu dem von Ihnen Ausland steuerlich ansässig sind. beantragten Termin wirksam, frühestens jedoch (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 und 2 kann - drei Börsentage nachdem uns Ihr Antrag zugegangen ist, wenn uns der Antrag an dazu führen, dass wir keine Leistung zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für einem Börsentag bis 12:00 Uhr zugeht, beziehungsweise die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur - vier Börsentage nachdem uns Ihr Antrag zugegangen ist, wenn uns der Antrag nicht Verfügung gestellt haben. an einem Börsentag bis 12:00 Uhr zugeht. Wenn die Rücknahmeregelungen eines von der Umschichtung betroffenen Fonds einen späteren Börsentag vorsehen, gilt abweichend: Die gesamte von Ihnen beantrag- VIII. Allgemeine Vereinbarungen und Informationen te Umschichtung wird zu dem auf diesen späteren Termin folgenden Börsentag wirksam. § 28 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag? (1) Auf Ihren Vertrag wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Kosten der Änderung (2) Die Vertragsgestaltung sowie die Kommunikation während der Dauer des Vertrags (5) Für die Umschichtung stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. erfolgen in deutscher Sprache. § 29 Wo ist der Gerichtsstand? VII. Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch § 25 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens tun? das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. (1) Eine Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens müssen Sie uns unverzüglich Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeb- mitteilen. lich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Ihnen können Nachteile entstehen, wenn Sie von wichtigen Mitteilungen nicht rechtzei- tig erfahren. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit einge- (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für schriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift unter Ihrem uns zuletzt Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres bekannten Namen zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung vier Tage nach gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlas- (3) Verlegen Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres sung verlegt haben. gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte (2) Wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb des Europäischen Wirtschafts- des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Wenn Sie eine juristische Person raums aufhalten, müssen Sie uns einen Zustellungsbevollmächtigten nennen, der in sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen, gilt dies ebenso. der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist. Diese Person ist zur Entgegennahme von Zustellungen besonders ermächtigt. § 30 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in Anspruch nehmen oder sich beschweren? § 26 Wer ist unser rechtlicher Ansprechpartner? (1) Sollten Sie mit einer unserer Leistungen oder Entscheidungen nicht zufrieden sein, (1) Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch Erklärungen, die wir Ihnen gegenüber wenden Sie sich bitte zunächst direkt an uns. abgeben. (2) Wir haben uns als Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, (2) Wenn Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter (§ 6 Absatz 2) als bevollmächtigt, diese Erklärungen teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: entgegenzunehmen. Ist auch ein solcher nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt Versicherungsombudsmann e. V. nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins (§ 7) zur Postfach 080632 Entgegennahme der Erklärungen als bevollmächtigt ansehen. 10006 Berlin § 27 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? Telefon: 0800 369 6000 Fax: 0800 369 9000 (1) Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbei- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de tung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, Internet: www.versicherungsombudsmann.de müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen (3) Unabhängig davon können Sie sich mit einer Beschwerde auch an die zuständige - bei Abschluss des Vertrags, Aufsichtsbehörde wenden: - bei Änderung nach Abschluss des Vertrags oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - auf Nachfrage - Bereich Versicherungen - Graurheindorfer Str. 108 unverzüglich zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit 53117 Bonn der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für die Erhebung von Daten und Meldungen maßgeblich ist. Verbrauchertelefon: 0800 2100 500 E-Mail: poststelle@bafin.de (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Angaben Internet: www.bafin.de über Umstände, die für die Beurteilung (4) Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von den vorstehenden - Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, Absätzen unberührt. 8 [Seite 9] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 8 von 8 § 31 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert? Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. VAG). Dieser ist errichtet bei: Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin www.protektor-ag.de Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Vertrag begünstigter Personen. Wir gehören dem Sicherungsfonds an. 9 [Seite 10] Aktivplan Nachlass Vertragsgrundlagen Kostenübersicht Seite 1 von 1 10 [Seite 11] Aktivplan Nachlass Steuerhinweise Seite 1 von 1 Steuerhinweise für Ihren Vertrag Erträge unter Vorlage der Originalsteuerbescheinigung in Ihrer Steuererklärung anzu- geben. Gleiches gilt, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Lebenslange Hybrid-Todesfall-Versicherung Sie müssen ebenfalls die Erträge in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn bei vorlie- gendem Sperrvermerk Kirchensteuerpflicht besteht. (STH_STH_240701) Wir verzichten auf den Steuerabzug, wenn Sie uns einen ausreichenden Freistellungs- auftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Diese Steuerhinweise geben einen allgemeinen Überblick über die zurzeit geltenden Steuerregelungen. Sie beruhen auf den bis zum 01.04.2024 veröffentlichten Gesetzen und Vorschriften der Finanzverwaltung. Durch eine künftige Gesetzesänderung kann sich die Rechtslage ändern. Wir gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Ein- II. Erbschaftsteuer zelfall kann es zu steuerlichen Besonderheiten kommen. Die Hinweise ersetzen daher Sie übertragen Ansprüche oder Leistungen aus Ihrem Vertrag auf eine andere Person? keine Steuerberatung. Sie gelten nur für Versicherungsnehmer mit Sitz oder Wohnsitz Dann zeigen wir dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt dies an, da eventuell eine in der Bundesrepublik Deutschland. Schenkung vorliegt. Bei Tod des Versicherungsnehmers melden wir dies ebenfalls an das zuständige Finanzamt, da womöglich ein Erwerb von Todes wegen vorliegt. Ob Erbschaftsteuer entsteht, ist von den jeweiligen individuellen Verhältnissen abhängig. I. Einkommensteuer (1) Sonderausgaben III. Versicherungsteuer Die Beiträge zu Ihrem Vertrag sind vom Sonderausgabenabzug nach dem Einkommen- Beiträge zu Ihrem Vertrag sind nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a Versiche- steuergesetz (EStG) ausgeschlossen. rungsteuergesetz steuerfrei. (2) Besteuerung der Leistung IV. Umsatzsteuer Kapitalzahlungen aus Ihrem Vertrag Beiträge zu und Leistungen aus Ihrem Vertrag sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nummer Wir zahlen Ihnen Kapital? Steuerpflichtig ist dann in der Regel nur der Unterschied zwi- 10a Umsatzsteuergesetz. schen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge. Beim fondsgebundenen Vertragsteil sind bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Kapi- talerträge 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit dieser aus Investmenterträ- gen stammt. Analog werden 15 % eines negativen Unterschiedsbetrags bei der Ermitt- lung der steuerpflichtigen Kapitalerträge nicht berücksichtigt. Bei Entnahme von Teilbeträgen ziehen wir dabei nur die auf diese Versicherungsleis- tung entfallenden anteiligen Beiträge ab. Im Todesfall zahlen wir Ihr Kapital steuerfrei aus. Die Ansprüche aus Ihrem Vertrag wurden von einem Dritten entgeltlich erworben? Dann ist die Auszahlung im Todesfall nicht steuerfrei. Ist dieser Dritte hingegen die ver- sicherte Person bleibt es trotz des Erwerbes bei der Steuerfreiheit im Todesfall. Glei- ches gilt, wenn die Ansprüche aus arbeits-, erb-, oder familienrechtlichen Gründen übertragen wurden. Verfahren bei steuerpflichtigen Erträgen (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG) Wir zahlen Ihnen Kapital und dabei fallen steuerpflichtige Erträge an? Dann behalten wir die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag ein. Diese führen wir an das zuständige Finanzamt ab. Dies gilt auch für die Kirchensteuer ihrer Religionsgemeinschaft (beispielsweise die Evangelische Kirche). Hierfür fragen wir Ihre Kirchensteuerpflicht beim Bundeszentral- amt für Steuern (BZSt) an. Sie gehören keiner Religionsgemeinschaft an? Es wird keine Kirchensteuer erhoben. Das BZSt informiert uns entsprechend. Sie möchten nicht, dass wir Ihre Religionszugehörigkeit erfahren? Dann können Sie beim BZSt einen Sperrvermerk hinterlegen. Dieser Vermerk berührt die Kirchensteuer- pflicht bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen nicht. Bitte beachten Sie folgendes zum Sperrvermerk: - Er muss mindestens zwei Monate vor unserer Auszahlung dem BZSt vorliegen. Dann kann dieser berücksichtigt werden. - Formulare für den Widerspruch finden Sie auf der Internetseite des BZSt www.for- mulare-bfinv.de - und zwar unter dem Stichwort "Erklärung zum Sperrvermerk". - Wenn es diesen Sperrvermerk gibt, erhalten wir oder andere Stellen keine Religi- onsdaten von Ihnen. Wir werden dann keine Kirchensteuer für Sie abführen. - Das BZSt informiert Ihr zuständiges Finanzamt, sobald das Merkmal der Kirchen- steuer angefragt wurde. Das Finanzamt wird Sie auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Darin müssen Sie Angaben zu Ihren steuerpflichtigen Kapitalerträgen machen. Sie erhalten von uns eine amtliche Bescheinigung über die abgeführten Steuern. Die Steuerschuld auf diese Kapitalerträge gilt mit dem Steuerabzug als abgegolten (Abgeltungsteuer). Beim Steuerabzug werden die Besonderheiten nach einem entgeltlichen Erwerb sowie die hälftige Ertragsbesteuerung nicht berücksichtigt. Dann ist es für Sie vorteilhaft, die 11
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.